2018 schreibt Helmut Irmen das Buch: Das Sondergericht Aachen 1941-1945, dessen Rezension auf
erscheint.
Nun hält der Autor eine ausgezeichnet besuchte Lesung über sein Buch in Düren unweit von Aachen.
Es ist bemerkenswert, dass kein Richter des Sondergerichts nach Kriegsende ein Berufsverbot erhält, obwohl offiziell bestätigt wird, dass die Juristen die willfährigsten Stützen des NS-Regimes gewesen sind. Sie haben die Unrechtspflege aus Schwäche oder aus Überzeugung betrieben. Richter am Volksgerichtshof und an den Sondergerichten werden als Mitläufer entnazifiziert.
Die Justiz trennt das Hakenkreuz von der Robe und geht zur Tagesordnung über.
Was damals Rechtens war, das kann heute nicht Unrecht sein.
Zusammenfassung der abschließenden Diskussion, an der auch viele (ehemalige) Richter teilnehmen:
Golo Mann, der Sohn des Literaturnobelpreisträgers Thomas Mann, kehrt am Ende des Krieges als Soldat der US-Army nach Europa und Deutschland zurück. Von ihm stammt folgendes Zitat: Das Ende des Nationalsozialismus war auch das Ende der deutschen Justiz. Mit ungläubigem Staunen fanden die Alliierten, dass es in dem Land, das zwölf Jahre vom Nationalsozialismus regiert worden war, eigentlich überhaupt keine Nationalsozialisten gab.
Viele Redner verstehen es nicht, dass kein einziger NS-Richter von den Alliierten, bzw. von den deutschen Nachkriegsbehörden mit einem Berufsverbot belegt worden ist. Seinerzeit vertritt der Bundeskanzler Konrad Adenauer die Ansicht, dass es nicht genügend „demokratische Richter gibt“, um die deutsche Demokratie aufzubauen. Auch die Haltung der US-Army wird von den Zuhörern kritisiert, den die „Entnazifizierung“ der NS-Richter beginnt unter ihrer Herrschaft ( – 1946/47).
Doch hier schleicht sich ein Denkfehler ein, der historisch bedingt ist. Die US-Amerikaner kämpfen gegen Deutschland, welches Europa besetzt hält und viele Völker in Europa unterdrückt. Zudem gefährdet Nazi-Deutschland weltweit wirtschaftlich, ideologisch und militärisch die USA und deren Verbündeten. Die Amerikaner kämpfen nicht gegen deutsche Nazis, um deutsche Nicht-Nazis zu befreien oder zu retten. Selbst der Holocaust ist für die Alliierten kein Kriegsgrund! Für Hitler ist der Holocaust der Hauptkriegsgrund, was sich im deutschen Narrativ sehr langsam durchsetzt.
Der Kampf der Amerikaner gegen die Nazis ist identisch mit dem Kampf gegen die Deutschen. Wenn ein Nazirichter einen Deutschen zum Tode verurteilt (deutsche Nazirichter dürfen nur Volksgenossen aburteilen), so stirbt ein (verurteilter) Nazi. Es ist nicht die Aufgabe der USA, die Tötung von Nazis durch Nazis zu bewerten, gar zu bestrafen.
Diese seltsam anmutende amerikanische Ethik während und nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich heute mit geringen Ausnahmen durchgesetzt. Während es Jahrhunderte lang sowohl im Orient, als auch im Okzident heißt: „Die Hand, die du nicht abhacken kannst, sollst du küssen!“, verbünden sich heutzutage Demokraten problemlos mit den schlimmsten Menschenschlächtern, sobald es politisch, militärisch oder wirtschaftlich opportun ist. Die jetzige Krise in der und um die Türkei herum ist ein gutes Beispiel. Mit der Zeit verschwimmen die Unterschiede zwischen Gut und Böse. Selbst den Flüchtlingen wird heute die Flucht aus politischen oder religiösen Gründen nur in den seltensten Fällen abgenommen. Ihnen werden unlautere Motive unterstellt, die bei der staatlichen Überprüfung wegen fehlenden Unterlagen gewöhnlich bestätigt werden. Finanziell unterstütze halbstaatliche Hilfsvereine springen dann erfolgreich ein, um die Ergebnisse der staatlichen Überprüfung zu verwässern, was das Vertrauen der Bürger in staatliche aushöhlt. Etwa jeder vierte Wahlberechtigte in Deutschland stellt sich die Frage:
Muss, wer Rot-Rot-Grün verhindern will, AfD wählen?
Helmut Irmen
Das Sondergericht Aachen 1941-1945
De Gruyter Juni 2018
ISBN-10: 3110601842
153 Seiten
69,95 €