Politiker nennen die Zuständigkeit der österreichischen Volksanwaltschaft. Bei willkürlichen Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch. Die hohe Zahl an Beschwerden wird bestätigt. Doch die Volksanwälte setzen keine Maßnahmen. Eine Reform der Volksanwaltschaft wird gefordert. Von Johannes Schütz.
Politiker und Vertreter von Menschenrechtsorganisationen verwiesen auf die Zuständigkeit der österreichischen Volksanwaltschaft. Bei zivilrechtlich durchgeführten Vermögensübernahmen durch Sachwalter und Erwachsenenvertreter. Doch die Volksanwaltschaft erklärte, dass ein Eingreifen bei willkürlichen Enteignungen nicht möglich wäre.
Das war das Ergebnis meiner Recherche, die ich bereits vor rund zehn Jahren startete. Angefragt wurde im Juli 2014 der frühere Vizekanzler und Bildungsminister Erhard Busek. Gezeigt werden in diesem Beitrag auch Antworten von Franz Fischler, ehemaliger EU-Kommissar für Landwirtschaft, Wolfgang Katzian, Präsident des ÖGB, Alexander Pollak, Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch, sowie die Reaktion der damaligen Volksanwältin Gertrude Brinek und ihrer Pressesprecherin Agnieszka Kern.
Betroffene setzten ihre Hoffnung in die Volksanwälte und wurden enttäuscht. Sie erfuhren stets dieselbe Ablehnung. Das belegen die stereotypen Antwortschreiben der Volksanwaltschaft, die im Laufe der Untersuchung von mehreren Betroffenen vorgelegt wurden.
Im aktuellen Jahresbericht für 2023 nannte die Volksanwaltschaft wieder 93 Beschwerden bei Vermögensübernahmen durch Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung. Es wird dafür von der Volksanwaltschaft weiterhin keine Lösung gesucht.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2023. Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Hg. Volksanwaltschaft, Wien, 2024, S. 131)
Bemühungen von Vizekanzler Busek
Es war Erhard Busek, der Einsatz zeigte, beim Thema Sachwalterschaft. Erhard Busek war bekannt für seine langjährigen Bemühungen um Mitteleuropa. Er unterstützte schon in den achtziger Jahren die Bestrebungen um Menschenrechte in mehreren Ländern, in der Tschechoslowakei, in Ungarn, in Polen.
Ich war mit Erhard Busek bereits früher in Kontakt, für das Projekt Twin-City-TV Wien-Bratislava, das als eine Form von mitteleuropäischen ARTE konzipiert wurde. Er verfasste damals ein Geleitwort für die Machbarkeitsstudie, die vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem österreichischen Bildungsministerium finanziert wurde. Jetzt ersuchte ich ihn um seine Interpretation der willkürlichen Vermögensübernahmen. Es entstand eine Korrespondenz mit mehreren Schreiben.
Bedauerlicherweise blieben die Bemühungen von Erhard Busek um Aufklärung bei Enteignungen durch Sachwalterschaft erfolglos. Er kontaktierte dafür Justizminister Brandstetter, erhielt aber eine negative Antwort durch das Kabinett des Justizministers. Allerdings war Busek auch in keiner politischen Funktion mehr tätig, seine Zeit als Vizekanzler und Bildungsminister war bereits vergangen.
Busek glaubte an die Volksanwaltschaft
From: Erhard Busek <e.busek@idm.at>
To: Johannes Schuetz <johannes.schuetz@mediaconsulting…>
Subject: AW: Thema: Sachwalterschaft
Date: Jul 14, 2014 04:14 PST
Sehr geehrter Herr Mag. Schütz,
inzwischen entnehme ich den Medien, dass das Thema Sachwalterschaft aufgegriffen wurde. Möglicherweise geht es auch auf Sie zurück.
Die beste Adresse ist dafür die Volksanwältin Dr. Gertrude Brinke [Anm.: Brinek], die sich der Angelegenheit auch sehr intensiv annimmt. Es fällt auch in ihren Zuständigkeitsbereich.
Ich glaube, dass dies im Moment die beste Stelle ist.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Busek
Brinek bestätigte hohe Anzahl an Beschwerden
Erhard Busek fragte persönlich bei Gertrude Brinek an. Drei Tage später erhielt ich ihre Antwort. Sie bestätigte zur Problematik mit Sachwalterschaft, dass „sich in der Volksanwaltschaft die Beschwerden häufen„. Doch betonte Brinek in ihrer Stellungnahme, die als Kopie auch an Vizekanzler Busek gesendet wurde, dass die Volksanwaltschaft über keine Möglichkeit verfüge, bei solchen Vorfällen einzugreifen.
From: Gertrude Brinek <gertrude.brinek@volksanw…>
To: Johannes Schütz <johannes.schuetz@mediaconsulting…>
Subject: Sachwalterschaft
Date: Jul 17, 2014 09:24 PST
Cc: e.busek@idm.at
Sehr geehrter Herr Mag. Schütz!
Über Vizekanzler Dr. Busek habe ich (…) .
Das Problem Sachwalterschaft verfolge ich seit mehreren Jahren, weil sich in der Volksanwaltschaft die Beschwerden häufen: Über die Anordnung, über die Durchführung, über die Überprüfung durch die Gerichte uvm.
Das Gesetz regelt, wie mit einem allfälligen Antrag einer Sachwalterschaft umzugehen ist; die Praxis sieht sehr oft anders aus.
Sowohl die Anordnung als auch die Überprüfung der Handhabung einer Sachwalterschaft obliegt allein den Gerichten und kann auch nur dort bekämpft werden; die Volksanwaltschaft kann nur Beschwerden über die Verwaltung prüfen und ist daher in diesen Angelegenheiten de jure machtlos.
(…)
bedanke mich aber sehr für Ihre Zeilen.
Herzliche Grüße
Gertrude Brinek,
Volksanwältin
Fischler als moralische Instanz der Nation
Franz Fischler gab sich in Interviews gerne das Image einer moralischen Instanz der Nation. Als gebürtiger Tiroler trat er dabei vorzugsweise forsch auf. Er war, nach dem Beitritt Österreichs zur EU, der erste Repräsentant des Landes in der Europäischen Kommission. Er wurde Kommissar für Landwirtschaft und Fischerei. In Österreich wurde dieses Ressort, das musste als bezeichnend für den Zustand des Landes bemerkt werden, von Politikern und Medien triumphierend bejubelt, da es über das höchste Budget in der EU-Kommission verfügte. Man hätte zuvor angenommen, dass Österreich als Kulturland sich präsentieren wolle und deshalb Bildung oder Kultur als Ressort ansteben sollte.
Fischler wirkte von 1995 bis 2004 als EU-Kommissar. 2012 wurde er Präsident des Europäischen Forums Alpbach, das nach dem Krieg gegründet wurde, um Leitbilder und Werte für das Land, auch für Europa, zu bestimmen und zu debattieren. Deshalb erschien es sinnvoll, Franz Fischler zur Problematik mit Sachwalterschaft anzufragen, eventuell könne er auch eine Ansprechperson empfehlen. Auch Fischler verwies, in einem zweiten Schreiben, auf die Volksanwältin:
From: Franz Fischler <franz.fischler@alpbach…>
To: Johannes Schuetz <johannes.schuetz@communitytv…>
Subject: Re: Frage: Politische Erneuerung in Österreich
Date: Apr 7, 2015 08:32 PST
Ich würde den Rat von Busek befolgen, schließlich ist Frau Brinek auch ÖVP Politikerin.
Mit freundlichen Grüßen
F. Fischler
ÖGB-Präsident will Aufklärung durch Volksanwaltschaft
Eine Publzistin wird in Wien zivilrechtlich mit Sachwalterschaft verfolgt, seit rund 15 Jahren, ihre Arbeitsunterlagen wurden konfisziert, ihre Wohnung übernommen. Sie war seither gezwungen, ihre kritischen Texte im Untergrund zu schreiben. ÖGB-Präsident Katzian wurde über den Fall im Juli 2023 informiert, nachdem er kurz zuvor in einer Stellungnahme zur Pressefreiheit sich bekannte.
Im Antwortschreiben, das seine Mitarbeiterin Litsa Kalaitzis übermittelte, hoffte er auf die Tätigkeit der Volksanwaltschaft.
From: <litsa.kalaitzis@oegb…>
To: <johannes.schuetz@journalist…>
Subject: AW: 2. Presseanfrage:
Statement zur Pressefreiheit von ÖGB-Präsident Katzian
Inbox: 2023/07/06
Sehr geehrter Herr Schütz,
Präsident Katzian dankt Ihnen für Ihre Informationen. Vielleicht würde es der Aufklärung nützen, die Volksanwaltschaft einzuschalten.
Freundliche Grüße,
L. Kalaitzis
SOS Mitmensch verweist auf Volksanwaltschaft
Als eine führende Menschenrechtsorganisation präsentierte sich stets SOS Mitmensch, inbesondere im Zusammenhang mit politisch motivierten Initiativen, etwa der Demonstration „Flüchtlinge willkommen! Nein zur Festung Europa„.
Alexander Pollak, der Geschäftsführer und Sprecher des Vereins, wurde um Unterstützung bei Vermögensübernahmen durch Sachwalterschaft angefragt. In seiner knappen Antwort nannte er nur die Volksanwaltschaft.
From: „alexander pollak“ <apo@sosmitmensch…>
To: „Johannes Schuetz“ <johannes.schuetz@mediaconsulting…>
Subject. Re: Anfrage: Sachwalterschaft
Date: Dec 17, 2014 02:10 PST
Hallo,
ich fürchte, ich kann Ihnen bei Ihrer Recherche nicht helfen. Bitte wenden Sie sich an die Volksanwaltschaft.
MfG,
AP
Die Pressesprecherin der Voksanwaltschaft wehrt Anfragen ab
Die Volksanwaltschaft wurde um Information über den aktuellen Stand von spektakulären Fällen angefragt, die in den Jahresberichten kurz genannt wurden. Pressesprecherin Agnieszka Kern antwortete:
„Zu einzelnen Prüffällen darf ich Ihnen aufgrund der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes keine Einzelheiten weitergeben“.
(Agnieszka Kern, Pressesprecherin der Volksanwaltschaft, Email, 18. 4. 2019)
Deshalb wurde Pressesprecherin Kern in einem weiteren Schreiben ersucht, einen Kontakt mit den Betroffenen zu vermitteln, damit über deren Situation ein Beitrag gebracht werden könnte:
„Ich bin daran interessiert, einen der genannten Fälle mit Berichten publizistisch zu begleiten. Ich ersuche um Herstellung eines Kontaktes“.
(Johannes Schütz, Email, 19. 4. 2019)
Dazu Pressesprecherin Kern:
Betreff: AW: AW: Anfrage für Beitrag
Datum: Fri, 19 Apr 2019 10:38:12 +0000
Von: Kern, Agnieszka <agnieszka.kern@volksanwaltschaft…>
An: Johannes Schuetz <johannes.schuetz@mediaconsulting…>
Sehr geehrter Herr Schütz,
ich verstehe Ihr Interesse, aber ich darf Ihnen keine personenbezogenen Daten weitergeben.
Beste Grüße
Agnes Kern
Betroffene erhalten standardisierte Antwort
Es wurde offensichtlich, dass die Volksanwaltschaft, bei tausenden Beschwerden über willkürliche Vermögensübernahmen durch Sachwalterschaft, bisher in keinem einzigen Fall eine erfolgreiche Bearbeitung nachweisen kann. Aber auch nicht interessiert ist, durch entsprechende Medienberichte und ausführliche Dokumentation, eine Verbesserung zu erzielen.
Mehrere Betroffene gaben mir Einblick in die Antworten der Volksanwaltschaft. Es wird mitgeteilt, stets im stereotypen Wortlaut, dass die Volksanwaltschaft bei Beschwerden zu willkürlichen Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch nicht zuständig sei. Es könne demnach von der Volksanwaltschaft nur überprüft werden, ob die Gerichte die vorgesehenen Fristen einhalten oder diesbezüglich „Säumnisse“ gegeben wären:
„Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Volksanwaltschaft als nachprüfendes Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung weiterhin nicht in Gerichtsverfahren eingreifen kann sowie Gerichtsentscheidungen nicht überprüfen kann. (…)
Diesfalls könnte unsererseits das allfällige Vorliegen gerichtlicher Säumnisse mit der Vornahme von Verfahrenshandlungen überprüft werden. Derzeit sind jedoch keine weiteren Schritte der Volksanwaltschaft möglich, wofür ich um Ihr Verständnis ersuche“.
(MR Dr. Michael Mauerer, für Volksanwältin Gertrude Brinek, Volksanwaltschaft, amtssigniertes Schreiben an eine Betroffene, 6. 9. 2018)
Reform der Volksanwaltschaft gefordert
Peter Hilpold ist Professor an der juristischen Fakultät der Universität Innsbruck, sein Forschungsschwerpunkt ist Völkerrecht. Er forderte in Beiträgen eine Reform der österreichischen Volksanwaltschaft.
„Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang der starke parteipolitische Konnex, das Fehlen eines parlamentarischen Diskurses bei der Bestellung der Volksanwälte sowie der Umstand, dass einzelne Volksanwälte ihre Funktion nur als Zwischenstopp in einer Karriereplanung sehen, die auf Höheres abstellt“.
(Peter Hilpold, „Nur einer statt drei Volksanwälte: Eine Reformdiskussion der Volksanwaltschaft ist längst überfällig„, Wiener Zeitung, 26. 8. 2022, S. 15)
Eine Reform der Volksanwaltschaft solle endlich beitragen, dem internationalen Gedanken der Ombudsmann-Einrichtungen besser gerecht zu werden, so Hilpold. Dafür müsse eine erweiterte Zuständigkeit der Volksanwaltschaft im judiziellen Bereich diskutiert werden. Hilpold hofft als Ergebnis einer Reform auf eine „Qualitätssteigerung in der rechtlichen Beurteilung“ von Fällen. Dabei müsse die Tätigkeit der Volksanwälte mit einer regelmäßigen Evaluierung überprüft werden, die auch die Zufriedenheit der Betroffenen mit den Konfliktlösungen bewertet.
Damit wird deutlich gemacht, dass die Volksanwaltschaft bei drastischen Verletzungen der Grundrechte, damit des Eigentumsrechts, nicht länger untätig bleiben dürfe.
In einem Schreiben betonte Hilpold:
„Die österreichische Volksanwaltschaft ist dringend reformbedürftig. In dieser Verfassung kann es für Bürger sogar kontraproduktiv sein, sich an diese zu wenden“.
(Univ.-Prof. Peter Hilpold; Email, 4. 5. 2023)
Maßnahmen müssen gesetzt werden
Die Institution der Volksanwaltschaft wurde in Österreich 1977 eingerichtet. Die Volksanwaltschaft sollte allen Bürgern bei Problemen mit Behörden zur Verfügung stehen. Im Leitbild wird erklärt, die Volksanwaltschaft solle “dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte dienen“. Ein Eingreifen bei Verletzungen der Grundrechte war damit deutlich die ursprüngliche Intention.
Doch laut Aussage von Brinek darf eine willkürliche Vermögensübernahme durch Sachwalterschaft in Österreich nur von den Gerichten überprüft werden. Damit würden die Gerichte den eigenen Amtsmissbrauch untersuchen. Allerdings war stets erkennbar, dass eklatante Vorfälle mit totalen Vermögensübernahmen nur möglich sein können, wenn diese von den zuständigen Gerichten gedeckt werden.
Es konnte eindeutig dokumentiert werden, dass Bezirksgerichte und Landesgerichte für Zivilrechtssachen willkürliche Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch durchführen. Ein weiterer Instanzenzug wird von den Richtern in ihren Bescheiden abgelehnt, auch in den Rechtssätzen des OGH wird eine Korrektur verweigert.
Obwohl diese Fakten seit Jahrzehnten bekannt sein konnten, wollte die Volksanwaltschaft keine weiteren Maßnahmen setzen. Volksanwältin Brinek behauptete, dass sie dafür „über keine Befugnisse verfüge“. Doch blieben Brinek stets drei Möglichkeiten:
- Strafanzeigen von „Amts wegen“
Es hätten längst Strafanzeigen “von Amts wegen” erfolgen müssen. Die Volksanwaltschaft nennt es „Beschwerden“. Tatsächlich handelt es sich um Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände, die bei der Volksanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung angezeigt werden.
Die Volksanwaltschaft musste im Bericht 2017 zugeben:
„Auch dieses Jahr hat die Kritik Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betroffen die der VA (Anm.: Volksanwaltschaft) bereits hinlänglich bekannt sind.“
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2017. Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Hg. Volksanwaltschaft, Wien, 2018, S. 149)
Die Sachwalter agieren weiterhin ungehindert, seit Jahren, obwohl sie längst als berüchtigt und amtsbekannt gelten. Die Volksanwaltschaft wäre als staatliche Organisation verpflichtet, Strafanzeigen über strafrechtlich relevante Tatbestände „von Amts wegen“ einzubringen, wenn sie davon Kenntnis erlangt. Diese Hinweise dürfen von der Staatsanwaltschaft nicht ignoriert werden. Die Volksanwaltschaft muss dafür sorgen, dass die Staatsanwaltschaft solche Strafanzeigen auch verfolgt. Denn es wurde bereits nachgewiesen, dass die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen einleitet, wenn Strafanzeigen von Betroffenen gegen diese Formen von Amtsmissbrauch und Korruption eingebracht werden.
- Pressearbeit zu Fällen
Einzelne Fälle von Enteignung sind beharrlich, mit einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Bis Lösungen gegeben sind. Es müssen Medien durch Veranstaltungen, Konferenzen und Presseaussendungen ernsthaft und regelmäßig über die Vorfälle und erforderliche Maßnahmen informiert werden.
Keinesfalls dürfen diesbezügliche Presseanfragen abgewehrt und blockiert werden.
- Dokumentation und Sonderberichte
Die Volksanwaltschaft legte keine Dokumentation vor, in der alle Beschwerden über Sachwalterschaften verzeichnet sind. Entsprechende Statistiken müssen in einer Transparenzdatenbank öffentlich gemacht werden.
Durch eine solch ausführliche Dokumentation wäre das System und die Verbindungen erkennbar. Wie oft werden die einzelnen Sachwalter bei Beschwerden genannt. Welche Richter und Gutachter sind mit dem Sachwalter in Verbindung. Auf diese Weise würde das kriminelle Netzwerk aufgedeckt.
Dafür sind jedenfalls Befugnisse gegeben. Es ist sogar ausdrücklich
vorgesehen, dass die Volksanwaltschaft an das Parlament:
„Jederzeit themenbezogene Sonderberichte übermitteln kann“.
So wurden von der Volksanwaltschaft als Sonderberichte vorgelegt:
„Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderung“ (2019), „Anhaltezentrum Vordernberg“ (2015), „Sonderbericht über die Vergabe von Heizkostenzuschüssen in der Heizperiode 2000/2001“.
Seit Jahrzehnten sind die Vermögensübernahmen durch Sachwalter bekannt. Doch die Volksanwaltschaft wollte keine Maßnahmen setzen.
Links:
Bei Sachwalterschaften in Döbling geht es um Millionenwerte: Sachwalter von Döbling (2)
Tabula Rasa Magazin, 20. 6. 2023
Erwachsenenvertreter sollen das gesamte Vermögen übernehmen. Ein aktueller Fall zeigt die Vorgangsweise. www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-bei-sachwalterschaften-in-doebling-geht-es-um-millionenwerte
Österreich als Modell der Gegenaufklärung:
Die Volksanwaltschaft ist Teil des Systems
Tabula Rasa, 4. 6. 2018
Ein System der Gegenaufklärung kann aktuell am österreichischen Staat untersucht werden. Mehrere Institutionen werden dafür eingesetzt. Sogar das Eigentumsrecht als gesellschaftlicher Minimalkonsens funktioniert nicht mehr.
www.tabularasamagazin.de/oesterreich-als-modell-der-gegenaufklaerung-die-volksanwaltschaft-ist-teil-des-systems