Der Bundesgerichtshof entscheidet: Der Verbraucherschutzverband „Deutsche Umwelthilfe“ darf weiterhin abmahnen. Es ist nicht verboten, sondern sogar löblich, wenn Privatpersonen Staatsaufgaben, ob notwendig oder nicht, erledigen, wozu dem Staat die Fähigkeit und die Mittel fehlen.
Das Vorgehen des Vereins wäre nur dann rechtsmissbräuchlich, sagt das Gericht, wenn die Umwelthilfe den Verbraucherschutz vorgeschoben hätte, um abmahnen zu können. Wenn es der Umwelthilfe nur darum gehen würde, Geld einzunehmen, welches nichts mit Verbraucherschutz zu tun hätte. Dafür sieht der Bundesgerichtshof keine Anhaltspunkte. Die Tatsache, dass die Umwelthilfe viel abmahnt und deshalb Überschüsse erzielt, begründet keinen Rechtsmissbrauch.
Die Deutsche Umwelthilfe ist ein eingetragener Verbraucherschutzverein. Sie darf somit Wettbewerbsverstöße abmahnen und mit Klagen überziehen. Ob ein Verein die Voraussetzungen für eine solche Eintragung erfüllt, entscheidet des Bundesamtes für Justiz. Die Umwelthilfe spricht jährlich ca. 1.500 Abmahnungen aus, davon mündet ein Drittel in Gerichtsverfahren.
2017 hat der Verein mit der Marktüberwachung 2,2 Millionen Euro eingenommen, was ein Viertel seiner Gesamteinnahmen von rund 8,3 Millionen € sind. Von diesen Einnahmen verbleiben nach Abzug der Ausgaben Überschüsse von rund 400.000 € pro Jahr.
Früher ist es die Aufgabe des Staates gewesen, für die Einhaltung seiner Gesetze zu sorgen. Doch viele staatliche Aufgaben müssen nun von Privatpersonen erledigt werden, weil der moderne Staat hierzu nicht mehr in der Lage ist. Nicht nur in Deutschland. In den USA gibt es privat betriebene Gefängnisse. Sie sind nicht nur kostengünstig, sondern auch effizient, was man von staatlichen Einrichtung weltweit nicht behaupten kann. Sibylle Berg hat vor kurzem eine wunderbare Dystopie oder eher Kakotopie geschrieben unter dem Titel „GRM“. Der Staat wird abgebaut und entmachtet, alles wird privatisiert. Es handelt sich nicht um einen Schauerroman, der in einer fernen Zukunft oder Gegenwart spielt. Es handelt sich um heute! Der Verbraucherschutzverband „Deutsche Umwelthilfe“ ist nur ein aktuelles Beispiel, welches kurzzeitig die Medien interessiert. Der deutsche Staat erlässt Gesetze und überträgt Privatpersonen deren Durchsetzung, weil der Staat dazu nicht in der Lage ist.
Das Delegieren staatlicher Aufgaben hat bereits Routine, die dem braven Bürger nicht mehr auffällt und ihn deshalb nicht erregt. So wird die deutsche Landesverteidigung den befreundeten Staaten aufgehalst mit dem Argument, dass Deutschland keine Grenze mit potentiellen oder realen militärischen Feinden teilt. Der Zustand der Bundeswehr ist derart desolat, dass sich seine Chefin zu Höherem berufen fühlt. Die EU-Gewaltigen werden sie ins höchste Amt hieven, sie zu ihrer Kommissionspräsidentin bestimmen, da sie ihre Unfähigkeit bereits ausreichend unter Beweis gestellt hat. Die EU will und braucht keine fähige Präsidentin (s. Bajazzo Junker). Fähig sind nur Privatunternehmen.
Ein weiteres schönes Beispiel sind die vielen Menschen aus Übersee, die in Deutschland illegal leben und hier seit Jahren Hauptgesprächsstoffe liefern. Realiter können die Illegalen gar nicht in Deutschland sein, da Deutschland über keine EU-Außengrenzen verfügt und jeder Migrant von einem EU-Außengrenzstaat betreut wird (werden muss). Hier erkennt der Einfältigste, dass die Realität sich mit den politischen Wunschvorstellungen unserer uns Regierenden nicht deckt. Deshalb ist es höchste Zeit, den Staatsapparat zu entrümpeln, den Staat zu entmachten und den Fähigen die staatlichen Aufgaben zu übertragen!
Die Deutsche Umwelthilfe ist nicht das Ende, sondern der Beginn der Fahnenstange! Es werden weitere Organisationen folgen, die staatliche Hoheitsaufgaben übernehmen, sie weniger dilettantisch und billiger durchführen werden. Nun sollte man nicht allzu lange mit der Gründung solcher Institutionen warten, denn wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. So sollte man sobald wie möglich einen Verbraucherschutzverein gründen, der juden- und israelfeindliche Veröffentlichungen gewinnbringend abmahnt, gleichgültig, ob digital oder auf echtem Papier. Hier ein aktuelles Beispiel, welches in einem Regionalblatt verbreitet wird:
10.000 € sind bei einer Mahnung drin! Angemahnt wird in diesem Fall die herausgebende Zeitung mit dem Hinweis, dass bei einer erneuten antisemitische Hetze 10.000 € fällig werden. Die Zeitung muss den Hinweis schriftlich akzeptieren, ansonsten wird sie gleich verklagt. Leider freut sich kein Konkurrenzblatt, da es ein solches nicht gibt.
Wie bei der Deutschen Umwelthilfe gibt man vor, den Staat zu unterstützen, um seine weisen Gesetze einzuhalten. Wie bei der Deutschen Umwelthilfe wissen auch wir, dass es nicht um die Beseitigung der Übel geht (hier: Antisemitismus, der niemals verschwinden wird!), sondern um die Generierung von Einnahmen. Ein jüdischer Anwalt wird sich leicht finden. Die Überschüsse werden gerecht unter den Kommanditisten verteilt.