18. Dezember 2024

Bundesverfassungsgericht gegen Feinde der Demokratie schützen und stärken

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Foto: SGL
Mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf soll die Stellung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert und es vor Angriffen auf seine Arbeitsfähigkeit von Antidemokraten geschützt werden.

„Das Bundesverfassungsgericht ist ein wichtiger Teil unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Erfahrung in Europa und in anderen westlichen Demokratien lehrt uns, dass illiberale und autokratische Mehrheiten unabhängige Gerichte gezielt aushebeln und arbeitsunfähig machen, um ihre Agenda ohne Widerspruch durchzusetzen.

Mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, der in dieser Woche eingebracht wurde, soll die Stellung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert und es vor Angriffen auf seine Arbeitsfähigkeit geschützt werden.

Die grundlegenden Strukturen des Bundesverfassungsgerichts, die bislang nur einfachgesetzlich geregelt sind, sollen in das Grundgesetz aufgenommen werden, damit diese nur mit Zweidrittelmehrheit abgeändert werden können. Dabei handelt es sich um den Status des Gerichts, die Amtszeit der Richter:innen (12 Jahre) und ihre Altersgrenze (68 Jahre), den Aufbau mit zwei Senaten mit je acht Richter:innen, Ausschluss der Wiederwahl nach 12 Amtsjahren, die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl der Nachfolge, die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie.

Darüber hinaus soll im Grundgesetz eine Öffnungsklausel geschaffen werden für den Fall, dass bei der Wahl in einem Wahlgremium (Bundestag bzw. Bundesrat) keine Mehrheit für eine:n Kandidat:in zustande kommt. In einem Gesetz soll geregelt werden, dass das Wahlrecht im Falle einer Blockade in einem Wahlorgan nach einer bestimmten Frist vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden kann.

Die Einigkeit der demokratischen Fraktionen zeugt von der Überparteilichkeit und der Bedeutung des höchsten deutschen Gerichts – dies gilt es zu schützen und abzusichern. Durch die Verankerung der Regelungen zur Funktionsweise und Besetzung des Gerichts im Grundgesetz wird die Resilienz des Verfassungsgerichts vor rechtspopulistischen und antidemokratischen Kräften gestärkt.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Rechtspopulistische und antidemokratische Kräfte greifen, ähnlich wie in Osteuropa, auch hierzulande unsere Demokratie an. Sie zielen auf die Aushebelung der Unabhängigkeit von Gerichten, um den Rechtsstaat zu schwächen und ihre verfassungsfeindliche Agenda ohne gerichtlichen Widerspruch durchzusetzen.

Doch unsere Demokratie ist und bleibt wehrhaft. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, unsere Verfassung vor ihren Feinden zu schützen. Dazu gehört auch, das Bundesverfassungsgericht noch besser gegen Angriffe abzusichern. Mit den Änderungen im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz entziehen wir Demokratieverächtern die Möglichkeit, unseren Rechtsstaat von innen heraus zu sabotieren. Wir stärken das Verfassungsgericht und sichern seine Arbeitsfähigkeit.““

Quelle: SPD-Fraktion im Bundestag

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