Umfrage INSA: Einzig Unionswähler wünschen sich relativ-mehrheitlich, dass die bestehende Abtreibungsregelung so belassen wird wie bisher

Abbruch, Selbstbestimmung, Baby., Quelle: geralt, Abbruch, Selbstbestimmung, Baby, Quelle: geralt, Pixabay, kommerzielle Nutzung, Kein Bildnachweis nötig
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INSA-CONSULERE fragte: Wie stehen die Befragten zu folgender Frage?

„Wie gut oder schlecht sind Sie Ihrer Meinung nach über die aktuelle Gesetzeslage rund um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland informiert?“

Die relative Mehrheit von 47 Prozent der Befragten (kumuliert) fühlt sich eher (37 %) oder sehr gut (10 %) über die aktuelle Gesetzeslage rund um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland informiert. 38 Prozent (kumuliert) sind wiederum eher (29 %) oder sehr schlecht (9 %) darüber informiert. Zwölf Prozent können und drei Prozent wollen diese Frage nicht beantworten.

Während Frauen absolut-mehrheitlich und folglich deutlich öfter als Männer über Schwangerschaftsabbrüche gut informiert sind (53 zu 41 %), fühlen sich letztere knapp relativ-mehrheitlich und somit deutlich häufiger schlecht informiert (44 zu 31 %).

Über alle Wählergruppen hinweg überwiegt jeweils zumindest relativ-mehrheitlich der Anteil derer, welche sich über die aktuelle Gesetzeslage rund um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gut informiert fühlen, wobei dieser Anteil bei Linke-Wählern am höchsten ausfällt (66 zu 43 – 57 %).

„Im aktuellen §218 des Strafgesetzbuches wird der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland geregelt. Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Pflichtberatung rechtswidrig, aber straffrei.
Sollte Ihrer Meinung nach die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland durchführen zu lassen, erleichtert, erschwert oder so wie bisher belassen werden?“

Die relative Mehrheit von 44 Prozent der Befragten ist der Meinung, dass die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland durchführen zu lassen, erleichtert werden sollte. 36 Prozent sprechen sich für die Beibehaltung des Status quo aus und lediglich neun Prozent würden eine Erschwerung der bestehenden Regelung bevorzugen. Acht Prozent können und drei Prozent wollen hierzu keine Auskunft erteilen.

Römisch-katholische Befragte (42 %) sprechen sich relativ-mehrheitlich und Konfessionslose (56 %) absolut-mehrheitlich für eine Erleichterung der Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland durchführen zu lassen, aus, wohingegen evangelisch-landeskirchliche (43 %), freikirchliche (33 %), muslimische Befragte (33 %) sowie Angehörige sonstiger Religionsgruppen (35 %) jeweils (knapp) relativ-mehrheitlich für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung plädieren. Weiter fällt auf, dass sich freikirchliche (30 %) und muslimische Befragte (21 %) sowie Angehörige sonstiger Religionen (24 %) deutlich häufiger als die übrigen Gruppen für eine Erschwerung der aktuellen Regelung aussprechen (Rest: 5 – 10 %).

Einzig Unionswähler wünschen sich relativ-mehrheitlich, dass die bestehende Abtreibungsregelung so belassen wird wie bisher (45 %). AfD-Wähler sind sich diesbezüglich uneins (38 % erleichtert, 37 % wie bisher). Die anderen Wählergruppen sprechen sich zumindest relativ-mehrheitlich für eine Erleichterung aus, wobei dieser Anteil bei den Linke- (62 %) und Grünen-Wählern (64 %) deutlich am höchsten ausfällt (Rest: 45 – 50 %).

„Sollte die bisherige Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen abgeschafft werden (= komplettes Abtreibungsverbot), abgesehen von bestimmten Indikatoren (z.B. Gefahr für das Leben der Mutter, Schwangerschaft nach Vergewaltigung)?“

Die relative Mehrheit von 39 Prozent der Befragten, welche für eine Erschwerung der bestehenden Regelung sind, ist der Meinung, dass die bisherige Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen abgeschafft werden sollte, abgesehen von bestimmten Indikatoren. Ein Drittel (33 %) verneint dies wiederum. 25 Prozent wissen es nicht und vier Prozent machen hierzu keine Angabe.

Während männliche Befragte, welche sich für eine Erschwerung der bestehenden Abtreibungsregelung aussprechen, hier relativ-mehrheitlich und somit öfter als Frauen bejahen (43 zu 34 %), sind hier letztere geteilter Ansicht (36 % nein, 34 % ja). Sie verneinen hier wiederum häufiger als Männer (36 zu 30 %).

„Welche Änderungen des derzeitigen §218 Strafgesetzbuches wäre in Ihrem Sinne?“

Von den Befragten, welche sich eine Erleichterung der Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland durchführen zu lassen, wünschen, gibt die absolute Mehrheit von 61 Prozent an, dass eine vollständige Streichung des §218 StGB in ihrem Sinne wäre. Jeweils 15 Prozent nennen hier den Verzicht auf die Begrenzung von Antreibungen auf die ersten zwölf Wochen bzw. den Verzicht auf eine Beratungspflicht. Neun Prozent können und ein Prozent will diese Frage nicht beantworten.

Über alle Wählergruppen hinweg, welche sich eine Erleichterung der bestehenden Abtreibungsregelung wünschen, überwiegt jeweils mehrheitlich der Anteil derer, welche sich eine vollständige Streichung des §218 StGB wünschen, wobei dies Linke-Wähler am seltensten angeben (48 zu 52 – 71 %). Weiter nennen hier Linke-Wähler einen Verzicht auf die Begrenzung von Abtreibungen auf die ersten zwölf Wochen am häufigsten (28 zu 11 – 17 %). Grünen-Wähler führen indes einen Verzicht auf die Beratungspflicht am seltensten an (7 zu 15 – 23 %).

„Was sollte Ihrer Meinung nach bei der rechtlichen Abwägung schwerer wiegen: das Recht der Frau, über ihren eigenen Körper und ihre Gesundheit selbst bestimmen zu dürfen oder das Recht des ungeborenen Lebens (Embryo/Fötus) auf Leben und körperliche Unversehrtheit?“

Knapp die Hälfte der Umfrageteilnehmer (49 %) ist der Meinung, dass das Recht der Frau, über ihren eigenen Körper und ihre Gesundheit selbst bestimmen zu dürfen, bei der rechtlichen Abwägung schwerer wiegen sollte. Ein Drittel (33 %) spricht sich indes für beide Rechte gleichermaßen aus und zehn Prozent für das Recht des ungeborenen Lebens. Sechs Prozent wissen es nicht und zwei Prozent machen hierzu keine Angabe.

Angehörige sonstiger Religionsgruppen (35 %), evangelisch-landeskirchliche (50 %) sowie konfessionslose Befragte (61 %) geben hier jeweils mehrheitlich das Recht der Frau an, während freikirchliche Umfrageteilnehmer (41 %) relativ-mehrheitlich der Ansicht sind, dass beide Rechte gleichrangig berücksichtigt werden müssen. Sowohl römisch-katholische (43 % Frau, 42 % beide) als auch muslimische Befragte (28 % Frau, 27 % ungeborenes Leben) sind in dieser Frage jeweils gespalten.

Sämtliche Wählergruppen sprechen sich jeweils mehrheitlich für das Recht der Frau aus, wobei dieser Anteil bei den AfD-Wählern am geringsten ausfällt (42 zu 50 – 64 %). Sie geben indes das Recht des ungeborenen Lebens häufiger als der Rest an (16 zu 6 – 10 %).

Über Hermann Binkert 346 Artikel
Hermann Binkert ist 57 Jahre alt, verheiratet und Vater von vier Kindern. Der Jurist ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter des Markt- und Meinungsforschungsinstituts INSA-CONSULERE. Bevor er INSA im November 2009 in Erfurt gründete, war Binkert 18 Jahre im öffentlichen Dienst, zuletzt als Staatssekretär in der Thüringer Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Freistaats Thüringen beim Bund, tätig. Heute gehört er zu den renommiertesten Meinungsforschern Deutschlands und erhebt Umfragen für Ministerien im Bund und in den Ländern, für alle Parteien und Fraktionen, die im Bundestag und in den Landtagen vertreten sind. Wöchentlich stellt INSA die Sonntagsfrage für die Bild am Sonntag und die BILD. Das Meinungsforschungsinstitut arbeitet für viele großen Verlage, z. B. Springer, Burda, Funke, Madsack. Es führt aber auch Fokusgruppengespräche und Testkäufe durch.