Arbeitspflicht für Asylbewerber

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In der Auseinandersetzung um die Flüchtlingspolitik zeigt sich in den vergangenen Wochen sehr deutlich, wer nur Probleme beschreibt oder sie aussitzt – und wer tatsächlich Lösungen im Gepäck hat, die die Menschen auch sehen.

Nach der Debatte um die Einführung der Bezahlkarte, die maßgeblich von CDU-Landräten vorangetrieben wurde, ist es jetzt unser Abgeordneter und Neu-Landrat Christian Herrgott, der im Saale-Orla-Kreis die Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Dabei geht es um die Pflege der Gemeinschaftsunterkünfte oder auch Tätigkeiten bei gemeinnützigen Trägern und Vereinen. Rechtlich geregelt ist das im Asylbewerberleistungsgesetz:

„Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.“

§5 Aslybewerberleistungsgesetz

Der Weg ist durchaus sinnvoll, sagt unser Fraktionsvorsitzender, Mario Voigt. „Wir müssen die Botschaft aussenden: Wer in Deutschland die Solidarität der Gemeinschaft erfährt, muss dafür auch etwas zurückgeben.“ Neben einer Beschäftigung und der damit verbundenen Chance, in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen, spielt aber auch die Integration und das Erlernen der deutschen Sprache eine große Rolle.

Wie schon bei der Einführung der Bezahlkarte geht die CDU damit voran und schafft praktische Lösungen. „Wenn die Ampel im Bund und die Ramelow-Regierung im Land nicht handeln, müssen wir dort, wo wir es können, eigene Wege gehen. Die selbe Konsequenz, die die CDU in den Kommunen zeigt, braucht es auch auf Bundes- und Landesebene“, sagt Mario Voigt.

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