Der Riskante – Reinhard Mehring über Carl Schmitt

Reinhard Mehring: Carl Schmitt. Aufstieg und Fall. Eine Biographie. München (C. H. Beck): 2009. 749 Seiten. Euro (D) 29,90. ISBN: 978-3-406-59224-9.

Unter den deutschen Intellektuellen ersten Ranges, die wenigstens zeitweilig mit dem Nationalsozialismus verbunden waren, ragt Carl Schmitt in mehrerlei Hinsicht heraus. Anders als Heidegger und Benn kam Schmitt, ohne ‚Führer des Führers’ zu sein, wie auch er es erträumte, dem Zentrum der Macht mindestens phasenweise recht nahe. Anders als Furtwängler oder Jannings war Schmitt kein bloßes kulturpolitisches Aushängeschild, gewiss auch kein Hofnarr wie Gründgens es war – gemäß dem Bild, dass Klaus Mann und István Szabo von „Mephisto“ gezeichnet haben. Anders schließlich als Bäumler ist Schmitt bis heute wirksam als – neben Hans Kelsen – einflussreichster Rechtsphilosoph deutscher Sprache. Nicht nur, dass manche Ideen und Prägungen Schmitts – betreffend Souveränität und Ausnahmezustand, Freund und Feind, Legitimität und Legalität oder Politische Theologie – Eingang in die akademische Umgangssprache gefunden haben. Vielmehr ist die kuriose Situation entstanden, dass Schmitt, der immer schon von ‚rechts’ in Anspruch genommen wurde, zum Stichwortgeber der Linken, zumal Giorgio Agambens, geraten ist. Am erstaunlichsten: Teils sind es dieselben Ideen, die rechte wie linke Schmitt-Leser begeistern. Carl Schmitt wird häufig dort in Anspruch genommen, wo – von links oder rechts – der liberale Staat nach heutigem europäischem Muster unter Beschuss gerät. Darüber hinaus stellt er treffliche Theorieangebote zur Glorifizierung des Katholi­zis­mus bereit, mithin für intellektuell freie, von vatikanischem Stall­geruch un­belastete Apologetik. (Carl Schmitt war, kurios genug, wegen Ehehändeln exkommuniziert worden.) In Zeiten, da Erzliberale wie Jürgen Habermas religiöse Ressourcen für gesellschaftlich unverzichtbar er­achten, scheint Schmitt zur inspirierenden Lektüre zu geraten – wenn­gleich niemand rhetorisch gut daran tut, sich offen zu Schmitt’schem Gedankengut zu bekennen: Das Odium des Nazi-Bekenners und Anti­semiten haftet Carl Schmitt – mehr noch als Heidegger und Benn – bis heute an. Auch besteht ein „Feuilleton-Katholizismus“ vorkonziliarer Tendenz, den Sigrid Löffler gelegentlich der Büchner-Preisverleihung an Martin Mosebach spitzzüngig gegeißelt hat. Schließlich sind Wirkungen Schmitts in die bundesrepublikanische Nachkriegszeit, ihre Geistes- und Rechtsgeschichte zu konstatieren: Johannes Gross, Berater Ludwig Erhardts, später FAZ und ‚Capital’ verbunden, als (brillanter) Aphoristiker und Fernsehmoderator tätig und einer der klügsten Köpfe der Rechten, zählte zum Kreis der Adoranten. Am meisten Einfluss unter den Schülern sollte Ernst-Wolfgang Böckenförde entfalten, der seinem Mentor in kritischer Freundschaft verbunden war und als Verfassungsrichter an wichtigen Urteilen mitwirkte. Das sogenannte Böckenförde-Diktum, wo­nach der liberale Staat auf weltanschaulichen Grundlagen ruht, die er selbst nicht gewährleisten kann, folglich auf starke zivilgesellschaftliche Weltanschauungsgemeinschaften verwiesen bleibt, erinnert an eine der elementarsten Intuitionen Carl Schmitts – diese, dass alle politischen und recht­lichen Ordnungen in metaphysischen, letztlich theologischen Grund­an­nahmen wurzeln und von diesen her revidiert werden können. Legalität und Legitimität, 1932, während des Papen-Regimes niedergelegt, nimmt jenes Diktum, einen Grundgedanken des liberalen bundes­republi­kanischen Konservatismus, sinnähnlich vorweg. In Mehrings Paraphrase: „Der Gesetzgebungsstaat kann das tragende Ethos nicht garantieren, das er voraus­setzt.“ (285)
Für biographische Zwecke eignet sich Schmitt, die „Shakespeare’sche Gestalt“ – so der Umschlagtext –, weil bislang keine Biographie auf aktu­ellem Forschungsstand vorlag. Auch fällt ins Gewicht, dass Schmitt – darin Ernst Jünger ähnlich – ein eher biblisches denn Shakespearisches Alter von 96 Jahren erreichte: Bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs ist Schmitt ein erwachsener Mann mit abgeschlossener Promotion. Er zählt zu den wenigen, die sich dem „Augusterlebnis“ nationaler Erhebung gegen­über resistent zeigen. Der Tenor seiner Tagebuchnotizen: preußen­feind­lich, frankreichfreundlich, mehr auf Frieden als Sieg gerichtet. Während des Kriegs – dies wird bei Mehring überzeugend verdeutlicht – findet Schmitt jedoch sein ‚Lebensthema’: Die rechtliche Stellung des „Belager­ungs-“ bzw. „Ausnahmezustands“. Vieles, was Schmitt in später­en, zumal den dreißiger Jahren veröffentlicht und verlautbart, ist staats­rechtlichen Aus­nahmesituationen, besonders aber der Frage gewidmet, ob und in welchem Maße Gewaltenteilung suspendiert und die Zuständigkeit der Exekutive ausgedehnt werden darf. Hierin liegt Schmitts Aktualität gerade fürs linke Denken unserer Zeit: Wenn menschheitsbedrohende ökologische Katastrophen auf liberalem Wege nicht bewältigbar scheinen, liberale Staaten als Marionetten des ‚Kapitals’ wahrgenommen werden, kommt die Schmitt’sche Staatsrechtslehre, die manche Selbstver­ständ­lichkeit der aufgeklärten Welt in Frage stellt, zumindest in Sicht.
Vom ‚Kronjuristen’ der Papen-Hindenburg’schen Präsidialdiktatur wandelt Schmitt sich flugs zum Apologeten des Nationalsozialismus. Mehring stellt über vierzig Erklärungsgründe zusammen, die Schmitts Bereitschaft, sich den Nazis anzudienen, durchschaubar machen können. So hat Carl Schmitt rückblickend konstatiert, er sei „ein intellektueller Abenteurer“ – mit Mehring: ein „Picaro“ – und voller Neugier. (312)
„Schmitt erkannte den Nationalsozialismus sofort als ‚Revolution’ […]. Schmitt stellte seine Mitarbeit ins Licht einer Gesamtentscheidung und Gesamt­ver­ant­wort­ung, machte sich keine Illusionen darüber, dass er den Rubikon des bürgerlichen Rechtsstaats überschritten hatte […]. Von An­fang an nahm er den National­sozialismus auch als antisemitischen Staat wahr.“ (313)
Konsequent verweigert er jüdischen Kollegen die Unter­stützung. Den Höhepunkt seines Einflusses hat Schmitt jedoch bald über­schritten: Die Erfahrungen des Reichsgerichts-Prozesses um den ‚Preußen­schlag’ von 1932 prädestinieren ihn, das ‚Reichsstatthalter-Gesetz auszu­arbeiten, mit dem die föderalistische Ordnung zerschlagen, die ‚Gleich­schaltung’ der Länder vollzogen wird. In den folgenden Jahren übt Schmitt, ‚Preußischer Staatsrat’ und Professor der Berliner Universität, einigen Einfluss auf die Umbildung der berufsständischen juristischen Ordnung im national­sozial­istischen Deutschland aus. Sein Einfluss auf die Gesetzgebung bleibt freilich gering. Dennoch setzt Schmitt seine publi­zistische Tätigkeit fort, nun beispielsweise im Völkischen Beobachter.
„Er preist den ‚Geist’ der deutschen Revolution und ‚Das gute Recht der deutschen Revolution’, feiert den Übergang zum Ein-Parteien-Staat’ als Schritt zum ‚Staat des 20. Jahrhunderts’ […] und rechtfertigt die nationalsozialistischen Anfänge durch die ‚Reichsreform’ in der Kontinuität des Preußenschlags. […] Von kaum überbietbarer Polemik ist insbesondere der Artikel Die deutschen Intellektuellen im Westdeutschen Beobachter vom 31. Mai 1933 […]. Die deutschen Intellektuellen: ‚Zum deutschen Volk haben sie niemals gehört. Aber auch nicht zum deutschen Geist. […] Aus Deutschland sind sie ausgespien für alle Zeiten.’ Schmitt bejaht die Bücherverbrennung, […] erwägt den Entzug der Staatsange­hörigkeit, deutet weitere Maßnahmen an. Er erwähnt namentlich Albert Einstein, der – neben Thomas Mann – ganz oben auf den Ausbürger­ungslisten der Nazis stand.“ (324)
Was Schmitts Gebaren im national­sozialistischen Staat des Jahres 1933 betrifft, mehr durch Ohnmacht als reale Wirkungsmöglichkeiten bestimmt, sowie den folgenden Sturz in der nationalsozialistischen Hierarchie, reicht eine bloße Nacherzählung der wechselseitigen Intrigen und „Ressourcen­kämpfe“, des Klimas von Willkür und Denunziation (339f, 378ff), voll­ständig aus, um ein Shakes­peare’sches Königsdrama der finstersten Sorte zu evozieren.
„Er ahnt nicht, dass er seine Rolle Ende 1933 schon fast ausgespielt hat und bald nicht mehr gebraucht wird. Nachträglich betrachtet hatte er für den National­sozialismus eine Übergangsrolle ideologischer Werbung und ‚Gleichschaltung’ der Rechtswissenschaft und Justiz.“ (340f)
Ausführlich geht Mehring auf Schmitts tief verwurzelten Antisemitismus ein. Dieser zeigt sich nicht deutlich „biologistisch“, aber ebenso wenig „strikt konfessionell“: „Auch ein getaufter Jude ist ihm ein Jude.“ (82) Sich selbst erkennt er im Juden zugeschriebenen „soziale[n] Ehrgeiz“ und in der „psychische[n] Disposition, sich mit den Augen der anderen zu sehen“ wieder. „Die wilde Melange von philosemitischen und antisemitischen Affekten […] vermag Schmitt kaum zu thematisieren, geschweige denn zu lösen.“ (83) An dieser Stelle, und andernorts, erweist sich, dass der Werbetext des Verlages nicht unrecht hat, wo er behauptet, Carl Schmitt sei ganz „aus den Quellen gearbeitet“: Reinhard Mehring versteht es, die Selbstzeugnisse und Schriften Schmitts für sich selbst sprechen zu lassen. Dabei treten manche Zusammenhänge so deutlich hervor, dass sich alles bloße Behaupten erübrigt. So wird unübersehbar, dass Schmitts anti­semi­tischer Affekt von seinen durch kleinbürgerlich-bildungsferne und pro­vin­zielle Herkunft genährten Minderwertigkeitskomplexen dem urbanen, bild­ungsbürgerlichen Milieu gegenüber genährt wird. Über­deutlich auch, wie sehr das Werk Schmitts bei allem Insistieren auf Abstraktion, begrifflicher Klärung und geistesgeschichtlicher Vertiefung die Entwicklung der Weimarer Republik mit deren inneren, parlamentarisch unbewältigten Wirren und äußeren Verstrickungen zwischen Versailles, ‚Ruhrkampf’ und Hyperinflation, Locarno, Präsidialdiktatur und ‚Machtergreifung’ wider­spiegelt. So wird die ‚tragische’, Entwicklung Schmitts vom Apologeten kirchlicher Autorität und staatlicher Ordnungsmacht zum ‚Kronjuristen’ des Nationalsozialismus, gleich wie man sie bewertet, in ihrer Folgerichtigkeit durchschaubar.
Was Reinhard Mehrings schriftstellerische Leistung betrifft, fällt die extreme Dichte und Lakonie der Darstellung auf. 570 Seiten Text (zu­züg­lich Apparat) – und kein Wort zu viel. Der Werbetext spricht mit Recht von „atemberaubender Intensität“. Noch staunenswerter ist, dass Mehring solche Intensität wie nebenbei, ohne erkennbares Bemühen um Dramati­sierung und literarische Aufbereitung der Sachverhalte erzielt. Besonders dankenswert ist seine Bereitschaft, auf überaus diskrete Weise, ohne Zeigefingerei und pädagogisches Gewese, dem Leser Schmitts gedankliche Entwicklung transparent zu machen: Wenn neue Etappen er­reicht sind, fasst Mehring rückblickend vorangegangene Stationen zu­sammen, um die Veränderung deutlich hervortreten zu lassen. Sehr bald ist klar, dass die wohlfeile, scheinbar so phrasenhafte Rede von Schmitt als „Shakespeare’­scher Gestalt“ nicht im mindesten übertreibt.

Über Krause Daniel 24 Artikel
Dr. Daniel Krause, geboren 1976 in Bamberg, hat in Wien, Tübingen und München studiert. Seine Dissertation ist 2007 bei Peter Lang, Frankfurt, erschienen: 'Postmoderne' - Über die Untauglichkeit eines Begriffs der Philosophie, Architekturtheorie und Literaturtheorie. Weitere Veröffentlichungen finden sich u. a. bei 'Aufklärung und Kritik', klassik.com, literaturkritik.de und in der 'Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft'. Seit 2007 unterrichtet Daniel Krause deutsche Literatur an der Jagiellonen-Universität Krakau.

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