Der Beitritt Griechenlands in die EU

Man kann es kaum glauben, es gibt doch tatsächlich Politiker welche derart vom neoliberalen Virus befallen sind, dass diese im Glauben verharren, politische Entscheidungen müssen immer was mit finanzpolitischen Daten zu tun haben.
Die Entscheidung für den Beitritt Griechenlands in die EU hatte wohl kaum etwas mit Wirtschafts- und Finanzdaten zu tun, die Voraussetzung für die Aufnahme gewesen wären. Es kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass andere Faktoren hierbei eine entscheidende Rolle spielten.
Um dieses zu verstehen, bedarf es einer kurzen Aufarbeitung der Geschichte zwischen der Türkei und Griechenland, welche von Animositäten geprägt ist. Griechenland gehörte bis 1827 zum Osmanischen Reich (heute Türkei). Im Balkankrieg 1912-1913 griffen die Griechen mit ihren Verbündeten Serbien und Bulgarien das geschwächte Osmanische Reich an, und vertrieben die Osmanen vom Balkan.
Im ersten Weltkrieg waren die Griechen Kriegsgegner der Osmanen und besetzten erst nach Beendigung der Kampfhandlungen Teile der Türkei. Im Freiheitskrieg 1922 konnte Mustafa Kemal, genannt Atatürk, das heutige Staatsgebiet festigen, was zur Vertreibung der Griechen aus dem türkischen Stammland führte. Gegenseitige Menschenrechtsverletzungen gehören zur leidvollen Geschichte beider Staaten.
Die letzten kriegerischen Auseinandersetzungen in der Neuzeit beinhalten die Besetzung Zyperns und die Teilung in Gebiete türkischer und griechischer Nationalität. Diese Teilung beinhaltet wiederum Menschenrechtsverletzungen. Zivilisten türkischer Nationalität wurden aus dem griechischen Teil der Insel vertrieben und umgekehrt.
Wenn man nun die Landkarte mit den griechischen Inseln in der Agäis betrachtet, dann wird man erkennen, dass die meisten und wichtigsten dem griechischen Staatsgebiet angehören. Viele Inseln befinden sich sehr nahe der türkischen Küste; Samos sogar in Sichtweite.
Wenn dann bekannt ist, dass im Gebiet der Ägäis sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erhebliche Ölreserven befinden, dann kann man sich wohl eine politische Entscheidung seitens der EU vorstellen, die darin bestand, offenkundige Mängel hinsichtlich der Aufnahmebedingungen einfach zu übersehen. Auch die Lieferung modernster U-Boote aus der Bundesrepublik, welche den griechischen Staatshaushalt mit Hunderten von Millionen belasten, erscheinen wohl dann im anderen Licht.
In diesem Zusammenhang wird noch einmal an die Äußerung des Vorsitzenden der Mittelstandsvereinigung der CDU in Niedersachen, Herrn Schlarman erinnerte, der die Forderung in der Öffentlichkeit aufstellte, dass die Griechen ihre Inseln verkaufen sollten, um ihre Defizit-Probleme einer Lösung zuzuführen.
Es kann festgestellt werden, dass ein sog. Stabilitätspakt, welcher lediglich eine Begrenzung der jährlichen Verschuldung beinhaltet, die Stabilität des Euro nicht sichern kann.
Es kann nicht sein, dass unter dem Dach einer Europäischen Währung, Länder hemmungslos in andere EG-Länder exportieren können, und damit eine eigene industrielle Weiterentwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Importländern erschweren, oder verhindern. Mehr oder weniger wird durch diesen merkwürdigen Stabilitätspakt die Schere zwischen entwickelten und weniger entwickelten EG-Staaten zementiert. Auch die Lieferung von Waffen dürfte keineswegs eine Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse zwischen den EU- Staaten begünstigen.
Die Politik sollte sich gelegentlich mal damit befassen, wie man sich Europa vorzu- stellen hat, und ob die Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse in einer neoliberalen Weltanschauung überhaupt angestrebt wird. Es wäre vorstellbar, eine europäische Handels- und Leistungsbilanz zu erstellen, und wirtschafts- und finanzpolitische Ungleichgewichte durch interne Maßnahmen abzubauen. Diese Vorgehensweise verbietet ein teilweise unverständlicher und absurder Lissabon-Vertrag. Leider ist es wohl Absicht der Politiker, über diesen Lissabon-Vertrag die ab- gelehnteeuropäische Verfassung über die Hintertür, durch Winkeladvokaten am Bürgerwillen vorbei, einzuführen.
Im Gesamtzusammenhang wird an das Stabilitätsgesetz der Bundesrepublik aus dem Jahre 1967 erinnert, welches nicht ohne Grund eine ausgeglichene Handels- und Leistungsbilanz fordert. Dieses betrifft auch Ungleichgewichte, welche durch exorbitante Exportüberschüsse entstehen können.
An dieses Gesetz erinnert sich offensichtlich nur dann die Politik, wenn es zur Erreichung neoliberaler Ziele dienlich ist. Offensichtlich ist das „magische Viereck“, welches die volkswirtschaftlichen Ziele definiert, in Vergessenheit geraten.

Finanzen

Über Westphal Rainer 94 Artikel
Rainer Westphal, geboren 1944, ist seit 2 Jahren freiberuflich auf dem Sektor „Betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung“ mit dem Schwerpunkt Controlling tätig. Nach Abschluss der Mittleren Reife studierte er nebenberuflich Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Arbeitsrecht. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Geld- und Devisenhandel verfügt er über entsprechende interne Branchenkenntnisse.

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