Aiwanger: „Die hohen Stromkosten müssen runter – Bund muss auch die Verteilnetzentgelte bezuschussen“

Verteilnetzentgelte steigen im kommenden Jahr wegen des Zubaaus der Erneuerbaren Energien

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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert angesichts der im kommenden Jahr für Verbraucher deutlich steigenden Verteilnetzentgelte von der Bundesregierung einen Zuschuss nach dem Vorbild der Übertragungsnetzentgelte. Die Verteilnetzentgelte in Bayern steigen vor allem deshalb an, weil im Freistaat viele PV-, aber auch künftig zunehmend Windenergieanlagen neu an das Stromnetz angeschlossen werden und dafür die lokalen Netze ausgebaut werden müssen.

Aiwanger: „Was zur Umsetzung der Energiewende sinnvoll und notwendig ist, belastet aber die Verbraucher in Gebieten mit vielen Erneuerbare-Energien-Anlagen, weil die Kosten dafür innerhalb der Region umgelegt werden. Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Kosten für den Ausbau der Verteilnetze dürfen nicht nur den Stromverbrauchern aufgebürdet werden. Daher muss der Bund die Verteilnetzentgelte bezuschussen, wie er es auch schon bei den Übertragungsnetzen macht, damit die Belastungen für Unternehmen und private Verbraucher begrenzt werden.“

Außerdem müsse in Netzgebieten, in denen besonders viele Erneuerbare Energien zugebaut werden, zusätzlich ein Ausgleich geschaffen werden – zum Beispiel mit einem bundesweiten Wälzungsmechanimus für die Integrationskosten der Erneuerbaren, der für einen Ausgleich zwischen Regionen mit viel und solchen mit weniger Ausbau Erneuerbarer Energien sorge. Aiwanger betont, dass er dem Bund bzw. der Bundesnetzagentur dafür bereits im Frühjahr 2023 einen konkreten Umsetzungsvorschlag gemacht habe, der aber bisher leider nicht aufgegriffen wurde.

Insgesamt sei die Bundesregierung gefordert, ein Gesamtpaket zur Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern zu schnüren, so Aiwanger weiter. „Die zu hohen Stromkosten müssen runter. Wir brauchen in Deutschland einen Wirtschaftsstrompreis, damit die energieintensiven Unternehmen im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig bleiben.“ Außerdem müsse die Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Mindestmaß gesenkt werden, um Mittelstand und Handwerk in der Breite zu entlasten. Die Bundesregierung habe es in der Hand, dies schnell umzusetzen. Es gebe hierfür auch keine beihilferechtlichen Hürden.

Hintergrund:

Nach Angaben der Bundesnetzagentur betrug das durchschnittliche Netzentgelt für Haushaltskunden im Jahr 2022 8,12 ct/kWh. Im Bereich der Nicht-Haushaltskunden betrugen im Mittel die Netzentgelte für Gewerbekunden 6,85 ct/kWh und für Industriekunden im Mittel 2,96 ct/kWh.

Viele Verteilnetzbetreiber, darunter das Bayernwerk als einer der größten Betreiber in Bayern, haben eine deutliche Erhöhung der Verteilnetzentgelte für 2024 angekündigt: für viele Haushalts- und Gewerbekunden stehen Steigerungen zwischen 15 und 19 Prozent ins Haus. Die Netzentgelte für die großen Stromautobahnen innerhalb Deutschlands (Übertragungsnetzentgelte) steigen 2024 dagegen nur um moderate 2 Prozent – vor allem wegen des Bundeszuschusses von 5,5 Mrd. Euro in 2024.

Quelle: Bayerisches Wirtschaftsministerium

 

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