CDU-Fraktionschef kritisiert Wahlrechtsreform der Ampel und erinnert an den 18. März 1990

Voigt: „Freie und gleiche Wahlen sind nicht vom Himmel gefallen“

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Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mario Voigt, verweist anlässlich des morgigen Jahrestages der ersten freien Volkskammerwahl der DDR am 18. März 1990 auf die Bedeutung freier Wahlen und kritisiert die Ampel für ihre Wahlrechtsreform:

„Dass die Ampel am Vorabend des Jahrestages der ersten freien Volkskammerwahl gegen den Willen der demokratischen Opposition eine Änderung des Wahlrechts durchpeitscht, ist an Kaltschnäuzigkeit kaum zu überbieten. Eingriffe in das Regelwerk der Demokratie sollten behutsam erfolgen und alle Lager einbinden. Die Ampel setzt den demokratischen Konsens beim Wahlrecht mutwillig und wegen parteipolitischer Egoismen aufs Spiel. Wer diesen Konsens aufkündigt und den Gleichheitsgrundsatz in Frage stellt, kratzt am Ende auch am Erbe der friedlichen Revolution und befördert die Demokratieverdrossenheit bei den Menschen.“

 

Mit Blick auf den 18. März 1990 sagte der CDU-Politiker:

„Die erste freie Volkskammerwahl am 18. März 1990 ist nicht vom Himmel gefallen. Sie wurde von vielen mutigen DDR-Bürgern erkämpft, die im Herbst 1989 für Freiheit und Selbstbestimmung auf die Straße gegangen sind. Heute erinnert uns der 18. März an den hohen Stellenwert von politischer Beteiligung und freien Wahlen. Umso wichtiger ist es, dass das Wahlrecht nicht zum Spielball politischer Auseinandersetzung gemacht wird.“