In Berlin sollten die Geschäfte an den vier Adventssonntagen sowie an sechs weiteren Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz ist das liberalste in Deutschland. Dagegen haben die Kirchen Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – und teilweise Recht bekommen. Natürlich sollen und müssen die acht Richter des Ersten Senats, der über die Klage zu befinden hatte, in ihrer Entscheidung unabhängig sein.
Advent – die Tage mit Ewigkeitscharakter
11. Januar 2010 Constantin Graf von Hoensbroech Allgemein, Glaube 0
Finanzen
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2024 war kein besonders gutes Jahr, nicht für die Beschäftigten, aber auch nicht für viele Unternehmen. Nach der bevorstehenden Auflösung des Bundestages wird der Wahlkampf 2025 unmittelbar nach dem Jahreswechsel schnell Fahrt aufnehmen, und eine Frage dürfte die Auseinandersetzung dieses Bundestagswahlkampfes besonders prägen: Wie kommt Deutschland wieder heraus aus seiner strukturellen Wachstumskrise? […]
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