Uganda setzt Anti-LGBTQ-Gesetz in Kraft – Homosexuellen drohen lange Haftstrafen

lgbt fröhlich stolz lgbtq symbol geschlecht, Quelle: Maiconfz, Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig

In den letzten Monaten gab es viele Proteste, dennoch hat Ugandas Präsident Yoweri Museveni ein umstrittenes Anti-LGBTQ-Gesetz unterzeichnet, das bei „homosexuellen Handlungen“ lebenslange Freiheitsstrafen vorsieht. Am Montag hatte Museveni eine leicht geänderte Fassung des „Anti-Homosexualitäts-Gesetzes 2023“. Dieses war Anfang Mai 2023 vom Parlament Anfang Mai auf den Weg gebracht.

Wie aus dem Gesetz hervorgeht, sei es noch keine Straftat, sich als homosexuell zu bezeichnen. Doch die „Beteiligung an homosexuellen Handlungen“ gilt nun als Verbrechen, das mit lebenslanger Haft geahndet werden kann.

Bis zu 20 Jahre Haft für die „wissentliche Förderung von Homosexualität“ sind ebenfalls fällig. Gemildert wurde der Gesetzentwurf, wie er einst von Museveni angedacht war, durch das Parlament. Ugandas Präsident wollte ursprünglich Fälle von „schwerer Homosexualität“ zum einem Kapitalverbrechen erklären. Wer wieder erwischt wird, den könnte demgemäß auch die Todesstrafe drohen, die in der Verfassung verankert ist, wenngleich diese in den vergangenen Jahren nicht mehr zur Anwendung kam.

Kritik kam unterdessen auch von der Nichtregierungsorganisation HRAPF. Wegen dieses „offen verfassungswidrigen“ Gesetzes will man den Obersten Gerichtshof mit ins Spiel bringen. Die Kriminalisierung von Aktivitäten zwischen einwilligenden erwachsenen Homosexuellen „verstößt gegen zentrale Bestimmungen der Verfassung, darunter das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung“, so Adrian Jjuuko vom Human Rights Awareness and Promotion Forum.

Darüber hinaus melden sich immer mehr kritische Stimmen aus der ganzen Welt: Sowohl das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierte die Unterzeichnung. Auch US-Präsident Joe Biden forderte die sofortige Aufhebung. Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) kritisierte: „Das Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda verletzt grundlegende Menschenrechte, zu denen sich Uganda verpflichtet hat und die in der Charta der Afrikanischen Union verankert sind. Gleichgeschlechtliche Liebe ist kein Verbrechen. Die Bundesregierung hat in ihren Gesprächen mit der ugandischen Regierung ihre Ablehnung der Gesetzgebung deutlich gemacht und auf den Schaden für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die internationale Reputation Ugandas hingewiesen.“

Trotz Kritik aus aller Welt unterstützt die Bevölkerung von Uganda das Gesetz. In der Geschichte des Landes wurde Homosexualität unter Strafe gestellt. Doch anders als in der Kolonialzeit hatte es seit Unabhängigkeit 1962 keine Verurteilung wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Aktivitäten gegeben.