Der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Henry Worm, lehnt eine grundlegende Reform des Rentenüberleitungsgesetzes ab. „Die Vorschläge der Landesregierung, die finanziellen Nachteile von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen auf diesem Wege zu korrigieren, sind nicht praktikabel“, so Worm. Nicht nur würde diese Reform einige Jahre an politischen Verhandlungen benötigen, so dass am Ende eines Verfahrens für viele Frauen die Hilfen schlicht zu spät kämen. „Auch übersieht die Landesregierung, dass dieses Gesetz rein ostdeutsche Interessen berühren würde, und daher in den alten Ländern kaum Neigung besteht, diese komplexe rentenrechtliche Materie erneut anzufassen“, so Worm.
Tausende noch zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen beklagen teils erhebliche finanzielle Nachteile, weil die gegenseitigen Rentenansprüche der Partner aus der Zeit ihrer Ehe aus dem Versorgungsausgleich weder im Rentenüberleitungsgesetz noch im Einigungsvertrag berücksichtigt worden sind. Schnelle und unkomplizierte Hilfen für Frauen, die nach einer Scheidung noch zu DDR-Zeiten im Alter finanziell benachteiligt sind, lassen sich laut Worm nur über Härtefallregelungen organisieren. „Diese sind ja bereits politisch verabredet worden. Wir müssen die Gespräche im Interesse der teils hoch betagten Menschen nun endlich zu Ende verhandeln“, so Worm.