Bundesverband Lebensrecht zu Bundestagsbeschluss § 219a

urteil richter richterhammer auktionshammer auktion, Quelle: TPHeinz, Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig
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Zum heutigen Abstimmungsergebnis im Bundestag zum §219a StGB sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, in Berlin:
Nach viereinhalb Jahren erfolgreich verhinderter Anläufe haben Abtreibungsideologen heute ihr erstes Etappenziel zur vollständigen Legalisierung der Abtreibung in Deutschland erreicht: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen wurde im Bundestag beschlossen, Werbung für Abtreibung zu erlauben – entgegen allen Zahlen und Fakten, unter stetiger Wiederholung von Falschaussagen und die Wahrheit verschleiernden Begriffen (von „Schwangerschaftsunterbrechung“ bis „Absaugen des Schwangerschaftsgewebes“) sowie mit einer wegen Verstoßes gegen §219a verurteilten Gesetzesbrecherin als Anhörungsexpertin. Untermalt wurde das Ganze von erstaunlich niveaulosen Filmchen und Fotos von Bundestagsabgeordneten.
Konkret bedeutet die Abschaffung des Werbeverbots, dass nicht nur jede Abtreibungseinrichtung, sondern auch jeder Verein, jede Lobbygruppe und jede Einzelperson Abtreibung bewerben kann – als „Gesundheitsversorgung“, als „Frauenrecht“, „in angenehmer Atmosphäre“, für solventere Kundinnen „mit Mahagonibett“, für ärmere Frauen zum besonders günstigen Preis. All das findet man auf US-amerikanischen Internetseiten in Bundesstaaten, in denen Werbung für Abtreibung erlaubt ist. Außerdem wird in Deutschland als nächstes natürlich die Frage gestellt werden, warum etwas, wofür man werben darf, verboten ist.
Wir leben in Zeiten von Wirtschaftskrise, Gesellschaftskrise, Kriegen, Energiekrise und weiteren Sorgen und Bedrohungen für die Menschen. Die Vorstellung, dass die Gesellschaft und vor allem Frauen im Schwangerschaftskonflikt in diesen Zeiten nichts Besseres, Wichtigeres und Sinnvolleres brauchen als noch mehr Abtreibungspropaganda und „Versorgung“ mit Abtreibungseinrichtungen, geht an der Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen der Menschen vorbei.
Mit diesem Beschluss stellen sich Bundestag und Regierung ein Armutszeugnis für den politischen Anspruch aus, mehr Zukunft zu wagen. Wer Zukunft wagen will, kümmert sich um die Versorgung von Mutter und Kind, versucht auf allen Ebenen dafür zu sorgen, dass niemand über Abtreibung nachdenken muss. Wer Zukunft wagen will, betrachtet Kinder und die Lebensleistung ihrer Mütter als Bereicherung für die Gesellschaft, nicht als Last und Behinderung einer menschenfeindlichen Selbstverwirklichungsideologie.
Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende BVL e.V.

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