Die Wiener Polizei bleibt in der Kritik: Studie wurde vorgelegt

Der frühere Innenminister Sobotka (Österreichischer Innenminister 2016-2017) mit WEGA-Polizisten (Foto: BMI Pressefoto)

Wiener Polizei sind Thema in Österreich. Formen der Übergriffe wurden in einer Studie dargestellt. Auch Fälle mit schweren Verletzungen kommen nicht vor Gericht. Die österreichischen Ministerien verschweigen die Brisanz der Ergebnisse.

Am 1. Januar 2015 geschah ein schwerer Polizeiübergriff auf eine Frau in Wien, die in der Silvesternacht eine Promenade durch die Stadt machte. Es waren 14 Polizisten beteiligt, die bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurden. Die Frau war ohne Begleitung. Am viel beworbenen Silvesterpfad der Stadt Wien wurde sie von den Polizisten in eine dunkle Ecke gestoßen und geprügelt. Die Frau erlitt einen Bruch des Steißbeins, Prellungen am Kopf und mehrere Hämatome. Sie musste im Allgemeinen Krankenhaus behandelt werden. Der Übergriff wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet:

www.youtube.com/watch?v=IJ8P4PZEo18

Man kann auf dem Video deutlich wahrnehmen, dass mehrere Polizisten ihre schwarzen Einsatzmasken über die Gesichter ziehen, damit sie nicht erkennbar sind.

 

Staatsanwaltschaft geriet in die Kritik

Dieser Übergriff sorgte in Österreich für Aufregung. Denn solche Bilddokumente von Polizeiübergriffen sind selten. Die meisten Misshandlungen durch Polizisten, die angezeigt werden, geschehen in den Wachstuben. Berichte über die Vorfälle gelten deshalb als schwierig, da das Beweismaterial fehlt. Die Übergriffe werden in der Regel geleugnet, auch wenn Verletzungen attestiert werden. Durch die Videoaufzeichnung kam der Übergriff aus der Neujahrsnacht 2015 in die Öffentlichkeit.

Dabei geriet auch das österreichische Bundesministerium für Justiz in die Kritik. Denn die Staatsanwaltschaft leitete kein Gerichtsverfahren gegen die beteiligten Polizisten ein. Der österreichische Justizminister verfügt über ein Weisungsrecht an die Staatsanwaltschaft.

Als Reaktion auf die öffentliche Debatte gab das Justizministerium eine Studie in Auftrag. Die Studienautoren übergaben die Ergebnisse im Februar 2018 dem Ministerium. Neun Monate später erhielten auch Medien und die interessierte Öffentlichkeit einen Einblick. Die Studie wurde am 16. November präsentiert:
“Studie über den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivbeamte”.

Ministerien wollen Vorfälle kaschieren

Die Presseaussendungen des österreichischen Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und des Bundesministeriums für Inneres versuchten, wesentliche Inhalte der Studie zu verschweigen. Das Justizministerium möchte von „Prozessoptimierung durch Lockerung der Berichtsfrist und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten“ sprechen. Das Innenministerium vermittelt den Eindruck, dass Schwachstellen der damals geltenden Erlässe der Ministerien ausgelotet und Verbesserungsempfehlungen analysiert wurden“.

Tatsächlich bietet die Studie mehr. Nämlich einen Einblick in die Art der Polizeiübergriffe und die dabei entstandenen Verletzungen:

“Den Exekutivbediensteten wurde überwiegend der Einsatz von Körperkraft – konkret das Versetzen von Schlägen – vorgeworfen”. (Studie über Misshandlungsvorwürfe, Summary, S. 10)

Die Studie wurde vom Austrian Center for Law Enforcement Sciences (ALES) durchgeführt. Es wurden 772 Akten mit 1.518 Fällen von Misshandlungen der Staatsanwaltschaft Wien und der Staatsanwaltschaft Salzburg aus den Jahren 2012 bis 2015 für die ALES-Studie untersucht. Es wurden 1.428 Polizisten eines Übergriffs beschuldigt.

Einer dieser Vorfälle, wenn auch nicht ausdrücklich in der Studie behandelt, ist der Bruch des Steißbeins am Neujahrstag 2015.

Das Austrian Center for Law Enforcement Sciences wurde als eine universitäre Forschungsstelle für Polizei- und Justizwissenschaften am Institut für Strafrecht und Kriminalistik der Universität Wien eingerichtet. Die Studienautoren übergaben die Ergebnisse im Februar 2018 dem Ministerium. Neun Monate später erhielten auch Medien und die interessierte Öffentlichkeit einen Einblick.

 

Hämatome kommen nicht vor Gericht

Mehr als die Hälfte der Betroffenen wies, so steht es in der Studie, nach dem Polizeiübergriff belegbare, also durch ärztliche Atteste bestätigte, Verletzungen auf. Weitere 25 Prozent der Betroffenen machten die Angabe, dass eine Verletzung gegeben war, es konnte aber kein ärztliches Gutachten vorgelegt werden.

Die Verletzungen werden in der Studie beschrieben:
“In der Regel handelte es sich bei den Verletzungen um Hautabschürfungen, Hämatome und Prellungen”.

Diese Art der Verwundungen wird von den Studienautoren klassifiziert als “leichte Verletzungen”.

Es ist bereits aus dem Bericht des Justizministeriums (Tätigkeit der Strafjustiz 2017, S. 213f) bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Vorfälle mit leichten Verletzungen nicht vor Gericht bringt, Das gilt also, wie die ALES-Studie erkennbar macht, auch für Blutergüsse (Hämatome), die durch die Schläge der Polizisten verursacht wurden. Solche Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft sofort aufgrund der Geringfügigkeit der Verletzung eingestellt.

Ein solches Verhalten der österreichischen Staatsanwaltschaft bedeutet, dass auch der Übergriff auf Alisa Vinogradova, der am Wiener Opernball im Februar 2018 mit Fotos gut dokumentiert wurde, eingestellt und nicht vor Gericht behandelt wird. Denn die ukrainische Aktionskünstlerin Alisa Vinogradova erlitt beim Übergriff nur Hämatome und Hautabschürfungen. Solche Verletzungen werden vom Staatsanwalt nicht als relevant betrachtet. Auch das “schmerzhafte Reißen an den Haaren”, von dem Alisa Vinogradova erzählte, wäre kein Übergriff der für die Staatsanwaltschaft eine Anklage vor Gericht rechtfertigte.

Quelle: Studie über den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivbeamte, S. 43


Schwere Verletzungen ohne Sanktionen

Die Studie dokumentierte aber, dass schwere Verletzungen in 3 Prozent der verifizierten und nicht verifizierten Verletzungen gegeben waren. (Studie über Misshandlungsvorwürfe, S. 43)

Dennoch kann man durch die ALES-Studie erkennen, dass nur selten ein solcher Übergriff mit schweren Verletzungen vor Gericht kommt:

“In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wurden die im Zuständigkeitsbereich der StA Wien und Salzburg eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen beschuldigte Exekutivbeamte eingestellt. In sieben Fällen erhob die StA Wien während der Dauer der Untersuchungsperiode Strafantrag an das Gericht”.

Die Staatsanwaltschaft Wien brachte demnach im Untersuchungszeitraum 7 Fälle vor Gericht, die Staatsanwaltschaft Salzburg keinen einzigen Fall.

Insgesamt wurden 1518 Fälle in der Studie untersucht. Verifizierte Verletzungen waren in 812 Fällen durch ärztliche Atteste belegt. Schwere Verletzungen würden in 3 Prozent der Fälle vorliegen. Damit kommt man auf rund 25 Fälle mit schweren Verletzungen, die verifiziert sind. Dennoch brachte die Staatsanwaltschaft nur 7 Fälle mit Strafantrag vor Gericht. Das bedeutet, dass bei Polizeiübergriffen nicht einmal alle Fälle mit schweren Verletzungen in Österreich von einem Gericht beurteilt werden.

Auch in diesen 7 Fällen schaffte das Gericht laut Studie jeweils einen Freispruch. Damit blieben Verletzungen, die durch Misshandlungen bei Polizeiübergriffen verursacht wurden, überhaupt ohne Konsequenzen in Österreich:

„Vorgeworfen wurde der Einsatz von Körperkraft, vornehmlich von Tritten. In erster Instanz endeten laut Tagebucheintragung alle Verfahren mit Freispruch“. (Studie über Misshandlungsvorwürfe, S. 51)

 

Quelle: Studie über den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivbeamte, S. 50

Art der Misshandlungen

Der Bericht des Justizministeriums wollte noch beschwichtigen, dass die Beschwerden über Misshandlungen überwiegend “das Anlegen von Handfesseln oder den Einsatz von Pfeffersprays” betreffen (Tätigkeit der Strafjustiz 2017, S. 214). Ein solcher Gas-Spray könnte eventuell auch defensiv als Abwehr einer Bedrohung eingesetzt werden. Der Hinweis auf den „Pfefferspray“ ist deshalb im Bericht des Justizministeriums sehr geschickt gemacht.

Es ist aber nicht der Pfefferspray. Denn die Studie von ALES gibt einen ersten Einblick in die tatsächlich vorliegenden Misshandlungsformen.

In der Studie von ALES ist das Anlegen von Handfesseln nur in 7,4 Prozent der Fälle die Ursache der Beschwerde. Waffengebrauch kommt nur in 3,6 Prozent der Fälle vor. Von den insgesamt 56 Fällen mit Waffengebrauch wird Pfefferspray in 28 Fällen genannt, der Schlagstock in 24 Fällen und Dienstwaffe oder Elektroschockpistole Taser in 2 Fällen. Von insgesamt 1.518 Fällen von Misshandlungen.

 

Quelle: Studie über den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivbeamte, S. 36

 

Schläge und Tritte

Die ALES-Studie bezeichnet die häufigste Art der Misshandlung mit dem Begriff: “Einsatz von Körperkraft”. Darunter werden insbesondere Schläge oder Tritte verstanden. In 90,8 Prozent der untersuchten Fälle soll der Übergriff durch einen solchen “Einsatz von Körperkraft” erfolgt sein.

Dieser “Einsatz der Körperkraft” wird in der ALES-Studie nochmals genauer beschrieben:

Schläge in 59 Prozent der Fälle, Tritte 22 Prozent, Stöße 13,1 Prozent, Zerren und Reißen 7,9 Prozent, Würgen 3,8 Prozent, Ohrfeigen 2,5 Prozent.

Würgen oder auch Ohrfeigen sind demnach jeweils häufiger die Art der Misshandlung als der Einsatz von Pfeffersprays. Aber auch „Kratzen und Zwicken“ ist möglich, nämlich in 1,2 Prozent der Fälle und „an den Haaren ziehen“ in 0,7 Prozent der Fälle.

Doch es wird auch die Kategorie “Sonstiges” beim Einsatz von Körperkraft genannt. Immerhin mit 8,9 Prozent. Es sollten dabei konkrete Beispiele angeführt werden, die als “Sonstiges” bezeichnet werden. Sonst entsteht der unvermeidliche Eindruck, dass es dabei um fortgeschrittene Methoden der Folter sich handelt. Denn man kennt noch aus der jüngeren Vergangenheit der österreichischen Polizeigeschichte die Art der Gewalt, die angewendet wurde. Das Ausdrücken von Zigaretten auf der Haut bei Verhören wäre ein solch typisches Vorgehen.

Schon in den achtziger Jahren wurde in Österreich bekannt, dass es berüchtigte Wachstuben gibt. Dort wurde mit Plastiktüten gearbeitet, die bei Verhören über den Kopf gestülpt und zugezogen wurden, um damit Erstickungsanfälle auszulösen.  Ebenfalls bekannt wurde Waterboarding, das in Österreich “Wasser trinken lassen” genannt wird. Dabei wird der Kopf in Wasser getaucht, in der Form des Ertränkens, das gerade noch rechtzeitig abgebrochen werden soll. “Sonstiges” lässt damit noch gefährlich Raum für weitere Möglichkeiten der Misshandlung.

Aufgrund solcher Vorfälle, die in Österreich vor Jahren bekannt wurden, ist es durchaus möglich, dass diese Foltermethoden in der ALES-Studie unter dem Begriff “Sonstiges” versteckt werden. Verletzungen sollen bei solchen Techniken möglichst nicht auftreten, damit die Anwendung von Folter später nicht mehr erkennbar ist.

Quelle: Studie über den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivbeamte, S. 38

Hautrötung muss dokumentiert werden

Dafür stellt die ALES-Studie klar, dass Hautrötungen künftig berücksichtigt und dokumentiert werden müssen. Hautrötungen wurden bisher nicht als Körperverletzung betrachtet. Die ALES-Studie zitiert dazu ein Gespräch mit dem Polizeiärztlichen Dienst:

Ja es gibt im Erlass oder in der Dienstweisung steht eben wortwörtlich drinnen, dass geringfügige Folgen einer Zwangsmittelanwendung z.B. Rötungen, Abschürfungen nach Verwendung von Handfesseln und dergleichen, nicht Gegenstand sind. Es ist jetzt in dem Sinn keine Körperverletzung“.

Doch ALES erklärt:

“In Bezug auf Hautrötungen hat sich gezeigt, dass diese nicht umfassend dokumentiert werden. Überdies werden Hautrötungen nach der aktuellen Erlasslage und mitunter auch in praktischen Ermittlungen generell nicht als Körperverletzung qualifiziert. Dies widerspricht der höchstgerichtlichen Judikatur”. (Studie über Misshandlungsvorwürfe, S. 57).

 

Weitere tausend Fälle

Im Jahr 2017 wurden 509 Fälle mit Misshandlungsvorwürfen gegen Polizisten bei der Staatsanwaltschaft in Österreich angezeigt. 2016 gab es 495 diesbezügliche Anzeigen. Das macht über 1.000 Anzeigen innerhalb von zwei Jahren. Laut Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz des österreichischen Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.

Der Sicherheitsbericht des österreichischen Bundesministeriums für Inneres nennt noch höhere Zahlen von strafrechtlich relevanten Übergriffen durch Polizisten, die im Ministerium überprüft werden sollten. Demnach musste das Bundesministerium für Inneres im Jahr 2016 disziplinarrechtliche Vorwürfe in 1.080 Fällen bearbeiten und strafrechtliche Vorwürfe in 828 Fällen. 2017 waren es 984 Fälle mit disziplinarrechtlichen Vorwürfen und 791 Fälle mit strafrechtlichen Vorwürfen.

Quelle: Sicherheitsbericht Kriminalität 2017: Vorbeugung und Bekämpfung, S. 114

Somit kamen hunderte Fälle, die im Bundesministerium für Inneres mit strafrechtlichen Tatbeständen bekannt wurden, nicht bis zur Staatsanwaltschaft. Dennoch sind bei den Landesverwaltungsgerichten aufgrund von sogenannten Maßnahmenbeschwerden, das sind Beschwerden über die Verletzung von Grundrechten, im Jahr 2016 und im Jahr 2017 jeweils 150 Verfahren anhängig. Das Bundesministerium für Inneres verwendet für diese Grundrechte im Bericht den Begriff “subjektive Rechte“.


Länderbericht der UN-Menschenrechtskonvention

Schon die UN-Menschenrechtskonvention (Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) nahm Österreich im Jahr 2015 in einem Länderbericht in die Kritik. Es wurde konstatiert, dass bei Polizeiübergriffen in Österreich nur wenige Fälle vor Gericht kommen.

Das Committee against Torture der Vereinten Nationen erklärte, dass Verbesserungen in Österreich erforderlich sind, bei Anschuldigungen bezüglich Polizeiübergriffen, Misshandlungen und Rassismus, insbesondere um rasche Untersuchungen und die Anklage der Fälle bei Gericht zu garantieren:

“The system for the handling of allegations of illtreatment, misconduct and racism could be improved, in particular to ensure the prompt investigation and processing of cases”
(Committee against Torture: Sixth periodic report of Austria, 12. 11. 2015, S. 3)

Dazu erschien vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz der Erlass vom 25. Juni 2018 über das Vorgehen bei Misshandlungsvorwürfen.

Kungfu-Einsatz der Wiener Polizei

Die österreichischen Polizisten wurden für den Einsatz mit dem Schlagstock auch von einem Experten aus der Volksrepublik China ausgebildet. Der Schlagstock wird im chinesischen Kungfu so eingesetzt, dass mit jedem Hieb oder Stich ein vitales Organ ernsthaft verletzt werden kann. .Der chinesische Kungfu-Meister lehrte Choreographien mit dem Schlagstock in der Wiener Polizeikaserne.

Der Chinese trainierte in der Rossauer Kaserne insbesondere die Sondereinheit WEGA und die Bereitschaftspolizei, die auch für den Übergriff am Neujahrstag 2015 verantwortlich war. Zu den speziellen Kenntnissen, die der chinesische Meister vermittelte, zählte das gezielte Brechen der Wirbelsäule. Den österreichischen Polizisten gelang der Bruch des Steißbeins.


Berichte auf Tabula Rasa:

Polizeiübergriffe in Österreich: 509 Fälle laut Sicherheitsbericht 2017
(Tabula Rasa, 17. 11. 2018)

Österreich als Modell der Gegenaufklärung (Tabula Rasa, 4. 6. 2018)

Finanzen

Über Johannes Schütz 108 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel