Die CDU-Fraktion hat sich mit ihrer Forderung durchgesetzt, eine Evaluation des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ein Jahr nach dessen Inkrafttreten festzuschreiben. „Nur so können wir sicherstellen, dass langfristig keine Betroffenen ausgeschlossen werden und die Interessen aller Menschen mit Behinderungen in Thüringen gehört werden“, machte die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Meißner, im Anschluss an die heutige Plenardebatte deutlich. Das Gesetz dient der Anpassung von Landesrecht an geltendes Bundesrecht und enthält insbesondere Regelungen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Thüringen.
In dem Gesetz wird die LIGA Selbstvertretung Thüringen e. V. zur alleinigen Interessenvertretung behinderter Menschen in Thüringen für alle Belange im Rahmen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestimmt. „Ob sie dem dort formulierten Vertretungsanspruch allerdings tatsächlich gerecht werden kann, ist derzeit fraglich und wird auch von den Betroffenen kritisch gesehen“, so die Sozialpolitikerin. Denn zum einen handele es sich um eine neu geschaffene Struktur, die sich noch in der inhaltlichen und strukturellen Aufbauphase befinde. Zum anderen seien bestimmte Personengruppen bislang nicht ausreichend eingebunden. Laut Meißner besteht durchaus die Gefahr, dass diese Personengruppen durch die gesetzliche Regelung dauerhaft in ihrer Teilhabe beschnitten werden.
Meißner kündigte deshalb an, die CDU-Fraktion werde sehr genau darauf achten, ob insbesondere die Behindertenwerkstätten im Zuge der Umsetzung des Gesetzes angemessen vertreten und einbezogen werden. Als Kernforderungen ihrer Fraktion nannte die CDU-Politikerin außerdem die Stärkung des zuständigen Personals beim Landesverwaltungsamt sowie die Einführung von Muster-Rahmenverträgen in leichter Sprache. Auch der Gemeinde- und Städtebund und die Werkstatträte hatten diese Punkte in ihren Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf angemahnt.