In den letzten Wochen ist es um den Pflanzenschutz-Wirkstoff Glyphosat zumindest in Deutschland ziemlich still geworden. Offenbar hat der so genannte Diesel-Skandal andere Sorgen verdrängt. Doch bei unseren europäischen Nachbarn (und im US-Bundesstaat Kalifornien) gehen die Wogen im Streit um die Giftigkeit dieser beinahe allgegenwärtigen Chemikalie gerade wieder hoch, weil wieder einmal eine Entscheidung der EU über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat ansteht. Denn Ende 2017 läuft die von der EU-Kommission zuletzt erteilte provisorische Genehmigung aus.
Bis vor wenigen Jahren hatte in Europa noch kaum jemand von Glyphosat gehört, obwohl dieser moderne Pflanzenschutz-Wirkstoff schon seit Mitte der 1970er Jahre von Landwirten, Winzern und Kleingärtnern unter Markennamen wie Roundup, Durango DMA oder Ortho Ground Clear mit großem Erfolg zur Unkrautbekämpfung eingesetzt wird. Aber gerade sein überwältigender Markterfolg könnte dem Inhaber des Patents zur Herstellung von Glyphosat, dem US-Agrochemie-Riesen Monsanto, nun zum Verhängnis werden. Denn antikapitalistisch eingestellte grüne Lobby-Organisationen (NGO) wie Greenpeace, BUND oder DUH konzentrieren ihren Kampf für eine (vermeintlich) bessere Welt nicht zufällig auf die in der Praxis am besten bewährten und daher auf dem Markt erfolgreichsten Produkte und Problemlösungen. Das zeigt sich nicht nur in der Kampagne gegen Kernkraftwerke, die Gentechnik oder den Diesel-Motor, sondern auch in der Infragestellung bewährter gesellschaftlicher Institutionen wie Ehe, Familie und Privateigentum.
Monsanto hat den Wirkstoff Glyphosat nicht erfunden, sondern gelangte im Zuge einer Unternehmensübernahme an das zunächst geschäftlich unbedeutende Knowhow zur Herstellung von Glyphosat und testete die Verbindung zuerst bei der Suche nach Wasserenthärtern. Dabei fiel sein Potenzial zur Unkrautvernichtung auf. Im Jahre 1974 erhielt Monsanto das US-Patent für die Verwendung von Glyphosat als Herbizid. Noch im gleichen Jahr brachte Monsanto das Herbizid Roundup mit dem Hauptwirkstoff Glyphosat auf den Markt. Im Jahre 2000 liefen die Patente aus. Heute wird Glyphosat weltweit von über 90 Herstellern angeboten, davon mehr als die Hälfte in China. Weltweit werden im Jahr fast 700.000 Tonnen Glyphosat eingesetzt. Monsanto erzielt mit Pflanzenschutzmitteln etwa ein Drittel seines Konzernumsatzes von etwa 15 Milliarden US-Dollar. Über die Hälfte davon (2.8 Mrd. $) entfällt auf Glyphosat-basierte Produkte.
Aber es geht dabei nicht nur um wirtschaftliche Interessen. Geht doch der Markterfolg von Glyphosat in erster Linie auf seine ökologischen und gesundheitlichen Vorteile zurück. Glyphosat ist keine unspezifisch wirkende „Chemiekeule“, mit der man auch Tiere und Menschen töten könnte. Vielmehr steht es für eine neue Generation intelligenter Pflanzenschutzmittel, weil es gezielt ein pflanzliches Enzym blockiert, das bei Tieren gar nicht vorhanden ist. Mithilfe der Gentechnik ist es obendrein relativ leicht möglich, Nutzpflanzen dagegen resistent zu machen. Die nur schwach flüchtige Chemikalie kann ohne besondere Schutzvorkehrungen ausgebracht werden, da sie kaum verweht wird. Sie ist auch ungefährlich für Bienen. Der Einsatz von Glyphosat ermöglicht den pfluglosen Anbau und vermindert dadurch die Erosionsgefahr. Da Glyphosat obendrein fest an Bodenpartikel gebunden wird und kaum wasserlöslich ist, gelangt es nur schwer ins Grundwasser. Kein Wunder, dass der Wirkstoff von den Zulassungsbehörden in Amerika, in Europa und in der übrigen Welt einhellig als sicher eingestuft wird.
Doch dann verkündete die in Lyon ansässige Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im März 2015 kurz vor der in der EU anstehenden Entscheidung über eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat plötzlich, Glyphosat sei als „wahrscheinlich krebserregend“ einzustufen (Kategorie 2A). Die Begründung dieser Entscheidung einer Anfang März 2015 in Lyon zusammengekommenen Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Epidemiologen Dr. Aaron Blair vom US National Cancer Institute folgte Ende Juli 2015. Dort wurde auf statistische Studien verwiesen, die den Glyphosat-Einsatz mit einem erhöhten Risiko, am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) zu erkranken, in Verbindung bringen. Damit stand IARC allerdings weltweit alleine da. Sowohl die Europäische Agentur für Nahrungsmittelsicherheit EFSA in Parma als auch die Europäische Chemikalienagentur ECHA in Helsinki und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin schlossen sich diesem Urteil ausdrücklich nicht an und auch die WHO selbst änderte ihre Anwendungsempfehlungen für Glyphosat nicht. Deshalb setzt sich auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine zehnjährige Verlängerung der Zulassung des Pflanzenschutz-Wirkstoffs in der EU ein.
Das wirft die Frage auf, wie die IARC zu ihrer umstrittenen Einstufung kam. Das europäische Online-Magazin „Politico“ ist dieser Frage vor kurzem nachgegangen. Der Journalist Simon Marks hat für „Politico“ Hunderte von bislang unzugänglichen Original-Dokumenten ausgewertet. Die Gelegenheit dazu bot ein zurzeit in San Francisco von 184 NHL-Patienten mithilfe großer Anwaltskanzleien (law firms) angestrengter Gerichtsprozess. Charles William Jameson, ein inzwischen pensionierter NHL-Spezialist des US National Institute of Environmental Health Sciences, sagte unter Eid aus, er sei erst am 3. März 2015 nach Lyon gekommen. Der IARC-Ausschuss, dem er angehörte, habe seine umstrittene Entscheidung zehn Tage später gefällt. Er habe aber nicht alle dem IARC vorliegenden Unterlagen einsehen können. Dazu gehörte eine wenige Wochen zuvor in der renommierten Fachzeitschrift Critical Reviews in Toxicology erschienene Auswertung (Metastudie) von insgesamt 14 experimentellen Studien über den Einfluss von Glyphosat auf Nagetiere unter Federführung des deutschen Toxikologen Helmut Greim. Zu den dort aufgeführten Mitautoren Greims gehört auch David Saltmiras von Monsanto.
Jameson gab gegenüber dem kalifornischen Richter Vince Chhabria an, diese Studie erst einen Tag vor der entscheidenden Sitzung des IARC-Ausschusses kurz zu Gesicht bekommen zu haben. Die Ausschuss-Mitglieder Kate Guyton und Ivan Rusyn gaben denn auch zu, die kompletten Datensätze der Greim-Studie schon Anfang Februar bekommen, aber nicht an Jameson weitergeleitet zu haben. Jameson zeigte sich gegenüber dem Richter davon überzeugt, dass der Ausschuss wohl anders entschieden hätte, wenn ihm die Daten der Greim-Studie vorgelegen hätten. Es stellte sich dann heraus, dass die für die Abfassung der IARC-Monografie zuständige Forscherin Kate Guyton Ende Februar Rusyn in einer e-Mail gefragt hatte, ob sie Greims Daten in den IARC-Bericht über Glyphosat aufnehmen solle. In seiner Antwort bezweifelte Rusyn die Relevanz der Greim-Studie. Sie gehöre in eine von Industrie-Interessen dominierte Grauzone.
Aaron Blair, der Vorsitzende der IARC-Arbeitsgruppe, entschied daraufhin, wie die Agentur Reuters im Juni 2017 recherchierte, die Arbeit von Greim nicht in die IARC-Monografie über Glyphosat aufzunehmen. Gleichzeitig vermied er einen Hinweis auf die langjährige Agricultural Health Study in Iowa und North Carolina, an der fast 90.000 Landwirte einschließlich ihrer Angestellten und Familienangehörigen teilgenommen hatten. Auch diese breit angelegte epidemiologische Studie fand keinerlei Zusammenhang zwischen Glyphosat und NHL. Blair gehörte übrigens selbst zu deren ausgewiesenen Hauptautoren. Er habe diese Studie nicht in die IARC-Monografie aufgenommen, weil sie noch nicht in einer peer-reviewten Fachzeitschrift erschienen sei, erklärte Blair im Prozess in San Francisco. Dort gab Blair in einer eidesstattlichen Erklärung immerhin zu, die Bewertung von Glyphosat durch IARC hätte vielleicht anders ausfallen können, wären diese Studienergebnisse nicht zurückgehalten worden. Für IARC zählten aber tierexperimentelle ohnehin mehr als epidemiologische Studien. Somit verwies er selbst auf die Bedeutung von Greims Metastudie. Für Monsanto ist das Grund genug, eine Revision der IARC-Entscheidung zu fordern. Scott Partridge, bei Monsanto verantwortlich für die Strategie, vermutet, dass einige Mitglieder des Glyphosat-Ausschusses der IARC politische Ziele verfolgten.
Die Anti-Glyphosat-Bewegung in der EU hat sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, den Mann anzugreifen, dessen wissenschaftliche Expertise die IARC-Einstufung von Glyphosat zu Fall bringen kann: den Toxikologen Helmut Greim. In Deutschland machte sich das ARD-Magazin „Monitor“ am 20. Oktober 2016 zum Sprachrohr dieser Bewegung, indem es Greim vorwarf, von Industriekonzernen gekauft zu sein. Der ehemalige Staatsanwalt Erich Schöndorf bezeichnete Greim in dieser Sendung als „Falschgutachter“. Ende September 2016 hatte Greim bei einer Anhörung des Agrarausschusses des Deutschen Bundestages, an der auch Ivan Rusyn teilnahm, zugegeben, für die Platzierung der zitierten Metastudie über Tierversuche mit Glyphosat in der Fachzeitschrift Critical Reviews in Toxicology von Monsanto ein kleines Honorar erhalten zu haben.
Greim sieht in der Zusammenarbeit mit Industrievertretern kein grundsätzliches Problem, solange dabei die bewährten Standards der wissenschaftlichen Toxikologie (Lehre von den Giftwirkungen) eingehalten werden. Diese Standards liegen den Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) zugrunde. Letztlich gehen sie auf die Paracelsus-Regel zurück, wonach prinzipiell jeder Stoff, selbst etwas Gutes wie Wasser zum Gift werden kann, wenn seine Aufnahme durch Organismen einen gewissen Schwellenwert überschreitet. Diese Dosis muss mithilfe von Experimenten an Tieren und/oder Zellkulturen ermittelt werden. Der Interpretation der Testergebnisse liegt heute der „Weight of Evidence“-Ansatz der OECD zugrunde, wonach nicht jede statistische Auffälligkeit von vornherein als biologisch bedeutsam gilt. Bei der Festlegung von Grenzwerten tragen die zuständigen Gremien individuellen Empfindlichkeits-Unterschieden durch einen Sicherheitsabstand von mindestens um den Faktor 100 Rechnung.
Nicht zufällig werden die meisten toxikologischen Untersuchungen in oder im Auftrag der Industrie durchgeführt, da diese nun schon seit Jahrzehnten gesetzlich verpflichtet ist, die Unschädlichkeit ihrer Produkte und Produktionsprozesse nachzuweisen. Toxikologen, die als Hochschul-Forscher oder im Auftrag von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden tätig sind, müssen überprüfen, ob dabei die OECD-Richtlinien eingehalten werden. Professor Greim kann sich auf seine langjährige Tätigkeit als Vorsitzender der MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) berufen. Diese Kommission setzt auf der Basis der Ergebnisse von Tierversuchen die maximal an Arbeitsplätzen zulässige Konzentration von Schadstoffen fest. Greim war auch lange Vorsitzender des Scientific Committee on Health and Environmental Risks (SCHER) der EU-Kommission und gilt deshalb in Fachkreisen als „Toxikologie-Papst“.
Ich kenne Professor Greim seit den frühen 1990er Jahren, das heißt seit dem berüchtigten Frankfurter „Holzschutzmittel-Prozess“, der als erster spektakulärer Umweltprozess in die Geschichte einging. Es ging damals um die Giftigkeit des in beliebten Holzschutz-Lasuren wie „Xylamon“ und „Xyladecor“ bis dahin enthaltenen Pentachlorphenol (PCP) sowie des Insektizids Lindan. Patientengruppen, die davon überzeugt waren, dass ihre Leiden mit der Anwendung dieser Produkte zusammenhingen, versuchten, die Geschäftsführer des früher zum Bayer-Konzern und später zu Solvay gehörenden Herstellers Desowag strafrechtlich zu belangen, um danach in Zivilprozessen hohe Entschädigungssummen erstreiten zu können. Der bereits genannte Jurist Erich Schöndorf fungierte in diesem Prozess als einer der Staatsanwälte. Ich nahm im Auftrag des grünen Informationsdienstes „Ökologische Briefe“ als ständiger Prozessbeobachter fast alle Prozesstermine wahr und habe auch darüber berichtet. Obwohl ich damals noch mit den Grünen sympathisierte und für „Xylamon“ allein schon wegen dessen üblen Geruch nichts übrighatte, haben mich die selbstgerechten Ausführungen mancher von den Klägern engagierter medizinischen Gutachter enttäuscht. Beeindruckt war ich hingegen von der klaren Argumentation der von der Verteidigung bestellten Gutachter Christian Schlatter (ETH Zürich) und Helmut Greim (TU München). Heute würde ich selbstverständlich manches etwas anders sehen, weil ich zum Beispiel aus eigener Erfahrung weiß, dass die Gesundheit mancher Mitmenschen schon durch unangenehme Gerüche beeinträchtigt werden kann.
Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und sein Ökowende-Minister Nicolas Hulot haben die Opposition gegen die von einem US-Multi vertriebenen Unkrautvernichtungsmittel anscheinend zu einer Frage des nationalen Prestiges gemacht und angekündigt, bei der anstehenden EU-Abstimmung über die Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat nicht dem Rat Angela Merkels zu folgen. Am 22. September blockierten deshalb französische Bauern, angeführt vom Bauernverband FNSEA, die Pariser Pracht-Meile Champs Élysées. Diese Bauern sehen keine praktikable Alternative zum Einsatz von Glyphosat und fürchten deshalb im Falle eines europäischen Verbots von Glyphosat große Wettbewerbsnachteile gegenüber ihrer außereuropäischen Konkurrenz. Die arbeitsaufwändige mechanische Beseitigung von Unkräutern ist eine schlechte Alternative, weil dabei die Wurzeln nicht zerstört werden. Vor große Probleme würde ein Verbot von Glyphosat auch die europäischen Schienennetzbetreiber stellen. Denn um die Schienentrassen von wildem Bewuchs freizuhalten, käme als Alternative zu Glyphosat nur das Abflämmen in Frage. Das aber wäre wegen der Waldbrandgefahr in Südeuropa nicht ratsam.
Quelle: The European
Kommentar hinterlassen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.