„Nicht zuletzt das Chaos in der Silvesternacht hat gezeigt: Die Sicherheit unserer Polizeibeamten kann nicht bis 2025 warten. Auch die Thüringer Polizei braucht Bodycams – jetzt, und nicht erst irgendwann.“ Mit diesen Worten hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Mario Voigt, die Landesregierung aufgefordert, zügig eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes vorzulegen, welche die Beschaffungsprobleme bei der Einführung von Bodycams in Thüringen behebt. „Dass Thüringen es als einziges Bundesland nicht schafft, seine Polizistinnen und Polizisten mit dieser Technik zu schützen, nur weil Linke und Grüne nicht mitziehen, ist ein unhaltbarer Zustand. Der Innenminister hat unsere volle Unterstützung, dieses Problem durch eine Gesetzesänderung zu lösen“, sagte Voigt. In den Verhandlungen zur Ausgestaltung des Gesetzes hatten Linke und Grüne ihre Zustimmung von bestimmten technischen Spezifikationen für die Kameras abhängig gemacht. Deren Umsetzung verzögert die Beschaffung der Geräte jedoch bis mindestens 2025, wie das Innenministerium jetzt bekannt gab.
„Seit Jahren fahren Linke und Grüne eine regelrechte Verhinderungstaktik und haben immer wieder neue Gründe gefunden, beim Thüringer Sonderweg zu bleiben und die Einführung von Bodycams zu verhindern und zu verschleppen“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende. „Die Kameras können nicht nur helfen Angriffe auf Polizisten aufzuklären, sondern haben auch von vornherein eine deeskalierende Wirkung. Zudem bieten sie nicht nur den Beamten, sondern auch den Bürgern mehr Sicherheit. Linke und Grüne haben jedoch offenbar nicht wirklich Interesse am Schutz der Einsatzkräfte.“ Die Vorgabe, dass sich die Kameras automatisch beim Ziehen der Dienstwaffe aktivieren müssen, sei eine technische Hürde, die kein anderes Bundesland außer Thüringen aufstelle. „Bis entsprechende technische Lösungen gefunden sind, muss es eine Übergangslösung geben. Deshalb erwarte ich von der Landesregierung, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den sofortigen Einsatz der Kameras schafft“, so Voigt.