In Berlin sollten die Geschäfte an den vier Adventssonntagen sowie an sechs weiteren Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz ist das liberalste in Deutschland. Dagegen haben die Kirchen Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – und teilweise Recht bekommen. Natürlich sollen und müssen die acht Richter des Ersten Senats, der über die Klage zu befinden hatte, in ihrer Entscheidung unabhängig sein.
Advent – die Tage mit Ewigkeitscharakter
11. Januar 2010 Constantin Graf von Hoensbroech Allgemein, Glaube 0
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