Im Sommer 2014 verüben drei arabische Jugendliche, die sich als Palästinenser ausgeben, einen Brandanschlag auf die Synagoge in Wuppertal. Die Richterstrafe fällt mäßig aus, auch da das Wuppertaler Gericht keinerlei antisemitische Motive erkennen kann. Der Brandanschlag hat nach Ansicht des Gerichtes in Wuppertal antiisraelische Motive, was das Oberlandesgericht Düsseldorf durch Ablehnung der Revision gerade bestätigt.
Die Strafe bleibt mild, da auch eine antisemitische Motivation nur eine gering schwerere Strafe nach sich zieht. Israelhass oder Israelkritik sind in Deutschland kein Grund für eine Bestrafung, vor allem wenn es von Palästinensern herrührt, die den Antisemitismus mit der Muttermilch oder bereits vorher eingesogen haben.
Nazis und/oder selbsthassende Juden haben zwar Probleme, die Urteilssprüche zu verstehen, letztendlich begrüßen sie sie. Juden, Juden- und Israelfreunde sind empört. Dabei ist der Urteilsspruch – mit Ausnahme der allzu milden Strafe – ein Sieg der Vernunft!
Zum Ersten: Der Brandanschlag auf die Synagoge von Wuppertal ist ein gut dokumentiertes Faktum, kein postfaktisches Gerede aus dem Mund eines Politikers oder Journalisten. Dann: Eine Synagoge ist, wie schon der griechischste Name sagt, ein Treffpunkt, wo Juden je nach Gusto des Betrachters zusammenkommen, um zu beten, zu lernen, sich zu unterhalten, zu essen oder die Weltherrschaft zu besiegeln. Synagogen gibt es überall dort, wo Juden leben (zuweilen auch als sinnentleerte Museen wie in Vettweiß/Voreifel, wo sie einst gelebt haben). Selbstverständlich gibt es Synagogen in Israel, wie auch in vielen anderen Staaten. Wer einen Anschlag auf eine Synagoge plant oder durchführt, plant oder führt einen Anschlag auf Juden durch. Der Anschlag gilt Juden, weil sie Juden sind. Wenn Juden während des Anschlages auf die Synagoge verletzt oder getötet werden, ist der Anschlag gelungen. Wenn der Anschlag auf eine judenleere Synagoge geführt wird, dann ist er zeitlich schlecht getimet.
Das Motiv des Anschlages ist immer Antisemitismus, vulgo: Judenhass.
Wird ein Anschlag auf eine Synagoge in Israel durchgeführt, so ist das Anschlagsmotiv logischerweise ebenfalls Juden- und nicht Israelhass. Es sei denn, dass der IQ der Täter nicht ausreicht, den Unterschied zwischen Juden- und Israelhass zu begreifen. Der in der Revision bestätigte Urteilsspruch sagt also nicht aus, dass der IQ der Richter, sondern der IQ der Täter derart seicht ist, dass sie ihre Tat nicht richtig einordnen können. Das dürfte niemanden erstaunen, der einer antisemitischen Indoktrination von muslimischen Palästinensern beigewohnt hat.
Die Brandstifter werden also nicht für ihre faktische Tat, sondern für das postfaktische Verständnis ihrer Tat bestraft, also korrekt entsprechend der deutschen Rechtsprechung. Nun wissen wir nicht, ob sich die Täter dumm gestellt haben oder wirklich dumm sind. Auf jeden Fall haben sie sich bei ihrer Verteidigung vor dem Gericht cleverer angestellt als beim Anzünden der Synagoge.
Nun wird der Wuppertaler Brandanschlag nicht der letzte Brandanschlag auf eine Synagoge in Deutschland sein, da es in hier genügend Palästinenser gibt, die einen Grund vorgeben können, warum sie ein Jüdisches Gebetshaus zerstören wollen, obwohl sie Luthers Schriften nicht kennen. Die Richter können nicht alle Muslime, die Synagogen anzünden, als dumm herabstufen. Der Richterspruch bedarf deshalb einer weiterer Interpretation, die in der Zukunft Bestand hat.
Das Verbrennen von Synagogen ist ja bereits vor Luther in Deutschland üblich. Mit Luther erhält das Vernichten von Synagogen einen ideologischen Unterbau, welcher dieses Jahr gebührend gefeiert wird. Die Hochzeit der Synagogenverbrennungen finden in Anlehnung an Luther im Nazireich statt, die aus keiner antizionistischen Motivation entstanden sind, da damals noch kein Judenstaat Israel existiert. Wie die Gerichtsurteile zeigen, ist diese Hochzeit noch nicht zu Ende. Vielleicht erleben wir mit der Verlängerung der Flüchtlingskrise neue Höhepunkte: In den letzten Jahren sind genügend Synagogen gebaut worden!
Wenn Muslime oder Neonazis eine Synagoge anzünden, so haben sie zwei Motivationen zur Auswahl: Judenhass und Israelhass. Wenn man ihnen keinen Judenhass, sondern nur Israelhass nachweisen kann, kommen sie – falls sie überhaupt erwischt werden – besser davon. Die Tat (Synagogenverbrennung) ist in beiden Fällen die selbe. Lediglich die Motivation variiert (vorgeblich). Somit beweisen die Richtersprüche eindeutig, dass Judenhass und Israelhass Anlass zum selben Verbrechen sind, nämlich das Verbrennen von Synagogen. Die Motivation (Judenhass und/oder Israelhass) islamischer (nicht islamistischer) Verbrecher liegt selbst für gewiefte Richter, die keine Antisemiten oder Israelhasser sind, gewöhnlich im Dunkeln. „In dubio pro reo“ zwingt die Richter von Israelhass auszugehen, da Israelhass weniger hart bestraft wird. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass diesbezüglich eine Strafrechtsreform vorgesehen ist, denn die Lösung dieses Problems ist nicht wahlentscheidend.
Neben der juristischen Wahrheit, die für den gebildeten Nicht-Antisemiten, der bis hier den Artikel gelesen und verstanden hat, streng genommen ein Postfaktum ist, gibt es eine Alltagsrealität. Diese besagt, dass jemand, der Synagogen anzündet, ein Judenhasser ist. Wer Flüchtlinge hasst, brennt Flüchtlingsheime nieder. Wer Deutsche im Ausland hasst, zerstört Goethe-Institute. Die Flüchtlingsheime werden nicht niedergebrannt, weil der Nafri-Urlaub zu teuer gewesen ist und das Goethe-Institut wird nicht zerstört, weil die Deutschlandhasser Schiller dem Goethe bevorzugen. Deshalb werden Synagogen von Judenhassern angezündet, die nebenbei oft Israelhasser sind.
Eine (vorgeschobene) Israelkritik ist realiter eine Judenkritik, also Judenhass. Die Richtersprüche bestätigen somit, dass muslimischer Israelhass in Deutschland immer auf Judenhass basiert.
Q.e.d.
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