Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und die Kassen vieler Händler klingeln. Besonders der Onlinehandel profitiert vor Weihnachten von regem Zulauf, denn nur noch 38 Prozent der Deutschen kaufen die Geschenke für ihre Lieben noch offline. Gründe für das bevorzugte Shoppen im Internet sind oft niedrigere Preise und eine größere Auswahl. Doch was geschieht, wenn die bestellten Waren auch nach längerer Wartezeit nicht ankommen?
Längere Wartezeiten sind vor Weihnachten die Regel
Rund 500 Euro gaben die Bundesbürger 2023 für Weihnachtsgeschenke aus. Neben dem Preis ist ihnen bei der Auswahl der Präsente wichtig, dass sie dem Beschenkten ein Lächeln aufs Gesicht zaubern. Das kann eine längere Suche erfordern, sodass bereits im Sommer die ersten Weihnachtseinkäufe starten. Der Großteil der Deutschen beginnt jedoch erst Anfang Dezember mit dem Weihnachtsshopping.
Infolgedessen sind viele Onlinehändler insbesondere in der Adventszeit ausgelastet, sodass es zu längeren Lieferzeiten kommt. Meist wird direkt auf der Website auf ein erhöhtes Bestellaufkommen und seine Folgen hingewiesen. Dauert die Lieferung ansonsten ein bis zwei Werktage, kommen die bestellten Päckchen in der Weihnachtszeit erst nach drei bis sieben Tagen an. In seltenen Fällen müssen die Käufer sogar mehrere Wochen warten.
Wer jedoch keine Hinweise zu längeren Lieferzeiten erhält und nach über zwei Wochen noch immer auf seine Bestellung wartet, sollte beim Händler nachhaken und im Zweifelsfall einen Anwalt für Kaufrecht einschalten.
Was tun, wenn die Weihnachtsgeschenke nicht geliefert werden?
Wer online das perfekte Weihnachtsgeschenk für einen lieben Menschen findet und bestellt, kann es nicht erwarten, bis dieses zu Hause ankommt. Umso größer ist der Ärger, wenn auch nach mehreren Tagen keine Versandbestätigung im E-Mail-Postfach landet.
Schon im Vorfeld ergibt es Sinn, einen Blick auf die Lieferbedingungen zu werfen und sich einen Überblick über die Lieferzeit zu verschaffen. Ist diese bereits überschritten worden, ergeben die folgenden Maßnahmen Sinn:
Eine Nachricht an den Verkäufer senden
Warten Kunden vergeblich auf ihre Onlineeinkäufe, wenden sie sich zuerst an den Onlinehändler. Direkt auf der Website unter „Kontakt“ oder im Impressum finden sie dessen E-Mail-Adresse sowie weitere Kontaktmöglichkeiten. Einige Onlineshops arbeiten mit einem Kontaktformular auf ihrer Seite, das Kunden direkt ausfüllen können.
Ob per E-Mail, Kontaktformular oder gar WhatsApp – die Käufer hinterlassen eine freundliche Nachricht und fragen, wo ihre bestellten Waren bleiben. Dem Verkäufer sollte anschließend ausreichend Zeit zum Antworten gegeben werden. Mindestens zwei bis drei Tage Geduld müssen Betroffene aufbringen.
Reagiert der Händler nicht, folgt eine zweite Nachricht mit Bitte um Rückmeldung. Schließlich muss hinter einer fehlenden Reaktion noch keine böse Absicht stecken. Besonders in Stoßzeiten im Onlinehandel kommt es vor, dass E-Mails übersehen werden.
Eine Lieferfrist für die Onlineeinkäufe setzen
Bleiben auch mehrere E-Mails oder Nachrichten auf anderem Wege an den säumigen Verkäufer unbeantwortet, können die auf ihre Waren wartenden Kunden diesem eine Nachricht per Einschreiben zukommen lassen. In dieser setzen sie ihm eine letzte Lieferfrist.
Realistisch ist eine Frist von mindestens sieben Tagen. Kann auch diese vom Händler nicht eingehalten werden, fordern die Kunden eine Stornierung ihrer Bestellung. Alternativ können sie direkt im Onlineshop nach einer Stornierungsoption für die Einkäufe Ausschau halten.
Wichtig ist, dass die Bestellstornierung vom Händler bestätigt wird und er bereits gezahlte Beträge zurücküberweist. Wer online auf Rechnung bestellt, muss seine Einkäufe übrigens erst bezahlen, wenn sie geliefert werden und den eigenen Vorstellungen entsprechen. Im Fall von nicht versandten Einkäufen entstehen bei dieser Bezahlvariante keine Vorkosten.
Das Widerrufsrecht wahrnehmen
Lassen die bestellten Weihnachtsgeschenke mehrere Tage auf sich warten und die Käufer möchten schnellstmöglich aus dem Kaufvertrag aussteigen, können sie ihren Widerruf erklären.
Händler in der Europäischen Union müssen ihren Kunden über mindestens 14 Tage ein Widerrufsrecht einräumen. Dieses kann bereits vor Lieferung der Ware in Anspruch genommen werden. Inzwischen sind auch Onlinehändler, die das Widerrufsrecht auf bis zu 30 Tage verlängern, keine Seltenheit mehr.
Das Widerrufsrecht ermöglicht es den Käufern, ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurückzutreten. Ausgenommen davon sind jedoch Sonderanfertigungen – etwa maßgeschneiderte Kleidung oder Schmuck mit individueller Gravur.