Das kleinste und verarmte (ärmste?) Bundesland Bremen versucht mit einem lokalen Erlass des Innensenators, neben diversen verbotenen Reichskriegsflaggen die bisher in ganz Deutschland tolerierte schwarz-weiß-rote Reichsflagge des Deutschen Kaiserreiches zu verbieten, und zwar nur innerhalb Bremens. Die heraldisch (Wappenkunst) korrekte schwarz-weiß-rote Reichsflagge darf weiterhin in ganz Deutschland außerhalb des Bundeslandes Bremen öffentlich gezeigt werden. Sie ist (noch) nicht verboten! Auch die heraldisch inkorrekte derzeitige schwarz-rot-goldene deutsche Bundesflagge darf öffentlich gezeigt werden.
Zum Vergleich: Die Flagge Saudi-Arabiens ist heraldisch korrekt! Sie könnte problemlos die bisherige Flaggen Bremens und Deutschlands ersetzen.
In Bremen gelten heraldisch korrekte schwarz-weiß-rote Reichsflaggen als Erkennungszeichen von Rechtsextremisten. Die Flagge des Propheten ist erlaubt. Beamte in Bremen dürfen somit Reichsflaggen konfiszieren und hohe Bußgelder verhängen.
Erstaunlich ist, dass es nur im unwichtigen Bundesland Bremen einen solchen Regierungserlass gibt. Man darf vermuten, dass Bremen auf Touristen wirksame Publicity hofft. Es entspricht den Tatsachen, dass rechtsextremistische Reichsbürger die schwarz-weiß-rote Reichsflagge zu allen möglichen Demonstrationen ausrollen. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Deutsche Kaiserreich rechtsextrem gewesen ist. Zuletzt war es nur rechts. Somit ist der Träger einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge nicht zwangsweise ein Rechtsextremist. Er kann auch ein Rechter und/oder Anhänger der deutschen Kaiser sein. Beim Verbot in Bremen kann man also von einem Publicity-Gag ausgehen, der betuchte Touristen anlocken soll; Corona inbegriffen.
Unter den Nazis wurden die Bewohner Deutschlands in Staatsbürger minderen Rechts und Reichsbürger unterteilt. Zu der ersten Gruppe zählten u.a. Juden und Zigeuner, zu der zweiten Arier.
1. Nachtrag:
Der § 86a des (staatlichen) Strafgesetzbuches (StGB) lautet:
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Kennzeichen einer der in § 86a bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften verwendet …
Ich wiederhole: Die schwarz-weiß-rote Reichsflagge gehört nicht dazu. Genauso wenig wie die Flagge des wahren Propheten!
2. Nachtrag:
Der Erlass vom 14.09.2020 zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen wird nicht vom Innensenator Bremens Ulrich Mäurer unterschrieben, sondern von einem Vertreter. Zwei Jahre früher im September 2018 verbreitet der Innensenator Ulrich Mäurer beleidigende Behauptungen über die Verteidigungsarmee Israels, die man unter Israel bezogenen Antisemitismus einordnen darf. Bereits nach kaum zwei Monaten zieht er seine Äußerungen auf politischen Druck und nicht aus Überzeugung zurück.
3. Nachtrag:
Der Innensenator Bremens Ulrich Mäurer von der SPD verabscheut sowohl rechtsextremistische Reichsbürger und – auch wenn er es nach nur zwei Monaten aus politischen Gründen zurücknimmt – also kurzfristig Juden, die ihren Judenstaat Israel verteidigen. Nun beweist die menschliche Weltgeschichte, dass Juden sowohl bei Rechten, als auch bei Linken unbeliebt, ja verhasst sind.
Es wäre nicht nur für Juden wichtig zu erfahren, ob die Juden eher bei Rechten/Rechtsextremisten oder bei Linken/ Linksextremisten verhasst sind. Zudem könnte man nach Vorliegen der Ergebnisse leichter festlegen, wer ein Judenhasser ist. Das setzt jedoch voraus, dass der Judenhass – selbst in Deutschland – niemals verschwinden wird.