„Ohne Rechtsstaat gibt es keine Freiheit und keine Sicherheit. Allein wer nach Russland und China, in den Iran oder auf ähnliche Regime blickt, erkennt den Wert von Rechtstaatlichkeit für sich und die Mitmenschen!“, so der Vorsitzende des AKJ und frühere Justizminister Winfried Bausback.
Die deutsche Justiz steht auch nach dem aktuellen Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission, verhältnismäßig gut da. Angesichts immer komplexerer Gesetze, der Tendenz, möglichst viele Details zu erfassen, und neuer Herausforderungen in der Gesellschaft, wird es jedoch zunehmend schwieriger, diesem Anspruch in effizienter Weise gerecht zu werden. „Der Rechtsstaat muss sich – und zwar ohne Ansehen der Person – durchsetzen, sonst verliert er seine Wirk- und Überzeugungskraft. Es kann beispielsweise nicht sein, dass in Deutschland mutmaßliche Täter von Gewalttaten wegen überlanger Verfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, ohne dass der Tatvorwurf gerichtlich abschließend geklärt ist“, so Bausback. Der AKJ setzt sich deshalb auf der einen Seite für die Bereitstellung notwendiger moderner Ressourcen für die Justiz ein. Auf der anderen Seite sieht er es als notwendig an, überflüssige Strukturen zu beschneiden, um auf Dauer die Leistungsfähigkeit des Rechtsstaats und damit unsere Rechtsstaatlichkeit insgesamt zu bewahren.
Hierfür hat die Landesversammlung des AKJ am 28.09.2024 einen Katalog mit teilweise bereits bekannten, jedoch nicht oder nicht ausreichend umgesetzten Vorschlägen aus der rechtsanwendenden Praxis und eigens erarbeiteten Lösungsansätzen erstellt. Hierzu zählen etwa eine größere Flexibilität der Gerichtspräsidien bei der Gerichtsbesetzung und eine eingeschränkte Rügefähigkeit. Im Strafrecht sollen – neben einer Vielzahl prozessual Erleichterung versprechender Maßnahmen – die digitale Vernetzung sämtlicher beteiligter Stellen, darunter Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte vorangetrieben werden. Im Zivilrecht sollen bspw. für Massenverfahren Anschaffung und Entwicklung IT-gestützter Richter-Unterstützungssoftware geprüft und ggfs. forciert werden. Der Gesamtkatalog mit sämtlichen Einzelforderungen kann der Website des Arbeitskreises Juristen entnommen werden.