Pressemitteilung – Erst ein Tarifvertrag, dann eine GVR, schließlich ein „Vertrag“, jetzt also wieder eine GVR. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di versucht, Hand in Hand mit der Schauspielergewerkschaft BFFS das Feld der Vergütungsabsprachen bei Auftragsproduktionen zu bestellen und schließt munter eine bescheidene Vergütungsregelung nach der anderen ab. Und zwar für alle Mitglieder eines Filmteams – auch für Regisseur:innen – und ohne Mandat und ohne Rücksprache mit den zahlreichen Urheberverbänden der Branche.
Der BVR widerspricht der Geltung dieser neuen GVR für den Bereich der fiktionalen Regie ausdrücklich und weist darauf hin, dass ver.di sicherlich viele journalistischen und dokumentarischen Regiearbeiten für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den entsprechenden 19a- und Haustarifverträgen regelt. Im Bereich Auftragsproduktion allerdings stellen die Urheberverbände schon seit längerem die Repräsentativität und Unabhängigkeit von ver.di in Frage – Für wen und in wessen Auftrag verhandelt ver.di hier eigentlich?
Es ist nicht der erste Konflikt, den ver.di bewusst und gezielt mit den Urheberverbänden der Branchen sucht. Gegen den BVR wurde dies bereits beim Ergänzungstarifvertrag Kino versucht. Der BVR hat mit der Produzentenallianz seit 2016 eine eigene GVR für die Regisseur:innen. Auch Netflix ließ sich auf eigene Verhandlungen mit dem BVR für Regisseur:innen ein. Das Schlichtungsverfahren wurde vor kurzem beim Kammergericht Berlin beantragt.
Bemerkenswert erscheint vor allem das unkollegiale Verhalten von ver.di und dem BFFS. Schließlich haben die Verbände der Urheberallianz (BVK, BFS und VSK) bei SKY erst kürzlich das Scheitern ihrer GVR-Verhandlungen mit SKY erklärt. Ganz offenbar verhandelten ver.di und BFFS mit SKY hinter dem Rücken dieser Urheberverbände. Reingrätschen nennt man das beim Fußball, und das ist ein klares Foul.
Der BVR ruft die Gewerkschaften auf, sich auf ihre tarifvertragliche Zuständigkeit zu konzentrieren und fordert insbesondere den BFFS auf, seine Alleingänge auf dem Feld der Tarif- und GVR-Politik einzustellen. Jobst Oetzmann, Beirat des BVR,: „Die Film-Urheberverbände werden sich nicht unter das Erlösbeteiligungsregime
ver.dis zwingen lassen.“
Der BVR wird Sky zu gemeinsamen Vergütungsregeln auffordern.