Das Theaterstück „Gott“ von Ferdinand von Schirach – Der assistierte Suizid auf der Theaterbühne, als Buch und als Film

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Ferdinand von Schirach als erfolgreicher Dramatiker

Ferdinand von Schirach gilt seit fast 10 Jahren als einer der bedeutendsten deutschsprachigen Schriftsteller der Gegenwart. Sein erfolgreiches Debüt hatte er mit dem Erstlingswerk „Verbrechen“ im Jahr 2009 – ein Erzählband mit fiktional bearbeiteten Fällen aus seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Strafverteidiger. Bereits sein erstes Buch stand 61 Wochen auf der Bestsellerliste des Spiegels, wurde in über 30 Ländern verkauft und ist im Jahr 2013 verfilmt worden. Sechs Kurzgeschichten aus diesem Band wurden verfilmt und im ZDF gesendet. Sie wurden im Jahr 2014 für den Grimme-Preis nominiert. „Verbrechen“ war der Auftakt für eine Erfolgsserie von zehn Büchern und zwei Theaterstücken, die alle Bestseller wurden (Csef 2020).

Im Jahr 2015 erschien mit „Terror“ das erste Theaterstück von Ferdinand von Schirach. Es handelt von einem Terroristen, der eine Maschine der Lufthansa kapert und den Piloten zwingt, Kurs auf die voll besetzte Allianz-Arena in München zu nehmen. Ein Kampfpilot der Luftwaffe schießt das Flugzeug ab – dies entgegen dem Befehl seines Vorgesetzten. Alle Passagiere sterben. Der Kampfpilot muss sich vor Gericht für sein Handeln verantworten. Am Schluss sollen die Zuschauer abstimmen, ob der Kampfpilot schuldig oder freizusprechen ist (Schirach 2015).

Bereits im ersten Jahr nach der Uraufführung gab es weltweit mehr als 50 Premieren und Neuinszenierungen des Theaterstückes „Terror“. Es wurde verfilmt, in der ARD gesendet und zum erfolgreichsten Fernsehfilm des Jahres 2016 gekürt. In den Folgejahren war das Theaterstück „Terror“ das meistgespielte Werk auf deutschen Bühnen. Es wurde sogar häufiger aufgeführt als Einzelwerke von William Shakespeare, Johann Wolfgang von Goethe, Friedrich Schiller oder Bertolt Brecht. Bei den Gesamtaufführungen des Autors blieb William Shakespeare an der Spitze. Auf der Homepage „terror.theater“ kann jedermann den neuesten Stand der Theateraufführungen von „Terror“ nachlesen. Zum Abfragezeitpunkt 29.11.2020 verzeichnete die Homepage weltweit 2508 Theateraufführungen mit insgesamt 545.114 Zuschauern. In Deutschland wurde „Terror“ an 57 Theatern in insgesamt 1525 Vorstellungen aufgeführt. In Asien erfolgten 52 Aufführungen in 6 Theatern in China, Japan und Taiwan. Diese Bühnenerfolge führten dazu, dass Ferdinand von Schirach in den Medien nun auch als großer Dramatiker gefeiert wurde.

Das Erfolgsprinzip

Ferdinand von Schirach, seine Förderer und Unterstützer hatten eine sehr erfolgreiche Strategie, die ihnen eine maximale mediale Resonanz, Beachtung und Anerkennung beschert hat. Diese Strategie besteht bei beiden Theaterstücken „Terror“ und „Gott“ aus folgenden medialen Wirkfaktoren:

  • Innerhalb kurzer Zeit wurde das Theaterstück in einer „Dreifach-Kombination“ aus Uraufführung, Buchveröffentlichung und Film verbreitet.
  • Die Uraufführung erfolgte in beiden Fällen als „Doppel-Premiere“: am gleichen Tag fanden in zwei verschiedenen renommierten deutschen Theatern von zwei verschiedenen Regisseuren und Schauspielerbesetzungen die beiden Uraufführungen statt. Dies regt natürlich den Vergleich und die Diskussion erheblich an.
  • Simultan zu den Theateraufführungen erfolgte die Produktion einer Filmfassung des Theaterstücks.
  • Die Filmfassung wurde gleichzeitig in den Ländern Deutschland, Schweiz und Österreich am selben Tag ausgestrahlt.
  • Im Anschluss an die Ausstrahlung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen (ARD) zur besten Sendezeit erfolgte im Anschluss eine Diskussion des Dramas jeweils in der Sendung „Hart aber fair“, moderiert von Frank Plasberg, mit renommierten Experten als Diskussionsteilnehmern.

All diese Inszenierungen erfolgten innerhalb eines kurzen Zeitraums. Bei „Terror“ lag zwischen den Uraufführungen und der Filmsendung etwa ein Jahr, bei dem Drama „Gott“ betrug die Zeitspanne lediglich zwei Monate: Die Uraufführungen waren am 10. September 2020 am Düsseldorfer Schauspielhaus und beim Berliner Ensemble (Tholl 2020). Die gleichnamige Filmsendung wurde in der ARD am 23. November 2020 gesendet.

Hintergrund und Kontext des Theaterstücks „Gott“

Das Theaterstück „Gott“ spielt im Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Dort tagt der Deutsche Ethikrat. Er befasst sich mit dem Fall von Richard Gärtner, einem 78 Jahre alten und gesunden Mann. Er war 42 Jahre mit seiner Ehefrau Elisabeth verheiratet und will nach dem Krebstod seiner Ehefrau nicht mehr leben. Richard Gärtner war in seinem Berufsleben Architekt, hat zwei Söhne und drei Enkelkinder. Er hat beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital beantragt. Dies ist ein Medikament, das in anderen Ländern von Sterbehilfe-Organisationen zum assistierten Suizid eingesetzt wird. Das Bundesinstitut lehnte die Herausgabe des Medikaments ab, weil Herr Gärtner völlig gesund ist. Daraufhin wandte sich Herr Gärtner an seine Hausärztin und bat um Beihilfe bei seinem Suizid, die dies jedoch vehement ablehnte. Bereits am Anfang des Theaterstücks wird auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 verwiesen. Dieses hatte das bisherige Gesetz mit dem § 217 für verfassungswidrig erklärt und das Recht auf Sterbehilfe durch assistierten Suizid bekräftigt (Bundesverfassungsgericht 2020; Bahners 2020; Borasio et al 2020).

Personen des Theaterstücks

Im Theaterstück spielen folgende Personen mit: Die Vorsitzende des deutschen Ethikrats und ein weiteres Mitglied, Frau Dr. Keller. Schließlich der Antragsteller Richard Gärtner selbst und seine Hausärztin Frau Dr. Brandt. Vertreten wird Herr Gärtner durch seinen Rechtsanwalt, Herrn Biegler. Im Verlauf äußern sich drei Sachverständige: Frau Prof. Litten von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Berlin, Herr Prof. Sperling von der Bundesärztekammer und Herr Bischof Thiel.

Handlung des Dramas

Im ersten Akt des Theaterstücks erfolgt eine Befragung von Herrn Gärtner durch die Vorsitzende des Ethikrats. Anschließend kommt die Hausärztin zu Wort und dann äußern sich die drei Sachverständigen. Die Rechtsprofessorin Dr. Litten bekräftigt das Recht des Menschen auf Sterbebeihilfe und assistierten Suizid nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Vertreter der Bundesärztekammer und Bischof Thiel bringen ihre ablehnende Haltung zum Ausdruck. Diese Stellungnahmen der Sachverständigen entsprechen weitgehend der aktuellen Diskussion zum assistierten Suizid in der deutschen Realität: Zahlreiche Juristen bejahen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und stimmen dem Recht auf Sterbebeihilfe zu. Ärzte-Funktionäre und die christlichen Kirchen zeigen überwiegend eine ablehnende Haltung.

Im zweiten Akt beginnt Frau Dr. Keller als Mitglied des Deutschen Ethikrats mit ihrem Statement. Sie ist gegen assistierten Suizid. Es folgt schließlich das Schlussplädoyer des Rechtsbeistands von Herrn Gärtner, Rechtsanwalt Biegler. Am Schluss betont die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats die Offenheit der Frage, die am Anfang des Theaterstücks gestellt wurde: Wem gehört unser Sterben? Sie betont, dass die Diskussion erst begonnen hat und noch offen ist. Damit endet das Theaterstück.

Gehaltvoller Anhang der Buchausgabe

Im Buch „Gott. Ein Theaterstück“ finden sich im Anhang drei hervorragende Essays von Experten zum Thema der Suizidhilfe. Der Anhang umfasst 32 Seiten. Professor Dr. Hartmut Kreß ist Theologe und war Professor für Ethik an der Universität Kiel. Er verfasste den Beitrag „Suizid und Suizidbeihilfe in existenzieller, religiöser und kultureller Hinsicht“ (Kreß 2020). Es folgt der Beitrag von der Professorin Dr. med. Bettina Schöne-Seifert, Inhaberin des Lehrstuhls für Ethik in der Medizin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie war von 2001 bis 2010 Mitglied des Deutschen Ethikrats. Ihr Beitrag ist zum Thema „Hilfe zum Suizid: Blicke auf die ethische Kontroverse“ (Schöne-Seifert 2020) Prof. Dr. Henning Rosenau ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er widmet sich dem Thema „Der Suizid im Recht“ (Rosenau 2020). Professor Rosenau initiierte gemeinsam mit Professor Dr. Dr. Eric Hilgendorf im Jahr 2015 einen offenen Brief der Deutschen Strafrechtslehrer, den damals 151 Strafrechtsprofessorinnen und Strafrechtsprofessoren unterzeichnet haben. Sie forderten bereits im Jahr 2015 in groben Zügen genau jene juristische Lösung, die jetzt im Jahr 2020 das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vorgegeben hat.

Der Film und seine Diskussion

Die beiden Uraufführungen des Theaterstücks und das Erscheinen des Buches waren fast gleichzeitig Mitte September 2020. Zwei Monate später wurde die Filmversion im Öffentlich-rechtlichen Fernsehen der ARD gesendet. Gleichzeitig erfolgte auch die Sendung beim SRF in der Schweiz. Die geplante Sendung in Österreich beim ORF wurde verschoben. Im Anschluss an die Sendung erfolgte eine Diskussion in der bekannten Talkrunde „Hart aber fair“, die von Frank Plasberg moderiert wird (vgl. Lübberding 2020). Im Verlauf dieser Sendung wurden die Zuschauer aufgefordert, telefonisch ihre Meinung kund zu tun, ob Herr Gärtner das tödliche Medikament bekommen soll (vgl. Kritik von Schmidt 2020). 70,8 % der an der Umfrage beteiligten Zuschauer plädierten dafür, dass Herr Gärtner das Medikament bekommen solle. An der Diskussion bei Frank Plasberg nahm Frau Dr. Johna teil, Mitglied der Bundesärztekammer, ebenso Bischof Georg Bätzing und Frau Professorin Dr. Schöne-Seifert, ehemaliges Mitglied des Ethikrates. Die Talkrunde bei Plasberg zeigt die Polarisierung, die seit mehr als 10 Jahren zu beobachten ist. Die Ärztefunktionäre und Kirchenvertreter sind gegen Suizidbeihilfe. Die Medizinethikerin Prof. Schöne-Seifert plädierte dafür. Wäre zusätzlich eine Juraprofessorin eingeladen worden – sie hätte sich wohl für Suizidbeihilfe ausgesprochen und die Position des Bundesverfassungsgerichts vertreten. Die Fronten scheinen verhärtet. 9 Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes opponieren Ärztefunktionäre und Kirchenvertreter vehement gegen dieses Urteil (vgl. Hanfeld 2020). Man darf gespannt sein auf die weiteren kontroversen Diskussionen und die Lösungsvorschläge des Gesetzgebers.

Der Deutsche Ethikrat und die Realität

Die fiktionale Dramaturgie von Ferdinand von Schirach, den Deutschen Ethikrat über das Einzelschicksal von Richard Gärtner beraten zu lassen, ist jetzt in einer anderen Gestalt in der Realität angekommen. Der Deutsche Ethikrat verhandelt nämlich keine Einzelschicksale, wie dies regionale Ethikkommissionen tun. Er ist vielmehr ein Gremium, das den Bundestag und die Bundesregierung in ethischen Fragen berät. Von Schirach hat ja sein Theaterstück vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 26. Februar 2020 konzipiert und hat es dann wohl geringfügig modifiziert. Mit dem Thema der Suizidbeihilfe hat sich der Deutsche Ethikrat bereits in den Jahren 2014 und 2017 ausführlich beschäftigt. Der Deutsche Ethikrat ist ein Gremium von 24 Wissenschaftlern aus dem naturwissenschaftlichen, medizinischen, theologischen, philosophischen, ethischen, sozialen, ökonomischen und rechtlichen Bereich. Sie werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten berufen. Die aktuelle Vorsitzende ist die Professorin für Ethik der Medizin an der Technischen Universität München, Frau Professor Dr. med. Alena Buyx. Im April 2020 wurde der Ethikrat in neuer Besetzung konstituiert. Die neue Vorsitzende bekräftigte, dass die Corona-Pandemie und das Thema Suizidbeihilfe die Hauptthemen des Gremiums sein sollen. Am 22. Oktober 2020 erfolgte eine öffentliche Plenarsitzung zum Thema „Recht auf Selbsttötung?“ Dabei hielten fünf Mitglieder des Deutschen Ethikrats Grundsatzreferate zur medizinisch-psychologischen, philosophisch-ethischen, theologisch-ethischen verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Perspektive der Selbsttötung. Für den 17. Dezember 2020 ist eine öffentliche Anhörung zum Thema „Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche“ geplant. Die Stellungnahmen des Deutschen Ethikrates dürften sicherlich bei der neuen Gesetzesvorlage der Bundesregierung eine bedeutende Rolle spielen.

Literatur:

Bahners, Patrick (2020) Karlsruhe hat gesprochen. Schirachs „Gott“ in Düsseldorf. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.9.2020

Borasio, Gian D.; Jox, Ralf; Taupitz, Jochen; Wiesing, Urban (2020) Selbstbestimmung im Sterben – Fürsorge zum Leben. Ein verfassungskonformer Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids, 2. erweiterte und überarbeitete Auflage. Kohlhammer Verlag Stuttgart

Bundesverfassungsgericht (2020) Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020

Csef, Herbert (2019) Neuere Entwicklungen der Sterbehilfe in den Niederlanden, Belgien und in der Schweiz. Suizidprophylaxe 46 (2019), Heft 1, S. 28-32

Csef, Herbert (2020) Jenseits von Gut und Böse. Ferdinand von Schirach über Verbrechen, Schuld und Strafe. Tabularasa Magazin vom 29. September 2020

Hanfeld, Michael (2020) Mediziner protestieren mit offenem Brief gegen Suizid-Film. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21.11.2020

Kreß, Hartmut (2020) Suizid und Suizidbeihilfe in existenzieller, religiöser und kultureller Hinsicht. In: Ferdinand von Schirach „Gott“. Ein Theaterstück. Luchterhand München, S. 123-130

Lübberding, Frank (2020) Sterben als gesellschaftlicher Bedarf. TV-Kritik: „Hart aber fair“. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24.11.2020

Rosenau, Henning (2020) Der Suizid im Recht. In: Ferdinand von Schirach „Gott“. Ein Theaterstück. Luchterhand München, S. 143-154

Schirach, Ferdinand von (2009) Verbrechen. Piper, München

Schirach, Ferdinand von (2015) Terror. Ein Theaterstück und eine Rede. Piper, München

Schirach, Ferdinand von (2020) „Gott“. Theaterstück. Luchterhand, München

Schmidt, Thomas E. (2020) „Gott“. Ethik ist keine Abstimmungssache. DIE ZEIT vom 23.11.2020

Schöne-Seifert, Bettina (2020) Hilfe zum Suizid: Blicke auf die ethische Kontroverse. In: Ferdinand von Schirach „Gott“. Ein Theaterstück. Luchterhand, München, S. 131-142

Tholl, Egbert (2020) Wem gehört mein Leben? Doppelpremiere von „Gott“. Süddeutsche Zeitung vom 13. September 2020

Wirsching, Stefanie (2020) Ferdinand von Schirach fragt: Wer entscheidet über unseren Tod? Augsburger Allgemeine Zeitung vom 8.9.2020

Korrespondenzadresse:

Professor Dr. med. H. Csef, Schwerpunktleiter Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Zentrum für Innere Medizin, Medizinische Klinik und Poliklinik II, Oberdürrbacherstr. 6, 97080 Würzburg

E-Mail-Adresse: Csef_H@ukw.de

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Über Herbert Csef 153 Artikel
Prof. Dr. Herbert Csef, geb. 1951, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychoanalytiker. Studium der Psychologie und Humanmedizin an der Universität Würzburg, 1987 Habilitation. Seit 1988 Professor für Psychosomatik an der Universität Würzburg und Leiter des Schwerpunktes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Medizinischen Klinik und Poliklinik II des Universitätsklinikums. Seit 2009 zusätzlich Leiter der Interdisziplinären Psychosomatischen Tagesklinik des Universitätsklinikums. Seit 2013 Vorstandsmitglied der Dr.-Gerhardt-Nissen-Stiftung und Vorsitzender im Kuratorium für den Forschungspreis „Psychotherapie in der Medizin“. Viele Texte zur Literatur.