Bayern bleibt Reiseland Nummer 1 in Deutschland und zählt zu den bedeutendsten Destinationen Europas. 2023 stieg die Zahl der Gästeankünfte gegenüber dem Vorjahr um rund 13,6 Prozent auf 38,9 Millionen. Gleichzeitig erreichte die Zahl der Übernachtungen in Bayern mit 100,3 Millionen wieder die 100 Millionen-Marke. „Fast vier Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie hat sich die Branche aus der Krise gearbeitet, trotz gestiegener Energiepreise, der anhaltend hohen Inflation und der unsicheren Gesamtlage. Das ist sehr erfreulich. Schließlich ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Freistaat“, erklärt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. mit Blick auf die vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichten Tourismuszahlen für 2023.
Der Großteil des touristischen Aufkommens wird auch weiterhin von Gästen aus dem Inland erbracht. Laut Statistischem Landesamt stammte 2023 knapp 23 Prozent der Gäste aus dem Ausland. Damit stieg die Zahl der ausländischen Gäste 2023 deutlich um fast ein Viertel auf 8,9 Millionen. Mit Blick auf die einzelnen Regierungsbezirke entfällt fast die Hälfte der Gästeankünfte auf die Tourismusregion München–Oberbayern, gefolgt von den Regionen Franken, Ostbayern und Allgäu/Bayerisch Schwaben. „Vom Tourismus profitiert insbesondere der ländliche Raum. Dort finden rund zwei Drittel der Übernachtungen statt. Der Tourismus ist hier eine bedeutende Lebensader, weil er einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der vor Ort ansässigen Wirtschaft leistet und Beschäftigung und Wohlstand schafft“, so Brossardt.
Die vbw verweist auf die zahlreichen Herausforderungen für die Tourismusbranche, die trotz der positiven Zahlen bestehen. „Die Betriebe sind gefordert, die Energiewende, massiv gestiegene Preise sowie wirtschaftliche und politische Unsicherheiten zu bewältigen. Gleichzeitig leidet die Branche unter einem massiven Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel und muss den Transformationsprozess zu einem nachhaltigen Tourismus gestalten“, sagt Brossardt und ergänzt: „Dringenden Handlungsbedarf sehen wir zudem bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Die tägliche starre Höchstarbeitszeit muss zugunsten einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit, wie in der EU-Arbeitszeitrichtline vorgesehen, abgeschafft werden. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen sich diese Flexibilität.“