Annalena #Baerbock: „Kein Staatsanwalt, Richter oder Politiker hat das Recht, über den Körper einer Frau zu bestimmen, sondern nur sie selbst. It‘s as simple as that: #MyBodyMyChoice. Statt ungewollt Schwangere zu kriminalisieren, sollten sie bestmöglich beraten und unterstützt werden.“
Meine Gegenrede: Auch dieses Argumentation ist natürlich vollkommen unredlich. Ich bin in dieser Frage völlig undogmatisch und unideologisch unterwegs. ABER: So kann man es nicht darstellen. Das ist #Populismus . Es geht nicht allein um #Selbstbestimmung über den eigenen Körper!, da hat mich jeder Mensch sofort auf seiner Seite, inklusive Mädchen und Frauen im afrikanischen und islamischen Kulturkreis, die ohne ihre Zustimmung, teilweise sogar gegen ihren Willen „beschnitten“ (genital verstümmelt) werden, um nur ein Beispiel zu nennen. Aber auch in allen anderen Fällen hat mich jeder Mensch auf seiner Seite, wenn es allein um seine eigene körperliche Selbstbestimmung geht.
Worum es hier in der #Abtreibungsfrage geht, ist aber etwas völlig anderes: Es geht um Bestimmung über Leben und Tod eines anderen Menschen oder eines Wesens, das sich gerade zum Menschen entwickelt und das sich noch im Leib der Mutter befindet, das dem Ganzen völlig hilflos ausgeliefert ist und sich noch nicht artikulieren kann. Das ist schon etwas anderes als bloße Selbstbestimmung. Einen anderen Menschen oder ein Wesen, das sich zum Menschen entwickelt, das die Anlage zum Mensch-sein in sich trägt, im eigenen Leib zu töten, ist kategorial etwas ganz anderes als sich die Haare zu schneiden oder grün zu färben, sich tätowieren zu lassen oder etwas in der Art. So viel intellektuelle Redlichkeit muss sein.
Und dann können beide Seiten ihre Argumente auf den Tisch legen und man kann miteinander abwägen, eine Güterabwägung vornehmen, hier Selbstbestimmung der Frau, dort Recht auf Leben des noch ungeborenen, sich noch in der Entwicklung befindlichen Wesens, das die Anlage zum Mensch-sein in sich trägt. Das ist eine moralisch alles andere als leichte Frage, wo man da die Grenze zieht. Ich bin da wie gesagt sehr undogmatisch, für Argumente offen. Aber bitte ehrlich und intellektuell redlich und nicht so populistisch. Dazu ist dieses Thema viel zu ernst. Es geht um Leben und Tod und damit um das #Menschenrecht auf Leben nach Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und Art. 2 (2) Grundgesetz.
Was Baerbock hier macht, ist wirklich übel. Sie blendet die eine Seite dieser sehr schwierigen Güterabwägung, das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben einfach vollkommen aus. Fertig. Aus. Dann gibt es gar keine Güterabwägung und die Sache ist erledigt. Auch die Formulierung „ungewollt Schwangere zu kriminalisieren“ ist natürlich vollkommen populistisch. Der strafrechtliche Bezug ist nicht die ungewollte Schwangerschaft, sondern das Töten des Fötus. Das ungeborene Kind ist doch kein Eigentum der Mutter, kein Ding ohne Rechte und ohne Würde, sondern es geht um die Frage: Ab wann ist es eine Person? Das ist eine sehr, sehr schwierige Frage. Der muss man sich seriös und verantwortungsbewusst stellen und nicht einfach die zweite Seite der Güterabwägung völlig unterschlagen.
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Die ganze Bösartigkeit zeigt sich übrigens darin, dass Baerbock hier schreibt „Kein Staatsanwalt, Richter oder Politiker …“. Normalerweise gendert sich Baerbock ja bei jeder Gelegenheit zu Tode. Hier schreibt sie seltsamerweise aber nicht, „Keine Staatsanwält/In, Richter/In oder Politiker/In …“. Warum wohl? Sie macht hier das, was neue woke Linksradikale und Linksextremisten immer tun: Sie nimmt eine Zweiteilung der Menschen vor, hier Frauen und Männer, um die eine Gruppe gegen die andere aufzuhetzen. Die Menschenrechte und die in unserem Grundgesetz formulierten Grundrechte (Art. 1-19) sind aber universal gültig. Sie gelten für jeden Menschen und machen keinen Unterschied zwischen Geschlecht, Hautfarbe oder sonst etwas.
Baerbock versucht hier natürlich zu insinuieren, dass Männer (das böse Geschlecht) schwangere Frauen unterdrücken und über ihre Körper verfügen wollen. Es ist aber völlig gleichgültig, ob ein Argument von einer Frau oder einem Mann vorgetragen wird. Entweder das Argument ist schlüssig und überzeugend oder es ist nicht schlüssig und nicht überzeugend. Äußere Merkmale der Person, die das Argument vorträgt, sind vollkommen irrelevant. Wer anderes behauptet, betreibt #Sexismus oder #Rassismus (Benachteiligung bzw. Bevorzugung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts bzw. ihrer Hautfarbe) und bewegt sich nicht auf dem Boden der Menschenrechte, bewegt sich nicht auf dem Boden unserer Verfassung.
Quelle: Jürgen Fritz Facebook