Donnerstag, der 21. Juli 2022, ist ein Datum, das wir uns merken sollten. An diesem gestrigen Tag ist die Regierung von Mario Draghi in Italien zerbrochen – und fast zur selben Stunde hat die EZB zum ersten Mal seit 11 Jahren ihre Zinspolitik korrigiert. Mit der erstmaligen Anhebung der Leitzinsen kündigt die EZB gleichzeitig ein neues Instrument an, mit dem eine „Fragmentierung“ der Zinssätze im Euro-Währungsraum verhindert werden soll, das „Transmission Protection Instrument“ (TPI).
Mit neuen Namen für ihre Geldpolitik und vor allem für ihre Anleihekaufprogramme war die EZB schon immer sehr erfinderisch. Das neue Programm TPI soll nun aktiviert werden, um „ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen“, so die Erklärung der EZB für das neue Instrument. Aber was ist eine „ungerechtfertigte, ungeordnete Marktdynamik“? Wann stellt diese eine ernsthafte Bedrohung dar? Und was ist mit der „Transmission der Geldpolitik im Euroraum“ genau gemeint? Offensichtlich geht es um die Zinsunterschiede bei den Staatsanleihen zwischen verschiedenen Euroländern, die exakt zu dem Zeitpunkt entstanden sind, als die EZB aufgehört hat, wie in den vergangenen Jahren immer mehr Staatsanleihen in großem Umfang aufzukaufen. Die Zinsabstände, die wir jetzt sehen, sind aber keine „ungerechtfertigten“ oder gar „ungeordneten“ Marktdynamiken, sondern genau die Antworten der Kapitalmärkte, die der Risikoeinschätzung der Kapitalgeber entsprechen. Beispielsweise werden Italien, Spanien, Portugal und Griechenland eben als riskanter eingeschätzt als Deutschland, die Niederlande, Belgien und Österreich.
Wenn die EZB diese Zinsabstände jetzt wieder nivellieren will, indem sie Anleihen der betroffenen Staaten gezielt ankauft, dann ist dies der letzte Schritt in die monetäre Staatsfinanzierung, also in die Finanzierung der Haushalte dieser Länder mit Notenbankgeld. Dieser Schritt ist vom Mandat der EZB nicht umfasst, die Zentralbank handelt dann außerhalb ihrer Kompetenzen. Vor diesem letzten Schritt kann und muss man die EZB eindringlich warnen. Sie würde damit endgültig die vertragliche Grundlage verlassen, auf der vor gut zwanzig Jahren die Währungsunion gegründet wurde.
Den deutschen Mitgliedern des EZB-Rates wäre die Beteiligung an diesem Schritt sogar ausdrücklich untersagt. Das Bundesverfassungsgericht hat den deutschen Instanzen, und damit auch der Bundesbank, in seiner Entscheidung vom 05.05.2020 klar die Grenzen aufgezeigt, innerhalb derer sie sich in der europäischen Geldpolitik bewegen dürfen. Staatsanleihen dürfen nach dieser Entscheidung des obersten deutschen Gerichts insbesondere nur bis zu einem festgelegten Volumen sowie gleichmäßig und entsprechend den Anteilen der nationalen Notenbanken am Kapital der EZB aufgekauft werden. TPI droht mit gezielten Anleihekäufen einzelner Staaten und ohne Volumenbeschränkungen genau diesen Rechtsrahmen zu verlassen. Zusätzlich bringt sich die EZB in eine prekäre Lage, wenn sie künftig öffentlich den Willen einzelner Staaten zu einer soliden Politik beurteilt. Ein negatives Urteil dürfte schließlich weitere Marktverwerfungen zur Folge haben.
Seit mehr als 10 Jahren operiert die EZB nur noch im Krisenmodus. Sie hat mit dem jetzt angekündigten Zinsschritt zu spät reagiert und versucht gleichzeitig, eine Einheitlichkeit der Geldpolitik im Euroraum durchzusetzen, die es aufgrund der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Haushaltsrisken gar nicht geben kann, jedenfalls dann nicht, wenn man die Bepreisung von Risiken richtigerweise den Märkten überlässt. Die Wirkmächtigkeit von Kapitalmärkten außer Kraft zu setzen war noch zu keinem Zeitpunkt eine Aufgabe der EZB. Der Druck aber, genau dies zu tun, wird durch das Scheitern der Regierung in Italien am selben Tag noch größer. All diese Ereignisse treffen in Europa zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt zusammen.
Quelle: MerzMail