Am Donnerstag, dem 16. Januar 2020, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den 49seitigen Entwurf eines Grundrentengesetzes vorgelegt, mit Stellungnahmefrist zum darauffolgenden Montag, 20. Januar. Die eingehenden Stellungnahmen werden in einer Anhörung am 22. Januar 2020 diskutiert werden. Als Anlage zu dieser Fachinformationen finden Sie den Referentenentwurf und die Paritätische Stellungnahme.
Altersarmut ist das am schnellsten wachsende Armutsrisiko. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter hat sich von 257.734 im Jahr 2003 auf 559.419 im Jahr 2018 mehr als verdoppelt. Im Vergleich zur Bevölkerung haben Rentnerinnen und Rentner heute ein überdurchschnittliches Armutsrisiko. Fast jede fünfte Rentnerin und jeder fünfte Rentner ist arm, und fast ein Viertel der Armen sind Rentnerinnen und Rentner.
Die geplante Grundrente ist ein wichtiger, aber nicht ausreichender Schritt, um Altersarmut umfassend zu bekämpfen. Mit der geplanten Grundrente werden die Voraussetzungen zur unbürokratischen Auszahlung von Sozialleistungen erheblich verbessert.
Der Paritätische fordert u.a., den geplanten vollautomatisierten Datenabgleich nach seiner Einrichtung über den Kreis der möglichen Grundrentenberechtigten hinaus zu nutzen, um Armut umfassend zu bekämpfen. Er fordert darüber hinaus, dass Ansprüche auf Unterstützung künftig ab Bekanntwerden entstehen, nicht erst ab Antragstellung. Die bei der Berechnung der notwendigen 33 Grundrentenjahre formulierten Anspruchsvoraussetzungen sind zu restriktiv. Der Paritätische fordert deshalb, auch Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung sowie Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten während des Bezugs von Arbeitslosengeld als Grundrentenjahre zu berücksichtigen, um bereits erwerbsgeminderte Menschen nicht erneut zu benachteiligen. Der Paritätische fordert, die vorgesehenen Freibeträge für Leistungen aus der Rentenversicherung grundsätzlich für alle Grundsicherungsberechtigten mit Ansprüchen aus der Rentenversicherung zu öffnen. Die vorgesehene Bindung eines Freibetrags im Fürsorgesystem dagegen an Vorleistungen in der Sozialversicherung zu knüpfen, wäre ein fataler Systembruch, der unterschiedliche Klassen von Grundsicherungsberechtigten schaffen würde. Als weitere Maßnahmen zur Abschaffung von Altersarmut fordert der Paritätische u.a. eine deutliche Erhöhung der Regelleistungen der Grundsicherung und die Einführung einer existenzsichernden, auskömmlichen Mindestrente für langjährig Versicherte.