Asyl und das Pareto-Prinzip 80 : 20

Staatsgrenze Oesterreich, Foto: Stefan Groß

Ein Mann aus Nigeria stellt in Ungarn im April 2015 einen Asylantrag. Er gibt an, dass ihm in seiner Heimat Verfolgung wegen seiner Homosexualität droht. Der Nigerianer kann keine Beweise vorlegen, dass er tatsächlich homosexuell ist.

Um die sexuelle Orientierung des Mannes zu bestimmen, veranlassen die ungarischen Behörden ein psychologisches Gutachten, welches die Homosexualität nicht bestätigt. Der Asylantrag wird abgelehnt. Das mit dem Fall befasste ungarische Gericht will nun vom Europäischen Gerichtshof EuGH wissen, ob Flüchtlinge einem Homosexualität-Test unterzogen werden dürfen.

Der Europäische Gerichtshof antwortet vor Kurzem. Es rügt derartige psychologischen Test als Einblick in die intimsten Lebensbereiche des Asylbewerbers. Sie stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers dar und sind mit der EU-Grundrechtecharta nicht vereinbar. Asylbewerber, die wegen Homosexualität verfolgt werden, müssen keinen psychologischen Test über ihre sexuelle Orientierung hinnehmen. Ein auf dieser Basis verfasstes Gutachten stellt eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens dar.

Zwischenzeitlich ist der Asylant unbekannt verzogen. Wahrscheinlich hat er in Deutschland einen Asylantrag gestellt.

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Das 80:20-Prinzip besagt, dass, um 80% einer Arbeit zu erledigen, 20% der Arbeitszeit ausreichen. Um die restlichen 20% der Aufgaben zu erledigen, um die Arbeit 100%-ig zu schaffen, benötigt man die restlichen 80% der Arbeitszeit. Nach diesem Prinzip arbeiten alle staatlichen Behörden, um bis zu 4/5 des Personals einzusparen. Nur Schönheitschirurgen distanzieren sich offen vom Pareto-Prinzip.

In Deutschland ist jeder zweite Asylantrag stellende Flüchtende mit seinem abgelehnten  Asylantrag unzufrieden. Er zieht vor Gericht und gewinnt beinahe jeden zweiten Prozess. Da vor allem bei Gericht das 80:20-Prinzip gilt, werden bei der Revision die meisten Urteile der ersten Gerichte einkassiert.

Liest man das Urteil des EuGH mit Begründung, so ist man zunächst erstaunt. Gibt es überhaupt zuverlässige psychologische Tests, die eine Homosexualität beweisen oder ausschließen? Und selbst wenn dem so sein sollte, kann ja der Homosexuelle zwischenzeitlich heterosexuell geworden sein. Und selbst wenn der Asylantragsteller niemals homosexuell gewesen sein sollte, so genügt vielleicht in Nigeria und in einem anderen afrikanischen Drecksloch ein bösartiges Gerücht, damit „richtige“ Männer den Abartigen umbringen. In Deutschlands Dörfern funktioniert einiges nach diesem Prinzip!

Das andere Erstaunen geht davon aus, dass aussagekräftige Tests zur Homosexualitätserkennung zur Verfügung stehen. Dann dürfte nach EuGH der Asylantragsteller das Blaue vom Himmel erzählen, während der mäßig bezahlte Bürokrat dessen Lügen nicht widerlegen dürfte. Hoffentlich erfährt Merkel nichts davon und erzählt es nicht weiter! Ab morgen wandert halb Schwarzafrika aus Afrika aus und stellt in Deutschland Asylanträge, da die jungen kräftigen Männer alle schwul sind. Vorstellbar, dass sich das Sexualleben in Deutschland dadurch verändert, was Frauen entgegen kommt, da sie nun seltener vergewaltigt werden.

Doch wir brauchen nichts zu hoffen oder zu befürchten. Junge Muslime werden sich hüten, ihre im Islam ungehörigen sexuellen Neigungen zu offenbaren. Auf männliche Homosexualität steht die Todesstrafe, die in fast allen islamischen Ländern, wozu bald Deutschland zählt, vollstreckt wird, was nicht unbedingt eines Gerichtsbeschlusses bedarf. Die Fatwa aus einer Hinterhofmoschee reicht gewöhnlich aus.

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Liest man das Urteil des EuGH mit der Begründung ein zweites Mal, so muss man die Weisheit der Richter bestaunen. Es geht den obersten Richtern der EU nicht darum, die Rechte zugewanderter Homosexuelle zu stärken und die Rechte der EU-Staaten zu schwächen. Es geht den obersten Richtern der EU darum, die Arbeit der Behördenmitarbeitern zu verschönern! Die Behördenmitarbeiter brauchen nun nicht vorzuspielen, dass sie hart arbeiten, um Asylgründe herauszufinden. Denn sie benötigen ab sofort keine Asylgründe mehr, um dem Asylantragsteller die unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu gewähren! Die obersten EU-Richter haben das Pareto-Prinzip verinnerlicht und verfeinert!

Trotz diverser Untergruppen von Flüchtlingen kann man alle nach Deutschland Flüchtenden in eine von beiden Kategorien einteilen: Solche  Flüchtlinge, die hier bleiben werden, und solche, die zurückgeschickt werden. Zurückgeschickt werden alle Asylantragsteller aus Südosteuropa, weil sie gewöhnlich Zigeuner (Roma, Sinti et al.) sind. Der Grund liegt darin, dass die Zigeuner unter den Nationalsozialisten genauso behandelt worden sind und gelitten haben wie die Juden, die von Deutschland irgendeine Form der Wiedergutmachung erhalten haben, was bei den Zigeunern gewöhnlich nicht der Fall ist. Obwohl die Zigeuner in Südosteuropa benachteiligt werden, haben sie keinerlei Hoffnung, wie Juden den Status von deutschen Kontingentflüchtlinge zu erhalten. Deshalb werden sie schnell aus Deutschland mit Versprechungen und Drohungen ausgewiesen, wenn sie einen Asylantrag stellen. Sie dürfen auch dann nicht in Deutschland bleiben, wenn sie zusätzlich Muslime sind. Muslimen, die gewöhnlich eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland erhalten, wird die Aufenthaltsberechtigung schnell entzogen, wenn sich herausstellt, dass sie zusätzlich Zigeuner sind.

Nicht zurückgeschickt werden hingegen beinahe alle Asylantragsteller aus dem Orient und aus Afrika. Die allermeisten Flüchtenden dieser Kategorien sind Muslime. Die meisten Zurückgeschickten sind Afghanen. Es werden etwa 0,1% der ausreisepflichtigen Orientalen und Afrikaner ausgewiesen. In dem Zeitraum, in dem die Ausreisepflichtigen ausgewiesen werden, kommen 1.000 mal mehr Flüchtende nach Deutschland, die bleiben werden. Selbst die Anzahl der Flüchtlingsbabys, die in dem selben Zeitraum in Deutschland geboren werden, ist bedeutend höher als die Zahl der Ausgewiesenen.

So betrachtet können die wenigen verbleibenden Behördenmitarbeiter, die den Flüchtenden zugewiesen sind, aufatmen und die anderen Behördenmitarbeiter zu sinnvollen Aufgaben abgestellt werden – falls es sie gibt. Das Pareto-Prinzip würde nicht 80 : 20 lauten, sondern 99.9 : 0.1! Dank der weisen und hohen EuGH-Richter aus Luxemburg herrscht bald Rechtsklarheit in Kombination mit Rechtssicherheit!

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Wir kommen nun zum Schluss und überlegen, wer für die Flüchtenden, die bis nach Deutschland durchdringen, verantwortlich ist, und wer für die Flüchtenden verantwortlich ist, die ihr Traumziel Deutschland niemals erreichen und dort niemals ansässig werden.

Innerhalb der Schengengrenzen werden Reisende üblicherweise nicht kontrolliert. Deshalb ist es wichtig, an den EU-Außengrenzen, die teilweise mit den Schengengrenzen zusammenfallen, alle Menschen und Waren zu kontrollieren, die in das Schengengebiet streben, wozu auch Deutschland gehört. Mit Ausnahme eines kleinen Teiles der Schengenaußengrenze, die zu Ungarn gehört, bleibt die Schengenaußengrenze ungesichert. Das bedeutet, dass alle Flüchtende, die die Schengenaußengrenze passiert haben und sich im Schengenland befinden, einen Anspruch auf eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten, wenn sie orientalische oder afrikanische Muslime und keine Zigeuner sind.

Gleichgültig wie ihr Aufenthaltsstatus lautet, genießen Flüchtende in Deutschland das Recht auf Familiennachzug. Der Familienvater, der es alleine nach Deutschland schafft, holt seine Frau und seine Kinderschar über einen Flug sicher nach Deutschland nach. Da die Hälfte der herbeigeholten Kinder von seiner Zweitfrau stammen,  darf die Zweitfrau und Mutter der Kinder nach Deutschland zu ihren Kindern nachziehen. Somit wird die Polygamie in Deutschland legalisiert, gefördert und bezahlt!

Auf der anderen Seite haben EU und Deutschland mit Verbrechern und anderen Schurken (Türkei, Libyen, Marokko, Zentralafrika) Abkommen geschlossen, die diese für Milliarden von €€ verpflichten, dafür zu sorgen, dass möglichst wenige Flüchtlinge in die EU gelangen. Ob die Flüchtlinge erstochen, vergewaltigt, verkauft, versklavt, ertränkt, ermordet oder zur Prostitution gezwungen werden, ist nebensächlich. Wichtig ist, dass ihr Tod nicht im Fernsehen gezeigt wird. In Zentralafrika erhalten Potentaten viel Geld, damit sie in die Jugend und in Arbeitsplätzen investieren. Die EU weiß genau, dass alle Gelder den Weg in die Schatulle des Potentaten finden. Denn die EU sichert dem Potentaten zu, dass das Geld solange der Potentat oder seine Witwe lebt, sobald es in Luxemburg angelangt ist, sicher vor CIA, UN und europäischen Finanzämtern ist.

Wir fassen zusammen:

Der Schutz der Grenzen Europas, damit keine Flüchtenden nach Deutschland gelangen, übernehmen Schurken wie Erdogan und Mörder wie die libyschen Warlords. Sie sind für unser Wohlergehen und unsere Sicherheit zuständig, weil die Groko es nicht schafft, ihrem Eid nachzukommen. Dass Deutschland keine Zukunft hat, die mit seiner Vergangenheit kompatibel ist, versteht sich von selbst.

 

Finanzen

Über Nathan Warszawski 535 Artikel
Dr. Nathan Warszawski (geboren 1953) studierte Humanmedizin, Mathematik und Philosophie in Würzburg. Er arbeitet als Onkologe (Strahlentherapeut), gelegentlicher Schriftsteller und ehrenamtlicher jüdischer Vorsitzender der Christlich-Jüdischen Gesellschaft zu Aachen.

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