Eine Erwiderung auf die „Erfindung des Katholizismus“ von Prof. Hubert Wolf (erschienen in FAZ: Ereignisse und Gestalten 3. August 2020, S. 6)
Prof. Wolf hat mit der Erfindung des Katholizismus eine umfangreiche und gelehrte Darstellung des Ersten Vatikanums geliefert, die auch das Problem des Katholizismus in der gegenwärtigen Welt beschreibt. Insbesondere ist ihm zuzustimmen, daß diese Erfindung nicht erst 1870 erfolgte. Schon auf dem Konzil von Frankfurt 794 war das Wort des Vinzenz von Lérins, katholisch sei, „was überall, immer, von allen geglaubt worden ist“, auf tragische Weise überhört worden. Über die menschlichen Gründe dieses Faserrisses ist bereits viel geschrieben worden. Die Tragödie bahnte sie sich an. Die bis dahin zumindest geistig einige Ökumene geriet aus den Fugen. Dabei hielten die Päpste noch zwei Jahrhunderte stand.
Erst Benedikt VIII. ließ sich von Heinrich II. drängen, das Bekenntnis von Frankfurt zu seinem Bekenntnis zu machen. Es ist Geschmackssache, ob man hier den Begriff des Cäsaropapismus gebrauchen möchte. Scheinbar hatte sich der Kaiser mit Hilfe des Papstes hier durchgesetzt. Doch es folgte ein Machtkampf zwischen weltlicher und geistlicher Macht. Der Papst, der den Kaiser legitimieren sollte, verlangte nun dessen Unterordnung und die aller weltlicher Macht. Bonifaz VIII. beanspruchte päpstliche Universalherrschaft. Die weltliche Herrschaft antwortete in Form weltlicher Absolutismen.
Das Vatikanische Konzil von 1870 ließe sich dann als Pyrrhussieg eines bereits ohnmächtigen Papsttums deuten, daß angesichts des realen Machtverlusts den theoretischen Anspruch auf Deutungshoheit noch einmal steigerte. Dem Ersten Vatikanischen Konzil von 1870 verdanken wir den Begriff des sacrificium intellectus. Ihn prägte der Bischof von Rottenburg Karl Joseph von Hefele. Als Kirchenhistoriker wußte er, daß Papst Honorius I. sich zum als Häresie verurteilten Monotheletismus bekannt hatte, auf dem VI. Ökumenischen Konzil 681 verurteilt worden und die Verurteilung von Papst Leo II. bestätigt worden war. Zunächst versuchte von Hefele sich selbst davon zu überzeugen, daß Papst Honorius I. zwar objektiv ein Häretiker, subjektiv jedoch kein Häretiker war. Schließlich verließ von Hefele das Konzil, um dem Dogma der Unfehlbarkeit nicht zustimmen zu müssen. Letzlich ordnete er sich dem Konzil doch unter, starb jedoch als gebrochener Mann. Vor seinem Tode ließ er seinen gesamten schriftlichen Nachlaß vernichten.
Noch zwei Anmerkungen zum in der FAZ erschienenen Text:
1) Es müssen sich wohl Druckfehler eingeschlichen haben. Es muß heißen: „Papst Gregor XVI. verdammte schon 1832 die Gewissensfreiheit“ (Gregor XIII. führte 1582 den neuen Kalender ein und ließ 1572 zu Ehren der Bartholomäusnacht die Gedenkmünzen „VGONOTORVM STRAGES“, (Niedermetzelung der Hugenotten) prägen).
2) Daß Dogma von der leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel wurde nicht 1854, sondern 1950 verkündet. Dieses widerspricht nicht der Tradition. Johannes von Damaskus spricht davon bereits im VIII. Jahrhundert in seinen Drei Lobesworten zur Entschlafung der Gottesgebärerin.
1854 wurde hingegen von Pius IX. das Dogma der unbefleckten Empfängnis Mariens verkündet. Es geht bei diesem nicht, wie oft falsch angenommen wird, um die immerwährende Jungfräulichkeit Mariens, welche der Tradition entspricht, sondern darum, daß Maria die Erbsünde nicht geerbt haben soll. Dieses Dogma widerspricht allerdings der Tradition.
Eine Schlußbemerkung sei noch gestattet: Das das Erste Konzil von 1870 fortführende Zweite Vatikanische Konzil ließe sich als ein Folgepyrrhussieg des Ersten deuten. Nachdem der Versuch von 1870 gescheitert war, versuchte es nun, das Problem der verlorenen Deutungshoheit dadurch zu lösen, daß es sich die Gegenwart anzueignen unternahm. Auch dies war ein Ausdruck von Ohnmacht. Der zweite Versuch scheiterte wie der erste. Der innerweltliche Dogmatismus hat den geistlichen Dogmatismus beerbt.