Der Göttinger Professor Heinrich Grellmann und sein rassistisches Bild von „Zigeunern“

Heinrich Grellmann gilt als der Begründer des rassistischen Antiziganismus, der in der Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten kulminierte. Vor dem Hintergrund der aufkommenden Nationalstaaten und der Herausbildung des bürgerlich lebenden Menschen wurden „die Zigeuner“ in der Aufklärungzum Gegenentwurf des zivilisierten Bürgers stilisiert. Heinrich Grellmann sieht in seiner Göttinger Dissertation „ Die Zigeuner. Ein historischer Versuch über die Lebensart, Verfassung und Schicksale dieses Volkes in Europa, nebst ihrem Ursprunge“ seinen Untersuchungsgegenstand als bildungslose, abergläubische und unzivilisierte „Wilde“, die der eigenen Kultur und Zivilisation diametral gegenüberstanden.

Allgemein
Antiziganistische Stereotype wie Nomadentum, Kriminalität, Primitivität, Arbeitsscheu usw entstanden in den vergangenen Jahrhunderten und werden seitdem wie ein „kultureller Code“ in der Gesellschaft von Generation zu Generation weiter tradiert. Die heutigen antiziganistischen Einstellungsmuster können nicht ohne den Rückgriff auf ihre historische Entwicklung verstanden werden. Romantisierende und exotistische Vorurteile wie die „musizierenden Zigeuner“, die „wild“ und „unproduktiv“ in den Tag hineinleben, sind immer noch vorhanden.
Gelehrte Autor_innen der Mehrheitsgesellschaft, die oft niemals mit Sinti und Roma persönlich in Kontakt getreten waren, konstruierten Vorurteile wie Nomadentum, Kriminalität, Primitivität, Müßiggang usw., die –je häufiger sie wiederholt wurden- sich im Gedächtnis der Mehrheitsbevölkerung festsetzten und schließlich als „Wahrheit“ ausgegeben wurden. Die Autoren aus der Mehrheitsgesellschaft schafften es nicht, sich von den Normalitätsvostellungen seiner eigenen westlichen Kultur zu distanzieren und eine andere aus dessen eigenem Kontext zu begreifen. Das, was Bauerdick als Realität vorgibt, ist lediglich eine individuelle Interpretation seiner Begegnungen mit Roma. Sie geben nur die gesammelten subjektiven Erfahrungen wiedergeben, was niemals (wissenschaftliche) Objektivität widerspiegeln kann. Von einer multiperspektivischen Reflexion waren weit entfernt; ihr Blickwinkel könnte eher als Nostrismus bezeichnet werden, wo das Eigene zum Maßstab mit der Begegnung mit dem Anderen wird.
Auf diese Weise entstand eine Konstruktion der Mehrheitsgesellschaft von vorgeblichen Lebensweisen Eigenschaften der Sinti und Roma, was nicht die Realität widerspiegelte. Dies wurde nicht hinterfragt, sondern einfach weiter tradiert.
„Antiziganistisch ist nicht nur die Zuschreibung von negativ bewerteten Eigenschaften, sondern auch diejenige angeblich positiver Kennzeichen wie Musikalität. Beide schreiben Gruppenmerkmale als unveränderbar fest. Diese Festlegung vermeintlich typischer Charakteristika für eine Gruppe wird den Einzelnen, die ihr zugeordnet werden, niemals gerecht.“[1] Der Begriff „Zigeuner“ wurde von (gebildeten) Angehörigen der Mehrheitsgesellschaften geprägt und ist daher eine abwertende Fremdbestimmung. Sinti und Roma wehren sich gegen diesen Begriff und empfinden ihn als diskriminierend.[2]
Roma ist der Oberbegriff für eine Reihe ethnisch miteinander verwandte Gruppen, die ab dem 14. Jahrhundert über Vorderasien nach Nordafrika und Europa gelangten. Der historische Herkunftsraum der Roma ist der Nordwesten Indiens. Als Beleg dafür gilt, dass ihre Sprache, das Romanes, mit zentralindischen Sprachen wie dem Sanskrit verwandt ist. Roma leben heute als kulturelle Minderheit auf allen Kontinenten, vor allem aber in Europa. Die Sinti sind eine Untergruppe der europäischen Roma, die hauptsächlich in Mittel- und Westeuropa und im nördlichen Italien leben. In der BRD sollen zwischen 70.000-150.000 Sinti und Roma leben. Die wahrscheinlich in der Öffentlichkeit bekanntesten Sinti und Roma sind der Schauspieler Yul Brynner, die Sängerin Marianne Rosenberg und der Musiker Django Reinhardt.
Seit 1998 sind die „deutschen Sinti und Roma“ neben den Dänen, Friesen und Sorben als „nationale Minderheiten“ in der BRD anerkannt. Roma nichtdeutscher Staatsangehörigkeit sind von dieser Regelung und den daraus abzuleitenden Rechten logischerweise ausgenommen.
Der wichtigste internationale Zusammenschluss der Roma ist die „International Romani Union“ (IRU) aus dem Jahre 1978, deren Ehrenpräsident der bekennende Rom Yul Brynner ist. In Europa existiert seit 2005 das „European Roma and Travellers Forum“ (ERTF), das ein Partnerschaftsabkommen mit dem Europarat pflegt.

Grellmanns rassistische Vorstellung und sein Überleben in der Gegenwart
Vor dem Hintergrund der aufkommenden Nationalstaaten und der Herausbildung des bürgerlich lebenden Menschen wurden „die Zigeuner“ zum Gegenentwurf des zivilisierten Bürgers stilisiert. Heinrich Grellmann sieht in seiner Göttinger Dissertation „ Die Zigeuner. Ein historischer Versuch über die Lebensart, Verfassung und Schicksale dieses Volkes in Europa, nebst ihrem Ursprunge“ seinen Untersuchungsgegenstand als bildungslose, abergläubische und unzivilisierte „Wilde“, die der eigenen Kultur und Zivilisation diametral gegenüberstanden. Karola Fings schrieb: „Grellmann war nie einem Rom begegnet und hatte seine vermeintlichen Kenntnisse aus den Schriften verschiedener Autoren und Journalisten gewonnen. Dennoch fanden seine Thesen Eingang in Lexika, wurden in Zeitungen und Zeitschriften aufgegriffen, spiegelten sich in der Literatur und Malerei und beeinflussten damit die populäre Wissenproduktion über ‚Zigeuner bis in die Gegenwart.“[3]
Vor allem im 17. und 18. Jahrhundert sollten Sinti durch Ausnahmegesetze der jeweiligen Landesherren am Betreten ihres Territoriums gehindert werden. Staatliche Stellen stellten ikonographische Schilder an den Grenzen und vor Orten oder Städten auf, die speziell an Sinti und Roma adressiert waren.[4] Sie wurden „Zigeunerwarnungsstöcke“, „Heidenstöcke“ oder „Zigeunertafeln“ genannt. Wenn sie die jeweiligen Gebiete betreten würden, drohten ihnen Bestrafungen wie Stockschläge, Brandmarken, Landesverweis, Handabschlagen oder Ohrabschneiden. In den deutschen Staaten wurde in öffentlichen Verlautbarungen Belohnungen für die Ergreifung von Sinti und Roma ausgesetzt, egal ob tot oder lebendig. Gemäß einem Gesetz im Reichskreis Oberrhein aus dem Jahre 1711 wurden Bürger_innen bestimmte Geldbeträge für die Mithilfe bei einer erfolgreichen Festnahme in Aussicht gestellt.
Staatliche Stellen schreckten sogar vor systematischen Morden an Sinti nicht zurück. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden in Schwaben, Franken, Hessen und der Pfalz insgesamt mindestens 237 Sinti hingerichtet.[5] Im Jahre 1726 verordnete Kaiser Karl VI., alle männlichen Sinti hinzurichten und den Frauen sowie den Kindern unter 18 Jahren ein Ohr abzuschneiden. Der Stadtrat von Aachen erließ 1728 eine Verordnung, die Sinti zum Tode verurteilten. Darin hieß es: „Gefangene Zigeuner, ob sie sich wehren können oder nicht, sollen auf der Stelle getötet werden. Allerdings soll denjenigen, die nicht zu einem Gegenangriff ansetzen, nicht mehr als eine halbe Stunde gewährt werden, um niederzuknien und, wenn sie es wünschen, den allmächtigen Herrgott um Vergebung ihrer Sünden bitten und sich auf den Tod vorzubereiten.“[6] Der Annweiler Vogt Koch veranlasste 1760 eine „Zigeunerjagd“, wo Männer, Frauen und Kinder umgebracht, ihre Hütten geplündert und niedergebrannt wurden.[7]
Öffentliche Hinrichtungen von Sinti und Roma wurden bisweilen wie ein Event gefeiert, an dem sich normale Bürger_innen berauschten. Bei einer Enthauptung von vier Sinti und Roma in Nürnberg 1733 errichtete ein Nürnberger Bürger 200 Erntewagen als eine Art von Tribünen und verlangte für das Mitansehen der Hinrichtung Eintrittsgeld.[8]
Teile der Mehrheitsbevölkerung widersetzten sich aber auch gegen die Anordnungen der staatlichen Stellen und halfen verfolgten Sinti und Roma auch unter Gefährdung ihres eigenen Lebens.[9] Anhand von Taufurkunden lässt sich belegen, dass städtische Beamt_innen oder Bürgermeister_innen eines Dorfes als Paten fungierten. Zahlreiche Quellen berichten darüber, dass staatliche Stellen gegen Dortschultheiß_innen, Gastwirte und Händler_innen vorgingen, die Sinti und Roma Unterschlupf gewährten oder mit ihnen Handel trieben. Manche staatlichen Stellen sahen sich deshalb gezwungen, unter Strafandrohungen den Kontakt der eigenen Bevölkerung mit Sinti und Roma zu verbieten. In einer gemeinsamen Pönalsanktion des Oberrheinischen und des Kurrheinischen Kreises von 1748 hieß es: „Sollen diejenigen, welche diesem Räuber- und Zigeunergesindel entweder freywillig und ungedrungen einigen Unterschleiff gestatten (…) deren geraubte Sachen wissentlich verkauffen, verhandeln oder auch den Raub verkundschafften, dazu Anschläge geben und sonsten in andere Weege behülflich seynd und dan participieren, falls nur ein anderer gefährlicher Umstand noch dabey mit untergeloffen (…) gleichergestalten, wo nicht mit Galgenstraffe, wenigstens §4 zur offentlichen Arbeit angesetzten Straff, und zwar allenfalls auf ihre selbst eigene Kosten, wenn sie es im Vermögen haben, unterworffen seyn.“[10]
Neben negativ zugeschriebenen Eigenschaften entwickelte sich auch eine romantisierende Sichtweise auf die „Zigeuner“. Sie wurden als Gegenetwurf zur bürgerlichen Gesellschaft inszeniert und als „edle Wilde“[11] idealisiert. Dies zeigte sich besonders in Goethes Drama Götz von Berlichingen. Auf der Flucht rettet der „Zigeunerhauptmann“ den verwundeten Götz, schützte ihn vor den Verfolger_innen und verlor dabei sein Leben. Götz stellte in dieser Szene fest: „O Kaiser! Kaiser! Räuber beschützen deine Kinder. Die wilden Kerls, starr und treu.“[12]
Der preußische Aufklärer Christian Wilhelm von Dohm setzte sich für eine Aufhebung aller Gesetze ein, die Juden sowie Sinti und Roma diskriminierten. Dies sollte jedoch nicht sofort, sondern erst nach einem Erziehungsprozess geschehen, der die „bürgerliche Verbesserung“ der Minderheiten beinhaltete. Da es sich bei „den Zigeunern“ um „eine sehr verwilderte Nation“ handele, würde die „Verbesserung“ erst nach einer Generation greifen.[13] Von Dohm schrieb: „Die Erfahrung lehrt, daß es äußerst schwierig sey, sie an diesem festen Aufenthalt und bleibende Beschäftigung zu gewöhnen, und daß sie dem bequemen und ruhigen Leben das unsichere und beschwerliche Umherziehen vorziehen. Aber die Kinder der itzigen, zum Theil im Schoße der bürgerlichen Gesellschaft geboren, werden gewiß schon besser in dieselbe einpassen. Sollten aber auch erst die Nachkommen der itzigen Zigeuner nach mehr als einem Jahrhundert glücklichere Menschen und gute Bürger werden, so wird doch dieses unstreitig die Regierung nicht abhalten, ihre weisen Bemühungen fortzusetzen.“[14]
Das umfangsreichste deutschsprachige Lexikon erläutert in der Mitte des 18. Jahrhunderts, „Zigeuner“ seien „ein zusammen gelaufenes böses Gesindel, so nicht Lust zu arbeiten hat, sondern von Müßiggang, Stehlen, Huren, Fressen, Sauffen, Spielen u.s.w. Profession machen will.“ Es fügt hinzu, dass ihre fremde Erscheinung nicht ernst genommen werden dürfe, denn ihre Sprache hätten sie verabredet, um „communicieren zu können“, ohne dass „andere Leute sie verstehen“ und ihre Hautfarbe hätten sie einfach „durch allerhand Schmierereyen“ künstlich erzeugt.[15]
Im Jahre 1782 war in einem Zeitungsartikel zu lesen, dass in Ungarn zahlreiche „Zigeuner“ hingerichtet wurden, da sie angeblich Menschen töteten und die Leichen danach aufaßen. Später kam heraus, dass sich diese Vorwürfe als haltlos erwiesen und einen Justizskandal provozierten. Trotzdem gehörte seitdem der Vorwurf des Kannibalismus zum Standardrepertoire antiziganistischer Ressentiments.[16]
Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann (1756-1804) wurde 1794 in Göttingen zum ordentlichen Professor ernannt. 1804 wechselte er an den Lehrstuhl für Statistik an die Universität Moskau, wo er kurz nach seinem Dienstantritt verstarb.
Grellmanns Werk „Die Zigeuner. Ein historischer Versuch über die Lebensart und Verfassung, Sitten und Schicksale dieses Volkes, nebst ihrem Ursprunge“[17] aus dem Jahre 1783 ist als Beginn der „Zigeunerwissenschaft“ im deutschsprachigen Raum anzusehen. Während er die grundlegenden Motive des religiösen Antiziganismus als Legenden entlarvte, begründete er einen Antiziganismus auf rassistischer Grundlage. Wippermann stellt zu Recht fest: „Grellmann kann daher als Schöpfer des rassistischen Antiziganismus bezeichnet werden, den es schon vor dem Rassen-Antisemitismus gab und der die konkrete ‚Zigeunerpolitik‘ schon zu einem Zeitpunkt beeinflusste, als die ‚Judenfrage‘ noch unter mehr oder weniger rein religiösen und eben nicht rassistischen Aspekten diskutiert wurde.“[18] Die von Grellmann unterstellten Verhaltensdispositionen der „Zigeuner“ wurden von ihm nicht als individuelle Ausdrucksformen gesehen, sondern als feststehendes kulturelles Verhalten auf die gesamte Gruppe , die als „Volk“ bezeichnet wurde, übertragen. Dieses biologistische Deutungsmuster durchzieht das gesamte Buch. Dort heißt es zum Beispiel: „Oft schien ein Knabe (…) auf dem besten Wege zur Menschwerdung zu seyn, und plötzlich brach die rohe Natur wieder hervor, er gerieth in den Rückfall und wurde mit Haut und Haaren wieder Zigeuner“.[19]
Im Anschluss an andere Arbeiten vertrat Grellmann die These, dass die Sprache der „Zigeuner“ im Kern Sanskrit sei und sie ursprünglich aus Indien kämen. Daraus schloss er, dass sie von der untersten indischen Kaste, den „Sudern“ oder „Paria“ abstammen müssten.[20] So entstand das Bild von einem primitiven „orientalischen Nomadenvolk“, das sich auf der Vorstufe der so genannten Zivilisation befände. So schrieb Grellmann: „Die Zigeuner sind ein Volk des Orients und haben orientalische Denkart. Rohen Menschen überhaupt, vorzüglich aber den Morgenländern ist es eigen, fest an dem zu hängen, woran sie gewohnt sind. Jede Sitte (…) dauert unverändert fort und eine Neigung, die einmahl in den Gemüthern die Oberhand hat, ist sogar nach Jahrtausenden noch herrschend.“[21] Die „Zigeuner“ waren für Grellmann zwar primitive, aber dann doch menschliche Wesen, die aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Genuss der „zivilisatorischen Vorzüge“ kommen würden. Dieser kulturelle Kolonisationsgedanke Grellmanns wurde auch von späteren „Zigeunerexperten“ übernommen und weiterentwickelt. Grellmann stellte die „Zigeuner“ als „Naturvolk“ dar, das im Gegensatz zu den weißen europäischen „Kulturvölkern“ stünde und diesen unterlegen sei: „Man denke nur, wie sehr sie von Europäern verschieden sind. Dieser ist weiß, der Zigeuner schwarz; der Europäer geht bekleidet, der Zigeuner halb nacket, jenem schaudert für Speise vor verrecktem Vieh, dieser bereitet sich davon Leckerbissen. Ueberdieß sind auch diese Menschen, seit ihrer ersten Erscheinung in Europa durch Raub, Diebstahl und Mordbrennen berüchtigt; der Europäer hegt also nicht nur Abscheu gegen sie, sondern auch Haß. Um aller dieser Ursachen willen wieß der gesittete Theil von jeher den Zigeuner von sich, (…) und nur der Einfältige machte bisweilen genauere Bekanntschaft mit ihnen, um Angelegenheiten des Aberglaubens abzuthun.“[22] Die Ausübung von Musik und Poesie seien charakteristische Merkmale ihrer Kultur: „Musik ist unter allen die einzige Kunst, an der dieses Volk wirklich einen beträchtlichen Anteil hat. Sie dichten zwar auch, und das nach Weise orientalistischer Völker, aus dem Stegreife; und sind in der Walachey sogar die einzigen Inhaber dieser Kunst, wo sie ihre Verse, gleich italiänischen Improvisatoren, immer mit Gesang und Musik begleiten.“[23]
Grellmann schrieb den „Zigeunern“ in homogenisierender Weise die Eigenschaften der Faulheit und des Müßiggangs zu: „Hier entdeckt sich zugleich der Grund, warum Armuth und Dürftigkeit ein so gemeines Los dieser Menschen ist. Es liegt in ihrer Faulheit und übermäßigen Neigung zur Gemächlichkeit. Sucht man Menschen, die im Schweiße ihres Angesichts ihr Brod essen, so wird man sie überall leichter, als unter dem Volke der Zigeuner finden. Jede Arbeit ist ihr Feind, wenn sie mühsam ist, und viele Anstrengungen erfordert.“[24]
Die von Grellmann behaupteten negativen Charakterzüge wie Müßiggang, Nomadentum, Unsittlichkeit oder Kriminalität, die ständige Konflikte mit den jeweiligen europäischen Mehrheitsgesellschaften zur Folge hätten, hielt er für angeboren.[25] Grellmann verstand sich selbst als Aufklärer und die „Zigeuner“ als erziehungsbedürftige Mängelwesen, die notfalls mit Gewalt und Zwang mit dem Ziel der völligen Assimilierung in die Mehrheitsgesellschaft zu integrieren seien. Er stellte dabei vor allen den ökonomischen Nutzen und das daraus resultierende staatliche Interesse an der Umerziehung der „Zigeuner“ in den Vordergrund.
Mit seinem Werk konnte Grellmann zwar den religiös geprägten Antisemitismus überwinden, jedoch begründete er, indem er die Sinti als „orientalisches Volk“ sah, eine neue Form des Antiziganismus, den Rassenantiziganismus. Mit dem Begriff „orientalisches Volk“ waren zu dieser Zeit vor allem negative Eigenschaften wie Faulheit, Minderwertigkeit und Primitivität verbunden. Problematisch an Grellmanns Einschätzung ist außerdem, dass er alle diese „Eigenschaften“ für angeboren und somit eine Erziehung für unmöglich hält. Grellmanns Buch entwickelte sich im Laufe der Jahre zu einem viel gelesen und viel zitierten Werk. Dieser ständige Bezug auf Grellmanns Buch führte dazu, dass sich die Lage der Sinti und Roma nicht verbessern konnte und das sie sich nachfolgend vor allem rassistisch- motivierten Vorurteilen ausgesetzt sahen.
Im religiösen Antiziganismus ist den Roma eine Art Bundesgenossenschaft mit dem Teufel unterstellt worden. Sie hätten die Roma befähigt, verschiedene teuflische Dinge zu tun.
Wegen dieser Verbrechen seien alle Roma, welche als Nachfahren des Brudermörders Kain angesehen wurden, von Gott zum ständigen Herumziehen verurteilt worden. Der Teufel dagegen habe sie für diese Verbrechen mit der Verleihung von gewissen dämonischen Fähigkeiten belohnt. Die Roma könnten die Zukunft voraussagen und in der Gegenwart (wie die Hexen) allerlei Schadenszauber betreiben. In der folgenden Beschreibung von Fritsch sind alle religiösen Stereotypen gegenüber den eingewanderten Sinti und Roma vorhanden: (…) Zigeuner (…) mit Lügen/Betteln/Betrug und heimlichen Plündereien/ unter den Vorwand einer heiligen und andächtigen Wolfarth/vielmehr aber einer Arbeits-Flucht und Land-Streichung/nicht geringen Schaden den armen und einfältigen Mann insonderheit zugefüget (…) dieser Müssiggänger und Landbetrieger/als Verrähter und Landschaffer des Römischen Reiches. (…) Und dennoch unser geliebtes Vaterland/bis auf diesen Tag/von diesen gemeinen übel nicht befrenet und gesäubert worden(…) etliche/welche sich nicht gescheuet/diese verhasste und Land-betriegerische Betteln/solcher faulsüchtigen Raub-Vogeln und Land-störer/zu entschuldigen und zu bemänteln. (…) erdichten unverschämter Weise/daß die Sünde ihrer Vorfahren/welche die Jungfrau Maria/die Gottes-Gebährerin/mit ihrem/die Tyrannes des Herodis entfliehenden Kinde Jesu/aufzunehmen und zu beherbergen verzaget/büssen müsten/und von ihren Göttern gezwungen würden/sieben ganzer Jahr aus ihrem Vaterlande im Elend zu schweben/wenn sie nicht allerley Unglück und Unfruchtbarkeit sich auf den Hals ziehen wolten. (…) dies zusammen gelauffene Wahrsager brechen/den herzunahenden Sommer/gleich wie die Schwärme der Hummeln/aus denen hohen und zähen Klippen und Steinhölen/des Alpischen oder Schweizerischen und des Pyreneischen Gebürges herfür/und ziehen in andere weitere und reichere Länder. (…) Sie beharren nicht lang an einem Ort/sondern/nachdem sie die Weide abgeäket/so ziehen sie mit ihrem Vieh/Weibern und Kindern/welche sie auf Karren/Wagen und Pferden mit sich herum führen/anderswo hin/und achten es für eine schwere Unglücksehligkeit/lange an einem Ort zu bleiben. (…) Leute/schwarz und ungestalt/von der Sonnen gleichsamgetrocknet/in Kleidung und allen ihren Thun unflätig/ auf Diebstahl und Rauberen insonderheit verschlagen/voraus die Weiber gemeldetes Volcks/Dann/die Männer ernehren sich vom Raub/der gemeine Mann nennet sie Tartern. Es seynd Leute/die im reisen gebohren/dem Müssigang ergeben seynd/und kein Vaterland erkennen. Also ziehet es herum/und lebet von dem Diebstal der Weiber. Sie leben wie die Hunde/achten keine Religion, die leben in den Tag hinein/aus einem Lande ziehen sie in das ander/nach Verlauff etlicher Jahren kommen sie wieder/aber sie theilen sich in viel Hauffen/amit nicht eben dieselbe an einem Ort/als nach lang verlorener Zeit/wider kommen. (…) Bauer-Leuten sehr getrang thut/wenn diese auf dem Felde ihrer Arbeit abwarten/so berauben sie derselben Hütten.(…) Wann wir dann auch aus dem Crantzio gemeldet/daß bey ihnen die christliche Religion gar wenig geachtet werde/und dieselbe/wann sie/nach ihrer Gewonheit/unsere Länder durchstreiffen/gar offt denen Pfarrern ihre kleine Kinder zur Taufe bringen pflegen/So wird denn nicht unbillich gezweiffelt/ob man ihrem Bitten mit gutem unverletzten Gewissen soll Raum geben. (religiöser Antizanismus) (…) bey dem heiligen Sacrament der Tauffe zu erhalten/solche demühtig gebereb/und nach dem sie es erhalten/diese an einem anderen Ort wiederholen.[26]
Es gibt eine Reihe von Ätologien, Erklärungssagen, die den Roma zugeschrieben werden, z.B.: Die „Zigeuner“ würden erzählen, dass sie deswegen zu ewiger Wanderschaft verflucht seien, da sie der Heiligen Familie auf der Flucht nach Ägypten keine Nachtherberge gegeben hätten. Diese Geschichte wurde jedoch nicht von den Roma erfunden, sondern anlässlich ihrer Ankunft in Mitteleuropa im 15. Jahrhundert von gelehrten Klerikern in die Welt gesetzt.[27] Es handelt sich zwar um eine Erklärungssage, jedoch von Nicht-Roma, die sich ihrerseits Erklärungsmuster für Herkunft und Wesen der Fremden zurechtlegten. (…), die Geschichte wurde kontinuierlich über die Jahrhunderte hinweg bis heute von Nicht-Roma tradiert, und zwar nicht in der mündlichen Überlieferung, sondern in Büchern über „Zigeuner“. Sie überstand auch einen Wechsel in der Funktion: Sollte sie ursprünglich das Nomadentum erklären, so wurde sie, als feststand, dass die Roma nicht aus Ägypten, sondern aus Indien gekommen und zur Zeit der Flucht der Heiligen Familie weder in Palästina noch in Ägypten gewesen waren, einfach zu einem Demonstrationsbeispiel der Roma umfunktioniert.
In den von Friedrich Krauss veröffentlichten Schwankmärchen findet sich ein weiteres Beispiel für die Zutaten des Erzählers, das wiederum zum Typ „überlisteter Teufel“ gehört. Der „Zigeuner“ legt den dummen Teufel durch zwei Tricks herein, die mit der Hautfarbe, sei es des Teufels oder des „Zigeuners“, nicht zu tun haben. Dennoch wird auch hier ihr Aussehen und obendrein ihr Geruch verglichen: „Der Teufel ist ohnehin von Haus aus schwarz wie ein Araber, unsauber und stinkig wie ein Dachs, und ebenso ist der Zigeuner von Haus aus dunkelhäutig, dazu vom Schmieden und Sichnichtwaschen rußig und übelriechend, darum hielt ihn der Teufel für seinesgleichen.“[28]
Grellmanns Werk prägte die ewig gebrauchten Stereotypen, die „Zigeunern“ negativ bewertete Eigenschaften wie ununterdrückbares „ewiges Wandern“, kriminelle Veranlagung, Unfähigkeit zu vorsorgender Lebensplanung und Wirtschaftsweise, Arbeitsscheue, Unzuverlässigkeit, Feigheit, Hinterhältigkeit, Unsauberkeit, mangelnde Ordnungsliebe, Streitlust, aber auch ambivalent oder positiv bewertete Eigenschaften wie magische und wahrsagerische Fähigkeiten, große Freiheitsliebe, starke erotische Ausstrahlung, besondere rhythmische und musikalische Fähigkeiten sowie manuelles und körperliches Geschick bei kriminellen oder bestimmten handwerklichen und schaustellerischen Tätigkeiten zuschreiben. Antiziganistische Stereotype beinhalten in Hinsicht auf die Körperlichkeit von „Zigeunern“ physiognomische Merkmalszuschreibungen wie schwarzes Haar, schwarze „blitzende“ Augen, dunkle Hautfarbe und unregelmäßige Gesichtszüge.
Zimmermann bringt Grellmann mit den Rassenhygienikern des 3. Reiches in einen Zusammenhang gebracht: „Der Gegensatz zwischen Grellmann und Ritter, zwischen Aufklärung und Rassenhygiene, gründete gleichwohl in einer gemeinsamen Perspektive: Die ‘Lösung der Zigeunerfrage’ sollte in der Auflösung der Zigeuner als gesellschaftliche Gruppe bestehen.Auf eben dieses Ziel rekurriert Ritter, als er 1938 die bisherigen polizeilichen und sozialpolitischen Versuche, das ‘Zigeunerproblem’ ‘zu lösen’, für gescheitert erklärt.In ‘Kenntnis ihrer rassischen Eigenart’ müssten ‘neue Wege’ beschritten werden.“[29] Wippermann erkennt in Grellmann nicht weniger als einen Urvater des Rassismus: Grellmann kann daher als Schöpfer des rassistischen Antiziganismus bezeichnet werden, den es schon vor dem Rassen-Antisemitismus gab und der die konkrete ‘Zigeunerpolitik’ schon zu einem Zeitpunkt beeinflusste, als die ‘Judenfrage’ noch unter mehr oder weniger rein religiösen und eben nicht rassistischen Aspekten diskutiert wurde.[30]
Die Wissenschaft im ausgehenden 18. Jahrhundert prägte das Bild der „Zigeuner“ im positiven wie im negativen Sinne. Auf der einen Seite brachte die sprachwissenschaftliche Entdeckung des Romanes die Anerkennung der Sinti und Roma als ein ursprünglich aus Indien stammendes Volk. Auf der anderen Seite förderte dieselbe Entdeckung ihre Stigmatisierung. Die „bürgerliche Verbesserung“, die Christian Wilhelm von Dohm noch für möglich hielt, wurde von H.M.G. Grellmann in Frage gestellt. Für Grellmann waren die Sinti ein „orientalisches“ und damit „minderwertiges“ Volk, das schwerlich zu erziehen sei. In Anlehnung an Claudia Breger und Wolfgang Wippermannerkennt Marion Bonillo in Grellmanns Vorstellungen den Einfluss der „Rassenlehre“, die in der zeitgenössischen Naturwissenschaft Einzug hielt: „Auch wenn der Begriff ‚Rasse‘ bei Grellmann nicht auftaucht, war seine Darstellung doch eindeutig rassistisch geprägt.“[31]
In der Aufklärung nahm die Erziehung einen breiten Raum ein; sie sollte als Mittel dazu dienen, die angeblich noch im Naturzustand lebenden Gesellschaftsmitglieder zur Menschwerdung gelangen zu lassen. Immanuel Kant stellte fest: „Der Mensch kann nur Mensch werden durch Erziehung. Er ist nichts, als was die Erziehung aus ihm macht.“[32] Auf der philosophischen Abstraktheit wurde mit dem Menschen operiert. Das menschliche Zusammenleben sollte sich in der Vernunft aller Gesellschaftsmitglieder äußern. Der einzelne Mensch, die Menschheit qua Gattung und die Menschlichkeit wurden im 18. Jahrhundert nahe zusammengedacht.[33] Die großen Differenzen, aus denen sich die Realität des Menschlichen gestaltete, traten hingegen nur randständig in den Blick. Jaumann behauptete zu Recht, Aufklärung wurde als Teil des permanenten Prozesses auf dem Weg vom Naturzustand hin zu Kultur und Zivilisation zu einer stets aufsteigenden Menschheit verstanden. Stets war das Ziel jeder Entwicklung nicht etwa die Emanzipation der jeweiligen Minderheit als solcher, sondern die Aufhebung deren sozialer Existenz.“[34]
Dazu gehört laut Grellmann die Aufgabe „Zigeuner“ oder auch „Jude“ zu sein.[35] Grellmann erklärte: „Mochten die Zigeuner bisher auch noch so vielen Nachtheil gestiftet haben; so war es doch an sich nichts Unmögliches, dass sie einmal aufhörten, so allgemein schädliche Geschöpfe zu seyn. (…) Aus dem Menschen kann alles werden, hätte man nur die gehörigen Mittel zu ihrer Besserung angewendet, so würde die Erfahrung bewiesen haben, dass sie nicht unverbesserlich wären.“[36] Er stellte die Forderung auf, die „Zigeuner“ im pädagogischen Sinne zu „brauchbaren Bürgern umzuschaffen.“[37] Diese Disziplinierung über die Erziehung beinhaltete zugleich deren Sesshaftmachung und die „Sorge für Aufklärung ihres Verstandes, und ein besseres Herz.“[38] Es sei „wenig wirtschaftlich“ die „Zigeuner als Schlacke weg zu werfen.“ In deren ersten Generation läge noch „die Wurzel des Verderbens“, aber „beim zweyten oder dritten Geschlecht“ würden sich die Anstrengungen ökonomisch auszahlen.[39]
Die Überwindung von Unwissenheit und Ignoranz, von Verderbtheit und rohem Naturzustand galt als Forderung gegenüber jedwedem, und in gleicher Weise natürlich gegenüber den Angehörigen der Mehrheit, von denen bekanntlich auch der größte Teil noch in jener selbstverschuldeten Unwissenheit lebte. Es galt, die Ausbreitung des Geistes zum Wohl der bürgerlichen Gesellschaft zu befördern. Aufklärung wurde verstanden als Teil des permanenten Prozesses auf dem Weg vom Naturzustand hin zu Kultur und Zivilisation, zu einer stets aufsteigenden Menschheit.
Repräsentativ für diese Zeit ist das Werk Lessings „Nathan der Weise“ [40] zu nennen, der der aufklärerischen Idee der Toleranz klassischen Ausdruck gab. [41] Die „Erziehung des Menschengeschlechts“, was im Jahre 1780 erschien, war Lessings philosophisches Hauptwerk. Was die Religionsstifter der Menschheit gelehrt haben, musste schrittweise als symbolische Wahrheit der neuen Erkenntnis eingegliedert werden. Religion und Politik, die beiden wichtigsten Erziehungsmittel, haben die Menschen schrittweise zu bessern, sie zur Herrschaft der Vernunft und der Liebe zu erziehen. Lessing verstand dies als ein ins Unendliche fortschreitender Prozess; er neigte im Zusammenhang mit dieser Idee der organischen Fortentwicklung der ganzen Menschheit dem Gedanken der Seelenwanderung zu. Das Ideal, das als Ziel an seinem Endpunkt steht, kann nie ganz erreicht werden.
In der Staats- . und Rechtslehre trat an die Stelle göttlicher Legimitation des Monarchen der auf das Naturrecht gründende Gesellschaftsvertrag J.J. Rousseaus.[42] Gegenüber dem Machtanspruch des Staates wurde das Recht des Einzelnen betont. Die auf Locke und Montesquieu zurückgehende Gewaltenteilung sollten die Grenzen der Staatsgewalt aufzeigen. [43] Auf dieser Grundlage basierte die Idee der steten Vervollkommnung und Verwirklichung eines freiheitlich, menschenwürdiges und glückliches Dasein in einer neuen Gesellschaft, die von einem unaufhörlichen Fortschrittsoptimismus begleitet war. Der Gedanke des von der Vernunft geleiteten Fortschritts fand sich besonders in den geschichtsphilosophischen Werken Herders, Montesquieus sowie Kants wieder. [44]Im gesellschaftlichen Leben rückte die höfische Kultur gegenüber der bürgerlichen immer mehr in den Hintergrund. Ein bürgerlicher Moralismus verdrängte den strahlenden Lebensgenuss des Rokoko.
Ein besonderes Wesensmerkmal der deutschen Aufklärung war folgendes: Ihre Stärke lag nicht so sehr im Aufstellen neuerer philosophischer Systeme: ihr historisches Verdienst lag in der Betonung des Vorrangs der praktischen, sittlichen Vernunft und ihrem tief reichenden Einfluss auf das allgemeine Denken und das praktische Leben.
Die Aufklärung brachte dem Erziehungswesen völlig neue Impulse. [45] Sie forderte eine Hinwendung zu naturgemäßer Pädagogik, die von Vernunft und sittlicher Lebensweise gekennzeichnet war. Die Erziehung wurde auf alle Angehörigen der Bevölkerung ausgedehnt, vor allem auf die Bildung von Frauen sowie die Weiterbildung von Erwachsenen. Wissenschaftliche Verfahrensweisen wurden auch auf praktische Tätigkeiten (Realbildung, landwirtschaftliche und gewerbliche Erziehung) ausgedehnt.
Das 18. Jahrhundert hat die Erziehung in vielfacher Weise unter den Gesichtspunkt von Beruf und Arbeit gerückt. Arbeitslose und „Müßiggänger“ versuchte man mit erzieherischen Einflüssen zur Arbeit zu bewegen. Man unterrichtete Erwachsene in Dingen, die ihnen eine künftige selbständige Lebensbewältigung zu versprechen schienen. Das Textilgewerbe spielte im Umkreis dieser Arten von Arbeit die wichtigste Rolle.
Die Aufgabe der Erziehung hat sich in verschiedenen Schularten einen Ort ihrer Realisierung verschafft: Industrieschule, Handelsschule, Handelsakademie, Realschule usw.. [46]Auf die Konzeptionen, die den verschiedenen Schularten zugrunde lagen, kann hier nicht näher eingegangen werden.
Für alle pädagogischen Neuerungen des 18. Jahrhunderts, die das Arbeits- und Berufsleben betrafen, galt, dass sie nicht öffentlich gewesen sind und keine Schulpflicht bestand. Zur Ausbildung dieser Charakteristika ist es erst im 19. Jahrhundert gekommen. Die Lebensdauer der zahlreichen neuartigen pädagogischen Einrichtungen ist oft sehr kurz gewesen: „Handel und Gewerbe besitzen noch nicht jenen Entwicklungsstand, der die theoretische Ergänzung der praktischen Betriebsunterweisung durch schulische Institutionen erfordert. Industrie, Handel und Handwerk bekunden nur ungenügendes oder kein Interesse an einer Schulträgerschaft, so daß den neuen Gründungen der Rückhalt aus den Bereichen fehlt, für die sie pädagogische Vorarbeit leisten.“ [47]
Mit der Verherrlichung der Arbeit hing die allgemein verbreitete Ablehnung des Almosenwesens zusammen, das vielen Menschen den Lebensunterhalt sicherte. Man sah es als unakzeptabel an und war so sehr von der positiven Bewertung des Arbeitsbegriffes durchdrungen, dass man sich nicht damit abfinden konnte. Das gesamte 18. Jahrhundert war die Zeit, in der sich die Auffassung von der Arbeit als einer allgemeinen Tugend der Menschen verbreitete. [48]
Es hat zur Zeit der Aufklärung bereits ein weit verbreitetes Interesse an der wirksamen Verhinderung von Armut in den bürgerlichen Schichten gegeben. Diese Züge der bürgerlichen Beachtung an öffentlichen Dingen sind nicht erst für die spätere Aufklärung charakteristisch gewesen. Allerdings prägten sie sich in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts besonders stark aus. Die religiöse Motivation, Rechtfertigung und Absicht war bei den meisten Anhängern der Aufklärung nicht mehr zu finden. Selbst wenn sie noch zu finden war, trat sie in den Hintergrund. Dafür gab es eine Ursache, die im aufklärerischen Verhältnis zur Religion begründet war. Nützlich zu sein und zu helfen – diese Tätigkeiten wurden so angesehen, dass es keines Rekurses auf religiöse Vorstellungen bedurfte, um sie zu rechtfertigen. Es hatte sich das Empfinden ausgebreitet, dass der Rückgriff auf Religiöses unangebracht wäre, wenn es z.B. um die gerechte Regelung des Armenwesens ging.
Die Zigeuner verkörpern auch für Herder, von dem die Bewegung des Sturm und Drang ausgegangen ist, nicht das Ideal des natürlichen Menschen, sondern dessen Gegenteil. Er beschreibt sie in den 1791 erschienenen Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit als: „Eine verworfene indische Kaste, die vor allem, was sich göttlich, anständig und bürgerlich nennet, ihrer Geburt nach entfernt ist und dieser erniedrigenden Bestimmung noch nach Jahrtausenden treu bleibt, wozu taugte sie in Europa, als zur militärischen Zucht, die doch alles aufs schnellste discipliniret?“[49]
Trotz aller universalistisch klingenden Emphase ist die Realisierung des im Namen des Menschen artikulierten Bildungszieles damals noch nicht konkret für die meisten Mitglieder der Gesellschaft ins Auge gefasst worden. Sie erstreckte sich auch nicht zentral auf randständige Gruppen wie Behinderte, Bettler oder Minderheitengruppen wie Juden sowie Sinti und Roma.[50]
Grellmanns Thesen bildeten bis ins 20. Jahrhundert hinein die Grundlage für spätere „Zigeunerforscher“, die die rassistischen Stereotype nicht überwanden, sondern tradierten und sie als allgemeingültige „Wahrheiten“ ausgaben.[51] Sie prägten auch fortan die staatliche „Zigeunerpolitik“: „Ökonomische Eingliederung und kulturelle Assimilation durch eine Erziehung ,zu brauchbaren Staatsbürgern und gesitteten Christenmenschen‘ galten in der einschlägigen Literatur (…) als Ziele der Zigeunerpolitik.“[52] Die einzige bekannte Kritik an Grellmanns Thesen äußerte der ostpreußische Pfarrer Johann Biester: „Hier wie an mehreren Orten möge man zweifeln, ob Hr. G. je Zigeuner gesehen hat; beobachtet und untersucht kann er sie wenigstens nicht haben.“[53] Grellmanns Werk besaß auch einen hohen Stellenwert im europäischen Ausland; 1787 wurde es ins Englische, später auch ins Französische übersetzt.
GrellmannsBehauptungen wurden im Laufe des 19. Jahrhunderts nicht nur von anderen Zigeunerforschern“ abgeschrieben, die daher den Antiziganismus nicht überwanden, sondern tradierten, sie prägten auch die sog. Zigeunerpolitik“ der ebenfalls antiziganistische eingestellten Behörden.22 Eine bürgerliche Verbesserung“ oder, wie es in Preußen hieß, eine Zivilisierung der Zigeuner“, wurde erst gar nicht mehr versucht, weil die Sinti (und die jetzt eingewanderten Roma) als gänzlich unzivilisiert“ und nicht verbesserungsfähig angesehen wurden.
Mit Recht wurde folgendes festgestellt: „Er (Grellmann, M.L.) forderte von den „Zigeunern“ wie manche andere „Zigeunerforscher“ nach ihm Anpassung an die „zivilisierte Volksmenge” mithilfe einer pädagogischen „Umschaffung”, eine Disziplinierung über die Erziehung, die immer eingeht mit der Sesshaftmachung. Dieses Ziel stand im klaren Widerspruch zu den Edikten und den Ausgrenzungsmechanismen, aber mit der „Umschaffung“ sollte das Ziel Assimilierung erreicht werden.Grellmanns Begründung des Projekts der „Zigeuner-Assimilation” stellte den ökonomischen Nutzen und das daraus resultierende staatliche Interesse an der geplanten Umerziehung in den Vordergrund. Das Projekt scheiterte. Das Projektziel Assimilation wurde nicht infrage gestellt, sondern die „Zigeuner“ wurden zu einem Volk von kulturloser Primitivität erklärt. Die von Heinrich Grellmann mitbegründete Zigeunerwissenschaft glaubte, im Verhalten der Zigeuner Anzeichen gesellschaftsgefährdender Verwahrlosung zu erkennen, und erklärte sie zu schließlich „sittlichen Ungeheuern”.Die Bezeichnungen, die Grellmann bringt und die dann endgültig Eingang in das enzyklopädische Wissen über „Zigeuner“, sprich Sinti und Roma, findet sind diskriminierend, beleidigend, bösartig und entspringen eher der Fantasie einer Mannes des 18. Jahrhunderts als der Realität der beschriebenen und negativ bewertenden Menschen aus der Minderheit. Die Denkstruktur von Grellmann war biologistisch, weil das unterstellte Verhalten nicht als individuelles Verhalten bewertet sondern per se zu einem Kulturgut für eine gesamte Gruppe erklärt wurden. Die Grundlage für den Rassismus war damit gelegt.“[54]
Den sog. inländischen Zigeunern“ wurde die Niederlassung geradezu systematisch verwehrt. Sie wurden einem Sonderrecht unterworfen, das eindeutig rassistisch motiviert war und im krassen Widerspruch zum allgemeinen Gleichheitsgrundsatz stand, der schon in den Verfassungen des 19. Jahrhunderts verankert war.
Der Faktor Arbeit bildete einen wichtigen Grundpfeiler in den Erziehungsvorstellungen der Aufklärung. In den Bildungsinstitutionen sollten Kinder und Jugendliche arbeiten lernen und diese nicht als Last empfinden, sondern als zur Identität eines jeden Menschen zugehörig. Dahinter verbarg sich das Postulat, dem Staat als nützliche und produktive Mitglieder zu dienen. Die protestantische Arbeitsethik ist gekennzeichnet durch die Vorstellung, dass bildet den Mittelpunkt des Lebens bildet, um den herum Freizeit gestaltet wird: „Arbeit muss als gottgewollter Lebenszweck betrachtet werden, sie muss so gut wie möglich verrichtet werden und Arbeit muss als Pflicht gelten, die man erledigt, weil sie erledigt werden muss“ [55] Es wurde der Versuch unternommen, Arbeitslose und „Müßiggänger“ mit erzieherischen Einflüssen zur Arbeit zu bewegen. Erwachsene wurden in Dingen unterrichtet, die ihnen eine künftige selbständige Lebensbewältigung zu versprechen schienen. Mit der Verherrlichung der Arbeit hing die allgemein verbreitete Ablehnung des Almosenwesens zusammen, das vielen Menschen den Lebensunterhalt sicherte.[56] Die Auffassung von der Arbeit als eine allgemeine Tugend der Menschen breitete sich vor allen im bildungsaffinen Bürgertum rasch aus. Die Erfassung der Kinder und Jugendlichen durch die Schule unter pädagogischen Gesichtspunkten und ihre Betreuung durch behördliche Organe unter Bezugnahme auf wirtschaftliches Profitstreben war zukunftsweisend.
Trotz aller universalistisch klingenden Emphase ist die Realisierung des im Namen des Menschen artikulierten Bildungszieles damals noch nicht konkret auf die meisten Mitglieder der Gesellschaft ins Auge gefasst worden. Sie erstreckte sich auch nicht zentral so genannte „Außenseiter“ der Gesellschaft wie Menschen mit Behinderung, Bettler_innen oder Minderheiten wie Jüd_innen sowie Sinti und Roma.[57]
Die Vorstellung, dass Kriminalität eine angeborene anthropologische Konstante der „Zigeuner“ war, war bei Polizei- und Justizbeamt_innen weit verbreitet. Der württembergische Oberamtmann Georg Jakob Schäffer gab 1787/88 eine „Zigeuner-Liste“ heraus, in der zwischen „Zigeunern von Geburt an“ und „Deutschen“ unterschied. Für Schäffer waren „Zigeuner“ Menschen mit angeborenen negativen Eigenschaften, die separat erfasst und kontrolliert werden müssten.
Aufklärungsphilosophen wie Johann Gottfried Herder und Immanuel Kant sahen Sinti und Roma auf einer niedrigeren kulturellen Stufe als die deutsche Mehrheitsbevölkerung und machten aus ihrer Abneigung keinen Hehl. Herder beschrieb Sinti und Roma in den Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit als „eine verworfene indische Kaste, die vor allem, was sich göttlich, anständig und bürgerlich nennet, ihrer Geburt nach entfernt ist und dieser erniedrigenden Bestimmung noch nach Jahrtausenden treu bleibt, wozu taugte sie in Europa, als zur militärischen Zucht, die doch alles aufs schnellste discipliniret?“.[58]
Unter Bezugnahme auf Gobineaus Rassentheorie wollte Kant Sinti und Roma an der „indischen Hautfarbe“ oder „wahren Zigeunerfarbe“ erkennen. Laut Kant fehle ihnen der „Trieb zur Tätigkeit“.[59] Sie „haben niemals einen zu ansässigen Landbauern oder Handarbeitern tauglichen Schlag abgeben wollen“ und wären lediglich „Herumtreiber“.[60]
Das Motiv des Kinderraubes durch Sinti und Roma wurde wiederholt in der deutschen Literatur thematisiert und erlangte so in einer breiten Öffentlichkeit Popularität. In dem Lustspiel „Die Türkensklavin“ von Jakob Michael Reinhard Lenz stahl die „Zigeunerin“ Feyda die Sklavin Selima als Kind und verkaufte es an einen Bordellbesitzer.[61] In Clemens Bentanos drittem Rheinmärchen „Das Märchen vom Murmelthier“ wurde das Mädchen Murmelthier von ihrer Stiefmutter, einer „Zigeunerin“, als Baby aus dem königlichen Garten des Königshofes von Burgund gestohlen.
Erstmals wurde auch der Inzestvorwurf einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. In dem weit verbreiteten Meyers Konversationslexikon aus dem Jahre 1871 hieß es: „Ehen zwischen den jungen Leuten, gewöhnlich um 14 oder 15 Jahre, werden ohne Rücksicht auf Blutsverwandtschaft und fast nur durch gegenseitiges Uebereinkommen geschlossen.“[62]
Trotz aller universalistisch klingenden Emphase ist die Realisierung des im Namen des Menschen artikulierten Bildungszieles damals noch nicht konkret auf die meisten Mitglieder der Gesellschaft ins Auge gefasst worden. Sie erstreckte sich auch nicht zentral so genannte „Außenseiter“ der Gesellschaft wie Menschen mit Behinderung, Bettler_innen oder Minderheiten wie Jüd_innen sowie Sinti und Roma.[63]
Die Vorstellung, dass Kriminalität eine angeborene anthropologische Konstante der „Zigeuner“ war, war bei Polizei- und Justizbeamt_innen weit verbreitet. Der württembergische Oberamtmann Georg Jakob Schäffer gab 1787/88 eine „Zigeuner-Liste“ heraus, in der zwischen „Zigeunern von Geburt an“ und „Deutschen“ unterschied. Für Schäffer waren „Zigeuner“ Menschen mit angeborenen negativen Eigenschaften, die separat erfasst und kontrolliert werden müssten.
Aufklärungsphilosophen wie Johann Gottfried Herder und Immanuel Kant sahen Sinti und Roma auf einer niedrigeren kulturellen Stufe als die deutsche Mehrheitsbevölkerung und machten aus ihrer Abneigung keinen Hehl. Herder beschrieb Sinti und Roma in den Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit als „eine verworfene indische Kaste, die vor allem, was sich göttlich, anständig und bürgerlich nennet, ihrer Geburt nach entfernt ist und dieser erniedrigenden Bestimmung noch nach Jahrtausenden treu bleibt, wozu taugte sie in Europa, als zur militärischen Zucht, die doch alles aufs schnellste discipliniret?“.[64]
Die Erziehung der „Zigeuner“ zu „brauchbaren Bürgern“ wurde im aufgeklärten Absolutismus in die Praxis umgesetzt. Kaiserin Maria Theresia von Österreich ließ Roma zwangsweise in Siedlungen im Burgenland ansiedeln, verbot Gewerbetätigkeit, Sprache und Pflege kultureller Traditionen und betrieb die Zerschlagung der familiären Strukturen durch Wegnahme der Kinder, um sie im christlichen Sinne erziehen zu lassen. Friedrich II. unterstützte ein ähnliches von christlichen Missionar_innen initiiertes Erziehungsprojekt In Friedrichslohra. Man nahm ihnen die Kinder weg – und sperrte sie in ein “ Heim “ ein (Grundschule 1-3. Klasse ). Nachts holten die Eltern die Kinder aus dem Heim durchs Dach raus und verschwanden.Dieses Erziehungsprojekt war als gescheitert zu betrachten, was den Sinti und Roma angelastet wurde und ihnen den Ruf eines „ewig unbelehrbaren Volkes“ einbrachte, wo keine „Besserung“ zu erwarten sei. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts radikalisierte sich zudem die rassistische Betrachtungsweise gegenüber der Minderheit durch die Übertragung der Darwinschen Evolutionslehre auf Anthropologie, Medizin und Gesellschaftslehre. Damit wurde der Boden für eine Politik bereitet, die sich auf einen biologistisch begründeten Rassismus stützte. Dies war keineswegs nur im Deutschen Reich der Fall. Aber hier erhielt der pseudowissen­schaftliche Rassismus als Grundlage der NS-Ideologie die historisch einmalige Ausprägung, die in den systematischen Völkermord führte.
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 bot die Voraussetzung, die Verfolgung der Sinti und Roma im Deutschen Reich zu verschärfen. In den ersten Jahren der Diktatur führten die Behörden zunächst die Überwachungspolitik der Weimarer Republik fort. Doch spätestens mit den Nürnberger Gesetzen von 1935 begann sich die nationalsozialistische Rassenpolitik auch gegen Sinti und Roma zu richten. Im Zuge des 2. Weltkrieges richtete sich die Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten nicht nur gegen Sinti und Roma auf dem Gebiet des Deutschen Reiches, sondern auch in den besetzten Ländern und Landstrichen im übrigen Europa. Auch die Wehrmacht war an der rassistischen Vollstreckungspolitik gegenüber Sinti und Roma in Europa mitbeteiligt, wie neuere Forschungsergebnisse eindeutig beweisen.
Neben den Juden erklärte das NS-Regime auch die „Zigeuner“ zu „Angehörigen artfremder Rassen“ und verbot ihnen Ehen mit „Deutschblütigen“. Ab 1935 errichteten viele deutsche Städte, etwa Berlin, Frankfurt am Main und Köln, „Zigeunerlager“, in denen sie Sinti und Roma internierten. Die kommunalen Lager boten die Voraussetzung zur Deportation in Konzentrations- und Vernichtungslager. Über die Gesamtzahl der in Europa ermordeten Sinti und Roma existieren nur Schätzungen. Gesichert ist aber, dass allein in Deutschland die NS-Verfolgung rund 15.000 der 20.000 bis 25.000 als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischlinge“ stigmatisierten Menschen das Leben gekostet hat. Nahezu jede Familie unter den deutschen Sinti und Roma hat Mitglieder im Völkermord verloren. Viele Sinti und Roma, die nicht ermordet wurden, ließen die NS-Behörden zwangsweise sterilisieren.
Die 1936 eingerichtete „Rassenhygienische Forschungsstelle“ unter Leitung von Robert Ritter erarbeitete im Auftrag des „Reichssicherheitshauptamtes“ die Planungsunterlagen für den Völkermord an den Sinti und Roma und erstellte bis 1944 über 24.000 „Rassegutachten“. Von den erfassten 40.000 deutschen und österreichischen Sinti und Roma wurden über 25.000 ermordet. Insgesamt wird die Zahl der während des Nationalsozialismus getöteten Sinti und Roma auf ca. eine halbe Million geschätzt.
Ritter und der RHF galten „Mischlinge“ als für den Bestand einer „gesunden Volksgemeinschaft“ besonders gefährlich. Ritter behauptete, es handle sich bei 90 Prozent der „Zigeuner“ um „Mischlinge“. Er beanspruchte, sich dabei auf „großangelegte kriminalbiologische Untersuchungen“ stützen zu können, die einen „viel höheren Grad von Kriminalität“ bei „Mischzigeunern“ als bei „unvermischten Wanderzigeunern“ beweisen würden. Dem lag das völkisch-rassische Axiom einer eingeborenen „nomadischen“ Lebensweise von „Zigeunern“ zugrunde, die allein „artgerecht“ sei. Seßhafte, demnach „entartete“ Angehörige der Minderheit müssten „Mischehen“ mit „entarteten“ Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung eingegangen und der Kriminalität verfallen sein.
Die These von der Schädlichkeit der Rassenmischung gehörte zu den Grundannahmen der Rassenhygieniker spätestens seit Eugen Fischers paradigmatischen Werk: Die Rehobother Bastards und das Bastardierungsproblem beim Menschen (Jena 1913)Die zentrale These der Erbbiologen, die Vermischungsthese, sei ebenso „abwegig“ wie die Anwendung der Erbgesundheitslehre als erkenntnisleitende Theorie „fragwürdig“.
Ab dem Winter 1937/38 durchkämmten „Fliegende Arbeitsgruppen“ der RHF „Barackenlager und Armenquartiere“und erfassten erstmals 2400 „Zigeuner“. Die Arbeit beschränkte sich nicht auf solche Plätze, Betroffene wurden von der Polizei zur rassenkundlichen Untersuchung vorgeladenoder in Gefängnissen aufgesucht, wie die Arbeitsberichte bzw. Tageslisten der RHF ausweisen. Die dabei gewonnenen personalisierten Daten bildeten die Grundlage des „Zigeunersippenarchivs“ der RHF.
Himmler ordnete am 8.12.1938 in einem Dekret an, „die Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse hinaus in Angriff zu nehmen.[65] Alle Sinti und Roma ab dem 6. Lebensjahr sollten erkennungsdienstlich behandelt und nach „rassenbiologischen“ Gesichtspunkten begutachten werden. Diese Aufgabe wurde der RHF übertragen. Aufgrund einer Verordnung zur besonderen Kennzeichnung von Sinti und Roma wurden ihnen ab März 1939 besondere „Rasseausweise“ ausgehändigt und ihre alten Ausweise abgenommen. Adolf Eichmann, der ab 1939 die „Endlösung der Judenfrage“ organisierte, plante ebenfalls die Deportationen der Sinti und Roma in die Konzentrations- und Vernichtungslager. Eichmann und seine Helfershelfer arbeiteten dabei eng mit der RHS zusammen. Am 21.9.1939 wurde entschieden, dass alle im „Großdeutschen Reich“ lebenden Sinti und Roma in das „Generalgouvernement Polen“ gebracht werden sollten. Der kurz darauf folgende „Festschreibungserlass“ Himmlers besagte, dass Sinti und Roma ihre Heimatorte nicht verlassen dürften. Im Fall der Übertretung dieses Erlasses wurde mit Haft in einem Konzentrationslager gedroht.[66] Am 30.1.1940 wurde bei einem Treffen von Heydrich, Leiter des Reichssicherheitshauptamts (RSHA), mit hohen SS-Führern die vollständige Deportation aller „Juden der neuen Ostgaue und 30.000 Zigeunern aus dem Reichsgebiet und der Ostmark als letzte Massenbewegung in das Generalgouvernement“ beschlossen.[67]
Nachdem Himmler am 27.4.1940 die erste Deportation von Sinti und Roma aus dem westlichen und nordwestlichen Teilen des „Dritten Reiches“ in das neu entstandene „Generalgouvernement Polen“ angeordnet hatte, wurden ab Mai 1940 ca. 2.500 „Zigeuner“ per Bahn dorthin deportiert. Dies war der Auftakt für die geplante Zwangsumsiedlung aller Sinti und Roma sowie der Jüd_innen in das „Generalgouvernement Polen“ und anderen besetzten Gebiete im Osten. Das Vermögen der deportierten Sinti und Roma wurde vom nationalsozialistischen Staat eingezogen, was dazu führte, dass die wenigen Überlebenden nach Ende des 2. Weltkrieges völlig mittellos waren.[68]
Im „Generalgouvernement Polen“ mussten die deportierten Sinti und Roma in Ghettos Zwangsarbeit leisten. Personen, die infolge der menschenunwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen erkrankten oder nicht mehr arbeiten konnten, wurden rücksichtslos erschossen. Vor allem ab 1942 wurden Sinti und Roma systematisch von der SS getötet. Ein überlebender Augenzeuge des Lagers Treblinka berichtete: „Nach ein paar Stunden traf die SS ein, trennte die Männer von den Frauen und Kindern. (…) In die Grube trieb man jeweils 100 Personen, auf die sie aus Maschinenpistolen feuerten. Die noch am Leben gebliebenen Zigeuner waren gezwungen, die Erschossenen, oft nur Verwundeten, einzuscharren, wonach man sie selber in den Graben stieß und erneutes Maschinengewehrgeknatter einem weiteren Hundert Menschen das Leben nahm. Die Ermordeten wurden mit einer dünnen Schicht Erde zugeschüttet. (…) In Gegenwart ihrer Mütter ergriffen sie die Säuglinge und töteten sie, indem sie sie mit dem Kopf gegen einen Baum schlugen. Mit Peitschen und Stöcken prügelten sie auf die Frauen ein, die wie rasend waren von dem Anblick. Sie warfen sich auf die Soldaten, zerrten an ihnen, um ihnen die Säuglinge zu entreißen, die man ihnen fortgenommen hatte. Dieser Szene setzten erst die dichten Salven der SS und der Soldaten ein Ende, die die Menge umzingelten. Die Leichen der Frauen und Kinder räumten herbeigerufene Häftlinge weg, die sie in die zuvor vorbereiteten Gruben im Wald trugen.“[69]
Sinti und Roma arbeiteten beim Flugzeug- und Straßenbau, in Munitionsfabriken und beim Bau von Konzentrationslagern. Dabei trugen sie Armbinden mit einem blauen „Z“ für „Zigeuner“. Wegen des Arbeitskräftemangels in der deutschen Kriegs- und Rüstungsindustrie wurde verstärkt auch auf Häftlinge in den Konzentrationslagern zurückgegriffen. Sinti und Roma mussten sowohl für SS-eigene Betrieben als auch für private Rüstungsbetriebe Zwangsarbeit leisten. Darunter waren Unternehmen wie Daimler-Benz, BMW, VW, Siemens, Henkel, AEG oder Krupp, die noch heute die Auseinandersetzung mit diesem dunklen Kapitel ihrer Firmengeschichte scheuen.[70]
Am 16.12.1942 gab Himmler den Befehl, dass ca. 23.000 Sinti und Roma aus ganz Europa, davon über 10.000 aus dem damaligen Reichsgebiet, familienweise in den als „Zigeunerlager“ bezeichneten Abschnitt des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau, das auf Weisung Himmlers im Abschnitt B II errichtet worden war, deportiert werden sollten.[71] Dieses „Zigeunerlager“ wurde zum Zentrum des staatlich organisierten Völkermordes an Europas größter Minderheit.[72] Fast 90% der dortigen Insassen kamen durch die unmenschlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Terror der Aufseher_innen oder in den Gaskammern ums Leben. Ab März 1943 wurden die über 10.000 Sinti und Roma aus dem damaligen Reichsgebiet nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Den Insass_innen des Lagers wurden eine Nummer und ein großes „Z“ als „Erkennungszeichen“ auf den Arm tätowiert. Die als „arbeitsfähig“ eingestuften Sinti und Roma wurden zur Zwangsarbeit herangezogen.[73]
Nach 1945 setzten sich die pauschalen Verdächtigungen gegen Sinti und Roma innerhalb der Ordnungsbehörden fort, eine Abkehr von Mentalitätsbeständen aus dem Nationalsozialismus fand kaum statt. Die rassistische Sondererfassung geschah auf der Grundlage der alten Aktenbestände aus der NS-Zeit und teilweise mit dem damaligen SS-Personal. In Bayern wurde 1953 das von den Besatzungsmächten aufgehobene „Gesetz zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ in „Landfahrerordnung“ umbenannt und ohne Änderung des Inhaltes verabschiedet. So konnten alle Sinti und Roma auch weiterhin für eine „Eindämmung oder Bekämpfung der Landfahrerkriminalität“ vollständig überwacht werden. Nach öffentlichen Protesten 1981 gegen diese Erfassung änderte sich lediglich der Sprachgebrauch: „Zigeuner“ und „Landfahrer“ wurden unter der Rubrik „TWE“ (Tageswohnungseinbruch) gesondert erfasst. Es wurden auch weiterhin Razzien auf Stellplätzen oder in Wohnungen von Sinti und Roma zur erkennungsdienstlichen Behandlung durchgeführt, ohne dass Straftaten begangen worden waren.
Im Gegensatz zur öffentlichen Verurteilung des Holocausts und des Antisemitismus gab es kurz nach 1945 keine staatliche Anerkennung des Völkermordes oder anderer Verbrechen. Zur Wiedergutmachungspraxis bemerkte Romani Rose zutreffend: „Die Wiedergutmachungspraxis wurde für Sinti und Roma zu einer Art zweiten Verfolgung beziehungsweise zu einer Neuauflage der nationalsozialistischen Rassenideologie und zu deren behördlicher Rechtfertigung.“[74](…) Nicht nur der rassistische Charakter der Verfolgungen und Morde wurde von Politik und Behörden geleugnet, sondern auch die davon verursachten Gesundheitsschäden. Diese wurden als „anlagenbedingt“ bezeichnet und jeder Zusammenhang mit den Praktiken im „Dritten Reich“ bestritten. Den von Zwangssterilisationen und darauf beruhenden Traumata betroffenen Personen wurde jeglicher Anspruch auf Entschädigung verweigert.[75] Die Kontinuität ihrer Verfolgung und die stigmatisierende Behandlung bei den jeweiligen Ämtern für Wiedergutmachung entmutigten viele Betroffene, die aus diesem Grund auf Entschädigungsanträge verzichteten.[76] Fast allen ausländischen Roma wurde der Anspruch auf Entschädigung verweigert. Dies wurde damit begründet, dass sie weder im Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 gelebt hätten noch zum „deutschen Sprach- und Kulturkreis“ gezählt hätten.[77]
Auch nach den für jede(n) sichtbaren Erkenntnissen aus den Auschwitzprozessen wurde die rassistische Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma im „Dritten Reich“ weiter geleugnet. Das Landesamt für Wiedergutmachung in Baden-Württemberg teilte in einem Erlass mit, dass Sinti und Roma „überwiegend nicht aus rassischen Gründen, sondern wegen seiner asozialen und kriminellen Haltung verfolgt und inhaftiert“ worden seien.“[78]
Der Bundesgerichtshof urteilte 1956, dass erst ab dem März 1943 Sinti und Roma rassistischer Verfolgung ausgesetzt gewesen seien. Vorher seien sie als „Asoziale“, „Saboteure“ und „Kriminelle“ in die Konzentrationslager deportiert worden. Die Deportation wurde als „Umsiedlung“ angesehen, die keine Inanspruchnahme des §1 des Bundesentschädigungsgesetzes rechtfertigte. Somit wurden durch dieses Urteil auch mögliche Entschädigungszahlungen unmöglich gemacht. Dass die Richter_innen selbst nicht frei von antiziganistischen Stereotypen waren, zeigt folgender Auszug aus dem Urteilsspruch: „Die Zigeuner neigen zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien. Es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe zur Achtung von fremden Eigentum, weil ihnen wie primitive Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.“[79]
Wolfgang Wippermann kritisierte zu Recht die damalige Rechtsprechung: „Die zuständigen Richter nach 1945 hätten nämlich nur den grundlegenden Erlass Himmlers vom 8.12.1938 heranziehen müssen, um zu erkennen, dass die Nationalsozialisten in der Tat eine ‚Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen der Rasse‘ heraus angestrebt hatten.“[80] In der Forschung wurde dieses Urteil vereinzelt kritisiert. Hans Buchheim verfasste 1958 ein Gutachten über die Deportation der Sinti und Roma im Mai 1940, wobei er von einer rassistisch motivierten Verfolgung ausging und somit dem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht folgte.[81] Der Frankfurter Senatspräsident Franz Calvelli-Adorno kam zu einer ähnlichen Einschätzung.[82]
Das Oberlandesgericht München bestritt in einem Urteil vom 1.3.1961 erneut, dass die Verfolgung der Sinti und Roma nach dem Auschwitzerlass Himmlers „rassische“ Gründe hatte.[83] Stattdessen sei die Internierung in verschiedenen Lagern aufgrund von militärischen Sicherheitsaspekten erfolgt. Wenn „Zigeuner auch von Polizei, SS oder Wehrmachtsdienststellen festgenommen und für kürzere und längere Zeit in Gefängnissen oder geschlossenen Lagern festgehalten“ worden seien, so hätte dies nicht den Hintergrund, „um sie aus den Gründen der Rasse zu verfolgen, sondern weil sie ziel- und planlos umherzogen, sich über ihre Person nicht ausweisen konnten oder für Spione gehalten wurden.“[84]
Am 18.12.1963 revidierte der Bundesgerichtshof das Urteil von 1956 zum Teil. Es wurde davon ausgegangen, dass rassistische Motive für Maßnahmen, die seit dem Himmler-Erlass 1938 getroffen wurden, „mitursächlich“ für die Verfolgung gewesen seien.[85] Das Bundesentschädigungsschlussgesetz von 1965 beinhaltete, dass diejenigen, deren Anspruch auf Entschädigung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1956 rechtskräftig abgelehnt wurde, einen Antrag innerhalb eines Jahres zur Wiederaufnahme des Verfahrens stellten konnten. Bis diese Revision in die Praxis umgesetzt wurde, hatten zahlreiche Betroffene die Antragsfristen überschritten, viele waren gestorben.
Ausgelöst durch die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma und deren öffentlichkeitswirksamen Aktion wie 1980 der Hungerstreik im KZ Dachau verabschiedete der Bundestag ein Jahr später eine außergesetzliche Regelung von bis zu 5.000 DM für bisher noch nicht entschädigte und noch lebende Opfer des NS-Regimes.
Jahrzehntelang spielte der Völkermord im nationalsozialistisch besetzten Europa und besonders in der BRD sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Forschung kaum eine Rolle. Die Arbeit über den Nürnberger Ärzteprozess und den medizinischen Experimenten an Sinti und Roma aus dem Jahre 1948 von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke blieb eine Ausnahme.[86] Auch die neuerlichen Aspekte, die Mitte der 1960er Jahre vom Ausschwitz-Prozess in Frankfurt offen gelegt wurden, dienten nicht als Anregung für die wissenschaftliche Forschung, den Völkermord an den Sinti und Roma in der NS-Zeit aufzuarbeiten.[87] In Handbüchern oder Monographien zur Geschichte der NS-Zeit wurde der Völkermord nur am Rande erwähnt, manchmal sogar gar nicht. Auch in Dauerausstellungen in den Mahn- und Gedenkstätten war die „NS-Vernichtungspolitik gegenüber den Sinti und Roma –sofern sie überhaupt Erwähnung fand – lediglich als Anhängsel zum Holocaust an den europäischen Juden.“[88] In Schulbüchern für den Geschichtsunterricht wurde der Völkermord bis in die 1980er Jahre nicht erwähnt. Die Situation der Sinti und Roma in der SBZ/DDR und deren Behandlung durch das SED-Regime bleibt weiterhin eine Forschungslücke.
Innerhalb der Polizei war eine personelle und strukturell-organisatorische Kontinuität zur NS-Zeit zu verzeichnen. Nur weniger der Täter, die beim Reichssicherheitshauptamt (RSHA) beschäftigt gewesen waren, wurden zur Rechenschaft gezogen oder verurteilt. Im Gegenteil, viele von ihnen wurden ohne Prüfung sogar weiter beschäftigt. So konnte es kaum verwundern, dass in dieser Behörde der Umgang mit Sinti und Roma sich nicht wesentlich von dem im „Dritten Reich“ unterschied.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass antiziganistische Einstellungsmuster nicht nur von Anhänger_innen der extremen Rechten vertreten werden, sondern fest verankert in der deutschen Gesellschaft sind. Eine Umfrage aus dem Jahre 1994 belegte zwischen 64 und 68 Prozent antiziganistisch eingestellte Personen in der BRD.[89]
Aus einer 2011 durchgeführten Studie zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit geht hervor, dass über 40 Prozent der Bevölkerung antiziganistisch eingestellt ist.[90] Beim Eurobarometer Spezial zum Rassismus in der EU aus dem Jahre 2008 wurden Fragen nach der Akzeptanz bestimmter Gruppen als Nachbar_innen gestellt. Auf einer Skala von 1 („sehr unwohl“) bis 10 („vollkommen wohl“) wurden die Antworten zusammengefasst. Die durchschnittliche Akzeptanz betrug in der EU 8,1, in der BRD 7,9. Auf Sinti und Roma bezogen sank die Akzeptanz im EU-Durchschnitt auf 6,0, in der BRD auf 5,8.[91] Die von Elmar Brähler, Oliver Decker und Johannes Kiess von der Universität Leipzig untersuchte Verbreitung extrem rechter Einstellungen in der so genannten „Mitte der Gesellschaft“ im Jahre 2014 ergab, dass Rassismus gegen Flüchtlinge und Sinti und Roma ein fester Bestandteil in der deutschen Bevölkerung ist.[92]
Die Aussage „Ich hätte Probleme damit, wenn sich Sinti und Roma in meiner Gegend aufhalten“ bejahten 55,4 %. 47,1% forderten, Sinti und Roma sollten aus den Innenstädten verbannt werden. 55,9% waren der Auffassung, Sinti und Roma neigen zur Kriminalität. 76% verneinten das Statement „Bei der Prüfung von Asylanträgen sollte der Staat großzügig sein.“ 55,9% waren der Meinung, dass, die meisten Asylbewerber nicht wirklich befürchten, in ihrem Heimatland verfolgt zu werden.
Diese Einstellungsmuster sind für eine demokratische Republik, die die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und die Gleichheit vor dem Gesetz im Grundgesetz festgeschrieben hat, mehr als beschämend. Dies verdeutlicht aber auch, dass antiziganistische Einstellungsmuster nicht nur am rechten Rand zu verorten sind, sondern auch vor allem in der „Mitte der Gesellschaft“ zu finden sind und dort praktisch gesellschaftsfähig geworden sind. Gelehrte Autoren der Mehrheitsgesellschaft, die oft niemals mit Sinti und Roma persönlich in Kontakt getreten waren, konstruierten Vorurteile wie Nomadentum, Kriminalität, Primitivität, Müßiggang usw., die –je häufiger sie wiederholt wurden- sich im Gedächtnis der Mehrheitsbevölkerung festsetzten und schließlich als „Wahrheit“ ausgegeben wurden. Manche Stereotypen haben sich über Jahrhunderte hinweg erhalten und bestimmen heute immer noch die Vorstellung über die Minderheit als wären es erblich-anthropologische Wesenszüge, die unveränderlich seien.
„Wissenschaftler“ wie Volkmar Weiss, der Sinti und Roma als eine „erbliche Unterschicht minderer Bevölkerungsqualität“ bezeichnete, bei der er eine „unterdurchschnittliche Intelligenz“ und eine „überdurchschnittliche Kriminalitätsrate“ feststellte, tragen zu dieser ethnischen Stereotypisierung bei.[93] Weiss errechnete einen „mittleren Intelligenzquotienten“ von 85 aufgrund von sehr fragwürdigen abstrakten Methoden, ohne jedoch in der Praxis Sinti und Roma auf ihre Intelligenz getestet zu haben.
Antiziganistische Einstellungen finden sich auch in weiten Teilen der jeweiligen Dominanzgesellschaft in ganz Europa, besonders in osteuropäischen Staaten mit einem relativ hohen Bevölkerungsanteil an Roma.
Bei einer Befragung eines repräsentativen Querschnitts der Bürger in allen 27 Staaten der Europäischen Union im Frühjahr 2008 durch die EU zum Thema Diskriminierung wurde die Frage gestellt, wie wohl auf einer Skala von 1 bis 10 sich die Befragten fühlten, wenn sie daran dächten, bestimmte Nachbarn zu haben. Mit weitem Abstand am unwohlsten fühlten sich nach eigenen Angaben die Europäer bei dem Gedanken, sie hätten Sinti und Roma als Nachbarn (Durchschnittswert: 6,0).[94]


[1] WInckel, Ä.: Antiziganismus. Rassismus gegen Roma und Sinti im vereinigten Deutschland, Münster 2002, S. 11
[2] Jocham, A.L.: Antiziganismus. Exklusionsrisiken von Sinti und Roma durch Stigmatisierung, Konstanz 2011, S. 38
[3] Fings, K.: „In unsere Zivilisation nicht zu integrieren“- Historische Grundlagen des Antiziganismus, in: Detzner, M./Drücker, A./Manthe, B. (Hrsg.): Antiziganismus – Rassistische Stereotype und Diskriminierung von Sinti und Roma, Düsseldorf 2014, S. 42-44, hier S. 43
[4] Opfermann, „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert, a.a.O., S. 141
[5] Grabowski, G.:Der Staat in der Frühen Neuzeit, München 1991, S. 83
[6] Zitiert aus Medel, M.:Absolutismus, Marburg 1986, S. 67
[7] Krausnick, M.: Die Zigeuner sind da. Roma und Sinti zwischen gestern und heute, Würzburg 1981, S. 18
[8] Grabowski, Der Staat in der Frühen Neuzeit, a.a.O., S. 102
[9] Deibler, N.: Das Zeitalter des absolutistischen Regimes, Frankfurt/Main 1988, S. 52ff
[10] HStAWb, Abt. 172, Nr. 3796, Gemeinsame Kur- und Oberrheinische Pönalsanktion vom 4.9.1748, S. 5
[11] Die idealisierte Figur des edlen Wilden soll einen von der (europäischen) Zivilisation unverdorbenen „Naturmenschen“ darstellen. Trotz dieser positiv gedeuteten Verharrung im „Naturzustand“ wird dieser Mensch weiterhin als „wild“ betrachtet, der im Gegensatz zu dem europäischen „Kulturmenschen“ auf einer „minderwertigen“ Kulturstufe steht.
[12] Zitiert aus Ulmschneider, H.: Götz von Berlichingen: Ein adeliges Leben der deutschen Renaissance, Sigmaringen 1974, S. 73
[13] Von Dohm, C.W.: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden, Berlin/Stettin 1781, S. 18
[14] Ebd., S. 21f
[15] (Zedler, J.H.: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschaften und Künste, Band 62, Leipzig 1749, S. 525f
[16] Hille, A.: Identitätskonstruktionen. Die „Zigeunerin” in der deutschsprachigen Literatur des 20. Jahrhunderts, Würzburg 2005, S. 137f
[17] Grellmann, H.M.G.: Die Zigeuner. Ein historischer Versuch über die Lebensart und Verfassung, Sitten und Schicksale dieses Volkes, nebst ihrem Ursprunge, Dessau/Leipzig 1783. Eine zweite veränderte Auflage erschien 1787 in Göttingen.
[18] Wippermann, „Wie die Zigeuner“. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich, a.a.O., S. 101
[19] Grellmann, Die Zigeuner, a.a.O., S. 11
[20] Solms, W.: Warum die Sinti und Roma keine „ZigeunerInnen“ sind, in: Heft der Flüchtlingsräte (Hrsg.): Antiziganismus, München 2010, S. 17-19, hier S. 17
[21] Grellmann, Die Zigeuner, a.a.O., S. 3
[22] Ebd., S. 9
[23] Ebd., S. 117
[24] Ebd., S. 80ff
[25] Ebd.,S. 74
[26] Fritsch, A.: Historische und politische Beschreibung der so genannten Zigeuner, o.O. 1662
[27] (Köhler-Zülch, I.: Die Heilige Familie in Ägypten, die verweigerte Herberge und andere Geschichten von „Zigeunern“: Selbstäußerungen oder Außenbilder?, in: Strauß, D. (Hrsg.): Die Sinti/Roma Erzählkunst im Kontext Europäischer Märchenkultur, Heidelberg 1992, S. 35-84, hier S. 38ff
[28] (Krauss, F.S.: Zigeunerhumor, Leipzig 1907, S. 222-226)
[29] Zitiert aus Hille, A.: Identitätskonstruktionen. Die „Zigeunerin” in der deutschsprachigen Literatur des 20. Jahrhunderts, Würzburg 2005, S. 132
[30] Ebd.
[31] Ebd.
[32] Zitiert aus Löwith, K.: Das Verhältnis von Gott, Mensch und Welt in der Metaphysik von Descartes und Kant, Heidelberg 1964, S. 443
[33] Jaumann, H.: Frühe Aufklärung als historische Kritik. Pierre Bayle und Christian Thomasius, in: Neumeister, S. (Hrsg.): Frühaufklärung, München 1994, S. 149-170, hier S. 153
[34] Heuß, H.: Aufklärung oder Mangel an Aufklärung? Über den Umgang mit Bildern vom „Zigeuner“, in: Engbring-Romang, U./Strauß, D. (Hrsg.): Aufklärung und Antiziganismus. Beiträge zur Antiziganismusforschung, Band 1, Seeheim 2003, S. 11-33, hier S. 16
[35] Ebd., S. 14
[36] Grellmann, Die Zigeuner, a.a.O., S. 182
[37] Ebd., S. 140
[38] Ebd., S. 120
[39] Ebd.
[40] Ritscher, H.: Gotthold Ephraim Lessing: Nathan der Weise, 9. Auflage, Diesterweg 1979
[41] 1777 veröffentlichte Lessing die Schriften des aufklärerischen Wissenschaftlers Herrmann Samuel Reimaurus, der die Auferstehung Christi leugnete. Der einflussreiche Hamburger Hauptpastor Johann Melchior Goeze und andere Theologen kritisierten daraufhin Reimaurus und Lessing. Obwohl Lessing die Ansichten von Reimaurus nicht teilte, verteidigte er die Herausgabe seiner Schriften, da er sich für eine freie Diskussion über diese Themen einsetzte. Sein Arbeitgeber, der Herzog Karl von Braunschweig, intervenierte in diesem Streit und verbot Lessing die öffentliche Auseinandersetzung. Daraufhin behandelte Lessing das Problem in seinem Drama „Nathan der Weise“ (1779). Darin treffen zur Zeit der Kreuzzüge drei Vertreter der großen monotheistischen Weltreligionen in Jerusalem aufeinander, der moslemische Sultan Saladin, der jüdische Händler Nathan und ein christlicher Tempelritter. An zentraler Stelle des Dramas stellt Saladin dem Juden Nathan eine Fangfrage. Er will wissen, welche Art von Religion Nathan für die richtige hält. Nathan antwortet daraufhin mit der Ringparabel. Durch Nathans Mund verkündet Lessing damit seine aufklärerische Einstellung zum Streit der Religionen. Es komme nicht auf die Dogmen der Religionen an, sondern es gehe vielmehr um die Verwirklichung der religiösen Lehren im Leben, um die Praxis. Anstatt im Namen der Religionen Kriege zu führen, solle jeder Gläubige nach den Maximen seiner Religion Gutes tun. Laut Lessing ist das Streben nach dem Guten der Inhalt jeder der drei Religionen. Untereinander aber sollen die Religionen Toleranz üben. Die Ringparabel gilt als ein Schlüsseltext der Aufklärung und als pointierte Formulierung der Toleranzidee. Vgl. dazu Hildebrandt, D.: Lessing. Biographie einer Emanzipation, Berlin 1982, S. 68ff
[42] Rousseau stellt sich in seinen staatstheoretischen Texten die Frage, wie ein von Natur aus wildes und freies Individuum seine Freiheit behalten konnte, wenn es aus dem Naturzustand in den Zustand der Gesellschaft eintrat bzw. diesen Zustand begründete. Im Gegensatz zu Montesquieu wollte Rousseau die Bevölkerung in allen Bereichen der politischen Entscheidungen einbeziehen und nicht nur in einer Gewalt (Legislative) mitwirken lassen. Nach Auffassung von Rousseau verpflichtete sich jede Person, sich dem allgemeinen Willen (volonté générale) zu unterwerfen. Dieser Allgemeinwille war ein auf das Wohl der gesamten Bevölkerung gerichteter Wille aller Bürger. Als solcher stellte er die Summe der sich überschneidenden Teile der Einzelwillen dar. Jeder einzelne Bürger war Teil eines konfessionell neutralen Staatswesens, das den allgemeinen Willen vollstreckt und zugleich totale Verfügungsgewalt über ihn besaß. Der Staat war befugt, Gesetze zu verabschieden, die jederzeit den unantastbaren Willen des Volkes zum Ausdruck brachten. Nach Rousseau entwickelte sich der Mensch und war durch Erziehung und politische Institutionen formbar; die Verwandlung der Menschen durch die politische Verfassung war das Ziel.Die Gesetze sollten nicht nur das äußere Verhalten der Staatsbürger bestimmen, sondern auch ihren Willen motivieren. Oberste Erziehungsaufgabe des Staates war es daher, die Bürger zur Liebe zu den Gesetzen zu veranlassen.[42] Die Errichtung einer Herrschaftsordnung, in der die Gesetze über den Menschen standen, wurde dann zur ermöglichenden Bedingung für die Selbstüberwindung des tugendhaften, vom Gewissen und der volonté générale geleiteten Individuums. In kritischer Abwendung von den während seiner Epoche gängigen Konzepten der Erziehungstheorie und Erziehungspraxis vertrat Rousseau im Vorwort seines Erziehungsromans „Émile“ aus dem Jahre 1762 die folgende Auffassung: „Man kennt die Kindheit nicht, und infolge der falschen Vorstellungen über sie verirrt man sich weiter, je weiter man geht. Die Weisesten (…) suchen immer den Erwachsenen im Kinde, ohne daran zu denken, was es ist, ehe es ein Erwachsener wird.“Während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts herrschten in den Bildungsstätten Europas nach wie vor stofforientierte Methoden vor, z.B. die des Dozierens und Memorierens. Sie versetzten den Schüler in eine reproduktive Rolle. Ohne seine Verdienste für die wissenschaftliche Pädagogik schmälern zu wollen, muss man konstatieren, dass Rousseau als Erzieher völlig versagt hat: „Daß Rousseau die Kinder, die ihm Thérese Levasseur (vorehelich) geboren hatte, von ihrer Mutter ins Findelhaus bringen ließ, damit sie die vielseitige, aufreibende geistige Arbeit des nervösen Literaten nicht belasteten, bleibt als unentschuldbarer ewiger Vorwurf an ihm haften.“Die Formel „Zurück zur Natur“ bedeutete für Rousseau keineswegs eine nostalgische Hinwendung zu einer frühgeschichtlichen Epoche der Menschheit, sondern eine Aufforderung, gemäß der „natürlichen Erziehung“ zu erziehen und zu leben: „Obgleich (der Mensch M.L.) im staatsbürgerlichen Zustand mehrere Vorteile, die ihm die Natur gewährt, aufgibt, so erhält er doch dafür (…) bedeutende andere Vorteile. Seine Fähigkeiten üben und entwickeln sich, seine Ideen erweitern, seine Gesinnungen veredeln, seine ganze Seele erhebt sich in solchem Grade, daß er (…) den glücklichen Augenblick segnen müßte, der ihn dem Naturzustande auf ewig entriß und aus einem ungesitteten und beschränkten Tiere ein einsichtsvolles Wesen, einen Menschen machte.“
Rousseau plädierte für Erziehung unter entschiedener Berücksichtigung der Lernbedürfnisse der jeweiligen Entwicklungsstufe: [42] „Die Natur will, daß Kinder Kinder sind, bevor sie Erwachsene sind.“
[43] Engel, M.: Faktoren der Aufklärung, Kirchberg a. d. J. 1989, S. 33f
[44] Ebd. S. 49
[45] Dammer, K.-H.: Zur Integrationsfunktion von Erziehung und Bildung, Hamburg 2008, S. 8ff
[46] Blankertz, H.: Die Geschichte der Pädagogik, Wetzlar 1982, S. 54
[47] Dörschel, A.: Geschichte der Erziehung im Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft, 2. Auflage, Berlin 1996, S. 112
[48] Maul, P.: Formen der sozialen Intervention im 18. Jahrhundert, Köln 1991, S. 54
[49] (Herder, J.G.: Ideen zur Philosophie der Menschheit, Buch 16, Riga 1784-1791, zitiert in Fricke, T.: Die Zigeuner im Zeitalter des Absolutismus. Bilanz einer einseitigen Überlieferung, Pfaffenweiler 1996, S. 553
[50] Häberlein, M./Schwanke, I./Wiebel, E./Zürn, M.: Fremde in der frühneuzeitlichen Stadt, in: Mitteilungen des Instituts für Europäische Kulturgeschichte der Universität Augsburg 10 (Oktober 2002), S. 9-42, hier S. 25f
[51] Vgl. dazu auch Krauß, J.: Die Festschreibung des mitteleuropäischen Zigeunerbildes. Eine Quellenkritik anhand des Werkes von Heinrich M.G. Grellmann, in: Jahrbuch für Antisemitismusforschung, Band 19, S. 33-56
[52] Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, a.a.O., S. 43
[53] Zitiert aus Bonillo, M.: „Zigeunerpolitik“ im deutschen Kaiserreich 1871-1918, Frankfurt/Main u.a. 2001, S. 43
[54] https://sintiromahessen.wordpress.com/antiziganismus/
[55] Himanen, P.: Die Hacker-Ethik und der Geist des Informations-Zeitalters, München 2001 S. 27
[56] Schindler, I.: Allgemeine Brauchbarkeit und Gemeinnützigkeit. Das Menschenbild der Aufklärungspädagogik, Saarbrücken 1988, S. 56f
[57] Häberlein, M./Schwanke, I./Wiebel, E./Zürn, M.: Fremde in der frühneuzeitlichen Stadt, in: Mitteilungen des Instituts für Europäische Kulturgeschichte der Universität Augsburg, 10 (Oktober 2002), S. 9-42, hier S. 25f
[58] Herder, J.G.: Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit, Band 16, Riga 1784-1791, zitiert in Fricke, T.: Die Zigeuner im Zeitalter des Absolutismus. Bilanz einer einseitigen Überlieferung, Pfaffenweiler 1996, S. 553
[59] Weischedel, W. (Hrsg.): Immanuel Kant. Von den verschiedenen Rassen der Menschen, Band 9, Darmstadt 1968, S. 24
[60] Weischedel, W. (Hrsg.): Immanuel Kant. Über den Gebrauch teleologischer Prinzipien, Band 8, Darmstadt 1968, S. 157
[61] Meier, A.: Jakob Michael Reinhard Lenz. Vom Sturm und Drang zur Moderne, Heidelberg 2001, S. 121ff
[62] Meyer: Neues Konversations-Lexikon. Ein Wörterbuch des allgemeinen Wissens, 4. Auflage, 16. Band, Leipzig/Wien 1871, S. 1079
[63] Häberlein, M./Schwanke, I./Wiebel, E./Zürn, M.: Fremde in der frühneuzeitlichen Stadt, in: Mitteilungen des Instituts für Europäische Kulturgeschichte der Universität Augsburg, 10 (Oktober 2002), S. 9-42, hier S. 25f
[64] Herder, J.G.: Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit, Band 16, Riga 1784-1791, zitiert in Fricke, T.: Die Zigeuner im Zeitalter des Absolutismus. Bilanz einer einseitigen Überlieferung, Pfaffenweiler 1996, S. 553
[65] Rose, Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma, a.a.O., S. 64
[66] Ebd., S. 91
[67] Luchterhandt, M.: Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der „Zigeuner“, Lübeck 2000, S. 57
[68] Gebhardt, A.: Die langen Schatten der Vergangenheit, Münster 1994, S. 117
[69] Rose, Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma, a.a.O., S. 107
[70] Ebd., S. 161
[71] Zimmermann, M.: Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung, das System der Konzentrationslager und das Zigeunerlager in Auschwitz-Birkenau, in: Herbert, U./Orth, K./Dieckmann, C. (Hrsg.): Die nationalsozialistischen Konzentrationslager: Entwicklung und Struktur, Göttingen 1998, S. 887-910, hier S. 888
[72] Rede von Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma: zum Anlass des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus, Landtag Sachsen-Anhalt, in: Heft der Flüchtlingsräte (Hrsg.): Antiziganismus, München 2010, S. 47-50, hier, S. 49
[73] Rose, Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma, a.a.O, S. 136
[74] Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, a.a.O., S. 46
[75] Petersen, P./Liedke, U.: Zur Entschädigung zwangssterilisierter Zigeuner. Sozialpsychologische Einflüsse auf psychische Störungen nationalsozialistisch Verfolgter, in: Der Nervenarzt, 1971, S. 197ff
[76] Greußling, F.: Das offizielle Verbrechen der zweiten Verfolgung, in: Zülch, T. (Hrsg.): In Auschwitz vergast – bis heute verfolgt, Reinbek 1979, S. 192-197, hier S. 196f
[77] Wippermann, Verweigerte Wiedergutmachung, in: Standpunkte, a.a.O., S. 2
[78] Eiseler, G.: Geschichte Südwestdeutschlands, Stuttgart 1976, S. 69
[79] Zitiert nach Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, a.a.O., S. 53
[80] Wippermann, Verweigerte Wiedergutmachung, in: Standpunkte a.a.O., S. 3
[81] Buchheim, H.: Die Deportation vom Mai 1940, in: Gutachten des Institutes für Zeitgeschichte, Band 1, München 1958, S. 51-60
[82] Calvelli-Adorno, F.: Die rassische Verfolgung der Zigeuner vor dem 1.März 1943, in: Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht 12, 1961, S. 529ff
[83] Wippermann, W.: Verweigerte Widergutmachung. Die Deutschen und der Völkermord an den Sinti und Roma, in: Standpunkte 14/2012, S. 1-6, hier S. 4
[84] Zitiert aus Schenk, Rassismus gegen Sinti und Roma, a.a.O., S. 326
[85] Rose, R.: Bürgerrechte für Sinti und Roma. Das Buch zum Rassismus in Deutschland, Heidelberg 1987, S. 53
[86] Mitscherlich, A./Mielke, F.: Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, 2. Auflage, Frankfurt/Main 1978
[87] Zimmermann, Verfolgt vertrieben, vernichtet, a.a.O., S.23
[88] Rose, Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma, a.a.O., S. 7
[89]Winckel, A.: Antiziganismus. Rassismus gegen Roma und Sinti im vereinigten Deutschland, Münster 2002, S. 17
[90]Heitmeyer, W.: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) in einem entsicherten Jahrzehnt, in: Ders. (Hrsg.): Deutsche Zustände. Folge 10, Frankfurt/Main 2012, S. 15-41, hier S. 38f
[91] Gutachten_Antiziganismusforschung_End_Romnokher.pdf, S. 9
[92] www.netz-gegen-nazis.de/artikel/mitte-studie-2014-9489
[93] Weiß, V.: Die IQ-Falle: Intelligenz, Sozialstruktur und Politik, Graz 2000, S. 195-202
[94] Dalos, G.: Der Vorhang geht auf. Das Ende der Diktaturen in Osteuropa, München 2009, S. 32

Finanzen

Über Michael Lausberg 571 Artikel
Dr. phil. Michael Lausberg, studierte Philosophie, Mittlere und Neuere Geschichte an den Universitäten Köln, Aachen und Amsterdam. Derzeit promoviert er sich mit dem Thema „Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen 1946-1971“. Er schrieb u. a. Monographien zu Kurt Hahn, zu den Hugenotten, zu Bakunin und zu Kant. Zuletzt erschien „DDR 1946-1961“ im tecum-Verlag.

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