Entschädigung für verpasste Flüge gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung

Blick aus dem Flugzeug, Foto: Tine Vogeltanz

Ein verpasster Flug ist immer ein unerfreuliches Ereignis. Dabei sind die Gründe, warum die Passagiere nicht an Bord gegangen sind, so vielfältig wie die Fluggäste selbst. Ein besonders häufiger Grund sind jedoch auch Versäumnisse der Fluggesellschaft selbst, und in diesen Fällen haben die Kunden unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung besagt, dass Fluggäste Anspruch auf Entschädigung für einen verpassten Flug haben, wenn sie den Umstand nicht selbst verschuldet haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ihren Anschluss verpasst haben oder durch einen verspäteten Zubringer angekommen sind. Warum auch immer Sie Ihren Flug verpasst haben, heißt es zunächst Ruhe bewahren. Mit etwas Glück gehen Sie sogar als Gewinner aus der Situation. Aber wie funktioniert die Entschädigung nach EU-Recht?

Wo gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte ist ein Regelwerk, das Fluggesellschaften einhalten müssen. Sie beinhalten Entschädigungen für Flugverspätungen, Annullierungen und verlorenes Gepäck. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die aus der Europäischen Union (EU) abfliegen. Auch Flüge in die EU unterliegen dieser Regelung, selbst wenn sie von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, die nicht in der EU ansässig sind. Lediglich Flüge, die durch schlechtes Wetter oder technische Störungen verspätet sind, werden von der Verordnung nicht erfasst, sodass die Fluggesellschaft in diesen Fällen nicht verpflichtet ist, eine Entschädigung zu zahlen.

In welchen Fällen greift die EU-Verordnung?

Die Flugrechte-Verordnung der Europäischen Union besagt, dass Fluggesellschaften Passagieren helfen müssen, denen die Beförderung verweigert wurde oder deren Flüge annulliert wurden. Fluggesellschaften müssen bereits eine Entschädigung leisten, wenn Sie sich um mehr als drei Stunden verspätet. Wenn Sie Ihren Flug verpassen und die Fluggesellschaft Sie nicht auf einen späteren Flug bringen kann, muss sie Sie gemäß der EU-Verordnung entschädigen. Die Schuldfrage steht jedoch zur Debatte – wer ist verantwortlich?

Welche Rechte haben Sie am Flughafen?

Bei einer Verspätung über zwei Stunden muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Mahlzeit und Erfrischungen, gegebenenfalls eine Unterkunft, den Transport zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterkunft, zwei Telefonanrufe, Telex- oder Faxnachrichten oder E-Mails zur Verfügung stellen. Wenn Ihr Flug storniert wird und Ihnen kein Alternativflug mit einer anderen Fluggesellschaft angeboten wird, der innerhalb einer Stunde nach der ursprünglichen Abflugzeit startet, haben Sie auf Wunsch Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung Ihres Ticketpreises. Die Rückerstattung wird nicht fällig, wenn Sie stattdessen einen Ersatzflug antreten. Die Entschädigung können Sie aber trotzdem fordern, wenn die Verzögerung insgesamt die Drei-Stunden-Marke überschreitet.

Entschädigungen fordern mit Flightright

Bisher gibt es keine Pflicht der Fluglinien, Ihren Kunden automatisch eine Entschädigung auszuzahlen. Das bedeutet, dass immer noch viele Menschen auf die Ihnen zustehenden Summen verzichtet. Das Unternehmen Flightright bietet seinen Kunden eine risikofreie und einfache Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten, wenn diese ihren Flug verpasst haben.

Flightright übernimmt dabei die unangenehmen Arbeiten für seine Klienten:

– Der erste Teil ist die Kontaktaufnahme und Kommunikation mit der Fluggesellschaft und ihren Anwälten

– Der zweite Teil ist ein automatisches Inkassosystem, das Ihnen hilft, eine Entschädigung von Fluggesellschaften zu fordern, sofern diese nicht freiwillig zahlen.

– Im dritten Schritt übernimmt Flightright sogar alle Kosten des möglichen Gerichtsverfahrens

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