Der Deutsche Bundestag hat jetzt schon eine Überrepräsentanz von Frauen

Deutscher Bundestag, Foto: Stefan Groß

Katarina Barley hat das Glück der späten und diktaturfreien Geburt. Sie hat keinen Schimmer, kann den gar nicht haben, vom Hoffen, Bangen und Kämpfen für das freie, allgemeine, geheime und unmittelbare Wahlrecht. Den Nachweis ihres Defizites in dieser grundlegenden demokratischen Frage liefert sie am laufenden Band und hofft damit auf Wählerstimmen für die Europawahl. Spezialdemokraten werden ihr gewiss Stimmen schenken, Weitaus mehr Wähler werden sich nun erst recht kopfschüttelnd von der SPD abwenden.

Wahlrecht und Wahlgeheimnis sind der Kitts des Vertrauens in den demokratischen Staat. Wer sich am Wahlrecht vergreifen will, wer das gleiche Gewicht von Wähler-Stimmen ideologisch, rassistisch oder geschlechterkampfmäßig verbiegt, der hat ausgespielt. Jedenfalls bei Staatsbürgern, die den Unterschied Diktatur und Demokratie aus eigenem Erleben kennen oder im Geschichtsunterricht gut aufgepasst haben.

Jeder Wahlbürger, jede Wahlbürgerin besitzt das Recht, selbst festzulegen, wer sie oder ihn im Parlament vertreten soll! Frau Barley will dem Wahlvolk per Wahlgesetzverkrümmung eine Geschlechter-Vorauswahl präsentieren, die allem widerspricht, was sich die Freiheitsliebenden unter den Deutschen bisher erstritten haben.

Ursprünglich wollte die SPD nach Ablauf von dreißig Jahren ihre eigene Geschlechterquote evaluieren und feststellen, ob diese nicht ihren innerparteilichen Sinn erfüllt haben würde und auf diese fürderhin verzichtet werden könne. Die SPD evaluierte ihre Quote jedoch nach der selbst beschlossenen Frist nicht und setzt inzwischen sogar noch einen drauf.

Die „Frankfurter Rundschau“ schreibt „Barley will feministische Wahlrechtsreform! Wenn ich das lese, schüttelt es mich. Mir graut vor dieser Hybris. In der DDR hätte das „Barley will eine sozialistische Wahlrechtsreform“ geheißen. Bei Maduro war die Institutionalisierung des „Sozialismus“ in die venezolanische Verfassung so eine „sozialistische „Reform“. In der DDR war der „Sozialismus“ verfassungsmäßig wie die Herrschaft der SED (Artikel 1 der DDR-Verfassung“ festgeschrieben. Katarina Barley muss ich nun zutrauen, sie würde in einem nächsten Schritt den „Feminismus2 attributiv vor das Grundgesetz setzen wollen.

Was will Katarina Barley tatsächlich? Der Parteienrechtler Martin Morlok attestiert dem Deutschen Bundestag jetzt schon eine Überrepräsentanz von Frauen. Genügt das immer noch nicht?
Wer kann hier den Hals nicht voll bekommen?

Für Demokraten kann es nur das allgemeine, freie, geheime und unmittelbare Wahlrecht geben! Ein Attribut, sei es sozialistisch, sei es feministisch, sei es sonst wie ideologisch gekrümmt, zerstört das Wahlrecht und lässt es zur Farce verkommen. Wer diese Demokratie erhalten will, der/die sollte pfleglicher mit ihr umgehen. Vor allem wenn es ausgerechnet Juristinnen sind, die solcherart Budenzauber veranstalten.

Quelle: Weissgerber – Freiheit

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