Aiwanger: „Habeck muss das sozial ungerechte Heizungs-Gesetz stoppen. Viele Menschen haben Angst um ihr Erspartes. Es drohen Mietpreisexplosion und soziale Verwerfungen“
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat Bundesminister Dr. Robert Habeck dringend aufgefordert, die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu stoppen. In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Länderanhörung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie für Wohnen, Bau und Verkehr heißt es, der Gesetzentwurf sollte zurückgestellt werden.
Aiwanger: „Habeck muss dieses sozial ungerechte und eigentumsfeindliche Heizungs-Gesetz stoppen. Gerade auf die ältere und ländliche Bevölkerung kommen durch das Einbauverbot neuer fossiler Heizungen ab 2024 sowie die Sanierungsverpflichtungen hohe Kosten zu. Dabei haben schon die Inflation und die Corona-Krise die Ersparnisse vieler Haushalte erheblich angegriffen. Viele Menschen haben ihre gesamte Altersvorsorge auf ihr Eigenheim ausgerichtet. Es drohen soziale Verwerfungen, denn Menschen werden sich um die Früchte ihrer lebenslangen Sparbemühungen betrogen fühlen, es droht politische Polarisierung. Mietraum wird wegfallen, Mietpreise werden explodieren, weil viele Hausbesitzer lieber leer stehen lassen als teuer zu sanieren und es wird kaum mehr in teuren Neubau investiert. Mein Ministerium erreichen jetzt schon zahlreiche Anrufe und Anfragen von besorgten und verzweifelten Bürgern.“
In der gemeinsamen Stellungnahme der Staatsministerien zur Länderanhörung heißt es:
- Der geplante verpflichtende Mindestanteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien für Heizungsanlagen greift weitgehend in die grundgesetzlich geschützte Eigentumsposition ein; der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ist mit den prognostizierten jährlichen Investitionskosten in Milliardenhöhe mehr als erheblich.
- Mit dem klimapolitisch festgelegten 65 Prozent-Kriterium wollen das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium technologische Alternativen weiter reduzieren und politisch gewünschte Heizungstechnologien (wie Wärmepumpen) durchsetzen. Es werden Zwangsvorgaben anstelle von Anreizen gesetzt und technologische Alternativen reduziert bzw. ausgeschlossen (z. B. Biomasseheizung im Neubau). Die Technologieoffenheit wird erheblich zugunsten der staatlich gewünschten Heizungstechnologien, die im Preis vermutlich noch deutlich steigen werden, eingeschränkt.
- Die Bundesregierung sollte stattdessen auf finanzielle Anreize, Technologieoffenheit und Marktwirtschaft setzen.
- Von der Bundesregierung muss nun ein klarer, transparenter und gangbarer Weg eingefordert werden, damit die versprochene Technologieoffenheit auch Realität wird und wir mit H2-Ready-Gasbrennwertheizungen zusammen mit einem mit Wasserstoff betriebenen Gasnetz eine kostengünstige und nachhaltige Heizungslösung im Gebäudebereich bekommen.
- Regulierung und Reglementierung (inkl. Bescheinigungen) nehmen deutlich zu, es wird zu einem enormen Bürokratieaufwand für die Beteiligten kommen.
- Es besteht eine erhebliche Unsicherheit über die Verfügbarkeit der technischen Geräte und der fachlich geschulten Heizungsinstallateure. Zusammen mit der technologischen Fokussierung (und Eliminierung anderer technischer Alternativen) führt dies vermutlich eher zu steigenden, als zu sinkenden Preisen bei der Wärmepumpentechnologie.
- Wie die Bezahlbarkeit/Umsetzbarkeit für insbesondere schwächere Einkommensschichten erfüllt werden soll, ist weiter unklar. Mit einem verpflichtenden Heizungstausch werden in der Regel aufwendige Sanierungsmaßnahmen (Außenwand, Dach, Keller etc.) verbunden sein, die oft ein Volumen von über 100.000 Euro ausmachen und bis zu rund 260.000 Euro bei Erreichen des EH-40 Standards gehen können.
- Diese umfangreichen und kostspieligen Sanierungsaufwendungen sind insbesondere dann zu erwarten, wenn die angekündigte EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt wird und die Sanierungserfordernisse noch um ein weiteres tiefer und breiter werden.
- Besonders belastet werden ältere Bevölkerungsgruppen, die von der Bank keinen Kredit mehr bekommen, und die ländliche Bevölkerung, die keine Wärmenetze vor der Haustür haben, wenn sie in bisher nicht sanierten und nicht ausreichend sanierten Gebäuden wohnen. Betroffen sind hiervon rd. 60 Prozent der rund 3 Mio. Wohngebäude in Bayern, also rd. 1,8 Mio. Wohngebäude und ihre Eigentümer.
- Es ist völlig unklar, wie diese Belastungen (kostenintensiver Heizungstausch und umfangreiche Sanierung) von einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten getragen werden sollen.
- Die Verpflichtung zum Einbau einer teureren Wärmepumpe und vor allem die damit verbundenen immensen Renovierungskosten werden die Vermieter auf mittlere Frist auf die Kaltmiete umlegen, was das Mieten – insbesondere in Ballungsräumen – weiter verteuern wird.
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie