Jerome Evans, Gründer und Geschäftsführer der firstcolo GmbH, zu den Auswirkungen des Cloud Acts auf die Datenspeicherung von deutschen Unternehmen:
„Auch wenn die meisten Unternehmen in Europa nur unzureichend über den Cloud Act Bescheid wissen, hat er jedoch große Auswirkungen auf unsere digitalen Daten. So ist der Gesetzentwurf bereits seit 2018 wirksam und trifft jeden, der als Privatperson oder als Unternehmen Daten in einer von einem US-Unternehmen angebotenen Cloud verarbeitet beziehungsweise abgelegt hat.Dabei zwingt das von den USA verabschiedete Gesetz US-Cloud-Anbieter wie Google Cloud, Microsoft Azure, Amazon Webservices oder Dropbox dazu, die in der Wolke gespeicherten Daten auf Anfrage von US-Behörden diesen zugänglich zu machen. Es setzt die Regularien der DSGVO also faktisch außer Kraft.Kurz gesagt: Daten in US-Clouds sind somit grundsätzlich für amerikanische Behörden einsehbar.
Verlust von Datenhoheit
US-amerikanische Anbieter von Cloud-Diensten kommen durch den Cloud Act in die missliche Lage, sich rechtswidrig verhalten zu müssen. Denn es erweist sich als unmöglich, sich als Unternehmen gleichzeitig an die DSGVO und den Cloud Act zu halten, da diese im Widerspruch zueinander stehen. Ein US-Unternehmen mit Server-Standort in der EU verpflichtet sich, US-Behörden Zugriff auf diese Server zu gewähren, obwohl ihm dies die DSGVO untersagt. Es bleibt daher zu befürchten, dass sich in der Cloud verarbeitete oder gespeicherte Daten abrufen oder durchsuchen lassen. Doch der Schutz persönlicher Informationen gilt nur als die eine Hälfte des Problems, bei der anderen handelt es sich um die Datensouveränität. Der Cloud Act legitimiert amerikanische Behörden, die Herausgabe sämtlicher in amerikanischen Cloud-Diensten gespeicherten Daten eines Unternehmens zu verlangen. Dadurch verlieren Unternehmen de facto die Hoheit über ihre Angaben und damit verbunden über ihr geistiges Eigentum, also insbesondere über ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Genügend Alternativen
Eingriffe in die eigene Datenhoheit und Verstöße gegen die DSGVO lassen sich allerdings vermeiden, es braucht nur einen guten Cloud-Anbieter aus dem europäischen Raum – und eine Open-Source-Software, die Datenschutz und Datensouveränität gewährleistet. Denn ihr Quellcode liegt offen, sodass sich jeder selbst davon überzeugen kann, dass eine Software keine Hintertüren enthält, über die Daten an unbefugte Dritte abfließen können. Ein weiterer großer Vorteil: Da quelloffene Software konsequent auf offene Standards setzt und sich individuell anpassen und weiterentwickeln lässt, entstehen keine Herstellerabhängigkeiten. Längst arbeiten Open-Source-Anbieter an einer Integration ihrer Anwendungen, um in naher Zukunft Lösungen aus einem Guss und damit eine echte Alternative mit vergleichbarer Nutzerfreundlichkeit anbieten zu können. Bereits heute setzen Unternehmen die Cloud-Dienste der Hyperscaler ein, ohne dabei sensible Informationen in Gefahr zu bringen und Verstöße gegen die DSGVO zu riskieren. Allerdings lassen sich in Europa hohe Standards in Sachen Datenschutz und Datensouveränität nur dann bewahren, wenn europäische Unternehmen eine gewisse Autarkie auf dem digitalen Markt erreichen. Dazu müssen verstärkt Rahmenbedingungen entstehen, die die Entwicklung heimischer IT-Lösungen, die mit den Diensten von Übersee mithalten können, vorantreiben. Doch es kann durchaus gelingen, ohne die US-Giganten auszukommen – schließlich gibt es genügend gute Alternativen.“
Weitere Informationen über die firstcolo GmbH unter firstcolo.net.