Die Europäische Kommission wird eingreifen müssen. Aussage einer Regierungssprecherin zur Verletzung von Grundrechten in Österreich.
Auf Tabula Rasa wurde ein Offener Brief an Bundeskanzlerin Merkel veröffentlicht, der die ernsthafte Verletzung von Grundrechten in der Republik Österreich zum Inhalt hatte. Bundeskanzlerin Merkel sollte mit dem Offenen Brief über die Verletzung von Grundrechten in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union persönlich informiert werden. Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel wurde angesprochen als eine „Europapolitikerin, die für den Schutz der Grundrechte steht”.
Es wiurde erhofft, dass die Bundeskanzlerin gemeinsam mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland das Thema in die Agenda der Europäischen Union einbringt.
Jetzt liegt die Stellungnahme einer Regierungssprecherin vor:
„Die Bundeskanzlerin hat immer wieder betont, dass die EU-Verträge und die Charta der Grundrechte der EU die Grundlage der europäischen Zusammenarbeit bilden. Hierin sind die gemeinsamen europäischen Werte und Grundrechte sowie demokratischen Regeln festgehalten. Sie sind konstitutiv für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union.
Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft. Sollten EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben des Unionsrechts, einschließlich der Charta der Grundrechte, nicht beachten, obliegt es der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge, gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Artikel 7 des EU-Vertrags bietet ein weiteres Verfahren zur Sanktionierung von Rechtsstaatsmängeln in den Mitgliedstaaten.“
Demnach sollte die Europäische Kommission ein Verfahren einleiten, wenn ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Charta der Grundrechte nicht beachtet.
Verletzte Grundrechte in der EU
Ein solches Verfahren ist ein dringendes Anliegen, da in Österreich tausende Fälle von ernsthaften Verletzungen der Grundrechte vorliegen. Insbesondere durch willkürliche Verletzungen des Eigentumsrechts sollen Bürger der Republik Österreich um ihre gesicherte Existenz gebracht werden und geraten dadurch in Notsituationen.
Es können auch weitere Staaten der Europäischen Union durch das Fehlverhalten eines Mitgliedsstaates angesteckt werden. Das kann bereits bei Visegrád-Staaten beobachtet werden, mit denen die österreichische Bundesregierung und staatlliche Stellen der Republik Österreich besonders engen politischen Kontakt pflegen wollen. Es liegen bereits Berichte aus Visegrád-Staaten vor, die ebenfalls prekäre Situationen im Bereich der Grundrechte belegen.
Die Charta der Grundrechte gilt als Fundament der Europäischen Union, die sich dadurch als Wertegemeinschaft versteht. Die kontinuierliche Verletzung der Grundrechte durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union kann deshalb zu einer Destablisierung der EU führen. Schon deshalb wird eine rasche Reaktion der Europäischen Kommission von Bedeutung sein.
Link:
Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: Zur Verletzung von Grundrechten im EU-Mitgliedsstaat Österreich (Tabula Rasa, 6. Juli 2018)