Deutsch-Südwestafrika
Es befand sich keine einheitliche Bevölkerung bei der Gründung der Kolonie Deutsch-Südwestafrika. Gerade im Gebiete der größten Erhebungen des Hochlandes, bei Windhuk, grenzten zur Zeit der deutschen Besitznahme die beiden Hauptvölker Herero und Nama aneinander. Dazu kamen noch die hervorragend an die widrigen Lebensbedingungen angepassten San, die versklavten Damara und die ganz im Norden lebenden ackerbautreibenden Owambo.
Schon 1868 wollten deutsche Missionare der Rheinischen Missionsgesellschaft den König von Preußen für das Gebiet interessieren und baten um seinen Schutz, da sie unter den ständigen Kämpfen der Afrikaner sehr zu leiden hätten.[1] Der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 ließ jedoch diese Bestrebungen wieder in Vergessenheit geraten. 1876 versuchte Großbritannien von der Kapkolonie aus, das Gebiet in Besitz zu nehmen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Sie behielten jedoch die Walfischbai und die Pinguininseln in ihrer Hand. Als sich die im Inland lebenden Europäer, Missionare und Händler wegen mangelnden Schutzes aufgrund angeblicher Übergriffe durch Afrikaner beklagten, erklärten die britischen Kolonialbehörden, dass sie mit dem Inneren des Landes nichts zu tun hätten und keine Verwaltung ausübten. Die Briten erhoben also, wie sie selbst erklärten, keine weitergehenden Ansprüche auf Südwestafrika.
Im Auftrag des Bremer Tabakhändlers Adolf Lüderitz erwarb Heinrich Vogelsang am 1. Mai 1883 die Bucht von Angra Pequena, die heutige Lüderitzbucht und fünf Meilen Hinterland vom Volk der Nama in Bethanien.[2] Der mit ihrem Kaptein Joseph Frederiks II vereinbarte Kaufpreis betrug 200 alte Gewehre und 100 englische Pfund. Im September 1883 segelte Lüderitz an Bord eines Dreimasters dann selbst nach Südwestafrika, um als neuer Landesherr seine Erwerbungen zu besichtigen. Im Deutschen Reich wurde Lüderitz von den kolonialen Interessengruppen deshalb als Gründer einer neuen deutschen Kolonie gefeiert.[3]
Am 24.04.1884 schickte Bismarck ein Telegramm an den deutschen Konsul in Kapstadt und erklärte darin die Besitzungen des Bremer Großkaufmanns Lüderitz in Südwestafrika unter den „Schutz“ des Reiches gestellt. Bereits im Mai 1883 hatte Lüderitz mit einem Hottentottenhäuptling einen Kaufvertrag abgeschlossen, durch den er Angra Pequana (Kleine Bucht) mit dem umliegenden Landgebiet erwarb. In einem zweiten Vertrag erweiterte er das Gebiet, so dass es den Umfang Elsaß-Lothingens einschließlich Baden und Württemberg annahm.[4]
Der Reichskanzler von Caprivi legte sich unter dem Drängen der Kolonialisten im Reichstag auf den „Besitz“ Südafrikas fest und erteilte allen früheren Plänen, das Gebiet als wertlos aufzugeben oder als kolonialpolitisches Kompensationsobjekt einzubringen, eine Absage. Er entschied sich für die endgültige Pazifikation der Kolonie, die bis zu diesem Zeitpunkt nur sehr bedingt als deutsches „Kolonialgebiet“ gelten konnte.[5]
Bismarck ließ Kriegsschiffe entsenden, die zuerst im Süden und dann im Norden des Gebietes die deutsche Flagge hissten. Es folgte eine amtliche Mitteilung des Reiches vom 08.09.1884 über die deutsche Besitzergreifung Namibias an alle anderen Kolonialstaaten.
In diesem von Grenzregelungen umschlossenen Gebiet bestanden nur zum Teil „Schutzverträge“.[6] Der überwiegende Teil der Nama-Stämme lehnte Vertragsverhandlungen ab, da das deutsche Landfriedensgebot ihre halbnomadische Existenzgrundlage beschnitt. Die letzten Verträge mit den Ovambo im Norden des Landes konnten erst 1904 geschlossen werden. Der Hirtenstamm der Herero akzeptierte 1885 den Schutzvertrag, weil sie in den deutschen Kolonialisten wirkungsvolle Verbündete gegen die auf eine Hegemonialstellung in diesem Gebiet bestehende Stämme der Nama bzw. Orlam sahen.
Der von Bismarck ernannte neue Gouverneur Deutsch-Südwestafrikas, Major Leutwein (1894-1905) versuchte die Rivalitäten zwischen den Stämmen sowohl mit militärischen als auch mit diplomatischen Mitteln zu beenden.[7] Er bediente sich des „Divide et Impera“ –Prinzips, das als Grundzug der Herrschaft über Deusch-Südwestafrika bis zum Herero-Nama-Aufstand Bestand hatte. Die Häuptlinge der unterdrückten Stämme sollten den deutschen Kolonialherren im Kriegsfall nach mittelalterlichem Prinzip „Heeresfolge“ leisten.
Das staatliche Gewaltmonopol versuchte Leutwein auch konsequent in der Auseinandersetzung mit dem Oberbefehlshaber der Nama, Hendrik Witboii, durchzusetzen. Als Witboii nach seiner militärischen Niederlage im Naukluft-Gebirge sich der deutschen Oberherrschaft unterwerfen musste, entschied sich Leutwein gegen den erheblichen Widerstand von Kolonialkreisen in Deutschland und der weißen Siedler in Südwestafrika für eine politische Lösung des Konfliktes. Die Nama wurden in ein Gebiet, das von den Kolonialherren besser zu kontrollieren war, angesiedelt und hatten den deutschen Kolonialherren „Heeresfolge“ zu leisten. So trug der Stamm der Nama wesentlich zur Machtsicherung- und stabilisierung der der deutschen Kolonialherrschaft bei.[8]
Die Beziehung zwischen den Deutschen und der indigenen Bevölkerung war durch Rassismus sowie rechtliche und soziale Ungleichheit gekennzeichnet. Es bestanden zwei Rechtskreise, deren Zugehörigkeit nach rassischen Kriterien festgelegt wurde. Die „weiße“, das heißt deutsche Bevölkerung in den Kolonien stellte eine kleine, stark privilegierte Minderheit dar. 1914 lebten nicht mehr als 25.000 Deutsche in den Kolonien, etwas weniger als die Hälfte davon in Deutsch-Südwestfrika. Sie genossen alle Vorteile des deutschen Rechts, europäischstämmige Ausländer waren ihnen rechtlich gleichgestellt. Dies zeigt, dass die koloniale Praxis der deutschen Kolonialherren vor allem auf Rassismus aufgebaut war, indigene Menschen galten als Menschen zweiter Klasse.
Die rund 13 Millionen „Eingeborenen“ des deutschen Kolonialreichs, wie sie nach einer kaiserlichen Verordnung aus dem Jahr 1900 offiziell hießen, waren keine deutschen Staatsbürger, sondern lediglich als Untertanen oder Schutzbefohlene des Deutschen Reiches.[9] Die deutschen Gesetze des Reiches galten für sie nur, wenn es per Verordnung extra festgelegt war. Insbesondere war ihnen der Rechtsweg verschlossen: Gegen Verfügungen der Kolonialbehörden und erstinstanzliche Urteile der Kolonialgerichte standen ihnen keinerlei rechtsstaatliche Mittel zur Verfügung.
Die Wirtschaft im deutschen Kolonialreich war ganz überwiegend vom Primärsektor geprägt.[10] Verarbeitende Gewerbe wurden nicht aufgebaut, produziert wurden vielmehr Rohstoffe für den Export nach Europa. Dabei handelte es sich vor allem um landwirtschaftliche Produkte, wie Kautschuk, der von der um 1900 boomenden Fahrrad-, Auto- und Elektroindustrie nachgefragt wurde, Ölfrüchte, namentlich Palmöl und Kopra, die von der chemischen Industrie in Deutschland weiterverarbeitet wurden, Sisal und Baumwolle für die Textilherstellung, die große Palette der so genannten Kolonialwaren (Kaffee, Kakao, Zuckerrohr, Pfeffer, Tabak usw.), sowie Tierhäute, Felle und Elfenbein.[11] Neben der Landwirtschaft existierten auch Ansätze zur Gewinnung von Bodenschätzen durch Bergbau, von denen aber allein die Diamantengewinnung in Südwestafrika profitabel wurde.
Die Aufgabe der Herrschaftsstabilisierung wäre ohne die wäre ohne die Mithilfe der seit Jahrzehnten im Lande arbeitenden Rheinischen Mission nicht möglich gewesen. Die Festsetzung der Deutschen in Südwestafrika wurde von der Missionsgesellschaft durch ihre Vermittlungsdienste und Vorschläge zur Gewinnung der autochthonen Bevölkerung entscheidend gefördert. Bis 1897 trug die Rheinische Mission dazu bei, dass aus der losen Schutzherrschaft des Reiches sich ein eigenständiges effizientes Kolonialregime entwickeln konnte.[12]
Die zunehmende Verarmung aufgrund einer schrecklichen Rinderpest im Jahre 1897 und die damit verbundene Erschütterung der traditionellen Viehwirtschaft, die wachsende Rechtsunsicherheit und ständige rechtliche Benachteiligungen sowie die rassistische Ideologisierung der weißen Siedler bildeten den Hintergrund des Herero-Nama-Aufstandes von 1904/07, was den größten Aufstand in der deutschen Kolonialgeschichte bedeutete. Unmittelbarer Anlass des Aufstandes waren jedoch Morddrohungen eines weißen Oberleutnants an Samuel Mahorero, den Oberhäuptling der Herero. Völlig überrascht standen die Deutschen der Erhebung gegenüber, die in der zweiten Januarwoche 1904 begann. 123 weiße Siedler und Soldaten der Stationsbesetzungen wurden bei einem überraschenden Überfall der Herero getötet, die Eisenbahnlinie Windhuk-Swakopmund an mehreren Stellen zerstört und die Telegraphenverbindungen unterbrochen. Da die Schutztruppe der Kolonie dem anfangs nicht gewachsen war, entsandte die Reichsleitung daraufhin umgehend Verstärkung.
In der Schlacht vom 11.08.1904 wurden die Herero von der Schutztruppe des Generalleutnants von Trotha getötet. Der größte Teil der Herero floh daraufhin in die fast wasserlose Omaheke-Wüste. Trotha ließ diese abriegeln und Flüchtlinge von den wenigen dort existenten Wasserstellen verjagen, so dass Tausende Herero mitsamt ihren Familien und Rinderherden verdursteten.[13] Trotha ließ ihnen im sogenannten Vernichtungsbefehl mitteilen: „Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen. (…) Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“[14] Es liegt kein Zweifel vor, dass es sich hierbei um einem Völkermord handelt; das Generalstabswerk beschreib die völlige Vernichtung der Herero folgendermaßen:[15] „Keine Mühe, keine Entbehrungen wurden gescheut, um den Feinden den letzten Rest seiner Widerstandskraft zu rauben; wie ein halb zu Tode gehetztes Wild war es von Wasserstelle zu Wasserstelle gescheucht, bis es schließlich willenlos ein Opfer der Natur seines eigenen Landes wurde. Die wasserlose Omaleke sollte vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatten: Die Vernichtung des Hererovolkes.“
In dieser Sache wurde er von Kaiser Wilhelm II. und dem Chef des Generalstabs Alfred Graf von Schlieffen unterstützt. Graf von Schlieffen sagte: „Der entbrannte Rassenkampf ist nur durch die Vernichtung einer Partei abzuschließen.“[16]Der Vernichtungsbefehl wurde zwei Monate nach den Ereignissen in der Omaheke durch Kaiser Wilhelm II. wieder aufgehoben, Trothas Vernichtungsstrategie blieb bis zu seiner Abberufung im November 1905 aber weitgehend unverändert.[17]
Erst als die Herero als Machtfaktor des organisierten ausgeschieden waren, griffen im Oktober 1904 die Nama in die Kämpfe ein, wahrscheinlich als Folge der Kriegshysterie der Deutschen, die damit gedroht hatten, mit allen schwarzen Stämmen wie mit den Herero zu verfahren, sie zu entwaffnen und zu vernichten. Nachdem Witboii am 25.10.1905 getötet wurde, übernahm eine Reihe von Unterführern aus den Nama-Stämmen die Kriegsführung. Erst am 31.03. wurde der Kriegszustand in Südwestafrika aufgehoben, die Nama kapitulierten schließlich vor der Übermacht der deutschen Kolonialherren.
Das Ergebnis der Kämpfe sowie der abschließenden Kriegsgefangenenbehandlung – in den Lagern kamen noch mal 7.700 Herero (45%) um- war, dass von geschätzten 60.000-80.000 Herero nach der Volkszählung von 1911 nur noch 15.130 lebten, was bedeutete, dass 75% bis 80% während des Aufstandes umgekommen waren. Von den etwa 20.000 Mitgliedern der Nawa-Stämme lebte nach den Kampfhandlungen gegen die deutschen Kolonialherren lediglich ungefähr die Hälfte. Die von den Deutschen als Rädelsführer des Aufstandes identifizierten Personen wurden hingerichtet. Im Anschluss an die Kampfhandlungen wurden die Herero und Nama in Konzentrationslagern interniert, in denen annähernd jeder zweite Insasse starb.[18] Der Völkermord in Deutsch-Südwestafrika hatte also 65.000 bis 85.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama das Leben gekostet.[19]
Der Aufstand von 1904/1907 wurde in der Retrospektive von den afrikanischen Stämmen zunehmend als nationaler Befreiungskrieg gegen die Hegemonialpolitik der weißen Einwanderer gedeutet.[20]
Auf deutscher Seite kamen von 14.000 eingesetzten Soldaten 1.500 während der Kämpfe mit den Nama und den Herero ums Leben. Außerdem kostete es dem Deutschen Reich ca. 585 Millionen Mark an Kolonialanleihen.[21]
Nach der vollständigen „Pazifizierung“ Südwestafrikas befand sich das ganze Land in der Verfügungsgewalt der weißen Kolonialisten. Das gesamte Stammesvermögen und das Land der Herero und Nama wurden von der deutschen Kolonialregierung konfisziert und die Stammesorganisation bis auf wenige Reste aufgelöst. Um darüber hinaus die wirtschaftliche Abhängigkeit der autochthonen Bevölkerung zu manifestieren, war ihnen der Besitz von Kleinvieh sowie Land lediglich in einem begrenzten Umfang gestattet in Abhängigkeit von der Genehmigung der Kolonialverwaltung.[22] Die schwarze Bevölkerung wurde zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit den Kolonialherren gezwungen und musste über das bestehende Arbeitsverhältnis einen eigenen Pass als Nachweis führen. Somit wurde die schwarze Bevölkerung einem System gesetzlicher Überwachung- und Kontrollmaßnahmen unterworfen; die totale Herrschaft der Deutschen über alle Lebensbereiche der Schwarzen war Wirklichkeit geworden.
Die Rechtlosigkeit der afrikanischen Bevölkerung schritt in allen Lebensbereichen immer weiter voran; ihnen wurde verboten, Land, Großvieh und Feuerwaffen zu besitzen, ihr Jagdrecht und somit ihre Lebensgrundlage wurde stark eingeschränkt sowie ihre Rechtsfähigkeit aberkannt,
Unter dem Nachfolger Leutweins, von Lindquist, ist jedoch dieses alle Afrikaner erfassenden Kontrollsystem nicht Wirklichkeit geworden. Die Passgesetze versagten angesichts des riesigen Gebietes mit seinen unkontrollierbaren Regionen und Grenzen. Im Laufe der Zeit wurde der autochthonen Bevölkerung auch wieder die Erlaubnis zur Großviehhaltung erteilt.[23]
In den großen städtischen Werften fand eine teilweise Wiederherstellung der alten Stammesstrukturen statt. Die Missionskirchen bildeten einen sozialen Rahmen, der der unterdrückten afrikanischen Bevölkerung bestimmte Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Reorganisation bot.[24]
Die auch infolge des Herero- und Nama- Aufstandes stagnierende Bevölkerungszahl, die den Arbeitermangel und den wirtschaftlichen Bestand der Kolonie gefährdete, wurde von der Verwaltung mit einer gewissen kolonialstaatlichen Fürsorgepolitik beantwortet. Dies bezog sich auf die Kontrolle der Kolonialverwaltung über das Anwerbeverfahren und die Vorschriften zur ärztlichen und sanitären Betreuung der schwarzen Lohnarbeiter.
Kolonialpolitik 1907-1918
Die Kriege in Deutsch-Südwestafrika und Deutsch-Ostafrika zeigten, dass ein Umbau der Kolonialverwaltung in Deutschland, eine wissenschaftliche Herangehensweise an die Nutzung der Kolonien und eine Verbesserung der Lebensbedingungen der unterdrückten Menschenin den deutschen Kolonien als notwendig war. Als Ergebnis wurde die oberste Verwaltungsbehörde für die Kolonien, die Kolonialabteilung, aus dem Außenministerium ausgegliedert und zu einem eigenen Ministerium erhoben, dem Reichskolonialamt.[25] Als Gestalter der neuen Kolonialpolitik wurde Bernhard Dernburg, ein erfolgreicher Firmensaniererfür das Amt als Staatssekretär auserkoren. Gleichzeitig wurden wissenschaftliche und technische Einrichtungen für koloniale Zwecke gefördert oder gegründet, um auf dieser Grundlage die Kolonien zu entwickeln. Für die Einheimischen wurde die medizinische Versorgung verbessert, Schulen gebaut und die Prügelstrafe wurde abgeschwächt. Straßen, Eisenbahnen und Häfen wurden im erweiterten Maße angelegt für die wirtschaftliche Erschließung der Kolonien. Als Ergebnis dieser neuen Politik gab es nach 1907 keine großen Aufstände in den deutschen Kolonien mehr und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Überseebesitzungen Deutschlands steigerte sich schnell. So verdoppelte sich von 1906 bis 1914 die Herstellung von Palmöl und Kakao in den Kolonien, die Kautschuk-Ausfuhr aus den afrikanischen Kolonien vervierfachte sich, der Baumwollexport aus Deutsch-Ostafrika erhöhte sich um das Zehnfache. Der gesamte Handel zwischen Deutschland und seinen Kolonien steigerte sich von 72 Millionen Mark im Jahre 1906 auf 264 Millionen Mark im Jahre 1913. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung in den Schutzgebieten versechsfachten sich die Zoll- und Steuereinnahmen in den Kolonien von 1906 bis 1914.[26]
1908 wurde Bruno von Schuckmann neuer Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika. Er sorgte für eine effektive Verteilung der Beihilfen, schob Landspekulationen einen Riegel vor und förderte die Einfuhr von Vieh. Sehr vorteilhaft für die südwestafrikanische Wirtschaft wirkte sich die Einfuhr von Karakulschafen aus, deren Fell und Fleisch sich ausgezeichnet vermarkten ließen. Auch die Eröffnung der Bahnlinie Lüderitzbucht–Keetmanshoop im Juli 1908 trug zur Förderung des Wirtschaftslebens bei.
Auf Drängen der weißen Bevölkerung erließ die Reichsregierung am 28. Januar 1909 eine Verordnung über die Selbstverwaltung in Deutsch-Südwestafrika, mit der Gemeinde- und Bezirksverbände sowie ein Landesrat ins Leben gerufen wurden. Der Landesrat, der im April 1910 erstmals zusammentrat, hatte die Aufgabe, den Gouverneur, der weiterhin an der Spitze der Kolonialverwaltung stand, zu beraten.
Im Juni 1908 wurde östlich von Lüderitz der erste Diamant gefunden, der einen Massenansturm auf das Gebiet auslöste und dem Land einen neuen Wirtschaftszweig, die Diamantenförderung, bescherte. Bereits nach drei Monaten waren Diamanten von insgesamt 2720 Karat gefunden worden, bis zum Jahresende betrug der Wert der Förderung bereits 1,1 Millionen Reichsmark. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden Diamanten im Wert von 152 Millionen Reichsmark gefördert. Bereits vor dem Fund von Diamanten wurden in Deutsch-Südwestafrika Bodenschätze nachgewiesen. Die früh gehegte Hoffnung auf abbauwürdige Goldvorkommen erfüllte sich jedoch nicht. Stattdessen stand der Abbau von Kupfererzen nach den Diamanten an zweiter Stelle. Kupfer wurde vor allem bei Tsumeb und Otavi sowie am Khan-Rivier gefördert. In der Umgebung von Karibib wurde ein Marmorwerk errichtet und Marmor zur Verschiffung nach Deutschland vorbereitet.
Zu Beginn des 1. Weltkrieges waren die Truppen in den deutschen Kolonien nicht auf einen Krieg mit europäischen Mächten vorbereitet. Die deutsche Seite hoffte vergeblich auf die Einhaltung des Beschlusses der Kongo-Konferenz von 1885, die ihrer Auffassung nach alle Kolonialstaaten zur Handelsfreiheit und friedlichen Lösung kolonialer Probleme in Afrika verpflichtete. Doch nur wenige Tage nach dem deutschen Kriegseintritt erlitten die deutschen Truppen eine Niederlage nach der nächsten. Bis Ende 1914 waren Togo, Deutsch-Neuguinea, Samoa und Kiautschou in die Hände der Entente gefallen. In den größeren Schutzgebieten gelangen den Deutschen hingegen Anfangserfolge, etwa in den Schlachten bei Garua, Sandfontein und Tanga sowie im Kampf um Naulila.
Der Kampf um Naulila war Höhepunkt sowie dasEnde einer Strafexpedition der Schutztruppe von Deutsch-Südwestafrika auf dem Gebiet der Kolonie Portugiesisch-Westafrika (Angola).[27] Vorausgegangen war die Ermordung eines deutschen Bezirkshauptmanns und von vier Offizieren der Schutztruppe durch die Portugiesen. Obwohl die Schutztruppe zahlenmäßig unterlegen sowie aufgrund der langen Anreise erschöpft war, konnte sie im Laufe des Gefechtes schnell die Oberhand gewinnen. Die portugiesische Besatzung des Forts erlitt in der Folge eine vernichtende Niederlage.[28] Geschätzte 150 Portugiesen fanden im Verlauf des Gefechtes den Tod. Die überlebenden Portugiesen flohen früh in den Busch, wo die meisten von ihnen anschließend durch die aufgrund der portugiesischen Kolonialherrschaft in Angola unterdrückten Owambo getötet wurden. Fort Naulila wurde im Zuge des Gefechts vollkommen zerstört Anhaltender Widerstand scheiterte jedoch an der vergleichsweise geringen Truppenstärke sowie dem Mangel an Nachschub und schweren Waffen.
Die deutsche südwestafrikanische Schutztruppe ergab sich im Juli 1915 gegen die zehnmal so starken südafrikanischen Unionstruppen. In die Kolonie Kamerun schickten die Briten und Franzosen insgesamt 19.000 Soldaten und 24 Kriegsschiffe. Trotzdem ergaben sich die letzten Kompanien erst im Februar 1916. Nur in Deutsch-Ostafrika blieben die 15.000 Soldaten, darunter 11.000 afrikanische Askaris, unter Führung von Oberstleutnant Paul von Lettow-Vorbeck bis zur deutschen Kapitulation 1918 unbesiegt.[29]
Als man in Deutschland noch an einen sicheren Sieg glaubte, wurden sogar Pläne für ein geschlossenes Deutsch-Mittelafrika geschmiedet.[30] Es sollte sich vom Niger bis zur Kalahari-Wüste erstrecken und auch Angola, Mosambik, Belgisch-Kongo und weite Teile Französisch-Äquatorialafrikas miteinschließen. Insgesamt gesehen spielten das „Mittelafrikaprojekt“ und das Stützpunktprogramm in der deutschen Kriegszielpolitik aber nur eine untergeordnete Rolle, glaubte man doch, sie durch einen Sieg in Europa wie von selbst zu erreichen. Andererseits wurde das Ziel „Mittelafrika“ im weiteren Verlaufe des Krieges von liberal gesinnten Politikern mehr und mehr als Ersatz- und Ablenkungsziel für die Nation, fort von wilden Annexionsforderungen in Europa, benutzt. Kolonien waren für Deutschland eher Aufputz und Ausdruck seiner (Welt-)Macht. Die Konzepte für ein geschlossenes Deutsch-Mittelafrika erwarteten von ihrer Verwirklichung den sichtbaren Beweis der deutschen Weltmacht und rechneten, dass das Gebiet für Deutschland die Bedeutung erlangen würde, die Indien für Großbritannien hatte. Aber Schwerindustrie und Banken hatten schon vor dem Krieg wenig Interesse an weit entfernt liegenden Kolonien gezeigt und drängten auf die europäische Expansion.[31]
Nach dem Ende des 1. Weltkrieges und der deutschen Niederlage verlor das Land durch den Versailler Vertrag offiziell alle Kolonien. Die Entente teilten die Kolonien als Mandatsgebiete unter sich auf: Großbritannien bekamDeutsch-Ostafrika, Teile Kameruns und Westtogo.[32]
Der Völkermord an den Herero und die Haltung der Bundesrepublik Deutschland
Die Herero gedenken der Opfer alljährlich durch den Hererotag und bemühten sich Jahrzehnte um die offizielle Anerkennung durch die Vereinten Nationen als Opfer eines Genozids.[33] Im Ersten Weltkrieg wurde das Land von den britischen Truppen Südafrikas eingenommen und mit dem Ende des Krieges vom Völkerbund 1920 als Mandatsgebiet der Südafrikanischen Union zur Verwaltung übergeben.
Im Zuge der sich anschließenden „Südafrikanisierung“ von Südwest wurde etwa die Hälfte der dort noch lebenden 15.000 Deutschen ausgewiesen und deren Farmen Südafrikanern übergeben.[34] Die als „Entgermanisierung“ bezeichnete Politik Südafrikas änderte sich erst durch das Londoner Abkommen vom 23. Oktober 1923, nach welchem den im Lande verbliebenen Deutschen die britische Staatsbürgerschaft angetragen und die Zuwanderung aus Deutschland sowie der Ausbau der deutschen Sprache nachdrücklich gefördert wurden.[35] Diese hielt das Land bis zu seiner Unabhängigkeit am 21. März 1990 trotz intensiver internationaler Bemühungen und eines zwei Jahrzehnte andauernden bewaffneten Kampfes gegen die 1960 gegründete Südwestafrikanischer Volksorganisation (SWAPO) besetzt. Seit 1990 ist Namibia, nach mehr als 100-jähriger Fremdbestimmung, ein unabhängiger demokratischer Staat. Heute leben noch ca. 20.000 Deutsche in Namibia, die zur wirtschaftlich herrschenden Klasse gehören.[36]
Die deutsche Kolonialgeschichte spielt im Geschichtsbewusstsein der Deutschen und in der deutschen Geschichtsschreibung nach 1945 eine eher beiläufige Rolle. Die Gründe dafür liegen wohl in dem fehlenden historischen Verantwortungsbewusstseinsowie in der Kurzlebigkeit des deutschen Kolonialreiches (1884-1914). Fünfzig Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges besuchte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl Namibia als erster deutscher Kanzler seit 1904, wollte jedoch nicht mit dem Völkermord an den Herero konfrontiert werden oder mit einem ihrer Vertreter sprechen.[37] Die damalige deutsche Regierung und das Außenministerium ließ nur nebenbei mitteilen, sie bedauerten das Geschehene, wollten aber keine Verantwortung für die Geschehnisse zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches übernehmen und verneinten einen Völkermord mit dem Hinweis, dass die UN-Völkermordkonvention nicht rückwirkend gelte. Materielle Wiedergutmachung Deutschlands speziell für ihre Gruppe der Herero wurde mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass seit 1990 Entwicklungshilfe für Namibia ausgezahlt wurde.[38]
Vertreter der Herero argumentierten dagegen, dass nach der vierten Haager Konvention von 1899 Repressalien gegen die Zivilbevölkerung der Verlierer schon damals untersagt gewesen sei.[39] Am 3. August 2004 verlangte ein Sprecher der Herero in Berlin von den Deutschen das Eingeständnis der Schuld und ein Bekenntnis zur kolonialen Vergangenheit. Im Jahr 2009 wurde unweit des umgewidmeten Bremer Antikolonialdenkmals ein Erinnerungsort im Gedenken an die Opfer des Völkermords in Namibia 1904–1908 und der Schlacht am Waterberg eingeweiht. Die Gedenkstätte besteht aus Steinen der Omahewüste, in der unzählige Herero systematisch verdursteten mussten.
Im Jahre 1999 scheiterten die Herero mit einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Im Jahr 2002 wurde vor einem US-Gericht im Auftrag) des Hereroabgesandten Kuaima Riruako, seit 2003 Parteivorsitzender der National Unity Democratic Organisation, und 199 einzelnen Herero Klage in Höhe von zwei Milliarden US-Dollar eingereicht.[40] Diese Klage scheiterte erneut, das Gericht erklärte, dass die BRD aufgrund ihrer Staatimmunität der Einleitung eines Verfahrens widersprechen konnte.[41] Die juristische Betrachtung der Folgen der deutschen Kolonialherrschaft und des Herero-Aufstandes befindet sich bisher noch im Anfangsstadium und ist mit einer Reihe von formal juristischen Hürden belastet. Auf außenpolitischem Wege gab es eine neue Initiative. Am 15. November 2007 richtete der namibische Außenminister Marco Hausiku ein Schreiben an den damaligen deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier, das auf einen namibischen parlamentarischen Antrag zur Unterstützung der von den Herero geforderten Reparationen zurückgeht.[42]
Am 14. August 2004 nahm die damalige Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul an einer Gedenkfeier zum 100. Jahrestag des Aufstandes der Herero teil. Wieczorek-Zeul war die erste offizielle Vertreterin einer deutschen Regierung, die an einer Gedenkfeier zu den Ereignissen teilnahm. In einer Rede bekannte sie sich zur politischen und moralischen Verantwortung Deutschlands für das damalige Vorgehen der deutschen Truppen, mit den Worten: „Die damaligen Gräueltaten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet würde (…) . Wir Deutschen bekennen uns zu unserer historisch-politischen, moralisch-ethischen Verantwortung und zu der Schuld, die Deutsche damals auf sich geladen haben. Ich bitte Sie im Sinne des gemeinsamen ‚Vater unser‘ um Vergebung unserer Schuld.“[43]Entschädigungszahlungen schloss sie jedoch aus; allerdings wolle die Bundesregierung die Entwicklungshilfe für Namibia in Höhe von jährlich 11,5 Millionen Euro fortsetzen.[44]
Im November 2004 trafen sich Nachkommen der Familie Trotha mit dem Häuptling der Ovaherero, einer Gruppe des Herero-Volkes in Namibia, dem Nachkommen des damaligen Oberhäuptlings (Kapitän) Samuel Maharero, um sich für den auch von ihrem Vorfahren zu verantworteten Völkermord zu entschuldigen. Im Oktober 2007 reisten elf Mitglieder der Familie von Trotha auf Einladung des Hererohäuptlings nach Omaruru, um öffentlich um Vergebung zu bitten.[45]
Die Rückgabe von 20 Totenschädeln an Namibia am 30.9.2011 ließ alte Kontroversen zwischen Deutschland und seiner ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika wieder aufleben. Die Schädel, die bisher in der Berliner Charité-Klinik gelagert waren, sind vermutlich Überreste von Opfern, die bei der Niederschlagung des Aufstands der Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 getötet wurden. Sie waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu Zwecken der Forschung aber auch als Trophäe nach Deutschland gelangt.
Die Debatte um die deutsche Kolonialzeit in Namibia erhielt durch die Ablehnung des Genozidantragsim Deutschen Bundestag am 22.3.2012 neuen Auftrieb. Vertreter der Regierungskoalition lehnten den Antrag der Opposition ab, die Verbrechen der ehemaligen Kolonialmacht Deutschland, denen vermutlich zwischen 25.000 und 80.000 Menschen zum Opfer fielen, als Völkermord anzuerkennen.[46]
Im Juli 2015 reisten Vertreter der Herero unter Führung von Vekuii Rukoro nach Berlin, um dem Bundespräsidenten Gauck eine von prominenten deutschen Politikern mitunterzeichnete Petition des Bündnisses „Völkermord verjährt nicht.“ zu überreichen. Die Petition wurde einem Beamten seines Hauses übergeben werden, Gauck erschien nicht persönlich. In dem Dokument wurde der Bundespräsidenten, der Bundestag und die Bundesregierung dazu aufgefordert:[47]
– den Völkermord an den OvaHerero und Nama offiziell anzuerkennen;
– die Nachfahren der Genozidopfer förmlich um Entschuldigung zu bitten;
– sich für die Identifizierung und Rückgabe aller nach Deutschland verschleppten Gebeine von Menschen aus Namibia und anderen ehemaligen Kolonien einzusetzen;
– sich zu einem bedingungslosen und offenen Dialog über Versöhnungsmaßnahmen mit den Nachfahren der Genozidopfer und mit der namibischen Regierung bereit zu erklären.
Nur wenige Tage später bezeichnete der Präsident des deutschen Bundestages, Norbert Lammert, die Kolonialverbrechen als „Völkermord“. Der Krieg der deutschen Kolonialherren sei ein „Rassekrieg“ gewesen.[48] Am 10. Juli 2015 äußerte sich das Auswärtige Amt zu dem Thema. Ob es auch eine förmliche deutsche Entschuldigung geben wird, ließ ein Sprecher des Auswärtigen Amtes offen. Die Bundesregierung bekenne sich aber ausdrücklich zur „besonderen historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia und seinen Bürgern“.[49] Bisher hatte sich keine Bundesregierung mit Blick auf mögliche Entschädigungsforderungen zu einem offiziellen Völkermord in Namibia bekannt.
Fazit
Die europäischen Entdeckungsfahrten des 16. und frühen 17. Jahrhundert, hatten dazu geführt, dass sich auch die politischen Horizonte und Ambitionen der europäischen Herrscher erweiterten. In den ausbrechenden Rivalitäts- und Konkurrenzkämpfen der europäischen Mächte um die neuentdeckten Territorien spielten dabei die Schifffahrt, der Seehandel, der Besitz von Kriegsflotten und von Kolonien eine entscheidende Rolle. Die Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie (BAC) war ein brandenburgisch-preußisches Unternehmen, dessen Zweck der Überseehandel mit Westafrika war. Sie nahm am damaligen Dreieckshandel zwischen Europa, Afrika und Amerika teil und handelte unter anderem mit Sklaven. Nach ihrer Insolvenz erfolgte durch ein kurfürstliches Edikt von 1692 die Umwandlung der BAC in die „brandenburgisch-africanischamericanische Compagnie“ (BAAC).[50] Den erhaltenen Privilegien und ihren Zielen nach ähnelte sie ihrer Vorgängerin, Amerika wurde nun mehr in den Mittelpunkt gestellt. 1848 entstanden in Frankfurt/M., Leipzig, Dresden Kolonialvereine, die in Zentral- und Südamerika, Uruguay deutsche Niederlassungen gründeten. Am 06.12.1882 gründeten Kreise der Schwerindustrie, des Bankkapitals und der Aristokratie in Frankfurt/M. den „Deutschen Kolonialverein“, der die koloniale Bewegung in Organisationsfragen zusammenfassen und Regierung und Reichstag zu einer verstärkten Kolonialisierung bewegen sollte.
Durch Kolonien sollten neue Rohstoffquellen und wirtschaftliche Absatzmärkte erschlossen werden. Die Bevölkerungs- und Auswanderungsfrage spielte auch eine zentrale Rolle in der Kolonialpropaganda und Expansionsagitation. Nationalpolitische und nationalpsychologische Motive standen gleichrangig neben den wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Argumenten. Mit der nationalen Vereinigung und der wachsenden Reputation des Reiches musste der Übergang von der nationalen Selbstbeschränkung zur kolonialen und schließlich imperialistischen Weltpolitik notwendig folgen. Kulturmissionarisch- sendungsideologische Argumente wie die Christianisierung und „Zivilisierung“ der „Wilden“ wurden durch Missionarsgesellschaften vorangetrieben. Die Kolonialbewegung entsprach dem Prestigebedürfnis breiter Bevölkerungskreise und erleichterte deren nationale und soziale Identifikationsprobleme.
An die Stelle der traditionellen Machtpolitik trat nunmehr bei allen Großmächten das letztlich rational nicht mehr festzumachende Verlangen nach Kolonien und Absatzmärkten als Statussymbolen einer Teilnahme an der Weltherrschaft. Mit Anfang der 1880er Jahre beschleunigte sich die koloniale Ausdehnung der europäischen Großmächte, die zu einer Verschärfung der internationalen Gegensätze führte. Im Imperialismus übersteigerte sich das Nationale als gesellschaftliche Integrationskraft zum kollektiven Gefühl der eigenen kulturellen Überlegenheit über die sogenanntePrimitivität anderer Völker oder Staaten.
Friedrich Fabri, Wilhelm Hübbe-Schleiden und Ernst von Weber sind die wichtigsten Persönlichkeiten der Ausformulierung und Agitation für das Eintreten Deutschlands in das Kolonialzeitalter. Mit seinem Werk „Bedarf Deutschland der Colonien?“ aus dem Jahre 1879 verhalf Fabri der Kolonialdiskussion in einer breiten Öffentlichkeit zum Durchbruch. Er sah die Ursachen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krisenerscheinungen des Kaiserreiches im Überbevölkerung, Überproduktion sowie Kapitalüberschuss und propagierte das Problem, durch eine Kolonisationsoffensive lösen zu können. Der Schiffsreeder Wilhelm Hübbe-Schleiden sah vor allem wirtschaftliche Motive. Sein wirtschaftspolitisches Kolonialprogramm sah die Gründung und Ausweitung überseeischer Handelsgesellschaften und Produktionsunternehmungen vor. Ernst von Weber wollte im eigenen Lande die von ihm vorhergesehene soziale Revolution unterbinden und als Lösungsstrategie die Umsiedlung zahlreicher Deutscher in Kolonien empfehlen.
Die völlige Durchdringung des afrikanischen Kontinents durch die Europäer wurde zunächst weniger von Händlern und Politikern als vielmehr von Forschern, Abenteurern und Missionaren vorangetrieben. Entscheidende Punkte für das Desinteresse staatlicherseits an Kolonien war die Begrenzung des deutschen politischen Denkens zu der Zeit auf die Belange in Deutschland und Europa und das Fehlen einer deutschen Seemacht, die für den Erwerb überseeischer Kolonien erst den machtpolitischen Rückhalt bieten konnte. Mit dem Aufbau der österreichischen Flotte und der preußischen Flotte ab 1848 wurden solche Machtmittel geschaffen und damit die Voraussetzungen für eine imperialistische Politik.
Im Jahre 1868 hatte Bismarck seine Ablehnung jeglichen Kolonialerwerbs noch deutlich gemacht. Nach der Reichsgründung von 1871 behielt er zunächst diese Meinung bei. Im Laufe der 1870er Jahre gewann die Kolonialpropaganda in Deutschland allerdings zunehmend an Öffentlichkeitswirksamkeit. Unter dem zunehmenden Druck änderte er 1884 seine Meinung und forcierte die deutsche Kolonisierung der Welt. Die Kolonialfrage bot sich für Bismarck auch als Mittel zur Festigung der eigenen Machtbasis an. Im Vorfeld der Reichstagswahlen vom Herbst 1884 stärkte Bismarck mit Kolonialparolen die nationalliberalen und konservativen Kräfte zu Lasten der bürgerlichen Linken und der Sozialdemokratie. Mit der Aussicht auf lukrative Geschäfte in den Kolonien wurde die wirtschaftsliberale Fraktion geködert, Besitzungen außerhalb Deutschlands wurden als neue Marktstrategie erfolgreich verkauft. Auf der Kongo-Konferenz, die am 15. November 1884 im Reichskanzlerpalais in Berlin zusammentrat, wurden die europäischen Machtbereiche in Afrika abgesteckt.
Der Deutsche Kolonialverein gehörte zu den Interessensorganisationen, die sich für ein imperialistisches Wettrüsten Deutschlands mit den anderen europäischen Mächten stark machten. Kaiser Wilhelm II. versuchte durch Erwerb weiterer Handelsvertretungen seinen Kolonialbesitz auszubauen. Die wilhelminische Ära steht für eine schwärmerisch-expansionistische Politik und eine forcierte Aufrüstung, insbesondere der kaiserlichen Marine. Die Kolonialbewegung war zu einem ernstzunehmenden Faktor in der deutschen Innenpolitik angewachsen. Deutschland strebte einen „Platz an der Sonne“ im weltweiten Ringen um Besitzungen und Weltherrschaft an.
Am 24.04.1884 schickte Bismarck ein Telegramm an den deutschen Konsul in Kapstadt und erklärte darin die Besitzungen des Bremer Großkaufmanns Lüderitz in Südwestafrika unter den „Schutz“ des Reiches gestellt. Bismarck ließ Kriegsschiffe entsenden und es folgte eine amtliche Mitteilung des Reiches vom 08.09.1884 über die deutsche Besitzergreifung Namibias an alle anderen Kolonialstaaten. Die Beziehung zwischen den Deutschen und der indigenen Bevölkerung war durch Rassismus sowie rechtliche und soziale Ungleichheit gekennzeichnet. Es bestanden zwei Rechtskreise, deren Zugehörigkeit nach rassischen Kriterien festgelegt wurde. Die Wirtschaft im deutschen Kolonialreich war ganz überwiegend vom Primärsektor geprägt. Verarbeitende Gewerbe wurden nicht aufgebaut, produziert wurden vielmehr Rohstoffe für den Export nach Europa. Die Aufgabe der Herrschaftsstabilisierung wäre ohne die wäre ohne die Mithilfe der seit Jahrzehnten im Lande arbeitenden Rheinischen Mission nicht möglich gewesen.
Die zunehmende Verarmung aufgrund einer Rinderpest im Jahre 1897 und die damit verbundene Erschütterung der traditionellen Viehwirtschaft, die wachsende Rechtsunsicherheit und ständige rechtliche Benachteiligungen sowie die rassistische Ideologisierung der weißen Siedler bildeten den Hintergrund des Herero-Nama-Aufstandes von 1904/07. Im Anschluss an die Kampfhandlungen wurden die Herero und Nama in Konzentrationslagern interniert, in denen annähernd jeder zweite Insasse starb. Der systematisch begangene Völkermord in Deutsch-Südwestafrika hatte 65.000 bis 85.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama das Leben gekostet. Im Anschluss daran wurde die schwarze Bevölkerung einem System gesetzlicher Überwachung- und Kontrollmaßnahmen unterworfen. Die Rechtlosigkeit der afrikanischen Bevölkerung schritt in allen Lebensbereichen immer weiter voran. Es fand in den nächsten Jahren eine teilweise Wiederherstellung der alten Stammesstrukturen statt. Die Missionskirchen bildeten einen sozialen Rahmen, der der unterdrückten afrikanischen Bevölkerung bestimmte Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Reorganisation bot.
Die Aufstände in Deutsch-Südwestafrika und Deutsch-Ostafrika zeigten, dass ein Umbau der Kolonialverwaltung in Deutschland, eine wissenschaftliche Herangehensweise an die Nutzung der Kolonien und eine Verbesserung der Lebensbedingungen der unterdrückten Menschenin den deutschen Kolonien als notwendig war. Als Ergebnis dieser neuen Politik gab es nach 1907 keine großen Aufstände in den deutschen Kolonien mehr und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Überseebesitzungen Deutschlands steigerte sich schnell. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden Diamanten im Wert von 152 Millionen Reichsmark gefördert, Erwartungen auf Goldvorräte erfüllten sich jedoch nicht. Die indigene Bevölkerung erhielt einige Rechte, Schulen und Krankenhäuser wurden gebaut. Zu Beginn des 1. Weltkrieges waren die Truppen in den deutschen Kolonien nicht auf einen Krieg mit europäischen Mächten vorbereitet. Nach dem Ende des 1. Weltkrieges und der deutschen Niederlage verlor das Land durch den Versailler Vertrag offiziell alle Kolonien, auch Deutsch-Südwestafrika fiel an die Entente. Das Land wurde von den britischen Truppen Südafrikas eingenommen und mit dem Ende des Krieges vom Völkerbund 1920 als Mandatsgebiet der Südafrikanischen Union zur Verwaltung übergeben. Es wurden etwa die Hälfte der dort noch lebenden 15.000 Deutschen ausgewiesen und deren Farmen Südafrikanern übergeben. Heute leben noch ca. 20.000 deutsche Siedler in Namibia und gehören dort zur wirtschaftlichen und politischen Elite. Viele Deutsche sahen den Verlust der Kolonien nach dem Versailler Vertrag als unrechtmäßig an und versuchten mit nationalistischen und rassistischen Argumenten Stimmung zu erzeugen, um eine Revision des Status Quo durchzusetzen.
Die deutsche Kolonialgeschichte spielt im Geschichtsbewusstsein der Deutschen und in der deutschen Geschichtsschreibung nach 1945 eine eher beiläufige Rolle. Erst 1995 besuchte Helmut Kohl Namibia, wollte jedoch nicht mit dem Völkermord an den Herero konfrontiert werden oder mit einem ihrer Vertreter sprechen. Die damalige deutsche Regierung verkündete, sie bedauerten das Geschehene, wollten aber keine Verantwortung für die Geschehnisse zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches übernehmen und verneinten einen Völkermord. Materielle Wiedergutmachungen sahen sie in Form von Entwicklungshilfe für Namibia. Vertreter der Herero scheiterten mehrmals bei Klagen vor internationalen Gerichten, um von den Deutschen das Eingeständnis der Schuld und ein Bekenntnis zur kolonialen Vergangenheit zu erlangen. Die Debatte um die deutsche Kolonialzeit in Namibia erhielt durch die Ablehnung des Genozidantragsim Deutschen Bundestag am 22.3.2012 neuen Auftrieb. Im Juli 2015 reisten Vertreter der Herero nach Berlin, um dem Bundespräsidenten Gauck eine von prominenten deutschen Politikern mitunterzeichnete Petition des Bündnisses „Völkermord verjährt nicht.“ zu überreichen. Kurz danach bezeichnete der Präsident des deutschen Bundestages, Norbert Lammert, die Kolonialverbrechen als „Völkermord“, was einen Wendepunkt in der deutschen Vergangenheitspolitik im Hinblick auf Namibia darstellte.
[1] Brehl, M.: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient«Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak, I./Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (=Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 78
[2] Kundrus, B. (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt a. M. 2003, S. 73
[3] Jaguttis, M.: Koloniales Unrecht im Völkerrecht der Gegenwart, in: Melber, H. (Hrsg.): Genozid und Gedenken, Frankfurt am Main 2005, S. 121–140, hier S. 122
[4] Engelberg, Bismarck, a.a.O., S. 370
[5] Möhle, H. (Hrsg.): Branntwein, Bibeln und Bananen. Der deutsche Kolonialismus in Afrika, Hamburg 1999, S. 74
[6] Zimmerer, J.: Deutsche Herrschaft über Afrikaner. Staatlicher Machtanspruch und Wirklichkeit im kolonialen Namibia, Münster 2004, S. 73
[7] Gründer, Christliche Mission und deutscher Imperialismus, a.a.O.,S. 114
[8] Brehl, M.: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient«Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak, I./Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (=Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 87
[9] Bley, H.: Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894-1914, Hamburg 1968, S. 170f
[10] Schinzinger, F.: Die Kolonien und das Deutsche Reich. Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Besitzungen in Übersee, Stuttgart 1984, S. 53ff
[11] Pogge von Strandmann, H.: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin 2009, S. 112
[12] Ebd., S. 118
[13] Brehl, M: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient«Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak,I./ Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (=Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 78
[14] Behnen, M.: Quellen zur deutschen Außenpolitik im Zeitalter des Imperialismus 1890–1911, Darmstadt 1977, S. 288
[15] zitiert aus: Bley, H.: Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894-1914, Hamburg 1968, S. 203
[16] Behnen, M.: Quellen zur deutschen Außenpolitik im Zeitalter des Imperialismus 1890–1911. Darmstadt 1977, S. 292
[17] Brehl, M: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient«Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak,I./ Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (=Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 78S. 83
[18] Jorgensen, T./Markusen, E.: The Genocide of the Hereros, in: Charny, I.W. (Hrsg.): Encyclopedia of Genocide. Band 1, 1999, S. 288
[19] Schaller, D. J.: »Ich glaube, dass die Nation als solche vernichtet werden muss: Kolonialkrieg und Völkermord in «Deutsch-Südwestafrika» 1904–1907«, in: Journal of Genocide Research. 6:3, S. 398
[20] Gründer, Geschichte deutscher Kolonien, a.a.O., S. 122
[21] Kuß, S.: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 125
[22] Kundrus, B. (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt a. M. 2003, S. 92
[23] Ebd., S. 124
[24] Kuß, S.: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 62
[25] Nagl, D.: Grenzfälle. Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale Identität unter deutscher Kolonialherrschaft, Frankfurt a. M. 2007, S. 148
[26] Schinzinger, F.: Die Kolonien und das Deutsche Reich. Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Besitzungen in Übersee, Stuttgart 1984, S. 106ff
[27] Zollmann, J.: Koloniale Herrschaft und ihre Grenzen. Die Kolonialpolizei in Deutsch-Südwestafrika 1894–1915, Göttingen 2010, S. 145f
[28] Zimmerer, J.: Deutsche Herrschaft über Afrikaner. Staatlicher Machtanspruch und Wirklichkeit im kolonialen Namibia, Münster 2004, S.56
[29] Kuß, S.: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 153
[30] Dabag, M./Gründer, H./Ketelsen, U.-K.: Kolonialismus, Kolonialdiskurs und Genozid. Fink, 2004, S. 75
[31] Höpker, T./Petschull, J.: Der Wahn vom Weltreich. Die Geschichte der deutschen Kolonien, Herrsching 1986, S. 152
[32] Pogge von Strandmann, H.: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin 2009, S. 166
[33] Ebd., S. 152
[34] Eberhardt, M.: Zwischen Nationalsozialismus und Apartheid. Die deutsche Bevölkerungsgruppe Südwestafrikas 1915-1965 (Periplus-Studien 10), Berlin u. a. 2007, S. 45
[35] Kenna, C. (Hrsg.): Die „DDR-Kinder“ von Namibia. Heimkehrer in ein fremdes Land, Göttingen/Windhoek 1999, S. 34
[36] Wentenschuh, W. G.: Namibia und seine Deutschen. Geschichte und Gegenwart der deutschen Sprachgruppe im Südwesten Afrikas (Edition Namibia 1), Göttingen 1995, S. 110
[37] Hamann, C. (Hrsg.): Afrika – Kultur und Gewalt. Hintergründe und Aktualität des Kolonialkriegs in Deutsch-Südwestafrika. Seine Rezeption in Literatur, Wissenschaft und Populärkultur (1904–2004). Institut für Kirche und Gesellschaft, Iserlohn 2005, S. 83
[38] Wassink, J.: Auf den Spuren des deutschen Völkermordes in Südwestafrika: Der Herero-/Namaufstand in der deutschen Kolonialliteratur; eine literarhistorische Analyse, München 2004, S. 33
[39] Kößler, R./Melber, H.: Völkermord und Gedenken. Der Genozid an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika 1904–1908, in: Brumlik; M./Wojak, I.: Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt 2004, S. 37–76, hier S. 39
[40] Kämmerer, J. A./Föh, J.: Das Völkerrecht als Instrument der Wiedergutmachung?. Eine kritische Betrachtung am Beispiel des Herero-Aufstandes, in: Archiv des Völkerrechts, Band 42, 2004, S. 294–328
[41] Eicker, S.: Der Deutsch-Herero-Krieg und das Völkerrecht: die völkerrechtliche Haftung der Bundesrepublik Deutschland für das Vorgehen des Deutschen Reiches gegen die Herero in Deutsch-Südwestafrika im Jahre 1904 und ihre Durchsetzung vor einem nationalen Gericht, Frankfurt M. 2009, S. 181
[42] Krüger, G.: Kriegsbewältigung und Geschichtsbewußtsein. Realität, Deutung und Verarbeitung des deutschen Kolonialkriegs in Namibia 1904 bis 1907. Göttingen 1999, S. 32
[43] Jaguttis, M.: Koloniales Unrecht im Völkerrecht der Gegenwart, in: Melber, H. (Hrsg.): Genozid und Gedenken, Frankfurt am Main 2005, S. 121–140, hier S. 132
[44] Der Spiegel vom 13. August 2004
[45] Die Tageszeitung vom 29. September 2011
[46] Eicker, S.: Der Deutsch-Herero-Krieg und das Völkerrecht: die völkerrechtliche Haftung der Bundesrepublik Deutschland für das Vorgehen des Deutschen Reiches gegen die Herero in Deutsch-Südwestafrika im Jahre 1904 und ihre Durchsetzung vor einem nationalen Gericht, Frankfurt M. 2009, S. 103f
[47] http://genocide-namibia.net/alliance/appellpetition/
[48] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-07/herero-nama-voelkermord-deutschland-norbert-lammert-joachim-gauck-kolonialzeit
[49] http://www.tagesschau.de/inland/voelkermord-herero-103.html
[50] van der Heyden, U.: Rote Adler an Afrikas Küste. Die brandenburgisch-preußische Kolonie Großfriedrichsburg in Westafrika. 2. veränderte Auflage, Berlin 2001, S. 16f
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