Alles rund ums Erbe – die wichtigsten Infos

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Wer etwas zu vererben hat, sollte sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, wem er sein Vermögen zukommen lassen möchte. Immer noch herrschen beim Thema Erbe, Testament, Pflichtteil und Erbvertrag unterschiedliche Ansichten und Meinungen. Klare Richtlinien und gesetzliche Vorgaben bieten die Sachbücher von Haufe Verlag. Meist ist es unumgänglich, einen Notar oder Fachanwalt mit der Ausarbeitung eines Testamentes oder eines Erbvertrages zu beauftragen. Wie wird ein Testament überhaupt abgefaßt und was ist ein Erbvertrag? Wie ist es mit dem Pflichtteil und kann dieser eventuell ausgeschlossen werden? Was, wenn der Verstorbene völlig überschuldet gewesen ist, müssen die Angehörigen die Schulden dann übernehmen? Es ist immer gut, sich rechtlichen Beistand zu holen und sich über Fachliteratur sachkundig zu machen.


Wie sollte ein rechtlich gültiges Testament aussehen?


Wer etwas zu vererben hat, verfasst ein sogenanntes Testament. Das sollte frühzeitig geschehen, auch wenn viele sich mit dem Thema Tod nicht gerne auseinandersetzen. Ist nämlich kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge und das kann zu Unzufriedenheit und Streitigkeiten führen. Bereits ab einem Alter von 16 Jahren kann ein Testament beim Notar beurkundet werden. Ab 18 Jahren kann jeder sein Testament eigenhändig verfasssen. Ganz wichtig sind darauf der Ort und das Datum; auch muss bei einem Testament ganz klar hervorgehen, dass es sich um ein solches handelt. Meist ist das handschriftliche Dokument überschrieben mit „Mein letzter Wille“ oder „Letzte irdische Verfügung“. Also einer Regelung der Vermögensverhältnisse über das irdische Ableben hinaus. Das Testament kann, muss aber nicht von einem Notar beglaubigt werden.


Einschränkungen beim Testament


Grundsätzlich kann jeder in seinem Testament verfügen was er will. Allerdings haben Ehepartner, Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie Kinder und Enkel das Anrecht auf einen Pflichtteil am Erbe. Das darf nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Außerdem darf das Erbe nicht an Bedingungen geknüpft werden, welche gegen die ‚guten Sitten‘ verstoßen.


Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?


Ein Testament ist in der Sache flexibler, als ein Erbvertrag. Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Nur das letzte besitzt dann Gültigkeit und ist bindend. Wichtig ist dabei immer die Handschriftlichkeit des Testaments per Kugel- oder Tintenschreiber.
Bis zu einem Vermögen in Höhe von einer Million Euro reicht nach Einschätzung von Experten ein Testament als letzte irdische Verfügung vollkommen aus. Insbesondere wenn Immobilien oder eine Firma hinterlassen werden, ist ein Erbvertrag anzuraten. Dieser muss immer von einem Notar aufgesetzt und beglaubigt werden. Grundsätzlich besteht in der Sache kein großer Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag. Beide sind rechtsgültig und regeln Vermögen und Nachfolge. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Gewichtung oft mehr in Richtung Erbvertrag geht. Besteht also ein notariell beurkundeter Vertrag, kann ein später aufgesetztes Testament die Erbfolge nicht immer ändern. Ein Vorteil des Erbvertrages ist außerdem, dass der Pflichtteil angemessen geregelt werden kann. Die Kinder haben so die Möglichkeit, zugunsten des überlebenden Elternteils zu verzichten, desgleichen profitieren unverheiratete Paare davon.


Berliner Testament


Paare profitieren auch vom sogenannten Berliner Testament. In dieser Sonderform können sich sowohl Ehegatten als auch eingetragene Lebenspartnerschaften gegenseitig als Erben einsetzen. Die Kinder sind darin in der Erbfolge nachgeordnet.

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