Das „Bürgergeld“ setzt die falschen Anreize

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In dieser Woche beginnen die Vermittlungsverhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat über die Reform des Sozialgesetzbuches II („Hartz IV“), das die Ampelkoalition in die Richtung eines sogenannten Bürgergeldes weiterentwickeln will.

Vor allem die SPD wird nicht müde zu betonen, dies sei die „größte Sozialreform der letzten 20 Jahre“. Es ist wohl eher die Rückabwicklung einer Reform, die der sozialdemokratische Bundeskanzler Gerhard Schröder gegen den massiven Widerstand seiner eigenen Partei vor gut 15 Jahren durchgesetzt hat, und der wir nicht nur einen langanhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung zu verdanken haben, sondern auch den größten Beschäftigungsaufwuchs seit der Wiedervereinigung.

Die Bundesregierung braucht die unionsgeführten Länder im Bundesrat, um wenigstens Teile der Reform zu retten. Es gibt im Hartz-IV-System in der Tat Dinge, die angepackt werden müssten, etwa die Zuverdienstgrenzen, um den Übergang in die Beschäftigung besser zu ermöglichen.

Nicht aufgegeben werden darf aber das Grundprinzip der seinerzeitigen Reform, das da lautet „Fördern und Fordern“. Die SGB II-Leistungen sind steuerfinanzierte Sozialleistungen, und denjenigen, die in Not geraten sind, muss unser Sozialstaat selbstverständlich helfen. Aber es muss immer klar sein, dass die Betroffenen auch eine Pflicht haben, an ihrer Rückkehr in den Arbeitsmarkt selbst aktiv mitzuwirken, und zwar vom ersten Tag des Leistungsbezugs an. Deshalb sollte die sechsmonatige „Vertrauenszeit“ gestrichen werden, in der solche Mitwirkungspflichten gar nicht erwartet werden. Und es müssen in den engen Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht dem Sozialstaatsgebot folgend gesetzt hat, natürlich auch Sanktionen möglich bleiben im Falle der Verweigerung dieser Mitwirkung. Sonst wird das „Bürgergeld“ genau zu dem, was es nicht werden darf, nämlich der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen. Und zur Eigenverantwortung der bedürftigen Menschen gehört auch, dass sie spätestens nach einem Jahr auch ihr eigenes Vermögen, soweit es vorhanden ist, oberhalb einer bestimmten Grenze für ihren Lebensunterhalt einsetzen, alles andere wäre den Arbeitnehmern, die mit ihrer Arbeit und ihren Steuern die Sozialleistung „Brgergeld“ bezahlen, nun wirklich nicht zu vermitteln.

Die Union blockiert nicht im Bundesrat, aber wir erwarten, dass die Ampel respektiert, dass sie im Bundesrat für ihre Reform keine Mehrheit hat. Wir haben umgekehrt im Bundestag keine Mehrheit, aber im Miteinander von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat sollte es möglich sein, einen Kompromiss zu finden. Wir sind jedenfalls dazu bereit. Und ganz unabhängig davon, was mit der Ampel im Vermittlungsverfahren möglich ist, sollten wir noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag die Anhebung der Regelsätze des SGB II beschließen, denn die betroffenen Menschen, vor allem die Familien mit Kindern, leiden bereits jetzt und heute unter der hohen Inflation. Sie können nicht länger warten. Wir werden die Anhebung der Regelsätze deshalb erneut zur Abstimmung stellen.

Quelle: MerzMail

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