Pressemitteilung –Bis zu achtundzwanzig Prozent Steigerung bei der Grundvergütung, niedrigere Schwellen bei der Folgevergütung und Ausnahmen für Debütfilme – das ist das Ergebnis der zweijährigen Verhandlungen zwischen dem Bundesverband Regie e.V. (BVR) und der Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e.V. (Produzentenallianz) sowie dem Produzentenverband e.V.
Die Regelung, deren Vorläufer 2016 beschlossen wurde, soll in Bezug auf die Grundvergütung vom 1. Oktober 2022 an gelten; in Bezug auf vereinbarte Folgevergütungen tritt sie rückwirkend zum 1. Juli 2022 in Kraft. Konkret bedeutet dies, dass die neuen Mindestvergütungen sowie alle weiteren verbesserten Bedingungen für Verträge ab dem 1. Oktober 2022 gelten. Für Filme, die die entsprechenden Zuschauerzahlen ab dem 1. Juli 2022 erreicht haben, greifen die verbesserten Bedingungen für Folgevergütungen bereits ab diesem Zeitpunkt.
„Der Abschluss ist ein fairer Interessenausgleich. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten haben wir große Anstrengungen unternommen, um die Vergütungsregel Kinofilm abzuschließen. Mit der Laufzeit mindestens bis Ende 2025 schaffen wir Planungssicherheit für Produktionsunternehmen und Kinoregisseur:innen“, sagt Björn Böhning, Geschäftsführer der Produzentenallianz. „Ich bedanke mich beim Bundesverband Regie für die konstruktiven und sachorientierten Diskussionen, welche diesen Abschluss ermöglicht haben.“
“Mit dem Abschluss sind wir zufrieden. Wir sind zuversichtlich, damit allen Kolleginnen und Kollegen im Bereich Kino eine verbesserte Perspektive für ihre Arbeit geben zu können”, sagt Jobst Oetzmann, BVR-Beirat und Verhandlungsführer, und lobt die Verhandlungspartner von Produzentenallianz und Produzentenverband: “Aufgrund von Corona waren sich alle unsicher, ob man in solchen Zeiten Verhandlungen aufnehmen sollte, aber das Ziel des BVR war, für die Zeit nach Corona bereits eine verbesserte Regelung zur Verfügung zu haben. Das löst sich nun ein. Wir sind den Produzentenverbänden dankbar, dass sie diesen Weg konstruktiv mit uns gegangen sind und basierend auf dem Regelungsrahmen von 2016 eine gute Grundlage für die Kinoregie, gerade für Debut, in den unteren Budgetkategorien geschaffen werden konnte”, ergänzt Dr. Florian Prugger, Rechtsberater des BVR.
Erwin M. Schmidt, Geschäftsführer des Produzentenverband, ergänzt: „Als Verband mit einer mitgliederstarken Nachwuchssektion, war es uns ein Anliegen, dass das Gagengefüge für die unteren drei Budget-Kategorien und insbesondere für Erstlingsfilme das Fortbestehen dieser Art von Filmen nicht gefährdet. Dass hierzu Einvernehmen erzielt werden konnte, betrachten wir als Erfolg für die neue Kino-Vergütungsregelung. Wir danken dem BVR für die konstruktiven Verhandlungen.“
Link zur GVR:
https://regieverband.de/sites/default/files/2022-09/GVR%20Kinofilm%20vom%2021.09.2022.pdf