Viele regen sich dieser Tage über den Prozess im islamischen Pakistan gegen Asia Bibi auf. Die 51jährige Landarbeiterin christlichen Glaubens war 2010 wegen Gotteslästerung (Blasphemie) zum Tode verurteilt worden. Nun wurde die fünffache Mutter auf obersten Gerichtsbeschluss hin freigelassen. Das löste umgehend beispiellos heftige landesweite Proteste radikaler Allah-Anhänger aus.
Islamisten drohten der Freigelassenen und den Richtern in Islamabad den Tod an, der Anwalt musste aus dem Land fliehen. Ein Appell von Premierminister Imran Khan zur Mäßigung verhallte zunächst weitgehend ungehört. Erst ein Ausreiseverbot für Bibi, deren Ehemann nun um Asyl in Großbritannien bittet, besänftigte die Gemüter weitgehend. Im Januar war bereits ein pakistanischer Minister ermordet worden, der den Blasphemie-Straftatbestand in Frage gestellt hatte.
Dass man in Pakistan überhaupt wegen Gotteslästerung angeklagt werden kann, das ist international verurteilt worden, so auch von der Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International. Sie hält fest, dass die Blasphemiegesetze in Pakistan „oft missbraucht werden und Menschenrechtsverstößen Vorschub leisten.“
Wenige wissen indes, dass Blasphemie auch in Europa in gut einem Dutzend Staaten strafbar ist. Darunter sind sieben EU-Länder. Es drohen Sanktionen bis zur Haft, stellt das französische Auslandsfernsehen France 24 in einer Recherche fest.
Selbst in Deutschland sind schon Personen wegen Gotteslästerung verurteilt worden. Dafür herhalten muss § 166 Strafgesetzbuch. Es macht sich strafbar, wer eine Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung „in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“
Die Freien Demokraten fordern die Abschaffung des Paragrafen. Aus liberaler Sicht müsse es jedem Menschen freigestellt sein nach seinem Gutdünken zu leben. „Auch wenn dies den Traditionen der Mehrheitsgesellschaft zu widersprechen vermag.“
Erst 2016 bekam ein ehemaliger Lehrer in Nordrhein-Westfalen eine Geldstrafe von 500 Euro auf Bewährung aufgebrummt. Er hatte die Rückscheibe seines Autos mit antikirchlichen Slogans beklebt. Das habe mit Kunstfreiheit nichts zu tun, urteilte das Amtsgericht zu Entgegnungen des Verurteilten. Kein Einzelfall in Europa:
- In Griechenland ist ein 28jähriger Mann wegen einer Mönchskarikatur auf Facebook zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden, allerdings wurde die Strafe später aufgehoben.
- In Österreich musste eine Wienerin laut Landesgericht wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ 480 Euro Strafe zahlen. Sie hatte den Propheten Mohammed als Pädophilen bezeichnet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte die Entscheidung.
- Im katholischen Kernland Polen bekam eine Bildhauerin sechs Monate gemeinnützige Arbeit aufgebrummt, weil sie männliche Genitalien neben ein Kruzifix montiert hatte. Die Entscheidung wurde höherinstanzlich kassiert.
Auch wenn also Blasphemie in Europa in der Regel kaum drakonische Folgen hat, ist sie grundsätzlich dennoch weitverbreitet strafbar.
Indessen hat ausgerechnet die zutiefst vom Katholizismus geprägte Republik Irland die Strafbarkeit von Gotteslästerung aufgehoben. Bei einer Volksabstimmung stimmten Ende Oktober 2018 rund 65 Prozent der Wahlgänger für die Streichung eines entsprechenden Verfassungsartikels. Nun braucht auf der grünen Insel niemand mehr zu befürchten mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro bestraft zu werden. Der liberal-bürgerliche Justizminister Charlie Flanagan, der die irische Abstimmung initiiert hatte, ist zufrieden: „Gesetze gegen Gotteslästerung spiegeln keine irischen Werte und deshalb sollten sie bei uns auch nicht existieren.“
Auch anderswo in Europa sollte die Rufschädigung einer Gottheit oder von etwas Heiligem nicht weiter kriminalisiert werden. Macht sich nämlich ein Staat gemein mit Religionen oder Glaubensfragen, kann Minderheitsreligionen oder Andersgläubigen die Ausgrenzung drohen – und womöglich sogar Haft oder Tod. Der promovierte Pastor und Direktor der Evangelischen Akademie Loccum Stephan Schaede (46) rät: „An die Stelle der empfindsamen Verärgerung sollten das gute Argument, rhetorischer Schliff und religiöse Schlagfertigkeit treten.“ Genau.