Diözese Regensburg verwendet EBB-Steuermittel für soziale Projekte

Bistum Regenburg – „Wir wollen nicht an der Energiepreispauschale verdienen“

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Für viele Menschen in Deutschland sind die 300 Euro Energiepreispauschale in Zeiten steigender Preise eine Entlastung. Da die Pauschale aber versteuert wird, fällt auch Kirchensteuer an. Das Bistum Regensburg hätte sich gewünscht, dass die Ampel-Regierung derartige Entlastungspakte mit den Kirchen abstimmt, gerade mit Blick auf die darauf anfallende Kirchensteuer. Doch in Regensburg gibt es bereits eine Lösung. Die Mehreinnahmen sollen im Bistum nun sozialen Projekten der Caritas zugutekommen – und sogar noch aufgerundet werden.

Die Ampel-Regierung um Olaf Scholz bietet allen Arbeitnehmern mit der Energiepreispauschale (EBB) von 300 Euro brutto finanzielle Unterstützung. Damit soll die durch den Ukraine-Krieg entstandene Energiekosten-Explosion durch die Einmalzahlung des Energiebonus aus dem Entlastungspaket 2022 abgefedert werden.

So haben ab dem 1. September 2022 alle Arbeitnehmer in den Steuerklassen eins bis fünf, die sich in einem Dienstverhältnis befinden sowie geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, die ihren Arbeitslohn pauschal versteuern, Anspruch auf die Entlastung. Geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber aber schriftlich bestätigen, dass die geringfügige Beschäftigung ihr erstes Dienstverhältnis ist. So soll verhindert werden, dass die Energiepreispauschale doppelt ausbezahlt wird.

Der Staat kassiert auch gleich wieder mit

Die Arbeitgeber zahlen die Pauschale im September 2022 zusätzlich zum Lohn aus. Die Pauschale ist sozialabgabenfrei, aber steuerpflichtig und unterliegt als sogenannter „sonstiger Bezug“ dem Lohnsteuerabzug. Zusätzlich fallen gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Der Staat kassiert also einen Teil seiner Pauschale gleich wieder ein, auch die Kirchensteuer wird vom Bruttobetrag abgezogen.

Da die Lohnsteuer nach Verdienst und Steuerklasse variiert, liegt der individuelle Abzug zwischen 0 und 142,42 Euro. Wer also in einer hohen Steuerklasse ist, bekommt am Ende weniger raus. Wer unter dem Grundfreibetrag ist, kann von der vollen Summe profitieren. Diese kassieren nur Arbeitnehmer, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 10.000 Euro liegen. So bleiben beispielsweise einem verheirateten Arbeitnehmer mit einem Kind in der Steuerklasse 4, der mit einem Jahresgehalt von 72.000 Euro nach Hause geht,184,34 Euro. Hingegen bekommt ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro immerhin 216,33 Euro Energiepreispauschale. Davon wird aber noch die Kirchensteuer abgezogen – in Bayern sind es acht Prozent.

Bistum Regensburg – Bei solchen Entscheidungen hätte man auch die Kirchen mitfragen können

So sehr man im Bistum Regensburg die Energiepreispauschale an sich begrüßt, ist man verwundert, dass solche Entscheidungen von der Bundesregierung allein und nicht in Absprache mit den Kirchen getroffen wurden. Hier hätte man sich im Vorfeld mehr Kommunikation von Seiten der politisch Verantwortlichen gewünscht. Durch den Abzug der Kirchensteuer kommt noch weniger Geld bei den Bürgern an – ein, zumindest in Regensburg, nicht gewünschter Effekt einer Unterstützungspauschale.

Da eine individuelle Auszahlung der zusätzlichen Einnahmen (für die Diözese grob geschätzt circa 1,4 Mio. EUR) verwaltungstechnisch nicht möglich ist, wird das Geld für soziale Zwecke durch die Diözesancaritasverbände (DiCV) verwendet. In der Diözese Regensburg jedenfalls will man nicht von den Mehreinnahmen profitieren und die Mehreinnahmen sogar aufrunden. Zudem betont man, dass der staatliche Gesetzgeber diese Kirchensteuermehreinnahmen zu verantworten hat und man diese zusätzlichen Mehreinnahmen eigentlich gar nicht will.

Einsatz zusätzlicher Mittel für die wichtige Arbeit der Caritas

Daher wird das Bistum Regensburg das Geld direkt wieder direkt in die Gesellschaft zurückgeben und hier insbesondere diejenigen unterstützen, die von den steigenden Energiekosten aber auch insgesamt dramatisch gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders betroffen sind.

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Dr. Dr. Stefan Groß-Lobkowicz, Magister und DEA-Master (* 5. Februar 1972 in Jena) ist ein deutscher Philosoph, Journalist, Publizist und Herausgeber. Er war von 2017 bis 2022 Chefredakteur des Debattenmagazins The European. Davor war er stellvertretender Chefredakteur und bis 2022 Chefredakteur des Kulturmagazins „Die Gazette“. Davor arbeitete er als Chef vom Dienst für die WEIMER MEDIA GROUP. Groß studierte Philosophie, Theologie und Kunstgeschichte in Jena und München. Seit 1992 ist er Chefredakteur, Herausgeber und Publizist der von ihm mitbegründeten TABVLA RASA, Jenenser Zeitschrift für kritisches Denken. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena arbeitete und dozierte er ab 1993 zunächst in Praktischer und ab 2002 in Antiker Philosophie. Dort promovierte er 2002 mit einer Arbeit zu Karl Christian Friedrich Krause (erschienen 2002 und 2007), in der Groß das Verhältnis von Metaphysik und Transzendentalphilosophie kritisch konstruiert. Eine zweite Promotion folgte an der "Universidad Pontificia Comillas" in Madrid. Groß ist Stiftungsrat und Pressesprecher der Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung. Er ist Mitglied der Europäischen Bewegung Deutschland Bayerns, Geschäftsführer und Pressesprecher. Er war Pressesprecher des Zentrums für Arbeitnehmerfragen in Bayern (EZAB Bayern). Seit November 2021 ist er Mitglied der Päpstlichen Stiftung Centesimus Annus Pro Pontifice. Ein Teil seiner Aufsätze beschäftigt sich mit kunstästhetischen Reflexionen und einer epistemologischen Bezugnahme auf Wolfgang Cramers rationalistische Metaphysik. Von August 2005 bis September 2006 war er Ressortleiter für Cicero. Groß-Lobkowicz ist Autor mehrerer Bücher und schreibt u.a. für den "Focus", die "Tagespost".