Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert eine Ausweitung des Kurzarbeitergeldes auf Minijobber während der Dauer der Corona-Krise. „Diese Beschäftigtengruppe hat derzeit keinen Anspruch auf die Leistung. Minijobber wurden während der vergangenen Tage schon verstärkt von Betrieben entlassen, deren Geschäfte infolge der Pandemie zum Erliegen gekommen sind“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Bühl. „Wir betrachten es als Aufgabe von verantwortungsvoller Politik in dieser außergewöhnlichen Situation, gerade diejenigen Beschäftigten, die in ihrem Minijobverhältnis ohnehin nicht üppig verdienen, zu unterstützen.“ Zudem liege es im Interesse der Arbeitgeber, die Beschäftigten auch in dieser Zeit weiter an den Betrieb zu binden, damit sie nach dem Ende der Corona-Krise mit ihrem eingespielten Personal schnell wieder an den Start gehen können. Es sei wichtig, die finanzielle Belastung der Unternehmen in Grenzen zu halten. „Daher sollten den Unternehmen dann auch die Lohnnebenkosten in Form der Knappschaftsbeiträge erstattet werden“, so Bühl weiter. Diese beiden Forderungen macht die CDU-Fraktion in Richtung Bundestag auf, welcher in der nächsten Woche über weitere Maßnahmen gegen die Corona-Krise beraten wird.
Die wichtige Maßnahme des Kurzarbeitergeldes stellt aber weiter solche Arbeitnehmer vor Herausforderungen, die lediglich Mindestlohn verdienen. Hier sind die ausbezahlten 60 Prozent für Alleinstehende oder 67 Prozent für Personen mit Kindern einfach zu wenig, stellte Bühl fest. „Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über das Niveau der Grundsicherung oder eine generelle Anhebung des ausgezahlten Prozentsatzes vom Nettolohn während der Zeit der Corona-Krise ist nötig“, sagte der Ilmenauer Abgeordnete, der für die CDU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss des Thüringer Landtags sitzt.
„Ebenso müssen die Azubis unbedingt in den Unternehmen gehalten werden“, so Bühl weiter. Er schlägt vor, die für Auszubildende bislang für sechs Wochen gesetzlich geregelte volle Lohnfortzahlung bei angeordneter Kurzarbeit auf drei Monate zu erweitern. Sichergestellt müsse jedoch werden, dass diese Maßnahmen nur für die Zeit der Corona-Krise gelten werden, so Bühl abschließend.