Ampel-Attacke auf Bayern und CSU – Die Wahlrechtsreform der Ampel ist in Teilen verfassungswidrig – eine Ohrfeige für die Bundesregierung

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Das Urteil bestätigt unser Kernanliegen und erkennt die Bedeutung Bayerns und der CSU mit dem Erhalt der Grundmandatsklausel an. Somit sind Parteien, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen, auf jeden Fall im Bundestag vertreten – auch, wenn sie bundesweit weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen erreichen würden.

Das Wahlrecht gehört zum Wesenskern unserer Demokratie. Die Ampel hat den parlamentarischen Konsens aufgekündigt und versucht, politische Konkurrenten und ganz Bayern in Berlin mundtot zu machen. Diese Wahlrechtsmanipulationen wurden heute einkassiert. Das ist ein klarer Erfolg für die CSU und Bayern.

Damit gewinnt die CSU das zweite Mal in dieser Legislaturperiode gegen die Ampel vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Ampel kann weder Haushalt noch Wahlrecht. Das sieht auch das Verfassungsgericht so. Die Ampel ist regierungsunfähig.

Bedauerlich ist, dass für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend ist. Somit könnte Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, der Einzug in den Deutschen Bundestag verwehrt bleiben – für uns ein klares Minus mit Blick auf direkte Demokratie und Bürgernähe

Unser Ministerpräsident und Parteivorsitzender Dr. Markus Söder, MdL stellt diesbezüglich klar: „Sollten die Wähler uns in der nächsten Regierung sehen, werden wir dieses Ampelgesetz umgehend ändern. Das ist für die CSU eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung.“

Für uns gilt nun in besonderer Weise: Nur mit beiden Stimmen für die CSU ist Bayern maximal stark im Deutschen Bundestag vertreten.