Einführung eines eigenständigen gerichtliches Verantwortungsverfahrens bei Verwirklichung von Verbrechenstatbeständen durch strafunmündige Kinder

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Angesichts der signifikant gestiegenen Kriminalität von strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren spricht sich der Arbeitskreis Juristen der CSU (AKJ) für die Einführung eines eigenständigen gerichtliches Verantwortungsverfahrens bei Verwirklichung von Verbrechenstatbeständen durch strafunmündige Kinder aus. Der AKJ fordert in einem entsprechenden Beschluss, dies bei künftigen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene zum Thema zu machen und durchzusetzen.

Dazu der Vorsitzende des AKJ, Staatsminister a.D. Winfried Bausback: „Wenn Kinder unter 14 Jahren einen anderen Menschen töten oder andere schwere Straftaten verwirklichen, löst das – wie bei der Tat in Freudenberg im letzten Jahr oder die Tötung eines Obdachlosen jüngst in Dortmund – nachvollziehbarerweise Entsetzen aus. Die Kriminalstatistik weist einen signifikanten Anstieg schwerer Straftaten strafunmündiger Kinder aus. Hier besteht rechtspolitisch Handlungsbedarf. Insgesamt weist die Kriminalstatistik 2023, die gestern vorgestellt wurde, 24 Straftaten gegen das Leben aus (15 von deutschen, 9 von nichtdeutschen Staatsangehörigen), die von unter 14-Jährigen verübt wurden. Bei den Rohheitsdelikten sind es insgesamt 30.619, die von der Gruppe der Strafunmündigen verwirklicht wurden.“

Dem AKJ geht es dabei um die Opfer solcher Taten. Eine vollständige Aufarbeitung der Taten bei unter 14-Jährigen bleibt derzeit in der Regel aus. Es erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage die Einstellung der Ermittlungen mit Blick auf die Strafunmündigkeit der Täter. Damit ist das Verfahren abgeschlossen. Bausback dazu: „Opfer werden dabei mit einem Gefühl der Ohnmacht zurückgelassen. Denn: Eine vollständige gerichtliche Aufarbeitung des schweren verwirklichten Unrechts sowie die Klärung des Tathergangs und der tatsächlichen Verantwortung für die Taten unterbleiben.“

Wichtig für die strafunmündigen Täter ist nach Ansicht des AKJ eine Intervention nach einheitlichen Maßstäben. Der signifikante Anstieg der Zahlen zeigt, dass hier dringender rechtspolitischer Handlungsbedarf besteht. Bausback dazu: „In diesen Fällen ist meist bei der Erziehung etwas falsch gelaufen. Oftmals sind Eltern und Erziehungsberechtigte – aus ganz unterschiedlichen Gründen – ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. Es kann nicht darum gehen, Kinder ins Gefängnis zu sperren. Ziel muss sein, zu verhindern, dass solche Kinder später Stammgast im Gefängnis werden.“

Zwar sind schwere Straftaten von Kindern – gemessen an der Gesamtzahl der entsprechenden Straftaten – in der Relation klein. Die Zahlen für 2023 zeigen aber in ihrer absoluten Höhe ein erschreckendes Ausmaß. Und jeder Fall ist einer zu viel. Gegenüber einer generellen Absenkung der Strafmündigkeit sieht der AKJ das Verantwortungsverfahren für den besseren Weg. Die Verantwortungsfähigkeit von Kindern im strafrechtlichen Sinne wird in der bestehenden Strafmündigkeitsgrenze abgebildet. In dem zu schaffenden Verantwortungsverfahren soll das Tatgeschehen unter – je nach Fall – verpflichtender Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der tatverübenden Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufgearbeitet werden. Das Gericht ordnet Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben an.

Hintergrundinformation:

Der Anstieg der Zahlen der schweren Straftaten von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr 2022 weist auf den rechtspolitischen Handlungsbedarf hin. Für den Bereich von Taten strafunmündiger unter 14-jähriger Kinder fordert der AKJ die Schaffung eines eigenständigen Verantwortungsverfahrens zum Gegenstand kommender Koalitionsverhandlungen zu machen. Schon auf ihrem 85. Parteitag hatte die CSU im Oktober 2019 die Schaffung eines solchen eigenständigen Verantwortungsverfahrens in Fällen der Verwirklichung von Verbrechenstatbeständen durch Kinder ausgesprochen.

Bei der Einwirkung auf unter 14-jährige Täterinnen und Täter sollte das jeweilige Kind – soweit erzieherisch erforderlich – zumindest zeitweise aus seiner Familiensituation herausgenommen werden. Das, was in der Erziehung versäumt wurde, muss – so gut es geht – nachgeholt werden. Bereits Kindern kann und muss ein erstes Verständnis von Recht und der Respekt vor den Rechten anderer in ihrem Interesse und im Interesse der Gesellschaft beigebracht werden. Eine enge Begleitung der weiteren Erziehung durch Fachstellen ist sicherzustellen. Vieles davon leisten schon heute die Jugendämter – aber eben nicht nach bundesweit einheitlichen Maßstäben und ohne klare Aufarbeitung des Tatgeschehens. Für beides kann ein Verantwortungsverfahren sorgen.

Zahlen aus der bundesweiten polizeilichen Kriminalstatistik:

1.    Tabelle 40: Nichtdeutsche Tatverdächtige nach Alter und Geschlecht, hier Straftaten unter 14Jähriger Tatverdächtiger

Straftaten gegen das Leben                                                                      9

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit          9.410
(Gesamtzahl aller Altersgruppen: Straftaten gegen das Leben 2.317;
Roheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 449.839)

2.    Tabelle 50: Deutsche Tatverdächtige nach Alter und Geschlecht, hier Straftaten unter 14Jähriger Tatverdächtiger

Straftaten gegen das Leben                                                                      15
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit          21.209
(Gesamtzahl aller Altersgruppen: Straftaten gegen das Leben 1.418;
Roheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 231.695)

3.    Gesamt (Summe aus 1.u.2.) deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige

Straftaten gegen das Leben                                                                     24
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit         30.619
(Gesamtzahl aller Altersgruppen: Straftaten gegen das Leben 3.735;
Roheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 681.534)

Quelle: CSU-Landesleitung, Pressestelle

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