Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2023 passen wir den Haushaltsentwurf den höchstrichterlichen Vorgaben an. Wir haben Rechtsklarheit erhalten, jetzt schaffen wir Rechtssicherheit. Mit dem vorliegenden Gesetz sichern wir die in diesem Jahr über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds ausgezahlten Energiehilfen neu ab.
Gleiches gilt für die Unterstützung der Betroffenen der Flutkatastrophe des Sommers 2021 im Ahrtal, in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen, in Bayern und in Sachsen. Es war und es bleibt richtig, dass die Bundesregierung und ihre Vorgängerregierung in diesen Krisen zum Wohle unseres Landes und seiner Menschen beherzt gehandelt haben.
Ich will die Situation zu Beginn dieses Jahres in Erinnerung rufen. Putins Angriff auf die Ukraine hat bei uns zu einer Energiekrise mit ruinösen Preisspitzen geführt. Das war kein Nebenprodukt des Krieges, das war Putins Strategie, um uns zu zermürben. Um unser Land zu schützen, hat der Deutsche Bundestag daher im Oktober 2022 eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt. Damals haben wir mit dem WSF einen wirtschaftlichen Abwehrschirm aufgespannt, um hinter ihm die Menschen, die Betriebe und den Bundeshaushalt zu schützen. Trotz der Preisspitzen haben wir es geschafft, die Energiekrise einzuhegen. Wir haben die Kaufkraft der Menschen stabilisiert, die Unsicherheit bei den Betrieben reduziert. Ein dramatischer Einbruch unserer Wirtschaft, Strukturbrüche in unserer Wirtschaft konnten verhindert werden.
Kolleginnen und Kollegen, auch Expertinnen und Experten bestätigen: Wirtschaftlich war unsere Politik erfolgreich. Finanzpolitisch wirkte die Trennung der Krisenbekämpfung im WSF vom Bundeshaushalt selbst disziplinierend. Wir haben für den Haushalt 2023 – und für den Entwurf 2024 gilt das in gleicher Weise – Ausgaben priorisiert und im Ergebnis einen Regierungsentwurf für den Kernhaushalt eingebracht, der die Kreditobergrenze der Schuldenbremse beachtet. Aber verfassungsrechtlich hätten wir – rückblickend – beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds einen anderen Weg gehen müssen. Wir wollten für 2022 bis 2024 eine Grundlage schaffen. Wir wissen jetzt – wie es damals die Union Anfang dieses Jahres auch dargelegt hat –: Wir müssen jährliche Beschlüsse fassen. Der WSF wird daher zum Jahresende auslaufen. Um den gegenwärtigen Zustand zu heilen, ist jetzt ein Notlagebeschluss für 2023 erforderlich, und das holen wir mit dem vorliegenden Gesetz nach.
Um den Vorgaben des jüngsten Urteils gerecht zu werden, haben wir gewissermaßen die Zuordnung der Defizite verändert. Untechnisch gesprochen handelt es sich um einen Buchungsvorgang. Unter dem Strich werden wir in diesem Jahr sogar weniger Kredite aufnehmen als ursprünglich geplant.
Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen für aktuelle und für künftige Regierungen im Bund und in den Ländern. Wer fragt, der muss dann auch mit der Antwort leben. Wir werden nach dem Urteil den Haushalt 2024 neu betrachten. Der Handlungsbedarf liegt bei 17 Milliarden Euro. Wir sind auch dabei, den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds anzupassen. Das sind intensive Gespräche, aber wir werden diese Entscheidungen mit Sorgfalt und Weitsicht treffen – mit Weitsicht; denn der Haushaltsentwurf 2024 wird auch bereits einen Ausblick auf unsere Aufgaben in 2025 darstellen müssen. Darüber hinaus warten weitere Herausforderungen auf uns, spätestens dann, wenn das Sondervermögen für die Bundeswehr ausgelaufen sein wird. Dasalles wird nicht immer bequem sein, aber ich verstehe die aktuelle Herausforderung auch als eine Chance für unser Land.
Wir haben die Trendwende in der Finanzpolitik erreicht. Die Schuldenquote betrug 2021 69 Prozent des Bruttoinlandsprodukts; im nächsten Jahr werden es wohl 64 Prozent sein. Das Staatsdefizit war 2021 bei 3,6 Prozent; für das nächste Jahr prognostiziert der Sach-verständigenrat 1,5 Prozent. Und das alles bei Rekordinvestitionen in die Erneuerung unseres Landes und der
Sicherung seines sozialen Zusammenhalts. Die Richtung stimmt, wir wollen sie fortsetzen.
Die Regierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen werden diese Aufgabe meistern. Wir werden auf der Ausgabenseite umschichten. Dafür, dass wir Zukunftsinvestitionen und bedeutende Vorhaben der Koalition realisieren, werden wir andere,
überkommene, heute nicht mehr notwendige Ausgaben depriorisieren.
Noch mehr Schulden bei stark gestiegenen Zinsen ist jedenfalls nicht der richtige Weg. Jeder Euro für Zinszahlungen baut keine Brücke in die Zukunft, finanziert kein Forschungslabor, verbessert nicht die Zukunftschancen der Kinder in unserem Land. Lieber geben wir Geld für die Zukunft aus als für Zinsen.
Im Übrigen, ist gute Politik nicht allein eine Frage des Geldes. Unsere wirtschaftliche Zukunft hängt nicht allein an Subventionen, die der Staat gewährt. Das wäre eine schlechte Nachricht für Mittelstand, Handwerk und Industrie in unserem Land. Gute Politik schafft Rahmenbedingungen, die privates Engagement, Kreativität und Kapital entfesseln. Dafür müssen Bürokratie runter, der Leistungsgedanke gestärkt werden und Zuversicht geschaffen werden.
Unser Ziel bleibt Wettbewerbsfähigkeit. Unser Ziel bleibt Dekarbonisierung. Unser Ziel bleibt Wohlstand für alle bei Erhaltung der sozialen Balance in unserem Land. Nach dem Urteil bleiben diese Ziele richtig, aber wir werden andere, neue Wege dorthin finden. Dessen können Sie sich sicher sein.
Quelle: Bundestag