Corona-Maßnahmen: Karl Lauterbach im Visier der Verfassungsexperten

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Wenn nun auch der Chefvirologe der ehemaligen Kanzlerin Merkel die Pandemie für beendet erklärt, dann wird es schwer für Karl Lauterbach, noch irgendwelche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu begründen. Er selbst hat sich stets auf die Expertise von Christian Drosten berufen. Von Verfassungs wegen ist spätestens jetzt jede Grundrechtsbeschränkung, inklusive jeglicher Maskenpflicht, aufzuheben. Der Bundesgesundheitsminister kann sich nun endlich anderen Fragen in seinem Fachbereich widmen. Dies ist auch dringend nötig.

Es ist ebenfalls unsere Rechtsauffassung, dass sämtliche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufzuheben sind, wenn die epidemische Lage nicht mehr besteht und wir in einem endemischen Zustand sind. Dass dieser endemische Zustand erreicht ist, daran gibt es in der Wissenschaft mittlerweile keinen ernsthaften Zweifel. Obwohl wir seit circa einem Jahr mit der Omikron-Variante zu tun haben, hat nun auch Charité-Chefvirologe, Christian Drosten (auf den sich Karl Lauterbach immer fachlich bezogen hat) eingesehen, dass diese Variante deutlich ungefährlicher ist als die vorhergehenden. Einschränkungen, die sich auf die RSV- oder auf die Influenza-Welle beziehen, sind verfassungsrechtlich unhaltbar. Da der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dies offenbar nicht begreift und eine Aufhebung der Beschränkungen durch Verordnung über Paragraph 28b Abs. 8 IfSG blockiert, ist das Parlament jetzt am Zug. Dies sollte schnell geschehen, bevor die Gerichte uns den Weg weisen.

Quelle: Facebook

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