Thüringen: Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und BSW – Hier zum Nachlesen

deutschland fahne flagge bundesland thüringen, Quelle: jorono, Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig
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Wie dokumentieren hier den neuen Koalitionsvertrag (Fehler durch die Übertragung in WORD AUS DEM PDF werden zeitnah behoben).

PRÄAMBEL

Thüringen ist ein Land mit Wurzeln tief in der wechselvollen Geschichte Deutsch- lands, aber dessen Blick stets fest auf die Zukunft gerichtet war und ist. Inmitten Europas, im grünen Herzen Deutschlands, fand Thüringen immer wieder die Kraft zur Erneuerung. Vom Geist der Reformation und dem Wirken großer Dichter und Denker, über die Selbstermächtigung gegen die SED-Diktatur in der friedlichen Revolution bis hin zur Wiedervereinigung in freier Selbstbestimmung, war Thü- ringen ein Ort, an dem Freiheit und Aufbruch ihren Anfang nahmen. Dabei bleibt die dunkle Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft immerwährende Mahnung als historische Verantwortung.

Wir kooperieren als drei Parteien, als CDU, BSW und SPD gemeinsam, um Thüringen nach vorne zu bringen. Unterschiedliche Traditionen und Sichtweisen sind nicht etwa Hindernisse, sondern Treiber für neue politische Kreativität. Ge- meinsam haben wir den Mut, Verantwortung zu übernehmen und uns den Her- ausforderungen zu stellen, die vor uns liegen. Wir, als unterschiedliche Partner, nehmen die gesellschaftlichen Risse durch Arbeitsstellen, Familien und Freun- deskreise wahr und zeigen auf, dass sich das Finden von Gemeinsamkeiten und die Arbeit daran lohnt. Mit unserer Kooperation wollen wir einen Aufbruch und neue Hoffnung entfachen, damit sich für alle Thüringerinnen und Thüringer spürbar etwas ändert und verbessert.

Wir werden das Land aus der Mitte heraus zusammenzuführen, Sorgen wahrnehmen und Ängste abbauen. Nicht Parteiinteressen, das Land steht im Zentrum unseres Handels. Thüringen braucht einen Ruck – nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich. Unser Ziel ist ein Thüringen, das sicher, stark und innovativ ist – ein Thüringen, das soziale Verantwortung lebt und das Miteinan- der fördert. In unserer politischen Kultur steht Vertrauen im Mittelpunkt. Wir hö- ren zu, tauschen uns aus und bringen unterschiedliche Sichtweisen zusammen, um die besten Lösungen zu finden. Gemeinsam Thüringen erneuern bedeutet für uns, einen Geist der Kooperation zu schaffen, der das politische Klima prägt, der nach innen wirkt und nach außen strahlt – weil wir das Verbindende über das Trennende stellen.

Thüringen verkörpert im Herzen Deutschlands wie kaum eine andere Re- gion den Weg zur Freiheit und Einheit. Von der Wartburg, wo Martin Luther durch seine Bibelübersetzung den Grundstein für die deutsche Sprache legte, über die Weimarer Klassik als Hochzeit deutschen Geisteslebens, bis hin zur friedlichen Revolution von 1989 – Thüringen ist ein Land der Freiheitsdenker und Brücken- bauer. Diese Tradition des friedlichen Wandels durch Dialog und gewaltlosen Pro- test verpflichtet uns heute besonders – gerade angesichts der Erfahrungen aus zwei deutschen Diktaturen im 20. Jahrhundert. Die Verfassung des Freistaats Thüringens gebietet, den inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokra- tische Rechtsordnung zu wahren und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden.

Als künftige Regierung des Freistaats Thüringen eint uns der Wille zum Frieden in Europa. Wir nehmen die Sorgen und Ängste unserer Bürgerinnen und Bürger ernst, dass Krieg in Europa ist und Deutschland mit hineingezogen wer- den könnte. Wir bekennen uns zur europäischen Friedensordnung und wenden uns gegen jegliche Bestrebungen, mit kriegerischen Mitteln Grenzen zu verschie- ben. Im Rahmen der europäischen und bundesstaatlichen Ordnung unterstützen wir alle diplomatischen Initiativen, den von Russland gegen die Ukraine entfes- selten Angriffskrieg zu beenden.

CDU und SPD sehen sich in der Tradition von Westbindung und Ostpolitik. Das BSW steht für einen kompromisslosen Friedenskurs. Wenngleich wir hin- sichtlich der Notwendigkeit von Waffenlieferungen an die Ukraine zur Verteidi- gung ihrer territorialen Integrität und Souveränität unterschiedlicher Auffassun- gen sind, eint uns das Ziel, eine diplomatische Lösung des Krieges gegen die Uk- raine und den Abbau der damit verbundenen Spannungen innerhalb Europas mit dem Ziel eines Waffenstillstandes und gerechten, dauerhaften Friedens im Sinne der Charta der Vereinten Nationen und des Budapester Memorandums vo- ranzutreiben.

Thüringen ist als deutsches Bundesland eingebettet in eine gemeinsame europäische Sicherheitsarchitektur. Wir stimmen überein, dass für Frieden und Sicherheit in Deutschland und Europa die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes von großer Bedeutung ist. Wir erkennen aber auch an, dass viele Menschen in Thüringen die geplante Stationierung von Mittelstrecken- und Hyperschallrake- ten kritisch sehen bzw. ablehnen. Die künftige Regierung des Freistaates Thürin- gen fördert eine breit angelegte Debatte und verleiht auch dieser Haltung im Sinne eines nachhaltigen Einsatzes für Frieden eine öffentliche Stimme.

Als Land an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze verfügt Thürin- gen über einzigartige historische Erfahrungen in der Überwindung von Teilung durch Dialog und friedlichen Wandel. Diese Erfahrung wollen wir nutzen, um Brücken zu bauen – zwischen Ost und West, zwischen unterschiedlichen Per- spektiven und Interessen. Das Format des Weimarer Dreiecks hat in der Vergan- genheit wichtige Beiträge zur Verständigung zwischen den Völkern geleistet. Wir werden uns dafür einsetzen, dieses Format zu stärken.

Unsere Vision ist es, ein Thüringen zu schaffen, das den Menschen Zu- versicht gibt und auf das alle stolz sein können. Wir arbeiten daran, Hürden ab- zubauen, Chancen zu schaffen und die Zukunft des Landes mit Mut und Verant- wortung in die Hand zu nehmen. Denn nur so können wir Thüringen zu dem machen, was es verdient zu sein:

Ein Land der Hoffnung und des Zusammenhalts.

INHALTSVERZEICHNIS

BILDUNG, WISSENSCHAFT UND INNOVATION…. 13

WIRTSCHAFT, ARBEIT UND ENERGIE…. 31

MIGRATION, SICHERHEIT UND JUSTIZ…. 45

GESUNDHEIT, PFLEGE UND SOZIALE VERANTWORTUNG…. 59

LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT…. 75

BAUEN, WOHNEN, INFRASTRUfiTUR UND fiOMMUNEN…. 85

fiULTUR UND SPORT, DEMOfiRATIE UND ZUSAMMENHALT95 MODERNER STAAT UND DIGITALISIERUNG 111

LANDESHAUSHALT UND FINANZEN.. 117

POLITISCHE fiULTUR UND ZUSAMMENARBEIT.. 123

 

PRIORITÄTEN UNSERER GEMEINSAMEN REGIERUNGSARBEIT

In einer Zeit großer Herausforderungen haben wir, CDU, BSW und SPD, uns zu- sammengefunden, um Verantwortung für die Zukunft Thüringens zu überneh- men. Unser Land steht vor wegweisenden Entscheidungen, die Mut, Weitblick und vor allem gemeinsames Handeln erfordern.

Wenn nicht überall eine verlässliche Gesundheitsversorgung mehr ga- rantiert ist, wenn Unterrichtsausfall zum Alltag wird, wenn Unternehmen unter überbordender Bürokratie ächzen, dann geht es um eine Konzentration auf das Wesentliche, über parteipolitische Grenzen hinweg das Beste für unser Land zu erreichen

Die Menschen in unserem Freistaat erwarten zu Recht, dass wir die drän- genden Probleme unserer Zeit nicht nur diskutieren, sondern lösen. Sie erwarten eine Politik, die Halt gibt, soziale Sicherheit und Orientierung bietet. Eine Politik, die das Leben der Menschen konkret und spürbar verbessert.

Für die Zeit unserer gemeinsamen Regierung werden wir die für Thürin- gen entscheidenden Themen in den Vordergrund rücken und schnell konkrete Maßnahmen einleiten. Unsere gemeinsame Landesregierung wird klare Prioritä- ten in der vor uns liegenden Amtszeit setzen:

 

  1. Bildung für die Zukunft – Unterricht garantieren: Wir werden den Unterrichts- ausfall bekämpfen und schnell ein Maßnahmenpaket »Unterricht statt Ausfall« vorlegen. Wir sorgen für moderne Schulen und verlässlichen Das hat oberste Priorität. Mit einem Schulfrieden und klaren Regeln sollen sich Kinder auf das Lernen konzentrieren können. Wir stehen für Chancengleichheit von An- fang an. Denn Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft unserer Kinder.

 

  1. Gesundheit sichern – Nah am Menschen: Die Menschen in Thüringen verdie- nen eine verlässliche und wohnortnahe medizinische Versorgung. Unser An- spruch ist es, eine flächendeckende medizinische Grundversorgung sicherzu- stellen, sodass Ärztinnen und Ärzte und Apotheken überall im Land in maximal 20 Minuten erreichbar Wir werden das Gesundheitsnetz in allen Regionen stärken, die Landarztquote schnell erhöhen und durch moderne Konzepte wie Polikliniken 2.0 und digitale Angebote zukunftsfest machen.

 

  1. Wirtschaft entfesseln – Impulse für Wachstum: Thüringens Unternehmen brau- chen Luft zum Weg mit überflüssiger Bürokratie, her mit echten Wachs- tumsimpulsen. Wir schaffen die Rahmenbedingungen für neue Arbeitsplätze und Innovationen. Durch die Einrichtung eines Transformations-, Technologie- und Innovationsfonds stellen wir die notwendigen finanziellen Mittel bereit, um den Mittelstand und die Industrie zukunftssicher zu machen und bieten Sicherheit in der Transformation.

 

  1. Migration ordnen – Klare Regeln, faire Chancen: Die Menschen erwarten kon- sequentes Handeln in der Migrationspolitik. Menschlichkeit und Ordnung sind kein Widerspruch. Wer Schutz braucht, erhält ihn. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land Ein wichtiger Baustein wird die Schaffung einer zentralen Landesausländerbehörde sein, die Aufnahme, Anerkennung, Integration und Rückführung bündelt.

 

  1. Staat modernisieren – Digital und bürgernah: Ein bürgernaher Staat ist kein Wunschtraum, sondern unser konkreter Arbeitsauftrag. Wir werden Verwaltungs- prozesse deutlich vereinfachen, Prozesse digitalisieren und Genehmigungsver- fahren beschleunigen. Wir werden umgehend ein Paket für weniger Belastung und Bürokratie vorlegen.

 

  1. Heimat gestalten – Städte und Gemeinden voranbringen: Wir schaffen ein neues Miteinander zwischen Land und Unsere Städte und Gemein- den sind das Fundament unseres Landes. Sie brauchen mehr Freiheit und eine verlässliche Finanzierung. Wir werden den Prozess zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs sofort zu Beginn starten.

 

Unser gemeinsamer Aufbruch fordert Mut zur Veränderung. Er bedeutet, gewohnte Pfade zu verlassen und neue Wege zu gehen. Aber er ist notwendig, um Thüringen zukunftsfest zu machen. Im Herzen Deutschlands und Europas hat unser Land alle Chancen, zu einer Region der Innovation und des Wohlstands zu werden.

Die Menschen in Thüringen haben immer wieder bewiesen, dass sie Ver- änderung nicht nur erleben wollen, sondern aktiv gestalten können. Von der Re- formation bis zur friedlichen Revolution – Aufbruch und Erneuerung sind Teil unserer DNA.

Wir werden diesen Weg Schritt für Schritt, aber mit klarer Richtung gehen. Nicht mit großen Worten, sondern mit konkretem Handeln. Nicht mit Ideologie, sondern mit Pragmatismus. Nicht gegen die Menschen, sondern mit ihnen.

BILDUNG, WISSENSCHAFT UND INNOVATION 

BILDUNG ALS BASIS FÜR ZUKUNFTSCHANCEN

MÖGLICHKEITEN VON BEGINN AN SCHAFFEN

Wir wollen Thüringen zum führenden Bildungsland in Deutschland machen. Deshalb treten wir für ein erweitertes Bildungsverständnis im Sinne einer Einbin- dung aller Akteure und Akteurinnen der frühkindlichen und schulischen Bil- dung, der Hochschul- und beruflichen Bildung sowie des lebenslangen Lernens, aller Akteure und Akteurinnen des Kultur- und des Sozialbereiches sowie der zi- vilgesellschaftlichen Akteure und Akteurinnen ein. Wir wollen eine gute Bildung von klein auf, indem wir die Stärken jedes Einzelnen und jeder Einzelnen fordern und fördern. Deshalb stehen wir für ein durchlässiges und leistungsorientiertes Schulsystem mit verschiedenen Schularten. Wir wollen die Vielfalt der Talente fördern und jedem Kind die passende Schulbildung bieten. Wir werden die Ei- genverantwortung der Schulen deutlich stärken und die pädagogische Qualität wieder erhöhen. Wir werden den Unterrichtsausfall bekämpfen. Wir stehen für die Stärkung und den Ausbau von Bildungspartnerschaften, um die Qualität und Praxisnähe zu steigern. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrich- tungen, Eltern, Schülern und Schülerinnen, Wirtschaft, Gesellschaft und Hoch- schulen ist uns wichtig. Statt Strukturdebatten zu führen, wollen wir, dass jeder Schüler und jede Schülerin ihre individuellen Potenziale ausschöpfen können, einen Abschluss erlangen und entsprechend gefördert werden. Kern und Maß- stab unseres Thüringer Bildungsversprechens ist es, bestmögliche Bedingungen für alle Menschen in Thüringen zu schaffen.

STARKE HOCHSCHULEN UND WISSENSCHAFT

INNOVATIONSKRAFT FÜR THÜRINGENS ZUKUNFT

Die Thüringer Hochschulen haben eine herausragende Bedeutung bei der An- werbung und Ausbildung zukünftiger Arbeitskräfte, der Schaffung von Wissen und Innovationen sowie als kreative und weltoffene Orte. Wir bekennen uns zu allen Thüringer Hochschulstandorten. Wir setzen uns für leistungsfähige Hoch- schulen ein und ergänzen sie durch den weiteren Ausbau der Thüringer For- schungslandschaft. Die Thüringer Wissenschaftseinrichtungen sorgen durch die Multiplizierung der eingesetzten Landesmittel für Wertschöpfung in Thüringen und ermöglichen dem Freistaat, zukünftige Herausforderungen und Transforma- tionen zu meistern. Wir bekennen uns zu einer pluralen Hochschullandschaft, in der sowohl staatliche als auch private Einrichtungen ihren Platz haben.

Wir werden die Hochschulen und Forschungsinstitute dabei unterstüt- zen, exzellente wissenschaftliche Leistungen zu erbringen, Talente aus aller Welt mit modernen Lehrmethoden ausbilden zu können und bestmöglich den Trans- fer in Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten. Hierfür werden wir verlässliche ge- setzliche sowie finanzielle Rahmenbedingungen bieten, Projekte fördern und durch eine Entbürokratisierung weitere Potenziale heben.

BILDUNGSGERECHTIGKEIT SICHERSTELLEN –

SPRACHFÖRDERUNG UND INKLUSION VON ANFANG AN

Mit einer guten frühkindlichen Bildung wollen wir den Grundstein für den best- möglichen Start ins Leben legen und dafür sorgen, dass jedes Kind in Thüringen von Anfang an die bestmöglichen Bildungschancen erhält. Gute Sprachkennt- nisse sind der Schlüssel für gelingende Bildung und Integration. Den Thüringer Bildungsplan werden wir deshalb inhaltlich evaluieren und zielgerichtet zur frühzeitigen Stärkung der Sprach- und Lesekompetenzen im Vorschul- und Schulbereich weiterentwickeln. Ebenso werden wir den auslaufenden Thüringer Entwicklungsplan Inklusion fortentwickeln.

Durch die Einführung verpflichtender Deutschtests zur Ermittlung von Sprachkompetenzen sowie Deutschkenntnissen im 5. Lebensjahr gewährleisten wir, dass kein Kind sprachlich benachteiligt in die Schule startet. Wir werden si- cherstellen, dass Kinder mit festgestelltem sprachlichen Förderbedarf vor ihrer Einschulung ein verpflichtendes Vorschuljahr mit verbindlichen und kompe- tenzorientierten Förderangeboten in den Kindergärten absolvieren. Dafür werden wir in ausreichendem Maße Fachkräfte qualifizieren.

Die Verbesserung der Betreuungsqualität ist uns ein wichtiges Anliegen. Zu deren Steigerung sowie der Qualitätsentwicklung und -kontrolle, welche für uns oberste Priorität haben, werden wir unter anderem die im Thüringer Kinder- gartengesetz bereits festgelegten Verbesserungen der personellen Ausstattung und die Rahmenbedingungen in den Thüringer Kindergärten beginnend ab dem 1.1.2025 schrittweise umsetzen. Gleichzeitig wollen wir die Entwicklung von Kin- dergärten hin zu Thüringer Eltern-Kind-Zentren (ThEKiZ) und die Modellprojekte

»Vielfalt vor Ort begegnen« sowie »Sprach-Kitas« evaluieren und gegebenenfalls ausweiten. Zudem werden wir die vollzeitschulischen Ausbildungsgänge des Er- zieherberufs ebenso wie die Praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA) und die berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge für Kindergartenleitungen und päda- gogische Assistenzkräfte gezielt stärken. Tagesmütter und Tagesväter bilden ne- ben den Kindergärten die ideale Ergänzung eines umfassenden, bedarfsorien- tierten Angebots innerhalb der frühkindlichen Bildung. Wir setzen uns für eine angemessene Vergütung und angemessene Berücksichtigung der anfallenden Sachkosten ein.

SCHULVIELFALT BEWAHREN –

PASSENDE BILDUNGSWEGE FÜR ALLE TALENTE

Das gegliederte Schulsystem ist ein fester Bestandteil der Thüringer Bildungs- landschaft (Grundschule, Regelschule, Gymnasium, Gesamtschule, Gemein-

schaftsschule, Berufsbildende Schule, Förderschule). Dieses Modell bietet die not- wendige Vielfalt, um auf die individuellen Stärken und Bedürfnisse jedes Schü- lers einzugehen. Mit dem Thüringer Schulfrieden stehen wir für Verlässlichkeit und werden alle bestehenden Schularten gleichberechtigt erhalten.

Wir werden uns dafür einsetzen, gerade im ländlichen Raum, wohnort- nahe Schulstandorte zu erhalten. Voraussetzung dafür ist eine stabile Perspektive im Sinne der schulischen Qualität und der Unterrichtsabsicherung. Wir bekennen uns zum Erhalt der fünf Thüringer Spezialgymnasien und der Fachschulen in Landesträgerschaft an ihren Standorten. Im Rahmen der Schulnetzplanung wer- den wir über Kreisgrenzen hinweg überregionale Bildungskooperationen ermög- lichen. Mit dem Start-Chancen-Programm wird die Bildungspartnerschaft an und mit Schule für die beteiligten Schulen gestärkt. Wir werden die Erfahrungen und Projekte mit Blick auf einen Transfer unter Beteiligung der kommunalräumlichen Bildungsakteure projektbegleitend und nachhaltig nutzen.

Die Schulen in freier Trägerschaft sind für uns ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Bildungslandschaft. Die Einhaltung des Sonderungsverbotes wer- den wir regelmäßig überprüfen. Grundlage zur Berechnung einer auskömmli- chen Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft bleiben die vollständigen Kosten eines staatlichen Schülers. Weitere Schritte entscheiden wir im Ergebnis der mit den freien Schulträgern vereinbarten Begutachtung der derzeitigen Lan- desförderung. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch Bürokratieabbau im Zuwendungsverfahren.

BERUFLICHE ORIENTIERUNG STÄRKEN

ERFOLGREICHER ÜBERGANG INS BERUFSLEBEN

Wir werden die Aufgaben der Schule im Übergang der Schüler und Schülerinnen in das Berufsleben stärken, in diesem Kontext die Maßnahmen zur Berufsorien- tierung ausbauen und mit gebündelten digitalen Angeboten verknüpfen. Wir etablieren das Berufsorientierungsformat »Tag in der Praxis« (TiP) in allen Regio- nen und verstetigen dies durch Fortschreibung der »Landesstrategie zur berufli- chen und arbeitsweltlichen Orientierung in Thüringen«.

Die berufsbildenden Schulen leisten wichtige Beiträge in der Regionalentwick- lung, für die stabile Entwicklung der Wirtschaftsstruktur sowie für die Sicherung des Fachkräftebedarfs. In einem langfristig verlässlichen Berufsschulnetz werden wir den Berufsbildenden Schulen in Auswertung der Erfahrungen der Berufsbil- dungsmodellregion Nordthüringen die stärkere Eigenverantwortung in Personal- und Budgetthemen sowie für die Ausgestaltung der Ausbildungsbereiche und Schulformen gewähren und prüfen die Teilrechtsfähigkeit von Berufsschulver- bünden.

MODERNE LERNUMGEBUNGEN GESTALTEN –

SCHULRÄUME FÜR EIGENSTÄNDIGES LERNEN

Wir werden eine umfassende Bildungsbauoffensive initiieren, die sicherstellt, dass alle Schularten moderne, sichere und zukunftsfähige sowie multifunktional nutzbare  Lernumgebungen  erhalten.  So  schaffen  wir  die  infrastrukturellen

Voraussetzungen für erfolgreichen Unterricht und stärken die Bildungsland- schaft in Thüringen.

ZUKUNFTSORIENTIERTE BILDUNGSPLÄNE

FREIRAUM UND PRAXIS FÖRDERN

Wir werden die bewährten lernkompetenzorientierten Thüringer Lehrpläne so weiterentwickeln, dass sie auf die Bedürfnisse unserer Kinder und unserer Ge- sellschaft sowie die Bedarfe für die Ausbildung in den Schularten ausgerichtet sind. Schulen werden wir dabei unterstützen, die Lehrpläne zu implementieren und ihnen mehr Freiheit geben, um pädagogische Inhalte selbst zu gestalten.

Wir werden das Interesse junger Menschen an Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik in allen Schularten durch moderne und sach- gerechte Schulausstattungen fördern und die Kooperationen mit unseren Hoch- schulen gezielt ausbauen. Gleichzeitig wollen wir Kommunikation, Teamwork, Kreativität und kritisches Denken stärken. In allen weiterführenden Schularten werden wir mehr Praxisphasen ermöglichen, um diese im Hinblick auf die Be- rufsorientierung attraktiver zu machen und in hoher Qualität als »Lernen an au- ßerschulischen Lernorten« gestalten.

STÄRKUNG DER SCHULAUTONOMIE

PÄDAGOGISCHE UND FINANZIELLE FREIRÄUME SCHAFFEN

Die Eigenverantwortung der Schulen werden wir durch mehr pädagogische, per- sonelle und finanzielle Autonomie stärken und die dafür nötige gesetzliche Grundlage weiterentwickeln. Wir werden den Ausbau des fächerübergreifenden Unterrichts stärken und die notwendigen Freiräume im Schulalltag schaffen, um Schüler und Schülerinnen gezielt auf ein selbstständiges Leben und lebenslan- ges Lernen vorzubereiten – durch gezieltes Methodenlernen und die Förderung von Kompetenzen für selbstorganisiertes Lernen, Eigenverantwortung und Team- fähigkeit. Wir setzen uns für eine Dezentralisierung von Entscheidungsprozessen und die eigenständige Verwaltung sowie für einen flexibleren Einsatz des Schul- budgets ein. Die Mittelverwendung werden wir deutlich vereinfachen sowie pra- xisorientiert ausgestalten.

Durch eine konsequente und nachhaltige Implementierung des landes- weiten Qualitätsmanagementsystems »QThüS« unterstützen wir Schulen in ihrer Schulentwicklungsarbeit und gewinnen systematisches Steuerungswissen für alle Teile unseres Bildungsbereichs.

KERNKOMPETENZEN SICHERN

DIE LESEN-SCHREIBEN-RECHNEN-GARANTIE

Mit der Lesen-Schreiben-Rechnen-Garantie stellen wir sicher, dass alle Schüle- rinnen und Schüler in den Grundschulen die notwendigen Basis- und Kernkom- petenzen in den Bereichen Mathematik und Deutsch erwerben, um erfolgreich am weiteren Bildungsweg teilnehmen zu können. Dies wollen wir auch im Rah- men der Überarbeitung der Stundentafel berücksichtigen. Wir führen Deutschför- derklassen sowohl für Kinder mit unzureichenden Sprachkompetenzen als auch mit geringen Deutschkenntnissen ein. Grundlage für den Sprach- und Schriftge- brauch an den Thüringer Schulen sind die Regeln des Rates der deutschen Recht- schreibung.

LEISTUNG FÖRDERN UND WERTSCHÄTZEN –

ANREIZE FÜR GUTE SCHULISCHE ENTWICKLUNG

Jedes Kind muss bestmöglich gefördert und Leistung wertgeschätzt werden. Des- halb werden wir die Versetzungsentscheidung ab Klasse 6 in jeder Klassenstufe einführen. Sie dient als wichtiges Motivations- und Frühwarnsystem und verhin- dert, dass einmal entstandene Wissens- und Lernlücken von Schülerinnen und Schülern von Klasse zu Klasse mitgenommen werden. Zur Vermeidung von Schuldistanz entwickeln wir lebensweltnahe Konzepte, um schnell und wirksam darauf reagieren zu können und Schulabbrüche zu vermeiden.

Mit Noten ab dem Ende der Schuleingangsphase wollen wir dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler eine unmittelbare Rückmeldung über ihre Leis- tungen erhalten und eine bessere Vergleichbarkeit innerhalb des Klassenverban- des hergestellt wird. Auch wollen wir dadurch Leistungsbereitschaft von Beginn an belohnen und Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, durch Re- flexion aus eigenen Fehlern zu lernen. In diesem Zusammenhang werden wir in allen Klassenstufen Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung in den Zeugnissen verpflichtend verbal bewerten, und zwar in den Rubriken Mitarbeit und Verhal- ten. Wir werden die verbundene Schreibschrift für Links- und Rechtshänder im Schreiblernprozess verbindlich einführen und regelmäßige Schreibanlässe schaffen.

SOZIALE ENTLASTUNG G GESUNDE ERNÄHRUNG –

KOSTENFREIER HORT UNDEIN MITTAGESSEN FÜR ALLE

Mit der Abschaffung der Hortgebühren und dem Ausbau von Ganztagsangeboten wollen wir Familien entlasten und Chancen für alle Kinder ermöglichen. Zugleich erleichtern wir den Alltag der Familien, schaffen mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie und reduzieren den bürokratischen Aufwand bei den Kommunen. Wir werden die Hortgebühren zum 1.8.2026 abschaffen. Ganztagsangebote wollen wir bis zum Ende der Klassenstufe 6 ermöglichen.

Wir werden den Einstieg in ein gesundes, warmes und kostenfreies Mit- tagessen in Schulen und Kindergärten auf den Weg bringen – eine Maßnahme, die nicht nur die soziale Teilhabe der Kinder fördert, sondern auch ihre gesunde Ernährung unterstützt. Wir streben einen Landeszuschuss zum 1.8.2027 an.

DEMOKRATIE UND TEILHABE STÄRKEN

SCHULE ALS LEBENS- UND LERNORT

Schulen sind für uns nicht nur Lern- sondern auch Lebensorte für Demokratie. Wir werden daher die Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern weiter ausbauen. Wir wollen die politische Bildung und Demokratie- bildung an allen Schulen, unter anderem im Sozialkundeunterricht, aber auch fächerübergreifend sowie unter Einbeziehung gesellschaftlicher Akteure und Ak- teurinnen, ausbauen und Wertevermittlung durch »Lernen am anderen Ort« för- dern. Wir werden ein Gesamtkonzept zur schulischen Vermittlung von Erinne- rungskultur mit den Gedenkstätten, der Wissenschaft und den Opferverbänden erarbeiten sowie Gedenkstättenbesuche fest im Lehrplan verankern.

Mit der »Verfassungsviertelstunde« wollen wir ein wöchentliches Format entwickeln, das das Bewusstsein für die fundamentale Bedeutung demokrati- scher Teilhabe sowie der Werte der Thüringer Verfassung und des Grundgesetzes für das Leben des Einzelnen und das gesellschaftliche Zusammenleben stärkt. Wir begreifen Schule als Lernort für Freiheit, Toleranz, Völkerverständigung und Frieden. Der Unterricht darf keine Werbeplattform für eine berufliche Zukunft bei der Bundeswehr sein.

LEBENSLANGES LERNEN –

ERWACHSENENBILDUNG UND WEITERBILDUNG AUSBAUEN

Lebenslanges Lernen und permanente Weiterbildung werden immer stärker selbstverständlicher Teil der Arbeits- und Lebenswirklichkeit. Die Arbeit der Volks- hochschulen, der kommunalen und freien Träger der Erwachsenenbildung sowie ihrer Einrichtungen werden wir durch eine verlässliche Förderung ausgehend vom aktuellen Niveau und durch regelmäßige Anpassungen des Etats unterstüt- zen. Außerdem werden wir den Ausbau und die Förderung von digitalen Lernan- geboten sowie den Abbau von überflüssigen bürokratischen Hürden, beispiels- weise durch die Vereinfachung von Förderrichtlinien und Nachweisverfahren so- wie die Verlängerung der Bewilligungszeiträume von mehrjähren Projektförder- zyklen vorantreiben.

Gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren der Erwachsenenbildung werden wir eine Landesstrategie 2030 erarbeiten, die die Bereiche politische Bil- dung und Demokratiebildung, Stärkung des ländlichen Raums, Digitalisierung, Inklusion und Integration umfasst, um die Qualität und den Zugang zu Bildungs- angeboten im Erwachsenenalter zu fördern.

DIGITALE BILDUNG GESTALTEN –

MEDIENKOMPETENZ FÖRDERN UND CHANCEN ERÖFFNEN

Unser Ziel ist es, die direkte Bindung zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern in den Mittelpunkt zu stellen. Um die Lernbedingun- gen an den Grundschulen zu verbessern, setzen wir auf allgemeinverbindliche

Nutzungseinschränkungen für Handys in der Kern-Schulzeit. So minimieren wir Ablenkungen, verbessern die soziale Interaktion untereinander und halten Schü- lerinnen und Schüler an, sich auf den Unterricht zu konzentrieren. Wir wollen den Vorrang von analogem Lernen in der Grundschule. Wir unterstützen die di- rekte Lehrkraft-Kind-Bindung und wirken somit den Defiziten bei Spracherwerb und Motorik entgegen.

Wir schaffen eine moderne Bildungslandschaft in Thüringen, die digitale und analoge Lernformen pädagogisch sinnvoll kombiniert und Medienkompe- tenz sowie den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Unterricht fördert. Wir si- chern die hohe fachliche Qualität aller Lehr- und Lernmittel sowie deren Über- einstimmung mit den Thüringer Lehrplänen und verankern entsprechende Stan- dards. Die bestehende Thüringer Digitalstrategie und Ausstattungsrichtlinie wer- den wir dementsprechend weiterentwickeln sowie ihre Implementierung und nachhaltige Wirksamkeit unterstützen und durch verbindliche Fortbildung der Lehrkräfte flankieren. Durch die Evaluation und schnelle Weiterentwicklung der Thüringer SchulCloud sowie die Einführung passfähiger Lernplattformen und Lernmanagementsysteme ermöglichen wir zusätzliche Lernangebote und fle- xible Lernszenarien, die auch bei Unterrichtsausfall und in Selbstlernphasen di- gitale Unterstützung bieten sowie für Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer und Unterstützung von Eltern sorgen.

 

Ab der 7. Klasse erhalten alle Schülerinnen und Schüler sukzessive je ein Tablet, um Chancengleichheit zu sichern und digitales Lernen zu fördern. Wir un- terstützen dabei die Anschaffung. Der Infrastrukturausbau wird intensiv und schnell vorangetrieben, damit jeder Klassenraum verlässlich vernetzt ist. Wir wer- den eine thüringenweit einheitliche Beschaffung der essenziellen Software, Lern- plattformen sowie Lernmanagementsoftware – wo möglich, zusammen mit den Hochschulen – einführen, um Synergien zu schaffen und die Gesamtkosten zu reduzieren.

Lehrkräfte erhalten regelmäßige Fortbildungen, um digitale Tools sinnvoll einzusetzen. Eine zentrale IT-Servicestelle bietet Unterstützung bei technischen Fragen und klare Leitlinien stärken die Kombination von analogen und digitalen Lernmethoden im Unterricht. Wir werden die Zusammenarbeit mit den Schulträ- gern stärken und für mehr Gemeinsamkeit bei der Digitalisierung sorgen.

Wir werden gemeinsam mit dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit lebensnahe, praktikable und barriere- freie Lösungen für die Nutzung digitaler Anwendungen sowie Arbeits- und Kom- munikationsplattformen für den Bildungsbereich und alle Beteiligten entwickeln und konsequent umsetzen.

UNTERRICHT STATT AUSFALL –

LEHRKRÄFTE GEZIELT GEWINNEN UND BINDEN

Unser Ziel ist die Sicherung der vollständigen Unterrichtsabdeckung. Dafür wer- den wir die notwendigen Lehrkräfteneueinstellungen vornehmen. Wir wollen ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen halten und ihnen eine beruf- liche Zukunft an einer Thüringer Schule bieten. Mit der Einstellung zusätzlicher Lehrerinnen und Lehrer und der schnelleren Anerkennung von Studien- und Ausbildungsabschlüssen schaffen wir die Grundlage für 100 % Unterrichtsabsi- cherung an allen Schulen. Wir setzen auf einen Einstellungs-Turbo zur Beschleu- nigung der Einstellungs- und Anerkennungsverfahren und bieten bereits gezielt während des Studiums und des Referendariats Einstellungsangebote an, um Ab- solventinnen und Absolventen schnell für Thüringer Schulen zu gewinnen.

 

Angesichts veränderter Kinderzahlen, der allgemeinen demografischen Entwicklung und der sich verändernden Anforderungen im Bildungswesen wer- den wir bis 2026 ein Personalentwicklungskonzept 2035 mit Beteiligten aus allen Bereichen und dem Landesamt für Statistik für die Thüringer Kindergärten sowie den Schul- und Hochschulbereich auf den Weg bringen. Darin ist unter anderem der Einstellungsbedarf und der Bedarf an Funktionsstellen abzubilden.

 

Wir werden weitere Studienangebote entwickeln und in Thüringen um- setzen, mit denen wir schnell und zielgerichtet Lehrerinnen und Lehrer qualifi- zieren sowie im Seiten- und Quereinstieg unterstützen. Dazu wird auch die Fort- und Weiterbildung in den Regionen Thüringens angesiedelt und umgesetzt. Die Zahl der Studienplätze für das duale Studium werden wir aufstocken sowie schnell die Möglichkeit für ein duales Studienangebot in den Fächern der MINT- Gruppe anstreben. Mit zusätzlichen Anreizen und besseren Rahmenbedingun- gen wollen wir insbesondere Studentinnen und Studenten in Mangelfächern für den Lehrberuf begeistern.

 

Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und Hürden ab- bauen, um offene und freiwerdende Lehrkräftestellen entsprechend den Bedar- fen unverzüglich wiederzubesetzen. Wir werden die Einstellungsverfahren weiter vereinfachen und optimieren, damit Thüringen im Wettbewerb um neue Lehre- rinnen und Lehrer noch attraktiver wird. Wir wollen Lehrkräften, die nach dem Renteneintritt oder der Pensionierung länger arbeiten wollen, ermöglichen, un- kompliziert weiterarbeiten zu können.

 

Die Schulämter sollen befähigt werden, Serviceaufgaben zu übernehmen. Dazu werden wir die Möglichkeit prüfen, die Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen abzuschaffen und Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsol- venten der Thüringer Hochschulen unmittelbar nach Studienabschluss den Ein- stieg in den Vorbereitungsdienst anbieten. Durch direkte Einstellungen, insbe- sondere von Referendarinnen und Referendaren, sollen Schulen vor Ort ihren Bedarf schnell und unkompliziert decken können. Wir werden die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes schaffen, um auch hierdurch

 

 

 

noch besser auf die Berufsbiografie und Entwicklungsinteressen der Berufsein-

steigerinnen und Berufseinsteiger zu reagieren.

 

STAPfiE TEAMS FÜP STAPfiE SCHULEN

fiONfiPETE UNTEPSTÜTZUNG IM SCHULALLTAG

Wir werden ein breites Spektrum von multiprofessionellen Teams an allen Schu- len etablieren, um eine umfassende Betreuung und Förderung unserer Kinder zu garantieren sowie Lehrkräfte spürbar zu entlasten. Hierzu gehören unter ande- rem pädagogische Assistentinnen und Assistenten, Honorarkräfte und Schulso- zialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Die Schulsozialarbeit bleibt Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Wir setzen uns für das Teamteaching an allen Thüringer Schulen ein. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Professionen wollen wir die Bildungsarbeit und -qualität sowie die Betreuung im Schulalltag unserer Kin- der verbessern.

 

Wir werden die Berufsbilder, ihre Anforderungen, die Entwicklungsmög- lichkeiten und den schulischen Einsatz beschreiben, um den Einstieg und die Perspektive für alle Beteiligten verlässlich zu klären. Zur Bewältigung der steigen- den Verwaltungsaufgaben erhalten Schulen bedarfsgerecht Verwaltungsassisten- tinnen und Verwaltungsassistenten auf Basis des aktuellen Pilotprojektes.

 

WEPTSCHÄTZUNG G ENTWICfiLUNG

FAIPE GEHÄLTEP G SICHEPE PEPSPEfiTIVEN

Der Freistaat als Arbeitgeber muss wertschätzend mit seinen Beschäftigten an den Schulen umgehen und ihnen attraktive Zukunfts- und Entwicklungsper- spektiven bieten, damit sie zufrieden und langfristig ihren wichtigen Beruf aus- üben können. Qualifizierte und motivierte Lehrerinnen und Lehrer sind die Basis und der Schlüssel für eine gute Schule, und Thüringen steht mit anderen Bun- desländern und vor allem mit der Wirtschaft im Wettbewerb um geeigneten Nach- wuchs für den Schuldienst. Deshalb werden wir ein Aufstiegs-, Zulagen- und Be- förderungssystem entwickeln, das Engagement belohnt und damit Leistungsan- reize schafft. Das Zulagensystem für Lehrkräfte in Mangelfächern und im ländli- chen Raum werden wir zügig evaluieren.

 

Wir werden das Laufbahnrecht flexibilisieren, um Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrern unkompliziert den Einsatz an Regelschulen und umge- kehrt zu ermöglichen und auch zwischen den anderen Schularten eine höhere und praxisnahe Einsatzmöglichkeit zu realisieren. Die Benachteiligung von Fachpraxislehrerinnen und Fachpraxislehrern und sonderpädagogischen Fach- kräften werden wir beenden und eine angemessene Bezahlung sicherstellen.

 

SEITENEINSTIEG EPMÖGLICHEN –

NEUE LEHPfiPÄFTE GEWINNEN G INTEGPIEPEN

Quer- und Seiteneinsteigerinnen und Quer- und Seiteneinsteiger sind mittler- weile eine unverzichtbare Ressource zur täglichen Unterrichtsabsicherung und für das gesamte Schulsystem. Wir werden durch eine Reform der Struktur von Aus-, Fort- und Weiterbildung dafür sorgen, dass sie eine gute berufliche Perspek- tive im Schuldienst haben und die Anforderungen von schulischem Einsatz und berufsbegleitender Qualifikation leistbar sind. Dabei soll das bisher zu langwie- rige Bewerbungsverfahren einfacher gestaltet und eine größere Breite an Mög- lichkeiten und Qualifizierungsmodulen bereitgestellt werden. Wir werden die ge- zielte Gewinnung von Quer- und Seiteneinsteigerinnen und Quer- und Seiten- einsteigern intensivieren und die Durchlässigkeit im gesamten System weiter er- höhen. Quer- und Seiteneinsteigerinnen und Quer- und Seiteneinsteiger müssen von Beginn an wissen, welche Aufgaben auf sie zukommen und welche indivi- duell passfähigen Entwicklungsoptionen sie haben. Mit einer mindestens drei- monatigen Vorbereitungsphase sollen die Voraussetzungen für den schulischen Einsatz, die fachlichen Grundlagen sowie Didaktik und Pädagogik vermittelt wer- den. Außerdem wollen wir die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse vereinfachen.

 

SCHULEN SELBSTSTÄNDIG GESTALTEN –

FPEIPÄUME FÜP EIGENVEPANTWOPTUNG

Bildung braucht nicht nur Ressourcen, sondern auch Raum für Verantwortung und Selbstbestimmung. Deshalb setzen wir uns dafür ein, den Schulalltag spür- bar zu entbürokratisieren und den Schulen mehr Eigenverantwortung zu über- tragen. Weniger Dokumentations-, Berichts- und Statistikpflichten, eine verein- heitlichte, leistungsfähige und anwenderfreundliche Planungs- und Verwal- tungssoftware, unbürokratische Schulbudgets sowie die Digitalisierung von Ver- waltungsprozessen sind Maßnahmen, um den pädagogischen Raum zu erwei- tern sowie passfähige Lösungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen, damit Lehrerinnen und Lehrer mehr Zeit für die pädagogische Arbeit mit ihren Schüle- rinnen und Schülern haben. Die zentrale Planungs- und Verwaltungssoftware (ZPVI) wird sachgerecht weiterentwickelt und bis 2026 final implementiert.

 

Schulleitungen und Schulkonferenzen sollen mehr Eigenverantwortung erhalten, denn sie kennen die Probleme vor Ort am besten und können unmit- telbar Lösungen herbeiführen. Wir wollen die Kompetenzen der Schulleiterinnen und Schulleiter stärken und ihnen mehr Eigenverantwortung, insbesondere bei Personalentscheidungen, geben und sie besser für ihre Aufgaben durch Fort- und Weiterbildung unterstützen. Wir wollen die Belastungen durch Arbeits- und Ver- brauchsmaterialien von Schülerinnen und Schülern berechenbar gestalten.

 

 

HOCHSCHULEN ALS ZUfiUNFTSOPTE

FOPSCHUNG G INNOVATION NEU DENfiEN

Die Thüringer Hochschul- und Forschungslandschaft werden wir gezielt als Ort für Wissenschaft, Innovation und Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft ausbauen. Ziel ist es, Thüringen als attraktiven Standort für Forschung, Lehre und technologischen Fortschritt zu etablieren. Durch gezielte Maßnahmen zur Förde- rung von Forschung und Lehre, unter anderem über ein Forschungs-Exzellenz- programm, stellen wir sicher, dass die Exzellenz der Hochschulen in Thüringen weiterhin gestärkt und ausgebaut wird, um zukunftsweisende Impulse für Wirt- schaft und Gesellschaft zu geben. Die Hochschulen sollen damit in die Lage ver- setzt werden, die Grundlagen für die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln des Bundes und der EU zu schaffen und somit die eingesetzten Landesmittel zu mul- tiplizieren, auch in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Jena sowie den außeruniversitären Instituten. Den Transfer von Erfindungen und Technolo- gie in die Wirtschaft und die Gründung von Start-Ups werden wir durch eine Zu- kunfts-Investitions-Offensive fördern und verstärken.

 

VEPLÄSSLICHE FINANZIEPUNG G PAPTNEPSCHAFTEN –

SICHEPE PEPSPEfiTIVEN FÜP HOCHSCHULEN

Das System der Hochschulfinanzierung mit einem festen Steigerungsprozentsatz in der Rahmenvereinbarung, ergänzt um ein Strategie- und Innovationsbudget im Haushalt hat sich bewährt. Mit der kommenden Rahmenvereinbarung VI wol- len wir dieses System mit festen Steigerungsraten einschließlich eines Strategie- budgets beibehalten und so für alle Beteiligten längerfristige Planungssicherheit schaffen. Herausgehobene Schwerpunkte werden entsprechend berücksichtigt. Wir verfolgen das Ziel, die Steigerung der Versorgungsausgaben der Hochschulen durch das Land zu übernehmen. Grundlegende Änderungen der Finanzbedarfe, wie zum Beispiel Tarifabschlüsse und Baukosten oder drastisch steigende Ener- giekosten, sollen leichter als bisher auch während der Laufzeit der Rahmenver- einbarung in den Zuweisungen berücksichtigt werden können. Auch werden wir in der neuen Rahmenvereinbarung Leistung und Erfolge stärker honorieren und ausloten, inwieweit innovative neue Formate und Möglichkeiten im Rahmen von Experimentierklauseln erprobt werden können. In der Rahmenvereinbarung werden wir auch die weitere Steigerung des Frauenanteils in der Professoren- schaft und in den Hochschulleitungen verbindlich festlegen und die Graduier- tenausbildung sowie die Wissenschaftskommunikation weiterentwickeln. Wir werden zusammen mit den Hochschulen eine Entbürokratisierung und Be- schleunigung der Bau- und Sanierungsverfahren angehen, auch unter Auslotung alternativer Finanzierungs-, Bauplanungs- und Durchführungsmodelle.

 

Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulstandorten wollen wir in der Rahmenvereinbarung besonders berücksichtigen. Verwaltungskooperationen und die hochschulübergreifende Zusammenarbeit wollen wir verstärken und flä- chendeckend ausbauen, auch bei Baumaßnahmen. Das IT-Zentrum soll mit

 

einem breiten Angebot zu einem „Systemhaus“ weiterentwickelt werden, dass für alle Thüringer Hochschulen Service-Angebote bereitstellen kann.

 

EXZELLENZ FÖPDEPN G IMPULSE SETZEN –

FOPSCHUNG MIT WIPfiUNG FÜP THÜPINGEN

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena hat in den vergangenen Jahren bereits er- folgreich einen Exzellenzcluster eingeworben. Auf dieser Grundlage unterstützen wir exzellente Thüringer Hochschulen dabei, weitere Exzellenzcluster und gezielt großformatige Drittmittelprojekte einzuwerben, um den Forschungsstandort Thü- ringen aufzuwerten.

 

Die anwendungsbezogene Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) möchten wir stärken, ohne diese zu kleinen Universitäten zu entwickeln. Forschungsstarke Bereiche oder hochschulüber- greifende Verbünde sollen daher das Promotionsrecht erhalten, wenn sie hohe Qualitätsstandards gewährleisten. Darüber hinaus setzen wir uns weiterhin dafür ein, kooperative Promotionen auszubauen und dafür günstige Bedingungen zu gewährleisten.

 

Wir streben die Schaffung von Lehr- und Forschungskapazitäten für Frie- dens- und Konfliktforschungen an Thüringer Hochschulen an, welche koopera- tive Strategien auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen erforschen.

 

WISSEN UND PPAXIS VEPEINEN –

BEPUFSAUSBILDUNG MIT BINDUNG AN UNTEPNEHMEN

Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Dualen Hochschule Gera-Eisenach mit den Unternehmen in der Region, um Fachkräfte in und für Thüringen auszubilden, wird fortgesetzt und das duale Hochschulstudium durch Kooperationen der Du- alen Hochschule mit den Fachhochschulen im Masterbereich ausgebaut.

 

Wir werden eine Inventur aller Verordnungen und Maßnahmen vorneh- men, die Potenziale auf Entbürokratisierung prüfen und so neue Impulse ermög- lichen. Die Berichts- und Statistikpflichten werden wir auf das minimal erforder- liche Maß reduzieren. Wir streben eine Weiterentwicklung des bestehenden Hochschulgesetzes an unter besonderer Berücksichtigung von Innovation und Translation (Thüringer Hochschulinnovationsgesetz).

 

SPITZENMEDIZIN G GESUNDHEITSFOPSCHUNG –

DAS UNIVEPSITÄTSfiLINIfiUM JENA ALS HEPZSTÜCfi

Das Universitätsklinikum Jena (UKJ) wird als Supramaximalversorger Thüringens und Ort der Spitzenmedizin Forschungs- und Ausbildungsstätte des medizini- schen Nachwuchses in Thüringen von der Landesregierung unterstützt und aus- gebaut. Auch für das UKJ werden wir in Zukunft die Finanzierung analog zur Hochschulrahmenvereinbarung  gestalten  und  zudem  die  notwendigen

 

 

 

Investitionsmittel zur Verfügung stellen. Die weitere bauliche Entwicklung in Jena wird mit einer dritten Bauentwicklungsphase in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt.

 

Thüringens Hochschulen werden durch eine vielfältige und lebendige Landschaft an außeruniversitären Forschungseinrichtungen komplementiert. Das umfasst die von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Forschungsinsti- tute, vier durch das Land finanzierte Forschungsinstitute sowie zehn wirtschafts- nahe Forschungseinrichtungen mit spezialisierten Schwerpunktsetzungen. Den Ausbau der institutionellen Forschungslandschaft flankiert das Land durch Pro- grammangebote, die Forschungseinrichtungen bei der Durchführung von wis- senschaftlichen Forschungsvorhaben und beim Aufbau von Forschungsinfra- struktur in Form von Geräteausstattung unterstützen. Wir streben die Überfüh- rung von Landesforschungseinrichtungen in die Bund-Länder-Finanzierung und die Schaffung der dafür notwendigen Voraussetzungen (kritische Größe, geeig- nete Rechtsnorm) an.

 

NACHHALTIGfiEIT G EPNEUEPUNG

HOCHSCHULEN BAULICH ZUfiUNFTSFÄHIG MACHEN

Neben notwendigen Neubauvorhaben wird die Erhaltung der bestehenden Ge- bäude der Hochschulen und ihre energetische Sanierung zu einer großen Her- ausforderung in den nächsten Jahren. Deshalb wollen wir bis 2027 ein systema- tisches Sanierungsprogramm für die Hochschulen, das Studierendenwerk, das Universitätsklinikum Jena und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen erarbeiten und schrittweise umsetzen. Hierzu wird das Land die notwendigen Flächen sichern.

 

Das Land wird die zur Verfügung stehenden EU-Mittel in der laufenden Strukturfondsperiode in den Programmen der Forschungs- und Innovationsför- derung komplementär mit Landesmitteln finanzieren und die Mittel auch wei- terhin schwerpunktmäßig zur Stärkung der Innovationsfähigkeit einsetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch über die laufende EU-Strukturfondsperiode Mit- tel für die Entwicklung strukturschwacher Regionen bereitgestellt werden und diese für den gezielten Ausbau der Forschungs- und Innovationslandschaft ein- gesetzt werden. Den strategischen Rahmen dazu – die Fortschreibung der Regio- nalen Innovationsstrategie (RIS Thüringen) – wird die Landesregierung frühzeitig erarbeiten und zwischen den beteiligten Ressorts abstimmen.

 

TECHNOLOGIEN FÜP MOPGEN –

INNOVATION ALS THÜPINGEP STÄPfiE

Wir werden den innovationspolitischen Schwerpunkten der aktuellen Thüringer Innovationsstrategie (RIS Thüringen) folgen, weitere Zukunftsfelder erschließen und bereits etablierte Thüringer Stärken wie Quantentechnologien, hier speziell in der Quantenphotonik, alternative regenerative Speichertechnologien in der

 

 

 

Polymerforschung, die Wasserstofftechnologien, die nächste Generation in der Batterie- und Materialforschung, Initiativen im nachhaltigen Bauen und Res- sourcenmanagement besonders unterstützen und in einem gesonderten Pro- grammrahmen fassen (»Thüringer Löwe«).

 

Mit einem Forschungsprojekt »Autonomes Fahren für ländliche Mobilität in Thüringen« werden wir bereits laufende Wissenschaftsprojekte an den Thürin- ger Hochschulen fortsetzen und weiterentwickeln. Darüber hinaus werden wir die angewandte Wasserstoffforschung weiterhin unterstützen.

 

Wir setzen uns für eine Erhöhung der Bundesförderquote für Thüringen ein, unter anderem über weitere Ansiedlungen und den Ausbau von Bundesfor- schungsinstituten und -zentren sowie über vom Bund kofinanzierte Neubauten und Großgeräte bei den Hochschulen.

 

BILDUNGSCHANCEN EPWEITEPN –

FLEXIBLES G PPAXISNAHES STUDIUM EPMÖGLICHEN

Für uns ist ausgezeichnete Lehre ein wesentlicher Teil einer zukunftsorientierten Hochschule. Die Hochschulen unterstützen wir bei der Entwicklung einer struk- turierten Orientierungsphase und bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Stu- diums. Wir setzen uns auf Bundesebene für einen neuen Sozialpakt Hochschule ein.

 

Besonders in den Mangelberufen ist es notwendig, Zulassungsbeschrän- kungen zu überprüfen, um den Zugang zu diesen wichtigen Studiengängen zu erleichtern und den Fachkräftemangel nachhaltig zu bekämpfen. Gleichzeitig wird der Fokus auf eine praxisnahe Ausbildung gelegt, die den Bedürfnissen der Arbeitswelt gerecht wird.

 

Die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern an den Hochschulen wol- len wir weiterentwickeln, Zulassungsbeschränkungen abschaffen und die Zahl der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher reduzieren. Wir forcieren die Einführung eines verbindlichen Curriculums für das Lehramtsstudium in allen Fachbereichen, das auf das Tätigkeitsprofil von Lehrkräften ausgerichtet ist. Wei- ter wollen wir die Hochschulen für angewandte Wissenschaften stärker als Part- ner in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern einbinden und ihre Rolle und gute regionale Wirksamkeit als Baustein in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern aufbauen. In Kooperation mit den lehrerbildenden Universitäten wollen wir dort Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer, Lehrerinnen und Lehrer für das Regelschullehramt sowie für Förderpädagogik, aber auch Personal für die Umsetzung der Multiprofessionalität der Schulen ausbilden.

 

 

GEMEINSCHAFT G VEPANTWOPTUNG –

GUTE APBEITSBEDINGUNGEN G SOZIALE SICHEPHEIT

Das Studierendenwerk Thüringen wird dabei unterstützt, die Bearbeitung von BA- föG-Anträgen zu beschleunigen und den Antragsstau abzubauen. Die Finanzie- rung des Studierendenwerks wird – analog zu den Hochschulen – langfristig ge- sichert und bedarfsgerecht erhöht. Das Modellprojekt der Hochschulsozialarbeit an der Hochschule Nordhausen wird evaluiert und gegebenenfalls als landeswei- tes Angebot in das Studierendenwerk integriert. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Wohnen für Studentinnen und Studenten bezahlbar ist.

 

Wir werden die Hochschulen dabei unterstützen, auch in Zukunft attrak- tiv für den wissenschaftlichen Nachwuchs, für Hochschullehrerinnen und Hoch- schullehrer und nichtwissenschaftliches Personal zu sein. Deshalb wollen wir das Prinzip »Gute Arbeit« in den Hochschulen weiter umsetzen. Dazu gehört, dass Daueraufgaben grundsätzlich öfter auch von Dauerbeschäftigten erledigt wer- den. Wir streben einen höheren Anteil an Vollzeitbeschäftigten an. Wir setzen uns zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Tätigkeit und Familie für alle Status- gruppen an den Hochschulen ein. Für Studentinnen und Studenten wollen wir flexiblere Stundenpläne mit hybriden Teilnahme-Möglichkeiten und für den akademischen Mittelbau flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit für Homeoffice schaffen.

 

WELTWEIT VEPNETZT G PEGIONAL VEPWUPZELT –

INTEPNATIONALE TALENTE GEWINNEN

Die Thüringer Hochschulen sollen in die Lage versetzt werden, als Motor für Thü- ringen zukünftige Arbeitskräfte anzulocken und auszubilden. Diese Studentin- nen und Studenten werden zu einem erheblichen Anteil nicht aus Thüringen und insbesondere auch aus dem Ausland kommen. Zur Anwerbung werden wir eine Werbekampagne mit standortspezifischen Stärken auf den Weg bringen und die Hochschulen unterstützen, die Internationalisierung voranzutreiben, inklu- sive einer Unterstützung der Integrationsmaßnahmen.

 

Die Hochschulen werden künftig dabei noch stärker unterstützt, interna- tionale Studentinnen und Studenten frühzeitig über Beschäftigungsmöglichkei- ten in der Region zu informieren und gemeinsam mit den Kommunen und der Wirtschaft beim Übergang in den regionalen Arbeitsmarkt zu begleiten. Wir wer- den die Hochschulen bestärken, die Lehrprogramme und Spezialisierungen zu prüfen und entsprechend den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwick- lungen anzupassen, unter anderem zum Ausbau von Lehr- und Forschungska- pazitäten in Zukunftsfeldern wie der Künstlichen Intelligenz.

 

INNOVATIONEN LEBEN G TEILEN –

WISSENSTPANSFEP G GPÜNDUNGEN STÄPfiEN

Damit aus den Investitionen in Forschung und Innovationen ein langfristiges Wirtschaftswachstum wird, bedarf es des Wissenstransfers in Unternehmen oder Ausgründungen. Die Förderformate des Landes für den Ausbau der Innovations-

landschaft, gemeinsame Projekte von Wissenschaft und Unternehmen und ein- zelbetriebliche Technologieentwicklung werden wir deshalb auskömmlich aus- statten und noch nutzerfreundlicher machen. Wir werden die Unterstützung von innovativen Gründungen besser aufeinander abstimmen. Besonders Start-Ups, die eine hohe Wertschöpfung versprechen und gezielt bestehende wissens- und technologieorientierte Branchen in Thüringen stärken, werden wir somit fördern. Wir werden die Unterstützung der Hochschulen bei Gründungsinitiativen aus- bauen.

WIRTSCHAFT, APBEIT UND ENEPGIE

 

SOZIALE MAPfiTWIPTSCHAFT– VEPANTWOPTUNG G WACHSTUM FÜP THÜPINGEN

Soziale Markwirtschaft für Thüringen: Wir stehen für einen Aufbruch in eine wett- bewerbsorientierte und ressortübergreifende Wirtschaftspolitik, damit Thüringen seine soziale Verantwortung wahrnehmen kann. Gemeinsam setzen wir uns da- für ein, Thüringen als Land der Innovation und des Wachstums, der guten Arbeit und guten Löhne zu stärken. Wir werden die Schwerpunkte auf eine nachhaltige Wirtschaftspolitik legen, die den Herausforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht wird, gute Arbeitsbedingungen sichert und gleichzeitig den wirtschaftli- chen Fortschritt vorantreibt. Wir wissen: Wirtschaftspolitik in Thüringen ist Politik für Arbeitnehmer, Industrie und Mittelstand sowie gute Sozialpartnerschaft, die wir zusammen mit Kammern, Gewerkschaften und Verbänden gestalten wollen.

 

REGIONALE WEPTSCHÖPFUNG STEIGERN –

EPMÖGLICHUNGSfiULTUP SCHAFFEN

Im Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik für Thüringen stehen die Stärkung der regi- onalen Wertschöpfung und die Steigerung der Produktivität. Die Neuordnung der globalen Arbeitsteilung, der Lieferketten und die beschleunigte Transformation eröffnen Thüringen Chancen der Neupositionierung.

Wir brauchen daher eine »Ermöglichungskultur«, die Wirtschaftspolitik auch als Gesellschaftspolitik begreift und durch Entbürokratisierung und Digita- lisierung, aber auch durch ein investitionsfreundliches Grundklima und Verän- derungsbereitschaft der Thüringerinnen und Thüringer Anreize und Impulse für unternehmerisches Handeln, Gründergeist und Flexibilität setzt.

Thüringen verfügt über vielversprechende Potenziale für eine gesteigerte Wertschöpfung, Prozess- und Produktinnovation. Unsere Wirtschaftspolitik will aktiv die Voraussetzungen dafür schaffen, diese zu heben.

Wir stehen für eine Willkommenskultur in Thüringen. Das ist ein Stand- ortfaktor, um Fachkräfte, Investorinnen und Investoren nach Thüringen zu holen und zu halten.

TPANSFORMATION G INNOVATION –

ZUKUNFT DURCH WETTBEWEPBSFÄHIGKEIT

Unser Ziel ist es, eine zukunftsfähige Wirtschaft aufzubauen, die durch Innovati- onskraft und Wettbewerbsfähigkeit besticht. Dabei liegt der Fokus auf der Steige- rung der Wertschöpfung durch eine klare Ausrichtung auf Themen- und Me- gatrends, die langfristig die wirtschaftliche Entwicklung prägen werden. Dieses umfasst unter anderem den technologischen Wandel, nachhaltige Energielösun- gen und die Förderung innovativer Branchen.

Viele Branchen befinden sich bereits in tiefgehenden Transformationsprozessen. Dafür bedarf es nicht nur finanzieller Unterstützung, sondern guter Standortbe- dingungen. Wir schaffen klare Rahmenbedingungen und Unterstützungsleistun- gen für Unternehmerinnen und Unternehmer, damit sie diese Prozesse meistern und hochwertige, tarifgebundene Arbeitsplätze schaffen können. Notwendig ist ein Abbau bürokratischer Verfahren, die Beschleunigung von Planungs- und Ge- nehmigungsverfahren sowie die Verhinderung von Doppelstrukturen. Dabei heißt Vereinfachung nicht, dass soziale Standards abgebaut werden.

Zudem wollen wir die Einführung einer Experimentierklausel prüfen, welche den Kommunen die Möglichkeit einräumt, bei regulatorischen und bürokratischen Regelungen von den allgemein gültigen Regeln abweichen zu können.

Wir werden ein Gesprächsformat mit Gewerkschaften, Betriebsräten, Kommunen und Einzelhandelsverbänden anbieten, um im Dialog Modernisierungen im La- denöffnungsgesetz zu verabreden.

FÖPDERPOGPAMME VEPEINFACHEN –

UNTERNEHMEN GEZIELT UNTERSTÜTZEN

Die Förderprogramme werden vereinfacht und standardisiert, so dass die digitale Abwicklung ausgeweitet werden kann. Die Abwicklung der Förderprogramme wird bestmöglich gebündelt.

Wir werden die nachgeordneten Bereiche des Wirtschaftsministeriums und landeseigene Gesellschaften mit Blick auf Effizienzgewinne evaluieren. Vor diesem Hintergrund werden wir eine aktive und vorausschauende Förderpolitik betreiben, die durch regelmäßige Erfolgskontrollen Effizienz sicherstellt. Wir wer- den uns in der Verwendungsnachweisprüfung auf die Sachberichte konzentrie- ren, eine Belegprüfung findet grundsätzlich risikoorientiert im Stichprobenver- fahren statt.

Die Unterstützung gewerblicher Investitionen aus der Gemeinschaftsauf- gabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) wird auf die Er- höhung der Produktivität und des Wachstums in den Unternehmen sowie die Be- gleitung des Transformationsprozesses fokussiert. Dabei werden Standort- und Beschäftigungssicherung und soziale Vorgaben sowie das in Thüringen geltende Leiharbeitskriterium berücksichtigt.

Die auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichteten Kleinstförderprogramme werden überprüft, vereinfacht und gegebenenfalls zu- sammengeführt.

Wir stellen sicher, dass die Ko-Finanzierung von EU- und Bundesmitteln bei für Thüringen relevanten Programmen erfolgt. Dies gilt auch für die aktuellen Förderinitiativen, bei denen der Bund eine Mitfinanzierung der Länder zur För- dervoraussetzung macht.

INVESTITIONS-UND TRANSFOPMATIONSFONDS –

DIE WIRTSCHAFT FÜP DIE ZUKUNFT FIT MACHEN

Durch die Einrichtung eines Transformations-, Technologie- und Innovations- fonds schaffen wir die notwendigen finanziellen Mittel, um den Mittelstand und die Industrie zukunftssicher zu machen. Größere Fördervorhaben knüpfen wir an ein tragfähiges Konzept zur Sicherung der Standort- und zur Beschäftigungsent- wicklung sowie zur Neuansiedlung. Wir prüfen ob tarifgebundene Unternehmen einen Förderbonus erhalten können. Damit sichern wir nicht nur Arbeitsplätze, Standorte und Tariflöhne, sondern auch den Übergang in die digitale und tech- nologische Zukunft. Den Bürgschaftsrahmen für die gewerbliche Wirtschaft wol- len wir bedarfsgerecht erhöhen.

Wir wollen mit einer vorausschauenden Innovationspolitik die Bundesfi- nanzierungsquote in Thüringen steigern und mit der Landesentwicklungsgesell- schaft (LEG) klimaneutrale Technologie- und Innovationsparks entwickeln. Die Ansiedlung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) soll für eine Interaktion mit dem regionalen Innovationsökosystem genutzt werden. Wir wer- den uns beim Bund um weitere derartige Ansiedlungen bemühen.

Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen wollen wir auf Landes- ebene sicherstellen, dass es keine Mehrbelastung für Wirtschaft, Mittelstand und Handwerk gibt.

FAIRE VEPGABE UND GUTE ARBEIT –

IN THÜRINGEN INVESTIEPEN

Öffentliche Vergaben wollen wir erleichtern, verschlanken und beschleunigen mit dem Ziel einer höheren Beteiligung. Das Thüringer Vergabegesetz und die Vergabeprozesse werden wir im Lichte der bundesgesetzlichen Vergabe- und Ta- riftreuerechtsreform anpassen. Dabei achten wir auf die Tarifautonomie und set- zen uns für eine stärkere Tarifbindung ein, um faire Arbeitsbedingungen zu ge- währleisten. Wir erkennen auch hierbei die Wichtigkeit der Arbeit der Gewerk- schafterinnen und Gewerkschafter für den gesellschaftlichen Zusammenhalt an.

 

Für die erfolgreiche Ansprache und Betreuung von Investorinnen und In- vestoren wollen wir die Strategie »Invest in Thüringen« weiterentwickeln. Zentrale Erfolgsfaktoren der Strategie sind die Technologieförderung, die Forschungspo- tenziale der Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie aktive Flächenentwicklung, einschließlich einer sinnvollen Entwicklung von Großflä- chen. Durch Revitalisierung von Altstandorten können zusätzlich Missstände be- seitigt und durch sinnvolle Nachnutzung ein effektives Flächenmanagement be- trieben werden. Auch im Rahmen dieser Ansätze soll die Rolle der LEG gestärkt werden.

 

 

GPÜNDEPGEIST ENTFESSELN –

UNTEPNEHMEPTUM FÖPDEPN

Um die wirtschaftliche Dynamik in Thüringen zu fördern, setzen wir auf eine kon- zentrierte Gründungs- und Nachfolgeförderung in enger Kooperation mit der Thüringer Aufbaubank, den Thüringer Sparkassen und Genossenschaftsbanken, der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen sowie dem Mittelstandsfonds. Die bestehenden Angebote der Gründungsförderung werden wir bündeln und weiterentwickeln. Hierbei soll privates Venture-Capital und pri- vates Engagement der Industrie, des allgemeinen Publikums oder von Stiftungen noch stärker als bisher aktiviert werden.

 

Gründungen sollen erleichtert werden: Bürokratische Hemmnisse sollen abgebaut und die Verfahren vereinfacht werden. Dazu streben wir für Gründerin- nen und Gründer zeitlich begrenzte Befreiungen von Dokumentations- und Be- richtspflichten an. Die Tätigkeit und Struktur des »Thüringer Zentrums für Exis- tenzgründungen und Unternehmertum« (ThEx) werden wir mit Blick auf die Er- füllung der Funktion als erste Anlaufstelle evaluieren. Auch das Hochschulgrün- dernetzwerk ist für uns dabei ein wichtiger Akteur. Technologie- und Gründer- zentren wollen wir zu Inkubatoren weiterentwickeln. Gründungsberatung und – förderung sollen verstärkt die Bedürfnisse von Gründerinnen in den Blick neh- men, um mehr Frauen für den Weg zu eigener Gründung oder Unternehmens- nachfolge zu gewinnen. Gemeinsam wollen wir mögliche Maßnahmen und Pro- jektförderungen zur Unterstützung von Frauen entwickeln. Nebenerwerbsgrün- dungen sollen stärker gefördert werden.

 

WIPTSCHAFTS- G FOPSCHUNGSFÖPDEPUNG –

WISSENSTPANSFEP G NETZWEPfiE STÄPfiEN

Wir wollen die Wirtschafts- und Forschungsförderung stärker miteinander koor- dinieren. Hierzu gehört, bestehende Programme zur Kooperation von Hochschu- len, wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und jungen Unternehmen fort- zuführen, diese für die Bildungszentren des Handwerks zu öffnen sowie an Hochschulen ein Anreizsystem für Forscherinnen und Forscher und transferori- entierte Forschung einzuführen. Durch Praxisseminare zur Unternehmensgrün- dung und Unternehmensnachfolge an den Thüringer Hochschulen erleichtern wir den Übergang von der Wissenschaft in die Wirtschaft und fördern Ausgrün- dungen.

 

Darüber hinaus planen wir die Einführung eines Thüringer Forschungs- Exzellenzprogramms, das gezielt die Entwicklungsbedarfe der Unternehmen in die Forschungseinrichtungen trägt sowie den Transfer von Forschungsergebnis- sen in die Wirtschaft und Kooperationen von regionaler Wirtschaft unterstützt. Wir wollen die Kooperation zwischen öffentlicher Hand, regionalen Unterneh- men, Start-ups, Wissenschaft und Forschungseinrichtungen ausbauen. Netz- werke, die Forschung und Entwicklung (F&E), Produktion, Design und Marketing

 

miteinander verbinden, werden aktiv unterstützt, um die Innovationskraft Thü- ringens zu stärken. Eine besondere Bedeutung besitzt dabei die Förderung der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Diese Einrichtungen tragen in ei- nem erheblichen Maß zum Transfer von Forschungsergebnissen bei und sind das Bindeglied zwischen der universitären Grundlagenforschung und der Umsetzung der Ergebnisse am Markt.

 

Wir setzen uns für innovative Projekte in der Digitalwirtschaft ein. Wir werden die »de:hub-Initiative« des Bundes in Thüringen unterstützen und auf Bundesebene für weitere Standorte in Thüringen werben.

 

Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich zu regionalen Transfor- mationsnetzwerken zusammenschließen, wollen wir unterstützen, um den in- dustriellen Wandel vor Ort insbesondere im Austausch mit den Sozialpartnern sowie den Kommunen zu befördern.

 

HANDWEPfi ALS SÄULE UNSEPEP WIPTSCHAFT

STAPfiE BETPIEBE MIT ZUfiUNFT

Unternehmertum und Gründungen sind gerade im Handwerk die Grundlage des Wirtschaftens. Das Handwerk bietet für viele Menschen gute Arbeit und faire Löhne in allen Regionen unseres Landes. Wir werden die bestehenden, hand- werksspezifischen Förder- und Ausbildungsangebote gezielt weiterentwickeln und die Meistergründungsprämie in die Gründungsförderung integrieren. Ferner setzen wir uns für eine Ausweitung der Nachfolgeplattform in allen Kammerbe- reichen ein.

 

THÜPINGENS TOUPISMUSSTPATEGIE STÄPfiEN

WEPTSCHÖPFUNG G PEGIONALE IDENTITÄT FÖPDEPN

Die Tourismusstrategie des Landes werden wir fortschreiben. Dabei legen wir den Fokus auf die Stärken des Freistaats, die wir gemeinsam mit den touristischen Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern herausarbeiten werden. Zentrales Ziel unserer Strategie wird es sein, die Wertschöpfung im Tourismus zu erhöhen und die positiven wirtschaftlichen Effekte, die von Reisen nach oder innerhalb von Thüringen für andere Branchen ausgehen können, zu erschließen. Wir wol- len nicht nur Planungssicherheit und Leistungsfähigkeit bei der Erledigung öf- fentlicher Aufgaben im Tourismus ermöglichen sowie die Arbeit der regionalen Tourismusverbände langfristig sicherstellen, sondern auch die Kurorte im Pro- zess der Transformation unterstützen. Die Dichte an UNESCO–Welterbe ist ein Thüringer Alleinstellungsmerkmal, das vermehrt auch mit konkreten touristi- schen Projekten genutzt werden sollte.

 

Wir wollen unsere touristischen Regionen stärken und Planungssicher- heit bezüglich der Landesanteile für Destinationsmanagementorganisationen (DMO) schaffen und erleichtern ihnen eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit.

 

 

TOUPISMUS G SPOPT VEPBINDEN –

fiONZEPTE FÜP THÜPINGENS PEGIONEN

Für die Weiterentwicklung touristischer Infrastruktur vor Ort bedarf es neben ei- ner regionalen Akzeptanz auch die Betrachtung von ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten. Mit Blick auf das sich verändernde Klima und die daraus resultierende Frage nach Schneesicherheit im Thüringer Wald hat die Landesregierung das besondere Interesse, Synergien zwischen Tou- rismus und Sport deutlicher zu nutzen und weiterführende Investitionen in Tou- rismus- und Sportstätteninfrastruktur nur im Rahmen eines ganzheitlichen Ent- wicklungskonzepts für die Region zu tätigen, welches die ganzjährige gemein- same touristische und sportliche Nutzung sicherstellt.

 

Wir werden die von den regionalen Planungsgemeinschaften definierten Tourismusorte und -regionen bei ihrer Entwicklung durch Infrastrukturförderung weiter unterstützen und dazu nach Möglichkeit auch Ersatzinvestitionen in den Kreis der Fördertatbestände aufnehmen.

 

WANDER- UND RADWEGE PFLEGEN –

INFRASTPUSTUR UND NATUR VEPBINDEN

Die Tätigkeit und Struktur der Thüringer Tourismusgesellschaft werden wir eva- luieren. Die Pflege des Netzes touristisch relevanter Wanderwege durch Thürin- genForst werden wir fortsetzen. Die Einbeziehung weiterer touristisch genutzter Erholungswege in die Wegepflege, insbesondere von Radwegen und Mountain- bike-Trails im Wald, werden wir prüfen.

Um die benötigten Fachkräfte zu finden und zu halten, müssen die Ar- beitsbedingungen im Tourismus verbessert werden. Gemeinsam mit den Sozial- partnern und Verbänden werden wir entsprechende Maßnahmen definieren.

FACHKRÄFTE GEWINNEN UND BINDEN

THÜRINGEN ALS LAND DEP GUTEN ARBEIT

Wirtschaftliche Dynamik und gute Arbeit sind kein Widerspruch, sondern bedin- gen sich. Gute Arbeit bedeutet auch mehr mitbestimmte Arbeit, höhere Tarifbin- dung sowie die Zurückdrängung des Niedriglohnsektors. Wir werden die Sozial- partnerschaft zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Gewerkschaften mit geeigneten Maßnahmen und Initiativen stärken. Dafür werden wir einen ständigen Dialog zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Gewerkschaf- ten »Wachstum und Arbeitsplätze« einrichten. Mindestens einmal im Jahr wird die Landesregierung eine Betriebs- und Personalrätekonferenz durchführen. Die

»Transformations- und Technologieberatungsstelle« (TTBS) werden wir evaluieren und streben eine Fortführung an. Die Bündnisse und Trialogformate mit den So- zialpartnern werden wir intensivieren. Gemeinsam mit den Wirtschafts- und So- zialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit schreiben wir die Strategie für Fachkräftesicherung fort. In diesem Zuge werden wir die »Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung« (ThAFF) weiterentwickeln.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Kinderbetreuung mit dem Beruf ist eine enorme Herausforderung – für die Familien und die Unternehmen. Wir wollen Unternehmerinnen und Unternehmer dabei unterstützen, Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit zu etablieren.

BERUFLICHE AUSBILDUNG G WEITERBILDUNG –

CHANCEN FÜP ALLE GENERATIONEN SCHAFFEN

Wir wertschätzen die intensive Arbeit der Industrie- und Handwerkskammern in der Aus- und Fortbildung.

Eine zukunftsorientierte Wirtschaft erfordert qualifizierte Fachkräfte. Deshalb setzen wir auf die kostenfreie Meisterausbildung und die Ausweitung des Meisterbonus auf höhere Berufsabschlüsse, wie zum Beispiel Technikerinnen und Techniker, um Anreize für berufliche Qualifikation zu schaffen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch zielgerichtete und hochwertige An- gebote der Berufsorientierung, den Tag in der Praxis und die Verknüpfung mit Praktikumsbörsen bieten wir jungen Menschen Einblicke in die Arbeitswelt und erleichtern den Übergang in den Beruf. Um mehr Nachwuchs für duale Ausbil- dungen zu gewinnen, sollen Aufstiegsmöglichkeiten in der höheren beruflichen Bildung bis zu den Abschlüssen Bachelor Professional und Master Professional bekannter werden.

Im Sinne des lebenslangen Lernens werden wir das Fördersystem für Wei- terbildungen entbürokratisieren und gezielt berufsbegleitende Weiterbildungs- modelle mit geringerer Abwesenheitszeit sowie betriebliche Investitionen in Qua- lifikation und Weiterbildungen fördern. Viele berufstätige Eltern sind für die Teil- nahme an Weiterbildungen auf Kinderbetreuung angewiesen. Fort- und Weiter- bildungen müssen sich dabei an den Bedarfen der Beschäftigten und der Unter- nehmen orientieren.

 

DUALE AUSBILDUNG STÄRKEN

ZUKUNFTSCHANCEN FÜP JUNGE MENSCHEN

Wir stehen für eine gezielte Stärkung der Berufsausbildung, insbesondere die Er- höhung von Attraktivität und Qualität der Erstausbildung, um mehr Jugendliche für berufliche Ausbildung zu begeistern. Dazu gehört auch die Stärkung der du- alen und (berufsfach-)schulischen Ausbildung in Engpassberufen sowie die För- derung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im Handwerk auf Grundlage einer Bedarfsanalyse. Wir ermöglichen die aktive Kontaktaufnahme mit jungen Menschen ohne konkrete berufliche Anschlussperspektive durch die Berufsbera- tung.

Ein zentrales Anliegen ist der Erhalt des Berufsschulnetzes auch im länd- lichen Raum und damit der wohnort- und betriebsnahen Berufsausbildung, die durch mehr digitale Vernetzung und Angebote unter dem Dach einer »digitalen Berufsschule«, berufsübergreifende Unterrichtseinheiten und die Kooperation von Unternehmen sowie die Nutzung von Ausbildungsverbünden gestärkt wer- den soll. An überregional genutzten Berufsschulstandorten ist zudem die Schaf- fung von Internatskapazitäten zu prüfen. In diesem Kontext soll die Gründung eines Azubiwerks als unabhängige, rechtlich selbstständige Einrichtung geprüft werden. Dies ermöglicht jungen Menschen, wohnortnah qualifiziert zu werden und gleichzeitig den Anforderungen der modernen Arbeitswelt sowie der Mobili- tät gerecht zu werden.

 

APBEITSKRÄFTE FÜR THÜRINGEN

GUTE BEDINGUNGEN FÜP ALLE ǪUALIFIKATIONEN

Ein Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist es, die Bleibequote von Absolventinnen und Absolventen der Thüringer Hochschulen zu erhöhen. Mit einem »Thüringen-Sti- pendium« werden wir für Studentinnen und Studenten in Mangelberufen Anreize schaffen, nach dem Abschluss in Thüringen eine Arbeit aufzunehmen, indem für jedes Arbeitsjahr in Thüringen ein Teil der Förderung von der Rückzahlung befreit wird.

 

Wir werden zudem die Landesarbeitsmarktprogramme überprüfen und auf Synergien mit Bundesprogrammen hin optimieren, um die Arbeitsaufnahme zu erleichtern und bestehende Programme effizienter fortzuführen. Die Landes- arbeitsmarktprogramme werden wir entsprechend weiter finanzieren.

 

Darüber hinaus werden wir eine Strategie erarbeiten, wie alle jungen Menschen einen Schul- und Berufsabschluss erreichen können. Wir werden eine umfassende Strategie zur Qualifizierung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer, die in besonderer Weise in von Strukturwandelprozessen betroffenen Bran- chen arbeiten, vorlegen.

 

INTEGPATION UND TEILHABE DUPCH APBEIT –

CHANCEN MIT VEPANTWOPTUNG VEPBINDEN

Angesichts der anhaltenden Herausforderungen durch Zuwanderung, demogra- fischen Wandel und aufgrund der humanitären Verantwortung gegenüber Mig- rantinnen und Migranten erkennen wir Integration und Teilhabe als wichtige Daueraufgabe an.

 

Eine erfolgreiche Integration erfordert gezielte Maßnahmen. Die Evaluie- rung und Absicherung der Integrationsprogramme soll sicherstellen, dass Men- schen mit Bleibeperspektive eine echte Chance auf Teilhabe und Integration er- halten. Dazu gehört ein einfacher und schneller Zugang zu Sprachkursen und Nachqualifizierungsprogrammen, um die Vereinbarkeit von Arbeitsaufnahme und Spracherwerb zu erleichtern.

 

Gleichzeitig setzen wir auf die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit. Dies fördert nicht nur den sozialen Zusammenhalt, sondern schafft auch die Grundlage für eine erfolgreiche Integration.

 

Zu einer gelingenden Integration gehört für uns, die chancengleiche Teil- habe von Menschen mit Migrationsbiografie am wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. Dies erfordert die aktive Mitwirkung aller Beteiligten.

 

BEPUFLICHEP EINSTIEG G ANEPfiENNUNG

POTENZIALE FÜP THÜPINGEN NUTZEN

Auch die Beschäftigung von anerkannten Migrantinnen und Migranten und die Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften hat zur Stärkung der Thüringer Wirt- schaft in den vergangenen Jahren beigetragen. Um dieses Potenzial bestmöglich und zugunsten aller zu nutzen, ist eine schnelle und den Qualifikationen der zugewanderten Menschen entsprechende Arbeitsmarktintegration wichtig. Dafür benötigen wir eine zielgerichtete und effiziente Förderung zur beruflichen Qua- lifizierung und Integration.

Für Jugendliche und junge Erwachsene mit geringer Schulbildung braucht es Formen der Nachqualifizierung und Weiterbildung, um sie auch zu eigenen Integrationsanstrengungen zu befähigen.

Zur Überwindung von Sprachbarrieren ist im Bedarfsfall eine schnelle und professionelle Kommunikation über Dolmetscherinnen und Dolmetscher notwendig. Hierfür hat sich in Thüringen in der Vergangenheit die Nutzung von Video- und Audiodolmetscherinnen und Video- und Audiodolmetschern be- währt. Das wollen wir fortsetzen.

Information und Beratung zu örtlichen Strukturen und Verwaltungsab- läufen beschleunigt die Integration zugewanderter Menschen, deshalb gibt es auch weiterhin einen Bedarf an spezialisierten Beratungsangeboten.

INKLUSION IM APBEITSMAPfiT

CHANCEN FÜP MENSCHEN MIT BEHINDEPUNGEN

Auch Menschen mit Behinderungen wollen wir eine faire Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen. Wir werden die Integrationsfachdienste befähigen, die Barrieren in deren Arbeitsumfeld zu reduzieren. Arbeitgeberinnen und Arbeitge- ber werden wir bei der Schaffung eines barrierearmen Arbeitsumfelds unterstüt- zen. Gleichzeitig gilt, dass Menschen mit Behinderungen frei wählen können, ob sie sich mit Hilfe in den Arbeitsmarkt integrieren oder in einer Werkstatt arbeiten wollen. Deshalb werden wir uns für den Erhalt von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einsetzen

 

FACHfiPÄFTEGEWINNUNG STÄPfiEN

INTEGPATION VON APBEITS- G FACHfiPÄFTEN

Eine gezielte Anwerbeoffensive für ausländische Fachkräfte und Auszubildende wird das Fachkräftepotenzial in Thüringen erweitern. Die Bündelung beschleu- nigter Fachkräfteverfahren in der zu schaffenden zentralen Landesausländerbe- hörde durch Entbürokratisierung und Standardisierung, beschleunigte Anerken- nungen von Berufsabschlüssen sowie ein einfacher Zugang zu Nachqualifizie- rungsprogrammen stellen eine zügige Chance auf eine berufliche Perspektive si- cher. Dabei leistet auch die Arbeit der freien Träger einen großen Beitrag.

 

Die »German Professional School« (GPS) wird evaluiert und weiterentwi- ckelt, um eine praxisorientierte Ausbildung auf höchstem Niveau zu gewährleis- ten und den Bedarfen der Thüringer Unternehmen an ausländischen Fachkräf- ten und Auszubildenden besser gerecht zu werden. Für uns ist die zügige Auf- nahme in den Arbeitsmarkt prioritär.

 

SICHEPE ENEPGIEVEPSOPGUNG FÜP THÜPINGEN –

TECHNOLOGIEOFFENHEIT G VEPLÄSSLICHfiEIT

Wir setzen auf eine technologieoffene Energiepolitik, die sowohl die Versorgungs- sicherheit als auch die Bezahlbarkeit von Energie gewährleistet. Die Verfügbar- keit, Bezahlbarkeit und Planbarkeit der Energieversorgung, insbesondere mit er- neuerbarer Energie vor Ort, sind in der Wirtschaft entscheidende Standortfakto- ren. Wir sehen den Ausbau der erneuerbaren Energien daher als Chance für die Steigerung des Wohlstandes in Thüringen und setzen auf eine sozial und wirt- schaftlich verträgliche Energiewende.

 

Erdgas bleibt entsprechend der Kraftwerkstrategie der Bundesregierung mit einem sehr hohen Anteil am Primärenergieverbrauch in Thüringen eine Brü- ckentechnologie ins erneuerbare Zeitalter. Dabei sollten verschiedene Lieferquel- len, insbesondere Leitungsgas, genutzt werden, um einen Beitrag zu Versor- gungssicherheit und bezahlbarer sowie nachhaltiger Energie für Verbraucherin- nen und Verbraucher und Unternehmen in Thüringen zu leisten.

 

Mit einem Energiemix aus Geo-, Bio-, Solar-, Wasser- und Windenergie sowie zukünftig Wasserstoff legen wir den Grundstein für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung. Beim Übergang zu einer CO₂-neutralen Pro- duktion werden wir die Thüringer Wirtschaft und Industrie unterstützen. Die Sek- torenkopplung, Elektrifizierung und Maßnahmen zur Senkung des Energiever- brauchs nehmen dabei eine wesentliche Rolle ein.

 

fiLAPE PECHTLICHE GPUNDLAGEN SCHAFFEN

ENEPGIE MIT VEPANTWOPTUNG GESTALTEN

Ein Thüringer Energiegesetz wird als rechtlicher Rahmen für diese Umstellung

dienen. Hier sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, Energieverbrauch-

 

und -erzeugung sowie die notwendige Netz- und Speicherinfrastruktur zusam- menzuführen. Unser Ziel ist es, genügend Strom aus einem breiten Mix von er- neuerbaren Quellen in Thüringen zu erzeugen, um unseren eigenen Stromver- brauch bilanziell selbst zu decken. Dabei braucht es klare Erzeugungsmengenzi- ele für den Ausbau, die sich am tatsächlichen Bedarf bei geringstmöglichen Flä- chenverbrauch orientieren. Ziel ist es, die lokale Wertschöpfung durch technolo- gieoffene und verbrauchsnahe Strom- und Wärmeerzeugung für Großflächen, Gewerbegebiete und Industriestandorte zu erhöhen und den Wasserstoff-Hoch- lauf in Thüringen gemeinsam zu gestalten. Das vorhandene Gasnetz wollen wir erhalten und zukünftig für Wasserstoff nutzbar machen.

 

Bei der Planung werden wir das bisherige System der Ausweisung von

»Vorranggebieten Windenergie« grundsätzlich beibehalten, einschließlich der Möglichkeit, Vorranggebiete für eine industrienahe Erzeugung auszuweisen. Grundsätzlich gilt: Keine Windkraft im Wald. Ausnahmen sollen auf drängenden kommunalen Wunsch hin vor Ort möglich sein.

 

PEGIONALE ENEPGIEEPZEUGUNG STÄPfiEN

NÄHE ZUM VEPBPAUCHEP ALS GPUNDSATZ

Ziel muss sein, möglichst viel Energie dort zu erzeugen, wo sie auch benötigt und verbraucht wird: regional und dezentral. Wir wollen vorhandene Abwärme-Quel- len insbesondere der Industrie nutzen, daher setzen wir uns gegenüber dem Bund für ein Absicherungsinstrument ein und prüfen ggf. ergänzende Landesin- strumente. Die Geothermie ist stärker zu fördern. Wir unterstützen praxisorien- tierte Forschung und Pilotprojekte von Geothermie-Projekten und erleichtern de- ren Genehmigung. Für Investitionen in die Tiefengeothermie unterstützen wir die kommunalen Partner in der Erkundung und Absicherung der Investitionen. Wenn landeseigene Flächen nicht vom Land zur Energiegewinnung genutzt wer- den können, dann ermöglichen wir die Verpachtung von Liegenschaften.

 

Zusammen mit der Thüringer Energiewirtschaft werden wir einen Maß- nahmenplan zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Landes- und kommunaler Ebene erarbeiten. Darüber hinaus bedarf es einer konsequenten Vereinheitlichung und Digitalisierung der Verfahren.

 

NETZE G SPEICHEP AUSBAUEN –

INFPASTPUfiTUP SICHEPN G STÄPfiEN

Wir setzen auf eine Netz- und Speicheroffensive, um die Energieversorgung Thü- ringens zu sichern. Dazu gehört auch die Nutzung von Pumpspeicherstandorten. Der Netzausbau ist dabei der Dreh- und Angelpunkt der Transformation des Ener- giesystems. Das erfordert die gemeinsame Erarbeitung und Durchsetzung einer Netzausbaustrategie mit Land, Kreisen, Kommunen und Netzbetreibern an ei- nem Tisch. Im Rahmen des Energiegesetztes etablieren wir Regelungen zu

 

 

 

Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden sowie Agri-PV auf landwirt- schaftlichen Flächen. Gleiches gilt für die zu erarbeitende Wasserstoffstrategie.

 

Die TEAG, die TEN und die Thüringer Stadtwerke werden wir als zentrale Energiedienstleister für Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Handel von Energie unterstützen, eigene, dezentrale erneuerbare Energiequellen sowie in- novative Geschäftsmodelle wie virtuelle Kraftwerke aufzubauen. Die Zulassungs- verfahren zur Einspeisung, insbesondere von PV-Strom, durch die Netzbetreiber müssen deutlich beschleunigt werden. Hier prüfen wir regulatorische Vereinfa- chungen. Die ThEGA ist hierbei ein wichtiger Akteur in der Beratung von Stadtwer- ken und Unternehmen.

 

EFFIZIENTE VEPFAHPEN FÜP EPNEUEPBAPE –

STPUfiTUPEN NUTZEN G AUSBAUEN

Wir werden die Verfahren für das Repowering von Energieerzeugungsanlagen vereinfachen und beschleunigen, indem wir vorhandene Anlagen als Präqualifi- kation bei Anträgen für neue Anlagen einstufen. Wo immer wirtschaftlich sinn- voll, wollen wir bestehende Flächen nutzen. Gemeinsam mit dem Bund wollen wir Anreize für die Energiewirtschaft schaffen, konkrete Projekte zur Gewinnung von Solarenergie entlang der Autobahn umzusetzen. Auch Parkplätze und Lärm- schutzwände entlang von Autobahnen sollen so zur Energiegewinnung genutzt werden. Im Sinne einer Bündelung von Infrastruktur kommen dafür auch Lan- des- und Bundesstraßen, Bahn- und Stromtrassen in Betracht.

 

Wir werden Maßnahmen ergreifen, um die Energiebilanz von landesei- genen Liegenschaften in einem realistischen Zeithorizont zu verbessern und Kosten einzusparen. Wir prüfen ein Sonderprogramm »Eigenstromerzeugung für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe« und eine Initiative zur Errichtung von Großspeichern in Gewerbegebieten. Wir werden uns dafür einset- zen, dass der regulatorische Rahmen für »Energy Sharing« zügig vereinfacht und die Gründung von »Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften« unkompliziert mög- lich wird. Wir bekennen uns zur Förderung von Quartierskonzepten zur Energie- einsparung und Energieerzeugung und von Bioenergiedörfern mit Wärmespei- cherung.

 

WÄPMEWENDE G BÜPGEPENEPGIE FÖPDEPN –

NACHHALTIGE ENEPGIE ÜBEPALL EPMÖGLICHEN

Um Investitionen in die Wärmewende auch Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zu ermöglichen, werden wir eine Unterstützung im Bereich energe- tische Gebäudesanierung auf den Weg bringen. Zudem wollen wir die Kommunen und ihre Stadtwerke beim Ausbau und der Finanzierung ihrer Nah- und Fernwär- meversorgung besser unterstützen und dabei auch den Einsatz neuer Fernwär- mequellen aus erneuerbaren Energien (Geothermie, Solarthermie, Großwärme- pumpen, Bioenergie, etc.) verstärken. Insbesondere werden wir die Kommunen

 

in die Lage versetzen, notwendige Eigenanteile für Förderverfahren als Kreditauf- nahme zu leisten, indem wir Investitionen in die Energiewende kommunalrecht- lich als rentierlich bewerten und entsprechend das Kommunalrecht anpassen. Kommunen erhalten weiterhin Unterstützung um ihre Klimaschutz- und Ener- gieprojekte gezielt umzusetzen.

 

Mit Bürgerenergie bleibt die Wertschöpfung der Energieerzeugung bei den Thüringerinnen und Thüringern. Wir wollen den Anteil der Bürgerenergiege- nossenschaften erhöhen. Dazu werden wir Genossenschaften in der Planungs- phase organisatorisch und finanziell unterstützen. Darüber hinaus prüfen wir zusammen mit der Energiewirtschaft Beteiligungsinstrumente für Bürgerinnen und Bürger.

 

Da Energieversorgung sicher sein muss, überprüfen wir gemeinsam mit der Energiewirtschaft das Krisenmanagement bei den Themen Energie und Inf- rastruktur.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MIGPATION, SICHEPHEIT UND JUSTIZ

 

FÜP SICHEPHEIT UND OPDNUNG –

VEPANTWOPTUNG fiONSEǪUENT WAHPNEHMEN

Die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ist eine zentrale Auf- gabe des Freistaates. Sicherheit bedeutet jedoch mehr als die Bekämpfung von Straftaten. Die Schutzaufgabe des Staates umfasst nicht nur das Leben und Ei- gentum seiner Bevölkerung, sondern reicht bis zur Stärkung der sozialen Sicher- heit, des Zusammenlebens und der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Rechtsstaates. Unsere Politik im Bereich Migration, Sicherheit und Justiz ist ge- prägt von einer klaren Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und dem festen Willen, die Rechtsstaatlichkeit zu sichern und so Recht und Ge- setz durchzusetzen.

 

PICHTUNGSWECHSEL IN DEP MIGPATIONSPOLITIfi

STEUEPUNG STATT ÜBEPFOPDEPUNG

Es braucht einen Richtungswechsel in der Migrationspolitik, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Geänderte Bedingungen sowie die anhal- tend hohe Zuwanderung von Menschen stellen den Staat, das Gemeinwesen und die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Der derzeitigen Asyl- und Migrati- onspolitik fehlt inzwischen die notwendige Akzeptanz. Mit der Einwanderung verbundene Probleme müssen als solche benannt und gelöst werden.

 

Wir unterscheiden klar zwischen gezielter Zuwanderung in den Arbeits- markt sowie Asyl und Flucht. Wir nehmen unsere humanitäre Verantwortung aus Artikel 16a Grundgesetz wahr und wollen denen helfen, die schutzberechtigt sind. Wer keinen Schutzgrund hat, über seine Identität täuscht oder sich nicht an Re- geln hält, insbesondere Straftaten begeht, muss unser Land wieder verlassen.

 

Wir setzen uns entschlossen dafür ein, dass Thüringen ein weltoffenes Bundesland ist, das Zuziehenden das Ankommen und die Integration erleichtert. Gleichzeitig braucht es im Bereich der qualifizierten Fachkräfteeinwanderung Er- leichterungen für Arbeitswillige auch aus Nicht-EU-Staaten, eine Reduzierung der Bürokratie und legale Wege nach Deutschland zum Zweck der Arbeitsauf- nahme. Wir erkennen an, dass wir auch auf Zuzug angewiesen sind. Wir unter- stützen die vom Thüringer Innenministerium in diesem Sinne bereits ergriffenen Maßnahmen und setzen auf eine gezielte Entlastung der Kommunen durch die Erhöhung der Landeskapazitäten bei der menschenwürdigen Unterbringung von Migrantinnen und Migranten. Wir befürworten Integration unter anderem durch dezentrale Unterbringung, schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt und Spracher- werb für Menschen mit Bleibeperspektive.

 

Personen mit geringer Bleibeperspektive, beispielsweise aus sicheren Herkunftsländern oder Zweit- und Folgeantragsstellerinnen und -antragstellern, sollen nicht auf die Kommunen verteilt werden. Wir sichern die Erstellung und Einhaltung von Gewaltschutzkonzepten in Gemeinschaftseinrichtungen des

 

 

 

Landes. Die Erstaufnahmeeinrichtungen in Suhl und Eisenberg werden wir

schließen und Nachfolgelösungen finden.

 

LANDESAUSLÄNDEPBEHÖPDE FÜP MIGPATION –

OPDNUNG G EFFIZIENZ SICHEPSTELLEN

Ein wichtiger Baustein wird die Schaffung einer zentralen Landesausländerbe- hörde sein, die Aufnahme, Anerkennung von Berufsabschlüssen, Integration und Rückführung bündelt. Dabei werden alle Abläufe, wie etwa Passersatzbeschaf- fung, Koordination mit Bundesbehörden und Abschiebungen, effektiv koordi- niert, sodass die entsprechenden Strukturen zentral zur Verfügung stehen und genutzt werden können.

 

So könnten Verfahren, die in der Zuständigkeit der kommunalen Auslän- derbehörden liegen, vereinfacht und beschleunigt werden. Die Landesbehörde kann insbesondere im Kontext der Fachkräfteeinwanderung eine wichtige Rolle im Rahmen der Visaverfahren und der Anerkennung beruflicher Qualifikation übernehmen und dadurch Verfahren beschleunigen. Gleichzeitig sorgen wir für eine Beschleunigung der Asylverfahren sowie die konsequente Durchsetzung des Ausweisungsinteresses bei straffällig gewordenen Ausländerinnen und Auslän- dern. Dies gilt auch für Personen, die über ihre Identität getäuscht haben. Zudem werden wir eigene Abschiebehaftplätze für Ausreisepflichtige schaffen.

 

STAPfiE GPENZEN, STAPfiE ZUSAMMENAPBEIT

FÜP EIN GEOPDNETES EUPOPA

Wir unterstützen die Initiativen der EU und des Bundes, die Migration nach Eu- ropa und Deutschland bei Einhaltung humanitärer Standards für Geflüchtete ver- lässlich zu steuern und zu ordnen. In diesem Zusammenhang setzen wir uns für eine Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten, insbesondere um Marokko, Algerien und Tunesien, ein und begrüßen Anstrengungen des Bundes für den Abschluss von Rückführungs- und Migrationsabkommen. Thüringen unterstützt die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).

 

Wir unterstützen das Vorhaben der EU-Asylreform, an den EU-Außen- grenzen striktere Kontrollen und Registrierungen durchzuführen sowie rechts- staatliche Asylverfahren an den Außengrenzen umzusetzen. Nur Personen mit Bleibeperspektive sollen in die Mitgliedstaaten gebracht werden. Bis zur Umset- zung eines verbesserten EU-Außengrenzschutzes setzen wir uns für Kontrollen an den relevanten deutschen Außengrenzen ein.

 

Wir werden die irreguläre Einreise nach Deutschland reduzieren. Wir kommen unserer bundesstaatlichen Verantwortung im Rahmen der Verteilung nach. Deshalb werden wir von weiteren eigenen Thüringer Sonderaufnahmepro-

grammen absehen. Wir unterstützen die Forderung, ausreisepflichtigen Personen künftig keinen Anspruch auf Sozialleistungen in voller Höhe mehr einzuräumen, sondern existenzsichernde Mindestleistungen zur Verfügung zu stellen.

 

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die zügige Umsetzung der Bezahlkarte in ganz Thüringen, die eine klare und transparente Regelung im Bereich der Sozi- alleistungen schafft. Durch eine forcierte Auffindung von untergetauchten Aus- reisepflichtigen und die Bündelung und Beschleunigung von Klagen in Asylver- fahren schaffen wir geordnete und geregelte Prozesse.

 

FÜP EIN SICHEPES THÜPINGEN –

POLIZEI STÄPfiEN, MENSCHEN SCHÜTZEN

Die Sicherheit der Bevölkerung ist eine fundamentale Aufgabe des Freistaates. Wir werden in den kommenden fünf Jahren 1.800 neu ausgebildete Polizistinnen und Polizisten einstellen, um die Sicherheitslage in Thüringen nachhaltig zu ver- bessern. Hierfür müssen mindestens 360 Polizeianwärterinnen und Polizeian- wärter jährlich neu eingestellt werden.

 

Die Nachwuchsgewinnung und -ausbildung bei der Polizei werden wir zukunftsorientiert gestalten. Die Attraktivität des Polizeiberufs wollen wir durch eine zeitgemäße Personalentwicklung, insbesondere durch leistungsbezogene Entwicklungsmöglichkeiten und ein erweitertes Zulagensystem, steigern. Das Bil- dungszentrum Meiningen entwickeln wir zügig zu einem wettbewerbsfähigen Campus weiter, auf dem sowohl exzellente fachliche Ausbildung als auch zeitge- mäße Unterrichts- und Unterbringungsmöglichkeiten ausgebaut werden, um die Abbrecher- und Wiederholerquote möglichst niedrig zu halten. Am Bildungszent- rum Meiningen müssen sich die Ausbildungskapazitäten an den Einstellungs- zahlen der Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ausrichten.

 

MODEPNE AUSPÜSTUNG, STAPfiEP EINSATZ

POLIZEI FIT FÜP DIE ZUfiUNFT

Mit zusätzlichen Fahrzeugen und moderner Ausrüstung, wie unter anderem di- gitalen Endgeräten, Bodycams, und der Prüfung des Einsatzes von Distanz-Elekt- roimpulsgeräten sowie einem Pilotprojekt für die Nutzung von Dashcams, wer- den wir die Thüringer Polizei auf den neuesten Stand bringen. Dies unterstützt die Arbeit und erhöht den Schutz für unsere Beamtinnen und Beamten. Die Kom- munalen Ordnungsbehörden werden wir stärken, indem wir die Erweiterung ih- rer rechtlichen Kompetenzen prüfen.

 

POLIZEIPPÄSENZ IM ALLTAG –

NÄHE G VEPTPAUEN AUSBAUEN

Polizeidienststellen gehören zur Grundinfrastruktur der öffentlichen Daseinsvor- sorge. Gemeinsames Ziel soll es sein, auch künftig eine flächendeckende, prä- sente, wirkungsvolle und bürgernahe Polizeistruktur zu gewährleisten. Den In- vestitionsstau bei der Sanierung von Polizeiliegenschaften werden wir durch ein Investitionsprogramm auflösen.

 

 

 

Die Anzahl der Stellen von Präventionsbeamtinnen und Präventionsbe- amten in den Polizeiinspektionen/Inspektionsdiensten wird von zwei auf vier er- höht, um eine deutliche Verbesserung der Kriminalprävention in der Stadt und auf dem Land sicherzustellen.

 

Wir bekennen uns zur Polizeivertrauensstelle und ihrer Arbeit, die das Vertrauen in die Polizei stärkt.

 

DIGITALISIEPUNG FÜP EFFIZIENZ –

STPEIFENZEIT STATT SCHPEIBAPBEIT

Die Kernaufgaben der Polizei, wie Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Präven- tion, müssen Vorrang haben. Nach dem Grundsatz »Streifenzeit statt Schreibar- beit« werden wir die Präsenz der Sicherheitsbehörden und auch den Kontaktbe- reichsdienst in der Fläche Thüringens stärken. Die Beratung zur Kriminalpräven- tion werden wir weiter ausbauen und Sicherheitspartnerschaften mit kommuna- len Ordnungsbehörden fördern. Durch die Verschlankung von Verwaltungsstruk- turen mittels Digitalisierung und Entlastung von vollzugsfremden Aufgaben wird zudem die Effizienz und Effektivität der Polizeiarbeit weiter gesteigert.

 

Angesichts sich wandelnder Gefahrenlagen und Kriminalitätsphäno- mene passen wir die polizeilichen Handlungsgrundlagen zeitgemäß an. Ermitt- lerinnen und Ermittler werden technisch und rechtlich so ausgestattet, dass sie auch bei immer größeren Datenbeständen zügig und genau ermitteln können. Hierzu gehört auch die rechtssichere Nutzung der Möglichkeiten künstlicher In- telligenz (KI). Dem Einsatz von KI als Unterstützung für die Bewältigung polizeili- cher Aufgaben stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber. KI kann insbesondere Routineaufgaben automatisieren und erleichtern, wodurch Beschäftigte für kom- plexere Aufgaben freigestellt werden. Technik und Software können Polizistinnen und Polizisten zwar entlasten, jedoch nicht ersetzen. Wird KI eingesetzt, sind strenge ethische, juristische und datenschutzrechtliche Standards einzuhalten. Bei allen KI-Entscheidungsprozessen muss am Ende immer noch ein Mensch stehen und entscheiden.

 

PECHTLICHE GPUNDLAGEN STÄPfiEN

FÜP EIN SICHEPES THÜPINGEN

Mit einer Novelle für ein modernes Polizeirecht »Sicheres Thüringen« werden wir mit einem überarbeiteten Thüringer Polizeiaufgabengesetz (ThürPAG) und Thü- ringer Polizeiorganisationsgesetz (ThürPOG) den rechtlichen Rahmen schaffen, um Maßnahmen wie etwa eine Ausweitung der Befugnisse zur Gefahren- und Terrorabwehr, unter anderem durch Videoüberwachung und die Einführung von Messerverbotszonen, umzusetzen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf der Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Unser Maßnahmenpaket umfasst langfristige Präventionsmaßnahmen, verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täterinnen und Täter und die Erweiterung von Kontakt- und Näherungsverboten

 

in Verbindung mit der Möglichkeit der Anwendung einer elektronischen Fußfes- sel zur Aufenthaltsüberwachung.

 

GEWALTPPÄVENTION G SCHUTZ –

SICHEPHEIT FÜP FPAUEN

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention werden wir sicherstellen und zum Schutz von Frauen vor Gewaltstraftaten, insbesondere Femiziden, einen Maß- nahmenplan zur Gewaltbekämpfung und -prävention auflegen. Das Monitoring der Umsetzungsprozesse wird bei der Landeskoordinierungsstelle angesiedelt. Zur Umsetzung des Chancengleichheitsfördergesetzes werden wir ab dem 01.01.2025 eine langfristige, auskömmliche und verlässliche Finanzierung sowie Hilfsangebote flächendeckend sicherstellen. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass Hasskriminalität gegen Frauen in die polizeiliche Kriminalstatistik aufge- nommen wird.

 

Für uns gilt: Die Arbeit mit und an Straffälligen (Tätern) kann auch ein Beitrag zum Opferschutz sein. Sie kann zum Schutz von Frauen beitragen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

 

SCHUTZ IM ALTEP –

SICHEPHEIT G PPÄVENTION FÜP ÄLTEPE

In einer Kommission »Sicherheit im Alter« wollen wir Maßnahmen und Strategien erarbeiten, wie wir die gefühlte und tatsächliche Sicherheit älterer Menschen, insbesondere vor Wohnungseinbrüchen, Handtaschendiebstahl, Enkeltricks und Betrug über das Internet, durch künstliche Intelligenz oder Messengerdienste verbessern können.

 

GLÜCfiSSPIELSTAATSVEPTPAG WEITEPENTWICfiELN– LEGALE ANGEBOTE UND AUFSICHT STÄPfiEN

Wir werden uns im Rahmen der Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages dafür einsetzen, die Wettbewerbsfähigkeit der regulierten und lizensierten Ange- bote zu stärken, um attraktive, verbraucherschützende Alternativen zu illegalen Glücksspielangeboten zu bieten. Die Aufsicht über die Online-Glücksspielange- bote werden wir evaluieren und bündeln.

 

FPEIHEITLICH G WEHPHAFT –

DEMOfiPATIE G VEPFASSUNG SCHÜTZEN

Die Thüringer Verfassung und das Grundgesetz sind Garanten unserer freiheitli- chen Demokratie und der Meinungsfreiheit. Sie zu achten und zu bewahren, ist eine Kernaufgabe des Staates. Wir sorgen für eine aufgabengemäße Ausstattung des Verfassungsschutzes zur Erfüllung seines verfassungsgemäßen Auftrags (Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiöser Extremismus,

 

 

 

Ausländerextremismus). Wir wollen keine Parallelgesellschaften mit eigenen Ge- setzen außerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

 

Eine wehrhafte Demokratie braucht daher einen Verfassungsschutz, der gemäß seinem gesetzlichen Auftrag handlungsfähig ist. Dieser muss daher per- sonell, organisatorisch und technisch hinreichend ausgestattet sein. Der Verfas- sungsschutz widmet sich strikt und ausschließlich seinen verfassungsgemäßen Aufgaben gemäß § 4 Thüringer Verfassungsschutzgesetz. Der Verfassungsschutz ist kein politisches Instrument, sondern ein elementarer Bestandteil unserer Si- cherheitsarchitektur zum Schutz unserer wehrhaften Demokratie und unterliegt dabei einer effektiven und lückenlosen parlamentarischen Kontrolle. Wir werden die gesetzlichen Vorgaben überprüfen, evaluieren und gegebenenfalls die ent- sprechenden rechtlichen Änderungen vornehmen. Der Einsatz von V-Leuten bleibt nach den gesetzlichen Vorschriften unter Wahrung einer ausreichenden parlamentarischen Kontrolle möglich.

 

Gewalt im politischen Raum ist nicht hinnehmbar, deshalb werden wir ihr entschieden entgegentreten. Wir setzen auf ein konsequentes polizeiliches Gefährdungslagenmanagement. Wir sorgen für mehr Sicherheit und einen bes- seren Schutz für diejenigen, die sich für unseren Staat engagieren und ein öf- fentliches Haupt- oder Ehrenamt bekleiden. Gesetzliche Initiativen, die deren Schutz verbessern, unterstützen wir.

 

GEGEN EXTPEMISMUS G TEPPOP –

FÜP EINEN STAPfiEN PECHTSSTAAT

Wir verteidigen unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie gegen alle Bedro- hungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Extremismus, Hass und Hetze, sei es analog oder digital. Wir treten daher allen Formen des Ext- remismus durch Prävention und Repression entschlossen entgegen. Um die Si- cherheitsinteressen des Freistaates und seiner Bürgerinnen und Bürger sowie der hier ansässigen Hochschulen und Unternehmen zu wahren, bedarf es darüber hinaus einer effektiven Spionage- und Cyberabwehr. Wir schaffen den notwendi- gen Rechtsrahmen für den Zugriff des Verfassungsschutzes auf die Verkehrsda- ten bekannter Extremistinnen und Extremisten, Gefährderinnen und Gefährder sowie Terrorverdächtiger. Zur Abwehr terroristischer Bedrohungen und von Cy- berangriffen werden wir die Befugnis zu Online-Durchsuchungen nach richterli- cher Anordnung einräumen.

 

Eine konsequente und erfolgreiche Deradikalisierungsarbeit ist ein wich- tiger Baustein zum Schutz vor terroristischen Gefahren. Die bestehenden Ansätze in den Sicherheitsbehörden wollen wir überprüfen und fachlich übergreifend ausgestalten.

 

GELEBTE WEPTE G VEPANTWOPTUNG –

FEUEPWEHP G fiATASTPOPHENSCHUTZ FÖPDEPN

Die Stärkung der Förderung im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz ist ein wichtiger Baustein unserer Sicherheitsstrategie. Mit der »Feuerwehr-Pauschale«, einem gezielten Investitionsprogramm und dem Ausbau der zentralen Beschaf- fung stellen wir sicher, dass die Feuerwehren in Thüringen flächendeckend über die notwendige Ausrüstung und Infrastruktur verfügen, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können. Durch die stärkere Anerkennung und Wert- schätzung des Ehrenamts und einem Fokus auf die Brandschutzerziehung und Jugendarbeit bleibt Thüringen auch in Zukunft sicher.

 

Damit Feuerwehrfahrzeuge erschwinglich bleiben, wollen wir zudem die Fördersystematik auf eine prozentuale Anteilsfinanzierung umstellen und eine Option zum Kauf gebrauchter, einsatzfähiger Fahrzeuge prüfen. Für Fahrzeuge und Gerätehäuser sollen zudem höhere Fördersätze eingeführt werden. Ein be- sonderes Augenmerk soll dabei auf der sogenannten »schwarz-weiß-Trennung« liegen, um Gesundheitsgefahren vorzubeugen.

 

MODEPNE TECHNIfi FÜP BLAULICHTOPGANISATIONEN

EFFIZIENZ G VEPNETZUNG STÄPfiEN

Wir werden Thüringens Feuerwehren flächendeckend vernetzen. Mit der Einfüh- rung der digitalen Alarmierung, dem Ausbau des BOS-Funks und WLAN in Gerä- tehäusern machen wir unsere Wehren zukunftsfest. Die »Feuerwehr-App«, über die sich wichtige Informationen während des Einsatzes in Echtzeit abrufen las- sen, entwickeln wir konsequent weiter.

 

Um die Standortbedingungen der Thüringer Wirtschaft zu verbessern, werden wir prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die Auto- bahntunnel im Thüringer Wald für einzelne Gefahrgutklassen zu öffnen.

 

Um den Dienst in Feuerwehr und Bergwacht attraktiver zu gestalten, wollen wir den Erwerb des LKW-Führerscheins stärker unterstützen.

 

Durch Investitionen in Infrastruktur und Lehrangebote, insbesondere mit Blick auf klima- oder technologiebasierte Veränderungen der Einsatzszenarien, werden wir die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFKS) weiterentwickeln und das dafür notwendige, qualifizierte Personal bereit- stellen. Dabei setzen wir das Projekt TLFKS 2.0 fort, indem sich modernisierte An- lagen und dezentrale Ausbildung vereinen. Um den Ausbildungsstau abzubauen, soll mit externen Lehrangeboten gearbeitet werden.

 

Wir werden den Katastrophenschutz in den Landkreisen und kreisfreien Städten durch eine effektive kommunale Führungsstruktur stärken. Dies umfasst gezielte Fortbildungen für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und eine verlässliche überörtliche Unterstützung.

 

 

 

Die bundesweiten Warntage zeigen, dass das kommunale Warnnetz, ins- besondere durch Sirenen, weiter verdichtet werden muss. Wir werden die Aus- stattung der Gemeinden mit Sirenen weiter fördern und so die Funktion des staat- lichen Modularen Warnsystems (MOWAS) sicherstellen. Im Zivilschutzfall soll auch der Bund über die vorhandenen Warnmittel in eigener Zuständigkeit schnell und unmittelbar warnen können.

 

Für uns ist der Rettungsdienst die Brücke zwischen Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen. Die Vernetzung von Katastrophenschutz und Rettungsdienst sichert zum einen den Kompetenzerhalt der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und ermöglicht darüber hinaus den Einsatz weiterer geschulter Kräfte bei größeren Schadenslagen.

 

Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) zur Betreuung von Geschä- digten und Einsatzkräften stärken wir durch rechtliche Gleichstellung mit den Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz.

 

ANEPfiENNUNG FÜP EINSATZfiPÄFTE

WEPTSCHÄTZUNG G SICHEPHEIT FÖPDEPN

Mit einem Respekt-Paket für Lebensretterinnen und Lebensretter sowie Schütze- rinnen und Schützer sorgen wir dafür, dass diejenigen, die im Dienst der Sicher- heit arbeiten, auch die notwendige Anerkennung, beispielsweise durch Jubilä- umszuwendungen und eine landesweite »Einsatz-Card«, basierend auf der Thü- ringer Ehrenamtscard, erhalten. Mit einem Tag der Hilfsdienste und einer Schutz- schleifenkampagne soll ihr Einsatz ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Wir unterstützen Gesetzesinitiativen zum Schutz von Polizei- und Rettungskräf- ten. Eine Erweiterung der Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherren gemäß § 74a Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) soll geprüft werden.

 

VOPSOPGE BEI NATUPfiATASTPOPHEN

WALDBPANDPPÄVENTION G NEUE LÖSUNGEN

Um Wald- und Vegetationsbrände effektiver bekämpfen zu können, wollen wir die Feuerlöschteiche in Thüringer Wäldern erhalten und Feuerwehren zur Be- kämpfung von Vegetationsbränden besser ausstatten. Dabei prüfen wir auch den Einsatz neuer technischer Möglichkeiten, wie etwa faltbare Löschwasserzister- nen. Dazu gehört auch die Einbindung der Möglichkeiten zur Brandbekämpfung aus der Luft in die Einsatzkonzepte und eine Prüfung der Stationierung von Löschhelikoptern und Löschflugzeugen am Flughafen Erfurt-Weimar, der zu ei- nem Lösch- und Katastrophenschutz-Hub als zentralem Anlaufpunkt im Krisen- und Katastrophenfall entwickelt werden könnte.

 

GEMEINSAM STAPfi IM EPNSTFALL

ZIVILSCHUTZ G BUNDESWEHP

Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein Mobiles Betreuungsmodul (MBM 5.000) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katstrophenhilfe in Thürin- gen stationiert wird, um im Zivilschutz- oder Katastrophenfall, die lebenswichti- gen Grundbedürfnisse der betroffenen Menschen sicherzustellen. Wir werden mit dem Bund die Möglichkeit der Schaffung von Strukturen für den physischen Schutz der Bevölkerung durch Schutzräume oder alternative Schutzmöglichkei- ten erörtern.

 

Wir stehen zur Aufgabe der Bundeswehr, Deutschland und seine Staats- bürgerinnen und Staatsbürger zu schützen. Wir stehen zu den Thüringer Stand- orten der Bundeswehr. Um ein zukunftsfähiger Standort für die Bundeswehr zu bleiben, wollen wir den Sanierungsstau beenden und notwendige Bauvorhaben schnellstmöglich umsetzen.

 

FÜP EINEN WEHPHAFTEN PECHTSSTAAT –

JUSTIZ STÄPfiEN G STANDOPTE EPHALTEN

Ein funktionierender Rechtsstaat ist die Grundlage für eine funktionierende De- mokratie. Die Menschen in unserem Land wollen schnell und effektiv zu ihrem Recht kommen. Durch eine bessere personelle, und sachliche Ausstattung in Jus- tiz und Justizvollzug stärken wir den Rechtsstaat. Wir werden Justiz und Recht- sprechung gegen alle Versuche verteidigen, sie zu schwächen, verächtlich zu ma- chen oder in ihrer Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen. Wir werden alle beste- henden Justizstandorte erhalten und spezialisierte Spruchkörper einrichten und den anstehenden Generationenwechsel wollen wir aktiv gestalten.

 

ATTPAfiTIVITÄT G NACHWUCHS

PEPSPEfiTIVEN FÜP JUSTIZBEPUFE SCHAFFEN

Um Justiz, Justizvollzug und ambulante Straffälligenhilfe handlungs- und zu- kunftsfähig aufzustellen, braucht es entsprechende personelle und sachliche Ausstattung. Für effiziente Verfahren, schnellen Rechtsschutz und dauerhafte Rechtssicherheit, sind sachgerechte Personalstärke und Ausstattung nötig.

 

Die Maßnahmen des Sofortprogramms zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes werden wir auch auf die Justiz und den Justizvollzug an- wenden und wettbewerbsfähige Besoldungs- und Gehaltsstrukturen schaffen. Zusätzlich werden wir eine Nachwuchskampagne auflegen und damit in den Schulen und Hochschulen aktiv um Nachwuchs für Gerichte, Staatsanwaltschaf- ten und den Justizvollzug werben sowie den Freistaat Thüringen als attraktiven Arbeitgeber präsentieren. Um frühzeitig Nachwuchs für die Tätigkeiten in der Jus- tiz zu gewinnen, werden wir die Einführung einer Justizassistenz prüfen. Zur Si- cherung des Altersübergangs soll eine Einstellungsreserve vorgehalten und für Proberichterinnen und Proberichter erleichternde und begleitende Formate für

 

 

 

den Berufseinstieg etabliert werden. Die bestehenden Aus- und Fortbildungsko- operationen mit anderen Ländern für Richterinnen und Richter, Staatsanwältin- nen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden wir fortführen und ausbauen, sowie diese um landeseigene Fortbildungen ergänzen. Auch für ehrenamtlich Tätige in der Justiz wird das Fortbildungsangebot weiter- hin evaluiert und bedarfsgerecht bereitgestellt.

 

Die Liegenschaften der Justiz werden wir konzeptionell und baulich wei- terentwickeln und modernisieren sowie begonnene Baumaßnahmen zeitnah ab- schließen.

 

DIGITALE TPANSFOPMATION DEP JUSTIZ –

EFFIZIENZ G MODEPNISIEPUNG

Die Digitalisierung der Justiz muss schnellstmöglich so umgesetzt werden, dass sie zu einer Vereinfachung, Erleichterung und Effizienzsteigerung führt. Wir wer- den für die erforderliche Ausstattung, auch mit IT-Fachpersonal, sorgen. Unser Ziel ist eine schnelle und vollständige Umsetzung der E-Akte in Thüringen und die Schaffung geeigneter Schnittstellen zur behörden- und länderübergreifenden Zusammenarbeit. Der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten muss medien- bruchlos gewährleistet sein. Zusätzlich werden wir in sämtlichen Justiz-Standor- ten (Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug und Sozialer Dienst) die Infra- struktur für Videoverhandlungen, -vernehmungen, -konferenzen und -anhö- rungen schaffen. Zudem werden wir digitale Rechtsantragsstellen einrichten und die Online-Vergabe von Terminen weiter ausbauen. Mit einem Pilotprojekt

»Künstliche Intelligenz in Thüringer Gerichten und Justizbehörden« erproben wir Möglichkeiten das Verwaltungshandeln zu vereinfachen. Auch hierbei gilt ein rechtskonformer und diskriminierungsfreier Einsatz.

 

Der Verfassungsgerichtshof ist – neben dem Landtag und der Landesre- gierung – ein Verfassungsorgan und zugleich das höchste Gericht Thüringens. Seine Arbeitsfähigkeit muss bestmöglich gewährleistet sein. Deshalb soll das Thü- ringer Verfassungsgerichtshofgesetz überarbeitet werden. Insbesondere soll dem Verfassungsgerichtshof ermöglicht werden, den elektronischen Rechtsverkehr einzuführen.

 

SICHEPHEIT IM JUSTIZVOLLZUG –

PEPSONAL G AUSSTATTUNG VEPBESSEPN

Für einen sicheren und geregelten Justizvollzug bedarf es neben zielgerichteten Schulungsprogrammen einer verbesserten Sicherheitsausstattung. Wir werden durch mehr Personal die Belastung verringern und frühzeitig um Nachwuchs werben. Zusätzlich werden wir die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten u. a. durch eine Verbesserung der medizinischen, insbesondere psychiatrischen Ver- sorgung und die Nutzung länderübergreifender IT-Systeme verbessern. Die Ein- führung von Distanz-Elektroimpulsgeräten werden wir prüfen.

 

PECHTSPFLEGE STÄPfiEN

GUTE BEDINUNGEN FÜP JUSTIZBEPUFE

Wir setzen uns nachhaltig für den Erhalt der freien Berufe in der Rechtspflege und deren Selbstverwaltung ein. Die freien Berufe der Anwaltschaft und des No- tariats dürfen nicht geschwächt werden.

 

Wir werden Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Gerichtsvoll- zieherberufes ergreifen. So werden wir Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvoll- ziehern ermöglichen, vor Vollstreckungsmaßnahmen bei den örtlich zuständi- gen Polizeidienststellen die potenzielle Gefährdungslage abzufragen. Mit der Einführung einheitlicher Dienstausweise und der Schaffung der rechtlichen Vo- raussetzungen für den Einsatz von Schutzmitteln wollen wir die Sicherheit weiter erhöhen.

 

CYBEPABWEHP G fiINDEPSCHUTZ

SICHEPHEIT IM DIGITALEN ZEITALTEP

In den Bereichen der Bekämpfung organisierter Kriminalität und Cyberkrimina-

lität setzen wir auf eine spezialisierte und effizientere Strafverfolgung.

 

Mit der Schaffung einer zentralen Cyber-Sicherheitsagentur, die in Zu- sammenarbeit mit nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden sowohl als Ansprechpartnerin für Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastruktur, Verwaltungen von Land und Kommunen und der Wirtschaft fungiert, als auch als Beraterin bei aktuellen Risiken im Cyberraum zur Verfügung steht und rechtzeitig warnt, und einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cyberkriminalität gehen wir insbesondere die Herausforderungen der digitalen Kriminalität offensiv an. Auch Thüringen steht im Fokus international agierender Kriminalität. Um diese zu be- kämpfen, bedarf es eines engen Zusammenspiels aus Polizei und Schwerpunkt- staatsanwaltschaften.

 

Ein besonderes Augenmerk legen wir mit einer Kinderschutzoffensive auf die Bekämpfung von Kindesmissbrauch, Cyber-Grooming und Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (§§ 184b, 184c StGB) sowie den Ausbau der Präventionsmaßnahmen. Gleichzeitig setzen wir uns für die Er- weiterung des Opferschutzes ein, indem wir das Verfahren der Opferentschädi- gung überarbeiten und verbessern.

 

Eine verbindliche Speicherung von IP-Adressen und Verbindungsdaten ist für die erfolgreiche Bekämpfung und Verhinderung schwerer Straftaten und von Cyberkriminalität im digitalen Zeitalter unverzichtbar. Wir setzen uns auf Bundes- und EU-Ebene für eine rechtssichere Mindestspeicherfrist von Verkehrs- daten und IP-Adressen ein, die nach richterlicher Anordnung ausgelesen werden dürfen.

 

 

fiONSEǪUENTE STPAFVEPFOLGUNG

NULL TOLEPANZ BEI fiPIMINALITÄT

Mit den Maßnahmen zur Stärkung der Justiz ermöglichen wir, dass das, was strafbar ist, unabhängig von dem zu erwartenden Strafmaß in Thüringen konse- quent als Straftat verfolgt wird. Eine Bagatellisierung von Straftaten und eine vor- schnelle Einstellung von Ermittlungsverfahren lehnen wir ab. Wir stehen deshalb auch für eine konsequente Verfolgung von Drogenkriminalität. Die Betäubungs- mittelkriminalität sowie die damit verbundenen Aspekte der Beschaffungskrimi- nalität werden wir konsequent sowohl präventiv als auch repressiv bekämpfen.

 

Die Jugendstationen in Gera und Jena, in denen für den Bereich der Ju- gendstraftaten alle Behörden unter einem Dach arbeiten, haben sich als Erfolgs- modell erwiesen. Wir werden solche Jugendstationen ausbauen und in mehr Landgerichtsbezirken etablieren. Wir begrüßen die Angebote der ambulanten und freien Straffälligenhilfe und wollen sie finanziell so ausstatten, dass sie lan- desweit realisiert werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESUNDHEIT, PFLEGE UND

SOZIALE VEPANTWOPTUNG

 

VEPLÄSSLICHE GESUNDHEITSVEPSOPGUNG – 20-MINUTEN-LAND THÜPINGEN

Mit dem Konzept des »20-Minuten-Landes« wollen wir dafür sorgen, dass die Menschen in ganz Thüringen medizinische Versorgung vor Ort erhalten können. Hausärztinnen und Hausärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Frauenärztin- nen und Frauenärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken sollen nicht weiter als 20 Fahrtminuten entfernt sein.

 

Bei konkret festgestellten Lücken in der Versorgung werden wir die Kas- senärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung bei der Suche nach Lösungen für unbesetzte Arztsitze aktiv unterstützen. Dazu kommt auch eine strukturelle und rechtliche Stärkung von Versorgungszentren in Trägerschaft der Kommunen, beispielsweise kommunalen Medizinische Versorgungszentren (MVZ), ärztlichen Genossenschaften oder der Kassenärztlichen Vereinigungen in Frage.

 

Voraussetzung für ein »20-Minuten-Land« sind mehr Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte im Gesundheitsbereich und ein effizienterer Einsatz der medi- zinischen Kapazitäten durch Bürokratieabbau und Standardoptimierung.

 

ÄPZTE G FACHfiPÄFTE GEWINNEN

MEDIZINISCHE VEPSOPGUNG SICHEPN

Um perspektivisch mehr Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte im Gesundheits- bereich zu gewinnen, werden wir durch Baumaßnahmen die Studienkapazitäten der Zahnmedizin am Universitätsklinikum Jena und des Pharmazeutischen In- stituts an der Friedrich-Schiller-Universität Jena erweitern. Durch die Erhöhung der Landarztquote und Landzahnarztquote sowie der Einführung einer Landapo- thekerquote werden wir die Versorgung wieder erreichbar gestalten. Kliniken aller Level sollen an der medizinischen Ausbildung beteiligt sein, um angehende Me- dizinerinnen und Mediziner auch für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu begeistern.

 

Mit dem Ausbau der Niederlassungsförderung und Stipendienpro- gramme für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker schaffen wir in Kooperation mit der kommunalen Familie Anreize, sich in ländlichen Gebieten langfristig niederzulassen. In Kooperation mit der

kommunalen Familie werden wir die Übergabe von Praxen sowie die Niederlas- sung von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen frühzeitig organisato- risch unterstützen. Junge Medizinerinnen und Mediziner wollen wir motivieren, sich für eine berufliche Perspektive in Freiberuflichkeit zu entscheiden, und bü- rokratische Hemmnisse abbauen. Mehrfache Statistik-, Melde- und Dokumenta- tionspflichten werden wir abschaffen und dazu gezielt die landesgesetzlichen Regelungen in den Blick nehmen.

 

 

INTEPNATIONALES FACHPEPSONAL –

THÜPINGEN ALS GESUNDHEITSSTANDOPT

Den Fachkräftebedarf können wir nicht allein decken. Wir sind darauf angewie- sen, dass internationale Fach- und Arbeitskräfte helfen, die Versorgungssicher- heit zu erhalten. Mit einem Anwerbungs- und Anerkennungsturbo für Auszubil- dende und Fachkräfte aus dem Ausland im Bereich Medizin, Zahnmedizin, Phar- mazie und Pflege sorgen wir dafür, dass der Personalmangel in der Gesundheits- und Pflegebranche bekämpft wird. Eine Voraussetzung sind gute, insbesondere tarifgesicherte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Wir werden die Tarifpart- ner bei dieser Zielsetzung unterstützen. Die Dauer von beruflichen Anerken- nungsverfahren wollen wir reduzieren. Wir setzen uns zudem entschlossen dafür ein, dass Thüringen ein weltoffenes Bundesland ist, das das Ankommen in der neuen Heimat erleichtert.

 

MODEPNE VEPSOPGUNGSMODELLE –

LANDSCHWESTEPN G GEMEINDEPFLEGEfiPÄFTE

Durch die Einführung von »Landschwestern«, »Gemeindepflegekräften« und

»Community Health Nurses« wollen wir die Zugangsmöglichkeiten zu medizini- scher Versorgung breiter aufstellen. In der Primärversorgung fördern wir die Ko- operation beispielsweise durch multiprofessionelle Teams mit dem Ziel der Auf- wertung der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe. Die »Landschwester« ist eine entsprechend weitergebildete medizinische Fachangestellte (NäPA, VERAH), die an die Hausarztpraxen strukturell angegliedert ist.

 

Eine flächendeckende Versorgung werden wir durch den Erhalt aller Krankenhausstandorte als Orte medizinischer Versorgung sichern und die Ret- tungsdienstplanung dahingehend anpassen.

 

ZUfiUNFTSOPIENTIEPTE fiPANfiENHAUSSTPUfiTUP

PLANUNGSSICHEPHEIT G fiOOPEPATION FÖPDEPN

Die Thüringer Krankenhäuser brauchen dringend Planungssicherheit. Mit der zügigen Überarbeitung des Landeskrankenhausplans und der Weiterentwicklung zukünftiger Planungsprozesse werden wir die Krankenhausstrukturen in Thürin- gen den Anforderungen der Zukunft anpassen.

 

Planbare medizinische Eingriffe müssen dort durchgeführt werden, wo die Qualität am besten, der Erfolg der Eingriffe am höchsten und die Komplikati- onsraten am niedrigsten sind. Krankenhäuser müssen deutlich stärker als bisher zu leistungsfähigen, spezialisierten Standorten mit abgestuften Versorgungsan- geboten, überregionalen Schwerpunkten und einer engen regionalen Vernetzung weiterentwickelt werden.

 

Dazu braucht es die Bildung von Qualitätszentren, die wir durch die Kran- kenhausplanung weiter unterstützen wollen. Je spezialisierter und planbarer die

 

medizinischen Leistungen werden, desto stärker werden die Leistungen an gro- ßen Schwerpunktversorgern, Maximalversorgern und dem Universitätsklinikum Jena konzentriert. Um auch zukünftig Thüringen mit Spitzenmedizin und exzel- lenter Forschung und Lehre zu versorgen, werden wir das Universitätsklinikum Jena nicht nur als Leuchtturm für die medizinische Ausbildung und wissen- schaftliche Forschung, sondern auch in tragender Netzwerkrolle für die medizi- nische Versorgung in Thüringen stärken.

 

Damit alle Kliniken von diesem Prozess profitieren, müssen Kooperationsanreize zwischen den Kliniken geschaffen werden.

 

Wir werden außerdem engagierte Schritte in Richtung einer konsequent sektorenübergreifenden Gesundheits- und Versorgungsplanung, die auch die Notfallversorgung einbezieht, unternehmen. Dafür prüfen wir, wie wir unser Bun- desland als ganzheitliche Integrierte Gesundheitsregion entwickeln können, die auch die Strukturen von Rehabilitation und Altenpflege einbezieht.

 

POLIfiLINIfi 2.0 G DIGITALISIEPUNG

GESUNDHEITSVEPSOPGUNG ZUfiUNFTSFÄHIG MACHEN

Wir schaffen die Poliklinik 2.0 als neuen Ankerpunkt der fachärztlichen und teil- stationären Versorgung in ganz Thüringen, um die sektorenübergreifende Ge- sundheitsversorgung – ambulant und stationär – weiter zu stärken.

 

Wir treten für eine konsequente Fortführung der Digitalisierung der Thü- ringer Krankenhäuser ein. Das Land wird dazu in der Digitalstrategie einen Schwerpunkt auf die digitale Infrastruktur und Vernetzung der Kliniken legen. Wichtig ist, dass die Kliniken interoperabel vernetzt werden und keine Insellö- sungen entstehen.

 

UMFASSENDE TPANSFOPMATION –

fiPANfiENHAUSLANDSCHAFT SICHEPN

Die beschriebenen Prozesse der Transformation der Krankenhauslandschaft wer- den wir finanziell begleiten. Mit der Auflage eines Transformationsfonds, der mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet wird, schaffen wir die Grundlage, um die not- wendigen Modernisierungen und strukturellen Anpassungen vorzunehmen. Zu- sätzlich werden wir künftig mehr Investitionsmittel zielgerichtet an Thüringer Krankenhäuser auszahlen. Gleichzeitig bewahren wir die Trägerpluralität. Der Er- halt der kommunalen und frei-gemeinnützigen Trägerstruktur ist uns wichtig. Zur Stabilisierung der Krankenhäuser und zur Sicherung einer flächendecken- den stationären Versorgung werden wir uns auf Bundesebene für weitere Maß- nahmen zur Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirksamwerden der Kranken- hausreform einsetzen. Innovative Konzepte bei der Unterstützung der Transfor- mationsprozesse werden wir prüfen.

 

 

 

Das Gesundheitswesen selbst sorgt geschätzt für 5 % der CO2-Emissionen. Dies liegt vor allem am Energie- und Ressourcenverbrauch. Diese Herausforde- rung wollen wir angehen und den Ressourcenverbrauch auch in Thüringen ver- ringern. Wir begrüßen hierzu insbesondere Konzepte auf dem Weg zum „Green Hospital“.

 

TELEMEDIZIN G NOTFALLVEPSOPGUNG –

DIGITALISIEPUNG G VEPNETZUNG AUSBAUEN

Wir werden ganz Thüringen zur ersten deutschen telemedizinischen Praxisre- gion machen. Bereits projektierte telemedizinische Lösungsansätze werden wir an die örtlichen Bedürfnisse anpassen und flächendeckend ausrollen. Wir setzen uns für den Ausbau der Videosprechstunde, insbesondere in der Kinder- und Ju- gendpsychotherapie ein. Im ambulanten Bereich braucht es einheitliche Stan- dards inklusive Schnittstellen, sowie eine Bündelung der Digitalisierungskompe- tenzen an einer Stelle. Netzwerke, wie das Schlaganfall- und das Herzinfarktnetz- werk, werden wir fördern. Erkenntnisse aus erfolgreichen Thüringer Modellpro- jekten wie »ARMIN« wollen wir in die Versorgung einfließen lassen.

 

Auch die Notfallversorgung in Thüringen haben wir im Blick. Wir wollen das Rettungswesen mit der ambulanten und stationären Versorgung besser ver- zahnen. Begleitend zur Krankenhausplanung werden wir einen gemeinsamen Masterplan für bodengebundenen Rettungsdienst, Luftrettung und Intensivver- legungsdienste auflegen, der die Wiederaufnahme der Leitstellenreform beinhal- tet. Für veränderte Wege und Entfernungen ist eine bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Rettungsmitteln notwendig, dabei nehmen wir insbesondere die Modalitäten der Luftrettung in den Blick. Unser Anspruch ist ein 24-Stunden-Notfallversor- gungsnetzwerk.

 

MODERNE PETTUNGSDIENSTE

EFFIZIENTE ERSTHILFE UND SCHNELLE VEPSORGUNG

In Ableitung der Ergebnisse des Masterplans Rettungsdienst setzen wir uns für eine Erhöhung der personellen und finanziellen Ressourcen im Rettungsdienst ein und werden sicherstellen, dass bürokratische Vorgaben das Funktionieren des Rettungsdienstes nicht behindern. Wir wollen die Zeit bis zum Eintreffen von Hilfe durch Erstretter (First Responder) und die Alarmierung per App (z. B. Lebens- retter, Mobile Retter) reduzieren. Denn in den allermeisten Fällen lassen sich durch schnellere Ersttherapie Folgeschäden am Patienten minimieren. Es ist da- her auch unser Ziel, Menschen mehr Mut und Kompetenzen zur Laienreanima- tion zu vermitteln. Wir wollen auch Gemeindenotfallsanitäter und Gemeindenot- fallsanitäterinnen in Thüringen erproben und gezielt dort einsetzen, wo die Ein- haltung der gesetzlich normierten Hilfsfristen nur durch unverhältnismäßig große Investitionen erreicht werden können. Die Digitalisierung der gesamten Rettungskette wollen wir fortführen.

 

Die Rettungsketten sind auch aufgrund von missbräuchlichen Alarmie- rungen überlastet. Um diesem entgegenzuwirken, wollen wir die Patientensteu- erung verbessern und die Gesundheitskompetenz der Thüringer Bevölkerung stärken.

 

UNTERSTÜTZUNG FÜP FRAUEN –

BERATUNG UND SCHUTZ VEPBESSERN

Wir respektieren das Recht der Frau auf Selbstbestimmung genauso, wie wir Frauen in Notsituationen helfen und eine Entscheidung für ein Kind so leicht wie möglich machen wollen. Über familienunterstützende Leistungen und Hilfs- strukturen wollen wir offensiv aufklären, um Ängste vor der Verantwortung für ein Kind zu nehmen und persönliche Perspektiven aufzuzeigen.

Frauen in Konfliktsituationen unterstützen wir durch ein differenziertes, ergebnisoffenes Angebot von Schwangerschaftskonfliktberatung und wir setzen uns dafür ein, dass für Schwangerschaftsabbrüche landesweit entsprechende Praxen bzw. Kliniken erreichbar sind.

Die Arbeit der Stiftung »HandinHand« werden wir mit einer auskömmlichen Fi- nanzierung sichern.

GEBURTSHILFE UND HEBAMMENVEPSORGUNG –

FLÄCHENDECKENDE UNTERSTÜTZUNG FÜP FRAUEN

Um Gebärende vor Gewalt in der Geburtshilfe zu schützen, soll der »Rose Revolu- tion Day« als Aktionstag eingeführt werden, um so zu einer Sensibilisierung in der Geburtshilfe beizutragen.

Unter Beteiligung des Runden Tisches »Familie und Geburt«, soll eine ge- burtshilfliche Gesamtstrategie für Thüringen geplant und umgesetzt werden, um die Bevölkerung flächendeckend insbesondere mit Hebammenhilfe zu versor- gen. Wir setzen uns für den Erhalt der Geburtskliniken, auch auf dem Land, ein und wollen die Geburtshilfe auch durch Hebammen-Portal-Praxen, hebammen- geleitete Kreißsäle, Geburtshäuser sowie Frauenärztinnen und Frauenärzte viel- fältig abgebildet wissen.

STARKER ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST

RAHMENBEDINGUNGEN UND PEPSONAL SICHERN

Gesundheitsförderung und Prävention müssen gestärkt werden, um den Heraus- forderungen und den veränderten Anforderungen und Belastungen der Arbeits- welt passgenau zu begegnen. Für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wer- den wir die rechtlichen Grundlagen neu schaffen. Die bisher gültige „Verordnung über den ÖGD und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten” erhält als Basis ein modernes Landesgesetz für den ÖGD. Der ÖGD muss neben seinen hoheitlichen Aufgaben eine stärkere Rolle im Rahmen der Daseinsvorsorge wahrnehmen. Diese reicht von elementaren Beratungsauf- gaben, der Versorgungsforschung, Gesundheitsberichterstattung, Koordination verschiedener Akteurinnen und Akteure bis zur Gesundheitsinformation. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, muss der ÖGD personell gut aufgestellt sein. Attraktive Arbeitsbedingungen sind dazu eine wichtige Voraussetzung.

Um die finanzielle Differenz in der Entlohnung insbesondere von Amts- ärztinnen und Amtsärzten im Vergleich zu Ärztinnen und Ärzten in kommunalen Kliniken abzubauen, unterstützen wir die Tarifpartner beim Erreichen einer bes- seren Bezahlung. Der Freistaat fördert unter den Gesundheitsämtern die Bildung von Kooperationen und Zweckverbänden. Es wird auf eine einheitliche Personal- mindestausstattung der Gesundheitsämter hingewirkt. Analog zum »Thüringen Stipendium« fördert der Freistaat angehende Medizinerinnen und Mediziner, die sich für eine Tätigkeit im ÖGD entscheiden, mit einem Stipendium. Das Landes- amt für Verbraucherschutz wollen wir zu einem Landesamt für Soziales und Ge- sundheit weiterentwickeln.

Wir werden ein Landeskonzept zur Suchtprävention initiieren und die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle prüfen. Dabei unterstützen wir insbesondere innovative Präventionsangebote mit landesweiter Wirkung.

Um eine niederschwellige psychiatrische und psychosoziale Krisenhilfe zu erreichen, prüfen wir die Einrichtung eines psychiatrischen Krisendienstes nach dem Beispiel anderer Bundesländer.

HOSPIZ- UND PALLIATIVVERSOPGUNG STÄRKEN

WÜRDE AM LEBENSENDE GEWÄHLEISTEN

Das Hospizwesen ist ein essenzieller Teil der Versorgungslandschaft, welchen wir weiter stärken werden. Das gilt ebenso für die spezialisierte ambulante Palliativ- versorgung (SAPV) in multiprofessionellen Teams sowie die ambulante Hospizar- beit und die Trauerbegleitung. Die Arbeit des Thüringer Hospiz- und Palliativver- bands werden wir auch weiterhin sicherstellen. Wir begrüßen, dass in Thüringen zur Entlastung der Angehörigen zunehmend Tages- und Nachthospize entste- hen.

 

FÜPSOPGE UND ENTLASTUNG –

FÜP PFLEGEBEDÜPFTIGE FAMILIEN

Die Pflege spielt eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft. Pflegende Angehörige leisten dabei einen wesentlichen Anteil. Wir wollen sie dadurch unterstützen, dass die Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflege und Nachtpflege wei- ter ausgebaut werden. Durch die Einrichtung einer Online-Terminvermittlungs- stelle für Kurzzeit- und Verhinderungspflege- sowie Langzeitpflegeplätze und die digitale Bündelung von Informationen zu bestehenden Angeboten wollen wir die Inanspruchnahme erleichtern. Die gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentli- chung der Qualitätsergebnisse der Thüringer Pflegeheime werden wir zentral und barrierefrei bündeln und in die geplante »Heimfinder-App« integrieren.

Wir werden die Nachbarschaftshilfe in der Pflege (ThürAUPAVO) weiterent- wickeln, entbürokratisieren und eine bundesländerübergreifende Harmonisie- rung anstreben.

Durch die Implementierung von Pflegestützpunkten schaffen wir zent- rale Anlauf- und Beratungsstellen für pflegende Angehörige. Die bestehenden und die künftigen Stützpunkte werden wir perspektivisch um eine mobile Pfle- geberatung erweitern, um niedrigschwellig, aufsuchend und regional vernetzt, insbesondere mit Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten, Hilfestellung zu ver- mitteln.

Mit einer Landespflegeplanung werden wir in Kooperation mit der kom- munalen Sozialplanung bestehende Lücken in der gesamten Versorgungsland- schaft aufdecken und in Kooperation mit den relevanten Akteurinnen und Akt- euren zielgerichtet schließen. Dabei wollen wir Synergien zwischen den beste- henden Angeboten und Strukturen wie beispielsweise »AGATHE«, Gesundheitski- oske und Pflegestützpunkte heben.

PFLEGE ZUKUNFTSFÄHIG MACHEN

KOSTEN SENKEN UND VERSORGUNG SICHEPN

Mit der Senkung der Pflegekosten durch die Übernahme der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen schaffen wir eine direkte finanzielle Entlastung für pfle- gebedürftige Menschen. Wir stärken die Versorgungssicherheit durch die Prüfung der Einführung einer rechtlichen Grundlage der Kostenübernahme für ambu- lante Seniorenwohngemeinschaften durch Sozialleistungsträger.

 

Mit einer Machbarkeitsstudie wollen wir die volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Unterstützungsmodellen wie einem Landespflege- geld oder der Zahlung eines Gehaltes an pflegende Angehörige evaluieren und ein Modell für Thüringen entwickeln.

 

 

PFLEGEBEPUFE WEPTSCHÄTZEN –

ATTPAfiTIVE BEDINGUNGEN FÜP FACHfiPÄFTE SCHAF- FEN

Die Voraussetzung für eine hohe Versorgungsqualität sind gute Arbeitsbedingun- gen und eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stati- onären Langzeitpflege. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung können so dringend notwendige Pflegepersonen im Beruf gehalten und junge Menschen für einen Pflegeberuf gewonnen werden. Wir werden auf Basis der bundesrechtlichen Regelungen und der Personalmindestvorgaben unsere lan- desrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die pflegerische Versorgung im Land nachhaltig zu sichern. Die Pflege leidet unter dem Fachkräftemangel. Wir setzen uns im Dialog mit den Tarifpartnern für gute, insbesondere tariflich gesicherte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen als Grundlage der Wertschätzung des Pfle- geberufs ein.

 

Wir setzen uns für eine Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege ein. Au- ßerdem unterstützen wir die Einführung einer einheitlichen, generalistischen Pflegehelferausbildung. Diese einheitliche Assistenzausbildung schafft Durch- lässigkeit im Ausbildungssystem und kann mehr Menschen zu einer Weiterqua- lifizierung im Pflegebereich motivieren.

 

MEHP ZEIT FÜP MENSCHEN –

BÜPOfiPATIE ABBAUEN G PFLEGE STÄPfiEN

Wir werden überflüssige Bürokratie, beispielsweise Statistik-, Melde- und Doku- mentationspflichten, konsequent abbauen und die Digitalisierung zur Entlas- tung nutzen. Die Arbeit in der Pflege und nicht die Dokumentation darüber soll im Mittelpunkt stehen. Alle gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen und Erlasse mit Bezug zur Pflege werden wir auf ihre Auswirkungen auf die konkrete Pflege- tätigkeit hin überprüfen. Mit mehr Eigenständigkeit in der pflegerischen und me- dizinischen Arbeit durch Delegations- und Substitutionsmöglichkeiten wollen wir das Berufsbild Pflege aufwerten. Mit einem Masterplan Fachkräftesicherung in der Pflege in Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern, den freien Trägern, Pflege- kassen und der Bundesagentur für Arbeit werden wir eine Offensive zur Fachkräf- tesicherung und Rückgewinnung von Pflegekräften und Weiterbildung von Pfle- gehilfskräften starten.

 

Auf Bundesebene werden wir die Thüringer Perspektiven zur Senkung der Pflegekosten für Heimbewohner, wie zum Beispiel Pflegekostendeckel und Pfle- geversicherungsreform, aktiv einbringen und dabei auch Maßnahmen zur bes- seren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für pflegende Angehörige, wie etwa Fa- milienzeitkonten im Sinne von Lebensarbeitszeitkonten und die Absenkung von Beiträgen an die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige, fordern.

 

GEMEINSAME WUPZELN, STAPfiE FAMILIEN

TPADITION G GEBOPGENHEIT FÜP ALLE GENEPATIONEN

Thüringen ist ein Land, das auf Kinder setzt und jungen Menschen eine Perspek- tive bietet, zu Hause auch in Zukunft Wurzeln zu schlagen. Deswegen wollen wir Familien Mut machen, sich für mehr Kinder zu entscheiden. Wir setzen uns des- wegen dafür ein, die Rahmenbedingungen auch für Mehrkindfamilien und Al- leinerziehende zu verbessern.

 

Die Transparenz von Angeboten und Leistungen für Familien ist entschei- dend für den Erfolg der Maßnahmen. Oftmals wissen Familien nicht, welche Un- terstützungsmöglichkeiten es konkret gibt. Den Zugang hierzu wollen wir verbes- sern und in der Thüringer »Familien-App« bündeln.

 

Das Landesprogramm »Solidarisches Zusammenleben der Generationen« nimmt generationsübergreifend die ganze Familie in ihren vielfältigen Formen in den Blick. Diesen Weg wollen wir gemeinsam und partnerschaftlich mit den Kommunen, den Familienverbänden und den freien Trägern der Wohlfahrts- pflege weitergehen und die gesetzlich verankerte Mindestförderung gewährleis- ten und entbürokratisieren. Wir werden das Landesprogramm zur Familienerho- lung und die internationale Familienbegegnung evaluieren und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verstetigen. Die bedarfsgerechte Fortschreibung des Landesfamilienförderplanes werden wir unter Beteiligung des Landesfamilienrates und unter Beachtung der gesetzlich verankerten Mindest- förderung gewährleisten.

 

Wir werden durch eine Landesinitiative zur Verbesserung von Chancen- gleichheit und Partizipation in Quartieren sowie ländlichen Räumen auch unter Einbeziehung der bestehenden einschlägigen Landesprogramme weiterentwi- ckeln.

 

SOLIDAPITÄT G SOZIALE TEILHABE –

UNTEPSTÜTZUNG FÜP BENACHTEILIGTE HAUSHALTE

Tafeln und Sozialkaufhäuser federn mit ihrem ehrenamtlichen Engagement so- ziale Verwerfungen ab und bedürfen einer Unterstützung. Wir verfolgen das Ziel, Wohnungslosigkeit auch auf Grundlage angestoßener Prozesse bis 2030 zu be- enden. Initiativen wie den »Stromsparcheck« als Beratungs- und Unterstützungs- angebote für Haushalte mit niedrigem Einkommen begrüßen wir.

 

Mit einer Bundesratsinitiative zur Einkommenssteuerreform wollen wir das Ehegattensplittung zu einem Familiensplitting weiterentwickeln, bei dem die Besteuerung der Familie mit jedem weiteren Kind sinkt. Zudem wollen wir im Rahmen der Bundesratsinitiative den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende er- höhen und die tatsächlich anfallenden Betreuungskosten für Kinder steuerlich höher  absetzbar  machen.  Außerdem  wollen  wir  uns  für  eine  stärkere

 

 

 

Berücksichtigung der Kinderzahl und der Erziehungsleistung in der Renten- und

der Pflegeversicherung einsetzen.

 

JUGEND STÄPfiEN G MITBESTIMMUNG FÖPDEPN

CHANCEN FÜP DIE ZUfiUNFT SICHEPN

Die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Arbeit der Jugendverbände, insbeson- dere im ländlichen Raum, wollen wir mit der gesetzlich fixierten Jugendförde- rung, der sogenannten Jugendpauschale, bedarfsgerecht absichern. Die Offene Jugendarbeit, insbesondere im ländlichen Raum, wollen wir sichern, um Jugend- lichen eine stabile und förderliche Umgebung zu bieten. Wir werden die eigen- ständige Jugendpolitik ressortübergreifend weiter stärken und nach einer Evalu- ation der Modellkommunen gegebenenfalls ein Maßnahmenpaket entwickeln. Bei der außerschulischen Jugendbildung werden wir einen besonderen Fokus auf die demokratische Bildung legen. Zu diesem Kontext zählt eine bessere Zu- sammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule und der Ausbau internationaler Jugendbegegnung/Jugendbildung.

 

Den Landesjugendförderplan werden wir bedarfsgerecht finanzieren. Die

Digitalisierung in der überörtlichen Jugendhilfe werden wir weiter unterstützen.

 

Wir werden die örtlichen Träger der Jugendhilfe darin unterstützen, dass die Schulsozialarbeit in allen Thüringer Kommunen bedarfsgerecht ausgebaut und qualitativ weiter gestärkt wird.

 

Die Maßnahmen der „Landesstrategie Mitbestimmung“ werden wir eva- luieren und die Mitbestimmungsrechte in der Kommunalordnung sowie der Schule weiter stärken.

 

Die Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe werden wir angemes- sen fördern und ein Investitionsprogramm für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und für die Thüringer Jugendbildungsstätten auflegen. Wir si- chern eine starke Jugendhilfe durch einvernehmlich mit den Trägern der öffent- lichen Jugendhilfe entwickelte, thüringenweite Grundlagen. Den Weg hin zu ei- ner inklusiven Jugendhilfe unterstützen wir. Hierzu fördern wir die ressortüber- greifende Zusammenarbeit. Die Jugendberufshilfe Thüringen an der Nahtstelle Jugendhilfe, Arbeitsmarkt und Wirtschaft werden wir zur Verbesserung der beruf- lichen Integration benachteiligter junger Menschen sichern. Wir wollen das be- währte System der Frühen Hilfen, insbesondere der Familienhebammen, und der Thüringer Präventionsketten unterstützen und weiterentwickeln.

 

Den Kinder- und Jugendschutz werden wir weiter stärken, insbesondere die Kin- derschutzdienste.

 

SICHEPHEIT G WÜPDE IM ALTEP –

UNTEPSTÜTZUNG G MITWIPfiUNG FÜP SENIOPEN

Wir nehmen die älteren Menschen in unserem Land besonders in den Blick, denn auf ihrer Arbeit beruht der heutige Wohlstand. Deshalb ist für uns klar, dass die Rente im Alter zum Leben reichen muss. Eine Voraussetzung dafür sind gute, ins- besondere tarifgesicherte Löhne während des Erwerbslebens. Wir streben landes- und bundesseitig Verbesserungen für Menschen mit niedrigen Renten und eine Befreiung von bürokratischen Belastungen für Rentnerinnen und Rentner an. Wir bekennen uns zu dem System der Grundrente in Deutschland und werden uns auf Bundesebene aktiv dafür einsetzen, diese gerecht weiterzuentwickeln und auszubauen. Die Kriterien für den Bezug des individuellen Grundrentenzu- schlags sollen die Besonderheiten der Thüringer Erwerbsbiografien sozial verant- wortungsvoll abbilden. Wir setzen eine Arbeitsgruppe ein, die einen Vorschlag zur Einführung eines landesseitigen Zuschusses für Grundrentnerinnen und Grund- rentner erarbeitet. Wichtig ist: Das darf zu keinen Kürzungen des Grundrenten- zuschlages und somit der staatlichen Grundrente führen. Zugleich wird sie einen Vorschlag zur Reform der Rentenbesteuerung erarbeiten, mit dem Ziel der steu- erlichen und bürokratischen Entlastung durchschnittlicher Thüringer Renten.

 

Wir werden uns bundespolitisch für auskömmliche Renten auch für lang- jährige Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit geringen Einzahlbeträgen so- wie Personen mit Familiensorgearbeit in Form von Kindererziehung oder Pflege- zeit einsetzen.

 

Wir beziehen Seniorinnen und Senioren bei Entscheidungen, die sie be- treffen, aktiv ein. Auf Grundlage des Evaluationsberichtes zum Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Se- nioren prüfen wir die Stärkung des Landesseniorenrates, der kommunalen Seni- orenbeauftragten und der Seniorenbeiräte.

 

Die Auswirkungen von Einsamkeit und Isolation auf Gesundheit, Teilhabe und Lebensqualität werden wir als Schwerpunkt in einem 3. Thüringer Senioren- bericht untersuchen und ggf. Maßnahmen ableiten. Das Landesprogramm »AGA- THE« als ein Mittel gegen Einsamkeit im Alter werden wir langfristig finanziell absichern und flächendeckend ausbauen.

 

GLEICHE CHANCEN WAHPEN –

GLEICHSTELLUNG ALS ǪUEPSCHNITTSTHEMA

Gleichstellung ist als Querschnittsthema in allen Ressorts mitzudenken. Trotz- dem braucht der Thüringer Landtag wieder einen Ausschuss, der sich allein mit den gleichstellungspolitischen Fragen auseinandersetzt. Wir werden den eigen- ständigen Gleichstellungsauschuss wieder einsetzen.

 

Die Gleichberechtigung von Frauen in allen Bereichen ist für uns Ziel und Selbstverständlichkeit. Dennoch ist Gleichstellung in vielen Bereichen immer

 

 

 

noch nicht Realität. Bestehende Ungerechtigkeiten werden wir aktiv angehen und abbauen. Insbesondere fördern wir das Zusammenwirken aller Maßnahmen zur Verringerung von noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen Mann und Frau nach dem Gesetz zur Förderung der Transparenz in Entgeltstrukturen. Wir werden keine Maßnahmen beschließen, die der Gleichstellung entgegenstehen.

 

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention werden wir sicherstellen. Das Monitoring der Umsetzungsprozesse wird bei der Landeskoordinierungsstelle angesiedelt. Zur Umsetzung des Chancengleichheitsfördergesetzes werden wir ab 1.1.2025 eine langfristige, auskömmliche und verlässliche Finanzierung sicher- stellen. Programme zur Täterarbeit sind ein wichtiger Bestandteil des Opferschut- zes und der Gewaltprävention, diese werden wir weiter finanzieren. Wir unter- stützen Initiativen, die die Berufswahl frei von Klischees fördern, zum Beispiel die Bundesinitiative »Klischeefrei«, den Aktionstag »Girls’Day« und »Boys‘Day« und die Initiative »YouCodeGirls«).

 

Die vielfältige Trägerstruktur im Bereich der Schwangerschaftskonfliktbe- ratung werden wir erhalten. Die auskömmliche Finanzierung der Schwanger- schaftskonfliktberatungsstellen werden wir gewährleisten. Wir fördern Aufklä- rungskampagnen zu reproduktiver Gesundheit, Verhütung und Unterstützungs- angeboten, um informierte Entscheidungen und gesellschaftliches Verständnis zu stärken.

 

Wir werden das »Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt« evaluieren und fortschreiben. Auf dieser Grundlage werden wir es langfristig, verlässlich und auskömmlich finanzieren.

 

Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gleichstellungsberichtes wer- den wir prüfen.

 

INfiLUSION ALS ANSPPUCH G AUFTPAG

FÜP EINE GESELLSCHAFT OHNE HÜPDEN

Inklusion ist ein zentrales Anliegen. In Thüringen soll niemand an der Teilhabe an der Gesellschaft durch unterschiedlichste Barrieren gehindert werden. Wir wollen allen Menschen, unabhängig von Beeinträchtigungen, eine umfassende und flächendeckende Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen und Barrie- ren abbauen, um eine gerechte und offene Gesellschaft zu fördern.

 

Die Stellung des Thüringer Landesbeauftragen und der kommunalen Be- auftragten für Menschen mit Behinderungen werden wir weiter stärken. Zudem werden wir eine Interministerielle Arbeitsgruppe für Barrierefreiheit unter Betei- ligung des Landesbeauftragten einrichten, sodass das Querschnittthema Barrie- refreiheit die nötige Relevanz erhält. Wir überprüfen, ob die derzeit gesetzlich normierten Bedingungen den kommunalen Beauftragten eine adäquate Aufga- benerfüllung erlauben.

 

Das Barrierefreiheitsprogramm werden wir gemeinsam mit dem Beauf- tragten für Menschen mit Behinderungen verstetigen und stärken, um Aus- und Umbaumaßnahmen zur Stärkung von Barrierefreiheit zu unterstützen. Den bar- rierefreien Zugang zu staatlichen Einrichtungen wollen wir sicherstellen. Denk- malpflegerische Aspekte, insbesondere im Baugesetzbuch und in der Bauord- nung, dürfen diesem Zweck nicht entgegenstehen.

 

Für Leistungserbringer und Kommunen, die bisher stationäre Angebote ambulantisieren und barrierefreien Wohnraum schaffen wollen, prüfen wir den Zugang zu Fördermitteln des sozialen Wohnungsbaus. Wir streben eine flächen- deckende Umsetzung personenkonzentrierter Komplexleistungen in ganz Thü- ringen an und unterstützen die Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung.

 

Wir unterstützen die Bemühung auf Bundesebene für faire Entlohnung für Menschen mit Behinderungen. Die Gründung von Inklusionsbetrieben wer- den wir unterstützen. Wir werden uns dafür einsetzen, die Versorgungsangebote des Gebärdensprachdolmetschens in Thüringen zu verbessern und prüfen dafür unter anderem die Einführung eines Lehramtsstudiengangs »Deutsche Gebär- densprache« und die Anerkennung als Fremdsprache an Schulen. Wir prüfen, wie wir die Integrationsfachdienste in der Umsetzung ihrer Aufgaben stärken kön- nen.

 

Darüber hinaus sichern wir das Sinnesbehindertengeld im Sinne des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes und prüfen eine Anpassung.

 

STABILE SOZIALINFPASTPUfiTUP FÜP THÜPINGEN

PLANUNGSSICHEPHEIT GEWÄHPLEISTEN

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wesentliche Voraussetzung für Fami- lienfreundlichkeit und zur Fach- und Arbeitskräftesicherung werden wir ressort- übergreifend und im Dialog mit den Sozialpartnern verbessern.

 

Wir wollen die Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur auch für kom- mende Generationen bedarfsgerecht sichern.

 

Wir werden sie auf Augenhöhe und unter Achtung des Subsidiaritätsprin- zips mit Kommunen und freien Trägern im Dialog organisieren. Dafür werden wir die strategische Sozialplanung und die integrierte kommunale Sozialplanung fachbereichsübergreifend verstetigen, um so die zielgruppenspezifischen Ange- bote sichtbar und zugänglich zu gestalten.

 

Im Sozial- und Gesundheitswesen werden wir einen Fokus darauf richten, dass die für die Versorgung dringend notwendigen Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer in den Berufsgruppen gewonnen bzw. gehalten werden. Vorausset- zung sind gute, insbesondere tarifgesicherte Ausbildung- und Arbeitsbedingun- gen. Wir werden die Tarifpartner bei dieser Zielsetzung unterstützen.

 

 

 

Um mehr Menschen zum Ergreifen eines Berufs im Sozial- und Gesund- heitssektor zu motivieren, werden wir eine Fachkräfteoffensive initiieren. Die kostenfreie schulische und akademische Ausbildung in diesen Bereichen fördern wir. Neben einem Ausbau der Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung befürwor- ten wir den Ausbau einer sachgerechten Ausbildungsvergütung. Wir prüfen die Unterstützung von Ausbildungsbetrieben bei der Finanzierung von Berufsprak- tika.

 

Die Freie Wohlfahrtspflege und freie, gemeinnützige Träger sind eine tra- gende Säule des Sozialstaats und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Wohlfahrt unserer Gesellschaft.

 

Auch die im Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRKG) und Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) genannten Hilfsorganisationen sind für das Sozial- und Gesundheitswesen von besonderer Bedeutung, deren Arbeitsgrundlagen werden wir rechtlich und strukturell stär- ken. Speziell ihr Beitrag zu einem bereichsübergreifend funktionierenden Kata- strophen- und Zivilschutz ist unverzichtbar.

 

Für alle verfolgen wir das Ziel der Planungssicherheit durch verlässliche und auskömmliche Finanzierung. Wir werden den Thüringer Sozialwirtschafts- bericht fortschreiben und das Zuwendungsrecht entbürokratisieren, um Träger und Verwaltungen zu entlasten.

 

Wir prüfen die Einführung eines Thüringer Transparenzregisters.

 

Wir öffnen das bestehende und bisher auf die gewerbliche Wirtschaft beschränkte

Förderprogramm „Digitalbonus“ auch für die Sozialwirtschaft.

 

VEPBPAUCHEP SCHÜTZEN –

BEPATUNG VOP OPT G DIGITAL STÄPfiEN

Wir stärken die Verbraucherberatung und -information sowie Präventionsange- bote im Freistaat. Ein starker Verbraucherschutz fördert das Vertrauen der Bürge- rinnen und Bürger in Rechtsstaat und Politik, dient als Frühwarnsystem für Miss- stände und stärkt damit die regionale Wirtschaft. Wir werden die Verbraucher- zentrale sowie das bestehende Netz der Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- beratung mit einer langfristigen, verlässlichen und auskömmlichen Finanzie- rung ausstatten, zum Beispiel durch einen mehrjährigen Rahmenvertrag. Außer- dem werden wir prüfen, die Arbeit der Verbraucherzentrale Thüringen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Wir prüfen, ob das Beratungs- und Informati- onsangebot der Verbraucherzentrale für Verbraucher flächendeckend zugänglich ist. In jedem Thüringer Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt sollen Verbrau- cherinnen und Verbraucher Zugang zu einem Beratungsangebot haben, vor Ort, digital oder mobil.

 

AUS DEP PANDEMIE LEPNEN –

GESUNDHEIT G GESELLSCHAFTLICHES MITEINANDEP

Die Corona-Pandemie hat Politik und Gesellschaft vor bislang unbekannte Her- ausforderungen gestellt. Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen politischen Maßnahmen ist eine Chance, um unser Gesundheits- system nachhaltig zu stärken. Unser Ziel ist es, die ergriffenen Maßnahmen kri- tisch zu analysieren, um aus gemachten Fehlern zu lernen und die richtigen Schlüsse für eine krisenfeste Gesundheitsversorgung zu ziehen. Doch geht es nicht nur um die medizinischen Lehren. Die Pandemie hat tiefe gesellschaftliche Spaltungen offenbart und viele Menschen durch Einsamkeit und Isolation zu- tiefst getroffen. Deshalb sehen wir es als unsere Aufgabe, gemeinsame Lösungen zu entwickeln, die das gesellschaftliche Miteinander wieder stärken.

 

Wir wollen einen Schlussstrich unter die juristischen Folgen der Corona- Pandemie ziehen und damit empfundene Ungerechtigkeiten abmildern und für Rechtsfrieden sorgen. Noch offene oder noch anhängige Bußgeldverfahren sollen nicht weiterverfolgt bzw. deren Einstellung angeregt werden. Wir prüfen, ob ein Amnestie-Gesetz in diesem Zusammenhang notwendig ist.

 

Die Versorgung von Menschen mit Erkrankungen wie Long-Covid und ME/CFS in Thüringen wollen wir weiter verbessern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LANDWIPTSCHAFT UND UMWELT

 

LANDWIPTSCHAFT ALS ZUfiUNFTSAUFGABE

VIELFALT G VEPANTWOPTUNG STÄPfiEN

Eine nachhaltige Landwirtschaft und den Schutz der Umwelt denken wir ganz- heitlich. Wir stehen für eine starke und breit aufgestellte Landwirtschaft, in der konventionelle wie ökologische Landwirtschaft, große Mehrfamilienbetriebe wie kleinere Einzelbetriebe, Pflanzenproduktion wie Nutztierhaltung ihren Platz ha- ben. Ziel unserer Politik ist eine Landwirtschaft, die hochwertige Lebensmittel er- zeugt, umweltfreundlich wirtschaftet und eine artgerechte Tierhaltung garantiert.

 

Unsere Politik soll sowohl Respekt und Wertschätzung der Landwirtinnen und Landwirte als auch den Schutz der natürlichen Ressourcen sicherstellen. Da- bei legen wir besonderen Wert auf die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen, den Schutz der Biodiversität und die Förderung der regionalen Wertschöpfung. Unser Ziel ist die Anerkennung der Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln als »öffentliche Leistung«.

 

BÜPOfiPATIEABBAU FÜP DIE LANDWIPTSCHAFT

ZUfiUNFT DUPCH NACHWUCHSFÖPDEPUNG

Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten einen wertvollen Beitrag für die Ge- sellschaft, und es ist unsere Aufgabe, sie zu entlasten. Wir setzen uns für eine spürbare Entbürokratisierung und Vereinfachung der Verfahren ein, um den Ar- beitsalltag der Landwirtinnen und Landwirte zu erleichtern. Bei der Nachwuchs- gewinnung setzen wir auf starke landwirtschaftliche Ausbildungsverbünde in ganz Thüringen. Die Berufsausbildung, die überbetriebliche Ausbildung, die Fachschulfortbildung und die vielfältigen Weiterbildungsangebote werden wir er- halten und weiterentwickeln sowie bereits in der Schule Projekte ermöglichen, die den Schülerinnen und Schülern ein wirklichkeitsnahes Bild von landwirt- schaftlicher Arbeit und ihrer Produkte aufzeigen.

 

Die »Gemeinsame Agrarpolitik« (GAP) mit der Landwirtschaft werden wir weiterentwickeln. Den Besonderheiten der Agrarstruktur in den ostdeutschen Ländern muss dabei Rechnung getragen werden. Derzeit werden zu viele Betriebe für Naturschutz nicht ausreichend honoriert, das wollen wir generell ändern. Wir prüfen die Einführung eines Naturschutzfeldblocks.

 

 

PEGIONALE WEPTSCHÖPFUNG FÖPDEPN –

INVESTITIONSSICHEPHEIT GEWÄHPLEISTEN

Gleichzeitig unterstützen wir die regionale Wertschöpfung, indem wir lokale Ver- arbeitungskapazitäten für landwirtschaftliche Produkte schaffen und die Pla- nungssicherheit für Tierhaltungen und Investitionen garantieren. Dabei machen wir uns stark für dezentral organisierte Schlachtbetriebe sowie teil- und vollmo- bile Lösungen. Kleine Schlachtbetriebe wollen wir bei den Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen entlasten. Weitere Schwerpunkte für das Schließen von Wertschöpfungsketten im Bereich Tierhaltung sind die Unter- stützung von Initiativen zur Milchverarbeitung und zur Wiederinwertsetzung der Thüringer Wolle, unter anderem durch eine Wollwaschanlage.

 

EINfiOMMEN DEP LANDWIPTE SICHEPN

ZUfiUNFTSPAfiT LANDWIPTSCHAFT

Um die hohen Anforderungen und die stetigen Anpassungsprozesse bewältigen zu können, brauchen die Landwirtinnen und Landwirte auch weiterhin eine Ein- kommensunterstützung sowie eine starke zweite Säule der Agrarförderung. Mittel der EU und des Bundes werden wir vollständig kofinanzieren. Wir rufen einen Zukunftspakt Landwirtschaft ins Leben. Er wird als Plattform für den Austausch zwischen Landnutzung und Umwelt- und Naturschutz dienen und gemeinsame Lösungen entwickeln.

 

MODEPNISIEPUNG G INVESTITIONSSCHUTZ –

INNOVATIONEN IN TIEPHALTUNG G TECHNIfi

Wir unterstützen unsere Thüringer Betriebe bei Investitionen in noch modernere Ställe, Dünge- und Pflanzenschutztechnik oder Digitalisierung. Wir setzen dabei auf Kooperationen statt staatlicher Eingriffe und auf Anreize statt Auflagen. Ent- scheidend ist, Planungssicherheit für Investitionen zu garantieren. Dies muss sich im Rechtsrahmen, aber auch in der Förderkulisse niederschlagen. Investiti- onen, etwa im Stallbau, müssen über den gesamten Abschreibungszeitraum Be- standsschutz haben und dürfen nicht durch neue Regulierungen entwertet wer- den. Wir werden eine Thüringer Nutztierstrategie zur Stärkung der Tierhaltung in Thüringen auf den Weg bringen. Hierbei ist die Weidetierhaltung wegen ihrer ho- hen Bedeutung zur Biodiversitätssicherung bei der Honorierung der ökologi- schen Leistung besonders zu berücksichtigen. Die Förderung der Tierzucht spielt dabei für uns eine wichtige Rolle.

 

Wir evaluieren die Förderbedingungen in der Agrarinvestitionsförderung und berücksichtigen dabei die spezifischen Thüringer Verhältnisse. Die »KULAP- Förderung« passen wir an Praxisanforderungen der Landwirtschaft sowie der Um- welt- und Naturschutzbelange an und nehmen dabei die Rolle der Landwirt- schaft als CO₂-Speicher in den Blick. Das Anlegen von Agroforstsystemen werden wir unterstützen.

 

PEGIONALE fiPEISLÄUFE STÄPfiEN

AGPAPMAPfiETING NEU DENfiEN

Thüringen ist ein Land exzellenter landwirtschaftlicher Produkte, deren Vermark- tung wir stärken wollen. Die Struktur und Aufgabenzuordnung im Bereich des Ag- rarmarketings und die Förderung der Direktvermarktung ordnen wir neu. Ziel ist, ein leistungsfähiges, praxisorientiertes und modernes Agrarmarketing zu etab- lieren, das ökologisch und konventionell erzeugte Produkte gleichermaßen be- rücksichtigt. Eine Agrarmarketinggesellschaft für Thüringen soll dies leisten. Wir führen das Thüringer Qualitätszeichen mit neuen Kriterien wieder ein und ebenso die Förderung der Gründung von Erzeugergemeinschaften.

 

Wir schreiben die Thüringer Eiweißstrategie fort und leisten so die not- wendige Unterstützung für den Ausbau der Verarbeitung von Eiweißfutter- und Lebensmitteln aus regionalen Rohstoffen, um von Importen unabhängiger zu werden.

 

Den ökologischen Landbau wollen wir fördern, indem vor allem Verarbei- tungskapazitäten unterstützt werden. Dazu wird eine enge mitteldeutsche Zu- sammenarbeit angestrebt. Das land- und forstwirtschaftliche Versuchswesen werden wir erhalten.

 

Wir werden alle möglichen Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikani- sche Schweinepest koordiniert mit anderen Bundesländern ergreifen. Für die er- forderliche Bejagung der Schwarzwildbestände wollen wir das Prämien- und An- tragssystem verbessern.

 

Wir setzen uns auf Bundesebene für eine auskömmliche Ausstattung der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« ein und werden sie vollständig kofinanzieren. Wir stellen sicher, dass die Mittel unmittelbar bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie den Akteuren im ländlichen Raum ankommen.

 

BIODIVEPSITÄT G LANDWIPTSCHAFTLICHE FLÄCHEN –

PESSOUPCENSCHUTZ IM FOfiUS

Besonderes Augenmerk legen wir auf den Erhalt der landwirtschaftlichen Flä- chen und die Reduzierung des Flächenverbrauchs, dazu erarbeiten wir unter an- derem eine Landes-Kompensationsverordnung mit klaren Regeln zum Schutz der landwirtschaftlich genutzten Fläche vor Inanspruchnahme für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Entsiegelung von Altlastenflächen hat für uns dabei Vorrang; hier befördern wir den proaktiven Rückbau in Verantwortung der »Thü- ringer Landgesellschaft«. Die Flurneuordnung bleibt ein wichtiges Instrument der Flächenpolitik im Agrar- und Forstbereich. Wir entwickeln das Thüringer Brach- flächenkataster weiter zum Kataster für Brach-, Ausgleichs-, Entwicklungs- und Angebotsflächen.

 

 

EPNEUEPBAPE ENEPGIEN FÜP DIE LANDWIPTSCHAFT –

NACHHALTIGfiEIT G WIPTSCHAFTLICHfiEIT VEPBINDEN

Durch den Vorrang von Agri-PV vor Freiflächen-PV schaffen wir einen Anreiz, landwirtschaftlich genutzte Flächen zu erhalten und gleichzeitig einen Beitrag zur Energieproduktion zu leisten. Wir setzen uns für den Erhalt landwirtschaftli- cher und den weiteren Ausbau abfallbasierter Biogasanlagen sowie weitere Tech- nologien ein, welche die Ausbeute aus Biomasse erhöhen. Eine möglichst hoch- wertige Verwertung der Biomasse sollte vorzugsweise in der Region organisiert werden. Rechtsvorschriften sind im Sinne einer regionalen Wertschöpfung und Abfallkreislaufwirtschaft anzupassen. Anlagen zur Stabilisierung des Netzes müssen gesondert gefördert werden. Wir werben auf Bundesebene dafür, dass die Rahmenbedingungen für die Bioenergieerzeugung einen wirtschaftlichen Wei- terbetrieb der Bestandsanlagen nach dem Wegfall der EEG-Förderung und einen Zubau im Rahmen der Biomassepotenziale und der regionalen Bedingungen er- möglichen. Wir nehmen die Biogasberatung der »Thüringer Energie- und Green- tech-Agentur« (ThEGA) wieder auf.

 

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete werden wir erhalten. Der Erhalt des artenreichen Grünlands durch Stärkung der Weidehaltung ist uns ein besonderes Anliegen.

 

Bodenspekulationen werden wir vorbeugen, indem wir das Bodenrecht konsequent anwenden und dafür gegebenenfalls anpassen. Wir verknüpfen die Regelungen zum land- und forstwirtschaftlichen Vorkaufsrecht.

 

Die dezentrale Wasserbevorratung sichern wir langfristig. Wir setzen uns dafür ein, die Niedrigwasserstrategie umzusetzen. Die landwirtschaftlichen Wasser- speicher wollen wir erhalten und nutzbar machen. Wir prüfen die Möglichkeit, Talsperrenwasser für den Gartenbau und die Landwirtschaft verfügbar zu ma- chen.

 

WEPTSCHÄTZUNG G WISSEN –

ÖFFENTLICHfiEITSAPBEIT ZUP LANDWIPTSCHAFT

Wir werden in der Öffentlichkeitsarbeit des Freistaats ein wirklichkeitsnahes, auf Wertschätzung beruhendes Bild landwirtschaftlicher Arbeit und ihrer Produkte vermitteln und das Bewusstsein der Menschen für die Bedeutung dieser Kom- plexe schärfen.

 

Materialien zur Wissensvermittlung in Kindergärten, Schulen, Lehre und Erwachsenenbildung prüfen wir fachlich. Ziel ist es, realistisch vermittelt zu be- kommen, wo Nahrungsmittel herkommen, wie diese produziert werden und wel- chen wichtigen Stellenwert die Landwirtschaft in der Gesellschaft einnimmt. Das hilft auch, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.

 

FINANZIELLE PESILIENZ DEP LANDWIPTSCHAFT –

STEUEPLICHE ENTLASTUNG G fiLIMAPÜCfiLAGEN

Die Kürzungen bei der Agrardiesel-Steuerrückerstattung setzt unsere Landwirt- schaft besonders unter Druck. Eine Änderung der bundesrechtlichen Regelungen im Interesse unserer Thüringer Landwirte werden wir unterstützen. Für Alterna- tiven, wie Bioethanol, Pflanzenöl und Biogas, wollen wir uns einsetzen.

 

Landwirtschaftsbetriebe sollen steuerfreie Klimarücklagen bilden kön- nen. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen. Damit soll sich die Land- wirtschaft besser auf Ertragsschwankungen infolge des Klimawandels vorberei- ten können und in ertragsschwachen Jahren von staatlichen Nothilfen unabhän- giger werden.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass die Voraussetzungen für eine Wertschöp- fung durch CO₂-Speicherung auf landwirtschaftlichen Flächen (CO₂-Zertifikate) geschaffen werden.

 

Die Herausforderungen an die Landschaftspflege werden immer größer. Vor allem kleine Flächen und Splitterflächen lassen sich kaum noch wirtschaft- lich bewirtschaften. Dort, wo nicht bereits Landwirtschaftsbetriebe oder beste- hende Akteure dies leisten können, prüfen wir Alternativen.

 

UNSEPEN WALD SCHÜTZEN –

FOPSTWIPTSCHAFT G VEPANTWOPTUNG STÄPfiEN

Rund ein Drittel Thüringens ist Wald. Wir sind das Grüne Herz Deutschlands und das soll so bleiben. Der Erhalt des Waldes ist für uns eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um die Verbundenheit der Bevölkerung zum Markenkern Thüringens als Grünes Herz Deutschlands zu stärken, werden wir für jedes in Thüringen neu geborene Kind einen Baum pflanzen.

 

Die Forstwirtschaft werden wir zukunftsorientiert aufstellen, indem wir Waldumbau begleiten und Privatwaldbesitzerinnen und Privatwaldbesitzer bera- ten und unterstützen. Wir setzen auf die Stärkung von ThüringenForst zur Erhal- tung und zum Umbau des Waldes. Die Rücklagen von ThüringenForst werden wir für rentierliche Investitionen nutzen. Damit wollen wir den Waldumbau sichern. Die forstbehördlichen Aufgaben von ThüringenForst werden wir evaluieren. Die Beratungsangebote für den Nichtstaatswald, besonders im Hinblick auf die Nut- zung von Förderprogrammen des Bundes und Landes, wollen wir ausbauen.

 

Die Erhaltung und der Umbau unserer Wälder ist eine gesamtgesell- schaftliche Aufgabe im vordringlichen öffentlichen Interesse. Daran orientiert sich die Mittelbereitstellung für alle Waldbesitzarten. Zur Fortführung der nach- haltigen Finanzierung des Waldumbaus braucht es bedarfsgerecht gesamtgesell- schaftlich getragene Finanzmittel.

 

 

 

Der Waldumbau soll mit vorwiegend heimischen Baumarten erfolgen. Die waldbesitzenden Kommunen werden in die Lage versetzt, rechtsichere Rückla- gen zum Waldumbau zu bilden.

 

Wir werden die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Erhaltung und dauerhaften Sicherung der Ökosystemleistungen des Waldes langfristig und direkt unterstützen, dazu prüfen wir die Umwandlung bisheriger Einzelfördertat- bestände in eine Flächenprämie. Die waldbaulichen Ziele wollen wir mit den Waldbesitzern für unterschiedliche Zeithorizonte definieren und finanziell un- tersetzen.

 

Wir wollen die fast 180.000 Kleinwaldbesitzerinnen und Kleinwaldbesit- zer unter Beibehaltung des Gemeinschaftsforstamtes beraten und fördern, damit sie ihre Waldökosysteme intensiver und besser weiterentwickeln können. Forst- wirtschaftlichen Zusammenschlüssen kommt dabei für den Privat-, Kommunal- und Kirchenwald eine besondere Bedeutung zu, die sich in einer stärkeren Un- terstützung niederschlagen soll. Wir legen den Fokus vor allem auf die personelle Stärkung der Zusammenschlüsse und somit den Grundstein zur langfristigen Etablierung und Sicherung dieser Strukturen. Das Projekt zur Beratung und Un- terstützung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wollen wir fortführen. Wir werden ein Programm zur Klärung ungeklärten Waldeigentums sowie zur Mobilisierung weiterer Privatwaldflächen auf den Weg bringen und prüfen, wel- che gesetzlichen Regelungen verändert oder Modelle etabliert werden müssen, um ungenutzte Flächen wieder zeitnah in Bewirtschaftung zu bringen.

 

BIOÖfiONOMIE G POHSTOFFNUTZUNG

HOLZBAU G ALTEPNATIVE BAUSTOFFE FÖPDEPN

Um die Potenziale von Holz als Baustoff für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen weiter zu erschließen, werden wir weitere Erleichterungen für den Holzbau im Bauordnungsrecht schaffen und Bauen mit nachhaltigen Rohstoffen beson- ders fördern. Zudem wollen wir ein Innovationszentrum Holz einrichten. Kern- aufgabe soll die wissenschaftliche Erforschung und Weiterentwicklung neuer und innovativer Verwendungsmöglichkeiten von Holz, insbesondere im klima- freundlichen Holzbau, sein. Dabei streben wir einen engen Austausch und ge- meinsame Aktivitäten zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik an, um unser Land zu einem zentralen Stützpunkt der Bioökonomie mit Holz zu entwickeln. Wir setzen uns für die gezielte Neuansiedlung von holzverarbeitenden Unterneh- men ein. Wir wollen regionale Wertschöpfung erhalten. Unser Hauptaugenmerk richtet sich daher auf kleine und mittelständische rohholzverarbeitende Betriebe und Sägewerke. Diese wollen wir unterstützen, damit auch in Zukunft die Verfüg- barkeit heimischer Produkte und lokale Wertschöpfung erhalten bleibt. Bei der Infrastruktur- und Wohnraumförderung wird Holzbau besonders berücksichtigt.

 

Um die Naturgipsvorräte zu schonen, werden wir Themen wie »ökologi- sches Bauen«, beispielsweise mit Lehm und Stroh, oder Alternativen zum

 

Naturgips, unter anderem Gipssubstitute und –recycling, intensiv bearbeiten, da- ran forschen und wo möglich praxistauglich weiterentwickeln.

 

Die Bergbauunternehmen sind für uns Lieferant wichtiger Rohstoffe und ein wichtiger Arbeitgeber. Wir bekennen uns zur Nutzung heimischer Rohstoffe und erarbeiten eine Thüringer Rohstoffstrategie. Wir werden ehemalige Gewin- nungsstätten heimischer Rohstoffe einer naturnahen Rekultivierung zuführen. Bei noch aktiven Lagerstätten werden wir den Abbau der mineralischen Rohstoffe für Mensch und Natur verträglich sicherstellen und Rechtsänderungen prüfen, die die Beseitigung der Bergbauhinterlassenschaften nach Ausbeutung der La- gerstätte finanziell absichern. Nachnutzungs- und Renaturierungskonzepte ehe- maliger Deponien werden wir unterstützen.

 

Die Finanzierung der Altlastensanierung im Kali-Bergbau werden wir mit dem Ziel der Kostenreduzierung prüfen. Mit dem Bund werden wir die Finanzie- rung der Sanierung von Bergbaualtlasten weiter verhandeln.

 

WALD G WILD IM EINfiLANG

JAGD, WILDTIEPMANAGEMENT G FISCHEPEI

Das Jagdrecht werden wir beibehalten. Die bewährte Strategie „Wald UND Wild“ führen wir fort. Ziel ist eine angemessene, dem Naturraum angepasste Wild- dichte, die den Aufbau stabiler, vielfältig strukturierter Wälder sicherstellt. Mit den Jagdverbänden pflegen wir einen partnerschaftlichen Austausch und unter- stützen die Jägerschaft bei ihren Aufgaben. In der Jagdgesetzgebung dürfen al- lein wissenschaftsbasiert Aspekte der Wildbiologie, des Arten- und Tierschutzes, neueste Erkenntnisse der Jagdpraxis, Werte des Tierschutzes und Erfordernisse der Lebensmittelhygiene die gebotene Berücksichtigung finden.

 

Ein Wolf- und Wildtiermanagement werden wir ermöglichen und die rechtlichen Grundlagen für die Regulierung der Wolfbestände schaffen, sowie die Schäden bei Tierhaltern ausgleichen. Wildtiere, die die Produktion von Lebens- und Futtermitteln beeinträchtigen, werden wir regulieren und, wo dies arten- schutzrechtlich nicht geboten ist, Schäden erstatten.

 

Die Binnen- und Angelfischerei sind ein wesentlicher Teil unserer Lan- deskultur mit reicher Tradition. Unsere Fischerinnen und Fischer sowie Anglerin- nen und Angler tragen wesentlich zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewäs- ser bei, sie fördern Naturverständnis, Biodiversität und Qualität der Lebensräume. Deshalb wollen wir diese Vielfalt erhalten und weiterentwickeln sowie die Bil- dungs- und Jugendarbeit unterstützen. Die Thüringer Verbände sind für uns wichtige Partner beim Artenschutz, Schutz der Fischbestände und der Gewässer- lebensräume insgesamt.

 

 

VEPANTWOPTUNG FÜP DEN TIEPSCHUTZ –

ENGAGEMENT FÜP fiOMMUNEN G TIEPHEIME

Wir werden dem Tierschutz und seiner besonderen Bedeutung gerecht werden. Die Kommunen sowie die Tierschutzvereine werden wir insbesondere bei den In- vestitionskosten von Tierheimen unterstützen und werden eigens deren Wirken im Bereich der Begrenzung verwilderter Katzenpopulationen fördern. Den Bedarf an Veterinärärztinnen und Veterinärärzte und die Rolle des Veterinärwesens zum Schutz der Menschen vor Tierseuchen und die Kontrolle von tierischen Produk- ten werden wir prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen.

 

UMWELTSCHUTZ UND WIPTSCHAFT VEPBINDEN –

PEGIONALE POTENTIALE NUTZEN

Wir bekennen uns zum Klimaschutz und setzen uns für die Reduktion von Treib- hausgasen sowie die Nutzung von CO₂ als Wertstoff ein. Die Nutzung regionaler Rohstoffe, das verstärkte Recycling und das Aufräumen von Altlasten sind weitere Maßnahmen, die nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch die Grundlage für eine nachhaltige Wirtschaft schaffen. Wir nutzen eine Länderöffnungsklausel im Bundesbodenschutzrecht, um auch künftig lokale Entsorgungsmöglichkeiten für Bauabfälle zuzulassen.

 

Wir werden naturschutzfachlich wertvolle Gipskarstgebiete im Südharz erhalten. Neue Gipsabbaugebiete und Neuaufschlüsse über die bestehenden Ge- nehmigungen hinaus sehen wir kritisch. Das Instrument der Förderabgabe wer- den wir künftig konsequent anwenden.

 

LANDSCHAFT BEWAHPEN, fiLIMA SCHÜTZEN

VEPANTWOPTUNG FÜP THÜPINGENS NATUP

Wir bekennen uns zum Pariser Klimaschutzabkommen und werden das Thürin- ger Klimaschutzgesetz überarbeiten. Der Schutz von landwirtschaftlichen Flä- chen und die Reduzierung der Flächenversiegelung bleiben zentrale Themen unserer Umweltpolitik. Um die natürliche Klimaschutzwirkung unserer Moore, Feuchtgebiete und Auen zu stärken, prüfen wir deren Reaktivierung oder Erwei- terung. Seitens der Fachbehörden wird dieser Prozess unterstützt.

 

Wir unterstützen eine konsequente Beseitigung, Absenkung oder Verle- gung von Deichen an Fließgewässern, die weder Bebauung noch Infrastruktur si- chern und verbessern die Durchgängigkeit unserer Gewässer und beseitigen schrittweise deren Verbauung. Der Prozessschutz in Auen ist effektiver Klima-, Hochwasser- und Naturschutz. Wir werden einen Aktionsplan zur Belebung der Bach- und Flussauen nebst passender Förderkulisse auf den Weg bringen. Damit setzen wir die Wasserrahmenrichtlinie weiter um. Wir evaluieren die Struktur der Gewässerunterhaltungsverbände.

 

Die Nationalen Naturlandschaften sind für uns wichtige Instrumente ei- ner umweltverträglichen Regionalentwicklung. Die Handlungs- und Entwick- lungsfähigkeit der Kommunen in den Biosphärenreservaten muss gewahrt blei- ben. Vor diesem Hintergrund werden wir die Schutzgebietsverordnung für die Thüringer Rhön ändern sowie einen Nachteilsausgleich prüfen. Die anerkannten Naturschutzverbände sind für uns wichtige Partner.

 

Zur Sicherung des Naturerbes, der Schönheit der Landschaft und unserer Heimat werden wir das Leitbild Grünes Herz Deutschlands umsetzen. Das Netz- werk »Natura 2000-Stationen« werden wir aufrechterhalten und mit dem Ziel der Weiterentwicklung evaluieren. Zudem werden wir die Naturschutzförderung in Thüringen auf einem hohen Niveau halten sowie Naturschutzgroßprojekte und andere Naturschutzprojekte in Thüringen unterstützen, die maßgeblich mit Bun- desmitteln finanziert werden.

 

Wir werden den Prozess zur Ausweisung des »Grünen Bandes« als ge- mischte Weltkultur- und Weltnaturerbestätte gemeinsam mit den anderen Län- dern vorantreiben und somit diese deutschlandweit einmalige Biotopverbund- achse schützen sowie vorhandene Lücken schließen.

 

NACHHALTIGE WASSEPWIPTSCHAFT –

SICHEPE VEPSOPGUNG UND ABWASSEPLÖSUNGEN

Abwasseranschlüsse im ländlichen Raum an die öffentliche Abwasserbehand- lung wollen wir besser fördern. In kleinteiligen Siedlungsgebieten muss von den Abwasserbeseitigungspflichtigen anhand eines qualifizierten Variantenver- gleichs geprüft werden, ob eine zentrale oder dezentrale Lösung gesamtwirt- schaftlicher ist. Sind danach öffentliche Investitionen absehbar, müssen die Bür- gerinnen und Bürger von der Pflicht zur temporären vollbiologischen Lösung ent- bunden werden.

 

Wir unterstützen die Erweiterung des Fernwassernetzes zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und ermöglichen der Thüringer Fernwasserversorgung die Erweiterung ihrer Geschäftsfelder.

 

fiLIMAANPASSUNG IN UPBANEN PÄUMEN

HITZESCHUTZ G WASSEPSPEICHEPUNG

Den Hitzeschutz werden wir unter anderem im Rahmen der Städtebauförderung künftig und auch bei noch nicht abgeschlossenen Sanierungsgebieten nachträg- lich förderfähig machen. Wir unterstützen zudem Maßnahmen für den besseren Wasserrückhalt und die Wasserspeicherung in den Städten. So schaffen wir An- reize, bei Neubau oder Sanierung von Quartieren Hitzeschutz von Beginn an mit- zudenken. Eine deutlich gesteigerte Städtebauförderung und Dorferneuerung soll die Förderung von Schutzmaßnahmen vor Starkregenereignissen, die Anlage von Gewässern und Grünflächen und den Einbau von Löschwasserzisternen er- möglichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BAUEN, WOHNEN, INFPASTPUfiTUP UND fiOMMUNEN

 

GLEICHWEPTIGE LEBENSVEPHÄLTNISSE –

INFPASTPUfiTUP G NAHVEPSOPGUNG IN STADT G LAND

Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land ist ent- scheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Erhalt unserer Hei- mat. Wir werden eine Politik entwickeln, die den ländlichen Raum genauso för- dert, wie die städtischen Ballungszentren und dabei den gesellschaftlichen Zu- sammenhalt in den Mittelpunkt stellt. Das Landesentwicklungsprogramm wer- den wir überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Zudem nehmen wir län- derübergreifende Kooperationsräume in den Blick.

 

Der ländliche Raum muss als lebendiger Teil unseres Landes erhalten und gestärkt werden. Wir setzen uns für innovative Dienstleistungskonzepte und Nahversorgungsangebote ein, die den Alltag in den Dörfern erleichtern. Einkäufe sollen durch weitere Dienstleistungen (Post, Apotheke, Zugang zu Internet-Ange- boten der Verwaltung) vor Ort ergänzt werden und die Läden so zu zentralen An- laufstellen und Treffpunkten entwickelt werden. Weiterhin treiben wir eine In- nenstadt-Offensive sowie eine sinnvolle Entwicklung von Großflächen voran, um wirtschaftliche Impulse in den urbanen und ländlichen Regionen zu setzen. Wir unterstützen auch weiterhin das Thüringer Aktionsbündnis »Innenstädte mit Zu- kunft«.

 

Wir werden die »Akademie Ländlicher Raum« zu einem Informations- zentrum und dialogorientierten Forum zur Stärkung des ländlichen Raumes zur umfassenden Information von entsprechenden Zielgruppen und Aufnahme ihrer Anregungen als Handlungshinweise für die Politik der Landesregierung aufwer- ten. Dazu werden wir prüfen, ob die Akademie zu einem zivilgesellschaftlichen Akteur weiterentwickelt werden kann. Wir wollen sie so ertüchtigen, dass sie zur Entwicklung des von einem bestehenden Sanierungsstau geprägten ländlichen Raumes und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land effektiv beitragen kann. In diesem Zusammenhang werden wir auch die Etablie- rung einer Umweltakademie in Thüringen prüfen mit der Perspektive, diese als

»Mitteldeutsche Akademie« weiterzuentwickeln. Wir wollen die Einrichtungen der Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung stärken.

 

MOBILITÄT FÜP ALLE –

MODEPNER G UMWELTFPEUNDLICHER VEPfiEHP

Im Bereich der von einem erheblichen Sanierungsstau geprägten Verkehrsinfra- struktur setzen wir uns für eine langfristige Mobilitätsoffensive ein. Hierzu gehö- ren eine langfristige und sichere Finanzierung des ÖPNV, einschließlich der Ver- besserung der Busförderung und eine bessere Anbindung des ländlichen Raums, der Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs mit Ergänzung durch überregio- nale Buslinien nach dem Integrierten Taktfahrplan, eine Anbindung aller Regio- nen an Fernverkehrsknoten inklusive Erhalt aller IC-Linien sowie die Fortsetzung

 

 

 

und sichere Finanzierung des »Deutschlandtickets«, einschließlich besonderer Tarife vergünstigt für Schüler, Jugendliche in Ausbildung und Menschen mit ge- ringem Einkommen.

 

Für eine sozial gerechte, umweltfreundliche Mobilität sowie zur Steige- rung der Attraktivität unseres ländlichen Raums und unserer Städte bedarf es ei- ner Mobilitätswende. Wir wollen die Verkehrsträger nicht gegeneinander ausspie- len, sondern die Attraktivität und Sicherheit des öffentlichen Personennahver- kehrs, des Radverkehrs und des Fußverkehrs steigern. Im Mobilitätsmix wird das Automobil auch künftig eine wesentliche Rolle spielen, insbesondere im ländli- chen Raum.

 

Wir wollen in ein modernes, barrierearmes und klimaschonendes Bus- und Bahnangebot investieren – flächendeckend, schneller, besser getaktet. Hierzu gehören für uns der Ausbau, die Modernisierung und die Elektrifizierung der Infrastruktur sowie die Anschaffung neuer Fahrzeuge. Eine Testregion für den

»Integrierten Taktfahrplan« werden wir bis 2026 umsetzen. Gemeinsames Ziel ist die Umsetzung in allen Regionen Thüringens. Auf Bundesebene werden wir uns für die dringend notwendige Erhöhung der Regionalisierungsmittel einsetzen.

 

Zur Finanzierung des Ausbaus des Verkehrssektors wollen wir die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten des Bundes (GVFG und andere) stärker nutzen.

 

Um die Organisation und Bestellung im Nahverkehr zu verbessern, prü- fen wir die bestehende Struktur im »Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr« (TLBV) mit der Perspektive der Gründung einer eigenständigen Nahverkehrsge- sellschaft. Außerdem prüfen wir die Übertragbarkeit international praktizierter Verfahren zur öffentlichen Beteiligung an Finanzierungs-, Beschaffungs- und Be- triebsmodellen.

 

Um die Fertigstellung der Elektrifizierung und Zweigleisigkeit der Mitte- Deutschland-Verbindung bis 2030 zu sichern, wirkt die Landesregierung binnen eines Jahres auf den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG hin. Wo nötig, setzen wir uns für den zweigleisigen Ausbau von Bahnstrecken ein.

 

FEPNVEPfiEHP G NAHVEPfiEHP AUSBAUEN

BAHNHÖFE G MOBILITÄTSfiNOTEN STÄPfiEN

Der Fernverkehr ist für die weitere positive Entwicklung Ostthüringens essenziell und muss erhalten und ausgebaut werden. Wir bekennen uns zu der seit 2015 zwischen Bund, Land und der DB AG abgestimmten Planung, Ostthüringen über den IC-Knoten Jena mittels zweier IC-Linien wieder besser in das Fernverkehrs- netz der DB einzubinden.

 

Die Finanzierung der landesbedeutsamen Buslinien muss dauerhaft si- chergestellt und das Netz unter stärkerer Einbeziehung tourismusbedeutsamer

 

Regionen gezielt weiter ausgebaut werden, um das Streckennetz zu verdichten, da, wo es keine Schiene gibt.

 

Den »Integrierten Taktfahrplan« (ITF) sehen wir als langfristige Ausbau- stufe eines »Thüringen-Takts«. Der ÖPNV in Thüringen soll langfristig landkreis- übergreifend verknüpft und vertaktet werden, um die Erreichbarkeit zu verbes- sern.

 

Wir treten für den Erhalt und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Haltepunkten zu Mobilitätsknoten in ländlichen Gebieten ein, welche die Ver- knüpfung von Bahn, Bus, Rad- und PKW-Verkehr stark verbessern. Die Aus- baustandards sind mit dem Ziel der Kostenoptimierung zu senken.

 

Wir streben eine Wiederinbetriebnahme stillgelegter Strecken für den Gü- ter- und Personenverkehr an. Eine Reaktivierung muss im Vergleich mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln und unter Berücksichtigung von volks- und be- triebswirtschaftlichen Aspekten tragfähig sein oder die Mobilität entscheidend fördern. Den Bund nehmen wir bei der Erhöhung der dafür notwendigen Regio- nalisierungsmittel in die Pflicht.

 

MODEPNE VEPfiEHPSWEGE

EFFIZIENTE BEGLEITUNG DES STPAßENBAUS

Durch bessere Anbindungen und gemeinsam koordinierte Planung mit den an- grenzenden Bundesländern wollen wir die Anbindung Thüringer Regionen an die angrenzenden Bundesländer verbessern.

 

Wir setzen uns für eine schnellere Umsetzung der Thüringer Straßenbau- projekte im Bundesverkehrswegeplan ein und schaffen in der Bauverwaltung die dafür nötigen Kapazitäten.

 

Investitionen in Landesstraßen, kommunale Straßen und Brücken wollen wir deutlich steigern, dabei steht Sanierung vor Neubau. Wir sorgen dafür, dass nicht nur Gemeinschaftsmaßnahmen gefördert werden, sondern auch für die Sa- nierung oder den Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken und Brücken der Kom- munen Fördermittel genutzt werden können. Zusätzlich öffnen wir die »KVI- Richtlinie« auch für die innerörtlichen Straßen. Die Ausstattung des Förderpro- grammes zum kommunalen Straßenbau wollen wir erhöhen. Projekte, die unter- schiedliche Mobilitätsformen kombinieren, sollen vorrangig gefördert werden. Sowohl auf dem Land als auch in der Stadt sind die Sanierung und Unterhaltung des Straßennetzes bedarfsgerecht und auf hohem Niveau voranzutreiben.

 

Um die Förderung von Straßenbaumaßnahmen zu entbürokratisieren, prüfen wir die Ausreichung entsprechender Mittel als zweckgebundene Zuwei- sung an die Kommunen. Wir digitalisieren das Thüringer Straßennetz als Arbeits- grundlage für die Straßenbauverwaltung und um Voraussetzungen für moderne Mobilität, wie zum Beispiel das autonome Fahren, zu ermöglichen.

 

 

UMWELTFPEUNDLICHE MOBILITÄT G ANTPIEBE –

EFFIZIENT G EMISSIONSAPM VOPAN

Zur Stärkung von Fahrgemeinschaften wollen wir Pendlerparkplätze an ÖPNV-

Haltestellen, zentralen Autobahnauffahrten und Landstraßen unterstützen.

 

Der moderne Verbrenner ist eine Spitzentechnologie, die weiterentwickelt werden muss. Saubere synthetische Kraftstoffe, Wasserstoff und HVO100-Diesel spielen dabei neben der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Logistikunterneh- men sollen zur Umstellung auf alternative Antriebe und deren Logistik unter- stützt werden.

 

PADVEPfiEHP AUSBAUEN

INFPASTPUfiTUP G SICHEPHEIT FÜP DEN ALLTAG

Wir wollen mehr in den Ausbau und die Instandhaltung alltagstauglicher Rad- wege sowie die dafür notwendige Infrastruktur investieren und damit das Alltags- radroutennetz zwischen allen zentralen Orten umsetzen. Darüber hinaus fördern wir Maßnahmen zur Etablierung von nichtstraßenbezogenen Radwegenetzen. Zusätzlich werden wir das »Radverkehrskonzept 2.0« und bestehende kommu- nale Radverkehrskonzepte zügig und konkret umsetzen. Wir vereinheitlichen da- bei die im Freistaat bestehenden Förderinstrumente hinsichtlich ihrer Anforde- rungen und technischen Bestimmungen. Wir werden sicherstellen, dass bei Stra- ßenneubau- und grundlegenden Sanierungsmaßnahmen der Radverkehr be- rücksichtigt wird. So schaffen wir mehr Radwege für Thüringen.

 

Im Schienenpersonennahverkehr wollen wir eine kostenlose Fahrradmit- nahme sichern und mehr Kapazitäten der Fahrradmitnahme ermöglichen. Wir prüfen die Einführung einer Radwegeinvestitionspauschale für die Kommunen. Das Mobilitätsnetzwerk Thüringen, Verbände wie der ADFC und die Arbeitsge- meinschaft »Fahrradfreundliche Kommunen« sind uns wichtige Partner.

 

Wir werden das Verkehrssicherheitsprogramm des Landes fortschreiben und die daraus resultierenden Maßnahmen unterstützen. Besonderes Augen- merk haben wir dabei auf die Sicherheit der Schulwege für unsere Kinder. Eine Schulwegeplanung wollen wir einführen. Die Thüringer Verkehrswacht ist für uns dabei ein wichtiger Partner.

 

NACHHALTIGES BAUEN G BEZAHLBAPES WOHNEN –

WOHNPAUM SCHAFFEN G LEEPSTAND PEDUZIEPEN

Wir wollen Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung – nachhaltig, sozial und barrierearm, bezahlbar in Stadt und Land – schaffen. In den Städten setzen wir uns dabei für die Stadtentwicklung und Städtebauförderung ein, die die At- traktivität urbaner Räume erhöht und gleichzeitig den sozialen Wohnungsbau stärkt. Wohnraumförderung und sozialen Wohnungsbau wollen wir, soweit erfor- derlich,  durch  Eigenkapitalstärkung  der  Thüringer  Aufbaubank  sowie

 

Kooperationen zwischen Landesgesellschaften und kommunalen Wohnungs- baugesellschaften ermöglichen. Auf diesem Wege wollen wir auch Familienbau- darlehen als zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse als »Thüringen-Geld« so- wohl für den Neubau als auch für den Erwerb sowie Sanierung einer Bestandsim- mobilie bereitstellen. Mit einer Bundesratsinitiative werden wir uns dafür einset- zen, dass die Länder Flexibilisierungen bei der Grunderwerbsteuer für breite Be- völkerungsschichten schaffen können.

 

Wohnungsbau ist eine Daueraufgabe, die eine auskömmliche Finanzie- rung erfordert. Bezahlbarer Wohnraum in den Kommunen, weniger Leerstand auf dem Land und eine höhere Immobilien-Eigentumsquote sind unsere Ziele. Wir wollen die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau so erhöhen, dass die Mieten trotz hoher Investitionskosten erschwinglich bleiben. Wir werden die Wohnungsbauförderung in enger Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft eva- luieren. Wir legen dabei einen besonderen Blick auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt.

 

Wir bauen die bürokratischen Hürden in der Förderung und Umsetzung der Wohnungsbauvorhaben ab und stärken die Eigenverantwortung der Woh- nungswirtschaft bei der Umsetzung. Die Kombination der Wohnungsbauförde- rung mit der Städtebauförderung und europäischen EFRE-Mitteln wollen wir aus- drücklich forcieren und deren Nutzung durch die Wohnungswirtschaft unterstüt- zen. Wir werden ein »Wohnungsbauprogramm 2030« auflegen und dies finanziell entsprechend ausstatten. Wir prüfen die Praktikabilität der Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit für kommunale Unternehmen sowie Genossenschaften.

 

Unser gemeinsames Ziel ist es, den Bestand an Sozialwohnungen bis 2030 deut- lich zu erhöhen und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen.

 

Im sozialen Wohnungsbau wird eine zweite Säule eingeführt. Diese soll durch geförderten Neubau oder Sanierung von leerstehenden Gebäuden Men- schen mit geringen und mittleren Erwerbseinkommen Wohnen in einer moder- nen Wohnung mit bezahlbaren Mieten ermöglichen.

 

Der LEG wollen wir ermöglichen, neben Wohnquartieren auch mehrge- schossigen Wohnungsbau im ländlichen Raum in Kooperation mit kommunalen Wohnungsgesellschaften oder im Einvernehmen mit den Gemeinden eigenstän- dig zu errichten.

 

Einen besonderen Förderschwerpunkt werden wir auf barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnraum besonders im ländlichen Raum, auf die energetische Sanierung sowie auf innovative und nachhaltige Bauweisen legen. Das serielle Bauen entwickeln wir weiter. Einen besonderen Fokus legen wir zudem auf die Bezahlbarkeit des studentischen Wohnens. Großwohnsiedlungen als lebenswerte Quartiere in Thüringen nehmen wir besonders in den Blick.

 

 

ANPEIZE FÜP FAMILIEN G MODEPNES WOHNEN –

INNOVATIVE WOHNfiONZEPTE

Der Kampf gegen Leerstand im ländlichen Raum und die Zahlung von Eigen- heimzuschüssen für Familien gehören ebenso zu unseren Prioritäten. Um zu- sätzliche Belastungen durch die Grundsteuerreform (Grundsteuer B) zu vermei- den, werden wir die Länderöffnungsklausel für die Hebesatz-Differenzierung Wohnen/Nicht-Wohnen nutzen. Wir werden prüfen, ob die Grundsteuer A noch zeitgemäß ist und Erhebungsaufwand und Steueraufkommen im Einklang ste- hen.

 

Wir wollen, dass Baulücken am Ortsrand oder im ortsnahen Außenbe- reich geschlossen werden können. Wir unterstützen die Einführung des § 246e BauGB, um bauplanungsrechtliche Vereinfachungen für den Wohnungsbau zu nutzen. Zugleich sollen die innerörtlichen Nachverdichtungsmöglichkeiten in den Blick genommen werden. Wir prüfen die Einführung eines Vorkaufsrechts für Kommunen, insbesondere nach Fiskalerbschaften.

 

Mit einem Programm »Jung kauft Alt« wollen wir den Kauf und die Mo- dernisierung von älteren Bestandsimmobilien in unseren Dörfern und Städten besonders attraktiv machen. Das schafft Anreize für junge Familien, in Thüringen zu bleiben, und wirkt zugleich Zersiedelung und Leerstand auf dem Land entge- gen. Für die Sanierung von Bestandsimmobilien gewähren wir Familien Zu- schüsse. Ebenso wird die energetische Sanierung insbesondere für Familien und Menschen mit geringem Einkommen gefördert.

 

ENEPGIEEFFIZIENTE WÄPME G LEBENDIGE DÖPFEP –

NACHHALTIGE INVESTITIONEN VOP OPT

Die kommunale Wärmeplanung begleiten wir ebenso wie ihre Umsetzung. Die Umsetzung der Klimaziele durch den Ausbau von Wärmenetzen und den An- schluss hieran sowie andere Großinvestitionen in die Wärmeversorgung durch die lokale Energiewirtschaft unterstützen wir. Wir unterstützen die Stadtwerke und Versorgungsunternehmen bei ihren Bemühungen um sozialverträgliche In- vestitionen und prüfen die Unterstützung durch ein Zinsverbilligungsprogramm für klimawirksame Investitionen für zentrale und dezentrale Wärmelösungen im Quartier.

 

DENfiMALSCHUTZ G DOPFfiIPCHEN

fiULTUPGÜTEP BEWAHPEN G IDENTITÄT STÄPfiEN

Programme zur Dorferneuerung und Städtebauförderung sowie Dorfkirchen und Denkmalsanierung werden wir aufstocken und vereinfachen.

 

Denkmalschutzrechtliche Regeln sollen für Sanierungen und bestands- sichernde Maßnahmen vereinfacht werden. Maßnahmen, die Denkmale nur un- wesentlich oder wiederbringlich verändern und die den Charakter des Denkmals

bewahren, sollen nur im Ausnahmefall verweigert werden können. Insgesamt wird die beratende Funktion des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäolo- gie gestärkt, demgegenüber Entscheidungsbefugnisse der unteren Denkmal- schutzbehörden aber erweitert.

Die Dorfentwicklung werden wir weiter auf hohem Niveau unterstützen, um die Dorfkerne zu stärken. Dabei gilt der Grundsatz: Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung. Wir ermöglichen Kommunen, Bauland günstiger an Familien abzugeben. Wir werden die Anreize für innerörtliche Siedlungsentwicklung in Form höherer Fördersätze für Abriss oder energetische Sanierung schaffen.

Das Dorfkirchenprogramm werden wir neu auflegen und mit der Sanie- rung von Kirchen zugleich die Bau-, Kultur- und Landesgeschichte pflegen. Spe- ziell kleinere Bausanierungsmaßnahmen bei Dorfkirchen sollen so einfacher umgesetzt werden. Wir werden die Kirchen dabei unterstützen, kirchliche Denk- mäler und kulturelle Zeugnisse zu erhalten.

Das Kleingartenwesen hat große Bedeutung für die Lebensqualität der Menschen. Der Garten ist Erholungsort und Begegnungsstätte, aber auch Lebens- raum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Wir werden die Rahmenbedingun- gen für das Kleingartenwesen erhalten und wo nötig verbessern, damit beste- hende Kleingartenanlagen erhalten und Neuanlagen möglich werden.

Um Anreize zur Sanierung denkmalgeschützter Gebäude zu schaffen und damit verbundene Mehraufwendungen abzufedern, wollen wir private Initiati- ven zur Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden fördern. Hierzu werden wir die Denkmalschutzförderrichtlinie um einen entsprechenden Fördergegen- stand erweitern, vereinfachen und eine Förderung ermöglichen. Gleichzeitig überprüfen wir die Kriterien für die denkmalschutzrechtliche Einordnung und passen sie an.

Um stärkere Investitionen im Baubereich und eine bürgernahe Verwal- tung zu ermöglichen, werden wir die Thüringer Bauordnung und die Vergabe von Planungsleistungen stark vereinfachen. Im Vergaberecht setzen wir uns für die Stärkung von freien Vergaben und beschränkten Ausschreibungen ein. Wir wer- den die Einführung der »kleinen Bauvorlageberechtigung« für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker prüfen.

 

SELBSTVERWALTUNG UND GESTALTUNGSFÄHIGKEIT

KOMMUNEN ALS ORT DEP HEIMAT STÄRKEN

Städte und Dörfer sowie Landkreise, die kommunale Familie, machen Thüringen zu dem, was es ist: dem Ort der Heimat für über zwei Millionen Menschen. Thü- ringen entsteht vor Ort. Deshalb wollen wir die Kommunen nicht nur handlungs- und leistungsfähig halten, sondern auch in ihrer Gestaltungsfähigkeit stärken.

Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung, indem wir die Entschluss- kraft und Verantwortungsfreudigkeit der Gemeinden fördern. Die Regelungen zur Rechtsaufsicht werden einer Aufgabenkritik unterzogen, insbesondere soll die Abschaffung von Anzeigepflichten für kommunale Satzungen (außer Haupt- und Haushaltssatzung) geprüft werden. Belastungen der Kommunen durch unange- messene und unwirtschaftliche Standards werden abgebaut.

Mit dem »Kommunalen Finanzausgleich« sichern wir die Leistungsfähig- keit von Städten und Gemeinden sowie Landkreisen. Für die auslaufende Kom- pensation im Soziallastenausgleich werden wir eine annehmbare Anschlussre- gelung schaffen. Übernehmen Kommunen Landesaufgaben, sorgen wir für eine umfassende Ausfinanzierung der notwendigen Kosten. Mit Blick auf die gestie- genen Kosten und steigende Sozialausgaben wird sich der Freistaat gegenüber dem Bund für eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und des Unterhaltsvorschusses stark machen – aber sich auch selbst in die Pflicht nehmen.

MODEPNE KOMMUNALORDNUNG

BÜPOKRATIEABBAU UND EIGENINITIATIVE FÖPDERN

Wir werden die Kommunalordnung weiter anpassen und uns von überkomme- nem, wie der Pflicht zur schriftlichen Einladung, trennen, um die Gremienarbeit zu erleichtern. Mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir die Wieder- einführung der Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion der Landkreise erörtern. Wir werden die Beschränkungen, denen Kommunen im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung derzeit unterliegen, kritisch prüfen und die Möglichkeiten auf dieje- nigen Bereiche ausweiten, in denen Kommunen entweder durch eigenes Han- deln nicht in den Markt eingreifen, eine eigene oder übertragene Aufgabe erledi- gen oder sich die wirtschaftliche Betätigung nur als Annex zur eigentlichen Maß- nahme, beispielsweise der Einspeisung überschüssiger selbst erzeugter Energie, darstellt.

Wir unterstützen die Kommunen beim Ausbau ihrer Schul- und Bildungs- infrastruktur. Schulen, Kindergärten, Turnhallen und Bibliotheken sind Orte des lebendigen Austauschs, der Begegnung und des Miteinanders, nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch im Laufe des weiteren Tages für Vereine oder andere Nutzerinnen und Nutzer. Deshalb wollen wir die kombinierte Nut- zung erleichtern, beispielsweise durch die Anpassung des Ganztagsprogramms. Die Förderhöchstgrenze bei der Schulbauförderung schaffen wir ab.

KUTUR UND SPORT, DEMOKRATIE UND ZUSAMMENHALT

KULTUR UND DEMOKRATIE FÖRDERN

THÜRINGENS KULTUPELLES ERBE BEWAHREN

Das kulturelle Erbe Thüringens ist einzigartig. Eine offene demokratische Gesell- schaft ist auf eine lebendige und vielfältige Kulturszene angewiesen. Unser Re- gierungshandeln zum Erhalt und zur Fortentwicklung der reichen Kulturland- schaft in Thüringen schließt das kulturelle Erbe der Thüringischen Residenzen- landschaft, die Gedenkstätten, der Theater und Museen, der Kirchen, der jüdi- schen Landesgemeinde sowie weiterer Religionsgemeinschaften ebenso ein, wie die Angebote der Soziokultur, der Heimat- und Traditionspflege, künstlerisches Schaffen und Unterhaltungsformate aller Art. Es muss bewahrt und allen zugäng- lich gemacht werden, zugleich setzen wir auf die Innovationskraft der zeitgenös- sischen Kunst und Kultur. Wir betrachten die Kulturförderung auch als einen we- sentlichen Beitrag zur Demokratieförderung.

Die Klassik-Stiftung Weimar ist die zweitgrößte Kulturstiftung Deutsch- lands. Ihre Finanzierung sichern wir dauerhaft auf hohem Niveau über Finan- zierungsvereinbarungen ab. Wir setzen uns für eine Fortsetzung und Erweiterung des Bundesprogrammes (SIP1) zur Erhaltung der Thüringer Schlösserlandschaft ein und werden die Kofinanzierung durch das Land sicherstellen. Dabei sind künftig auch Mittel für die Hauptresidenzen zu berücksichtigen, die sich nicht in der Trägerschaft der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten befinden. In Bezug auf die Stiftung werden wir eine Erweiterung des Stiftungszweckes zugunsten weiterer Kulturdenkmäler im Freistaat prüfen. Wir unterstützen die Wartburg-Stif- tung bei notwendigen Umbaumaßnahmen, beispielsweise dem Besucherzent- rum. Außerdem prüfen wir die Unterstützung von Gebietskörperschaften beim Rückerwerb landesgeschichtlich bedeutsamer Liegenschaften. Schloss Rein- hardsbrunn bleibt im Eigentum des Freistaates. Wir erarbeiten ein Nutzungskon- zept, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen.

Die Friedenstein Stiftung Gotha gehört zu den größten Kulturstiftungen in Deutschland. Wir werden sie, unter Einbeziehung der Forschungsbibliothek Go- tha und der lokalen Akteure, gemeinsam mit dem Bund zu einer Stiftung von nationaler Bedeutung weiterentwickeln. Das Lindenau-Museum Altenburg ist ein Haus von nationaler Strahlkraft, dessen Sanierung und Erweiterung mit dem Bund zu einer Neuausrichtung der Altenburger Museen führen soll.

Das Land wird die Welterbestätten in Thüringen als bedeutsames kultu- relles Erbe der Menschheit und Anziehungspunkt für Menschen aus aller Welt sichern und fördern. Die hiermit betrauten Stiftungen und das jüdisch-mittelal- terliche Erbe in Erfurt sind kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Hinblick auf den 200sten Todestag von Johann Wolfgang von Goethe setzen wir uns für die Sanierung des historischen Wohnhauses und die Neugestaltung der dazugehöri- gen Ausstellung ein. Dafür werden wir uns auch auf Bundesebene engagieren.

KULUTR ERLEBEN UND STÄRKEN

TOURISMUS UND WERTSCHÖPFUNG VERBINDEN

Kultur, Kulturwirtschaft und Kulturtourismus sind für uns wesentliche Glieder der wirtschaftlichen Wertschöpfungskette in Thüringen. Wir wollen ein neues Leitbild Grünes Herz Deutschlands entwickeln, das Thüringens natürliche und kulturelle Vielfalt betont und in eine Dachmarkenstrategie eingebunden wird.

 

Wir stehen für den Erhalt der reichen und traditionsreichen Thüringer Or- chester- und Theaterlandschaft. Gemeinsam mit den kommunalen Trägern und dem partizipierenden Umland wollen wir auch künftig allen Theatern und Or- chestern finanzielle Planungssicherheit mit langfristigen Finanzierungsverein- barungen geben, um sinnvolle Kooperationen zu ermöglichen. Der hohe Sanie- rungsbedarf der Thüringer Theaterhäuser soll abgesichert, die Spielfähigkeit auf hohem Niveau ermöglicht werden. Kinder- und Jugendtheater sollen zukünftig stärker die Möglichkeit einer institutionellen Förderung erhalten. Des Weiteren unterstützen wir die Angebote der freien darstellenden Künste. Diese mobilen und innovativen Angebote sind für die kulturelle Teilhabe und Grundversorgung in der Fläche sowie für die kulturelle Jugendbildung wichtig. Wir bekennen uns zur weiteren Unterstützung der freien Theaterszene in Thüringen. Der Dialog zwi- schen Landesregierung und handelnden Akteurinnen und Akteuren vor Ort zum Etablieren eines Freien Produktionshauses und zur Einführung einer Honorar- untergrenze in der Kulturförderrichtlinie wird fortgeführt.

 

PEGIONALE G SOZIALE fiULTUPFÖPDEPUNG

ZUGANG ZU fiULTUPANGEBOTEN EPMÖGLICHEN

Der Kulturlastenausgleich einschließlich Theaterpauschale im kommunalen Fi- nanzausgleich ist unter besonderer Berücksichtigung der Vorhaltung eines über- regionalen Kulturangebots fortzuführen und bedarfsgerecht anzupassen. Dazu wollen wir die Kommunen bei der Absicherung ihrer Kulturangebote unterstüt- zen und die Arbeit der Thüringer Kulturstiftung sichern. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, werden wir die Ausgaben für Kultur den Herausforderungen entsprechend anpassen und die Förderverfahren entbürokratisieren. Um auch zukünftig eine wirksame, zielgerichtete und transparente, nachhaltige Förderung gewährleisten zu können, werden wir daher auch die Ausgaben für Kulturpro- jekte sorgfältig evaluieren.

 

Zusätzlich fördern wir die kulturelle Erfahrung und historische Bildung durch einen neuen Familienkulturtag, an dem Familien an einem Tag im Jahr kostenfrei staatlich geförderte Kultureinrichtungen besuchen können. Wir wollen den »Thüringer Kulturpass« in Anlehnung an den Kulturpass des Bundes weiter- entwickeln, um insbesondere Freiwilligendienstleistende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler mit einem Budget für einen kostenfreien Zugang zu Kulturangeboten auszustatten. Die bestehenden Kultursemestertickets wollen wir

 

 

landesweit ausbauen und Konzepte entwickeln, damit qualitative Kulturange- bote im gesamten Land, auch im ländlichen Raum, zugänglich sind.

 

MUSIfi G JUGENDfiUNST STÄPfiEN

FÖPDEPUNG FÜP fiULTUPELLE BILDUNG

Die Musikförderung, insbesondere die Arbeit des Landesmusikrates, des Landes- jugendensembles und der Landesmusikakademie als Ausbildungs- und Weiter- bildungsstätte werden weiterhin unterstützt. Thüringen ist ein attraktiver Ort für Festivals, Konzerte und hat eine lebendige Klubszene. Deswegen werden wir de- ren Förderung fortsetzen. Das Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz wird an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Besonders im ländlichen Raum ist es wichtig, dass Jugendliche auch künftig Zugang zum Angebot an Musik- und Jugendkunstschulen haben. Darüber hinaus streben wir an, die Kooperationen mit anderen Kultureinrichtungen zu intensivieren.

 

GESCHICHTE BEWAHPEN G EPLEBBAP MACHEN –

FÖPDEPUNG VON MUSEEN G BIBLIOTHEfiEN

Museen, Bibliotheken und Archive erfüllen eine wichtige Funktion. Die Muse- umsförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt. Gemeinsam mit dem Muse- umsverband Thüringen e. V. wollen wir einen transparenten Kriterienkatalog für Fördermaßnahmen insbesondere für kleine und mittlere Museen erstellen. Wir werden zur Stärkung der pädagogischen und wissenschaftlichen Arbeit in den Museen das Volontariatsprogramm fortsetzen. Wir unterstützen weiterhin finan- ziell die Initiativen zur Aufarbeitung von NS-Raubkunst und Sammlungen in ko- lonialen Zusammenhängen durch Provenienzforschung. Die Kofinanzierung für die vom Bund bereitgestellten Mittel zur Sanierung und Erneuerung der Meinin- ger Museen zu einem »Theatermuseum« wird berücksichtigt. Das Deutsche Opti- sche Museum in Jena unterstützen wir.

 

Wir befürworten die regelmäßige Durchführung von Landesausstellun- gen. Anlässlich des 500. Jahrestages und der Landesausstellung »Freiheyt 1525« wollen wir das Erbe des Bauernkriegs würdigen und an die damaligen Kämpfe für Freiheit und Gerechtigkeit erinnern. Die Erforschung der Thüringer Landesge- schichte durch die »Historische Kommission für Thüringen« werden wir dauerhaft fördern. In diesem Zusammenhang werden wir auch neue Museumsprojekte, wie ein »Haus der Thüringer Geschichte«, entwickeln.

 

Im Einklang mit dem Bibliotheksentwicklungsplan für Thüringen setzen wir uns gemeinsam mit den Kommunen für die Stärkung öffentlicher Bibliothe- ken besonders im ländlichen Raum als zentrale Orte des Wissens, des außerschu- lischen Lernens, der Kultur und der Begegnung ein. Wir wollen der zeitgenössi- schen Literatur Räume schaffen, indem wir im Rahmen der Thüringer Literatur- festivals und die überregionale Präsentation der Thüringer Autorinnen und Au- toren weiter unterstützen.

 

 

 

Wir werden die digitale Archivierung und Zugänglichkeit der Thüringer Kultureinrichtungen weiter vorantreiben. Wir werden die digitale Transformation und Digitalität im Kulturbereich unterstützen, um die kulturellen Institutionen und Vereine zukunftsfähig zu machen.

 

FÜP EINE STAPfiE ZIVILGESELLSCHAFT

THÜPINGENS WEPTE G DEMOfiPATIE LEBEN

Die Geschichte und Werte der Demokratie sollen in Thüringen erlebbar gemacht werden, indem die zahlreichen Orte der Demokratie- und Kulturgeschichte wie das Deutsche Nationaltheater Weimar und das angrenzende Haus der Weimarer Republik als positive Beispiele in den Fokus gerückt werden.

 

Demokratie leben heißt für uns ein klares Bekenntnis zur Kunst- und Meinungsfreiheit. Die bestehenden Programme zur Demokratiebildung und -för- derung wollen wir verstetigen, insbesondere das Landesprogramm für Demokra- tie, Toleranz und Weltoffenheit »DenkBunt« und das Landesprogramm »Akzep- tanz und Vielfalt« mit der Perspektive, diese gegebenenfalls zu einem Demokra- tiefördergesetz weiterzuentwickeln. Dies soll unter möglichst breiter Beteiligung der Akteurinnen und Akteure und mit wissenschaftlicher Begleitung evaluierend erfolgen.

 

Wir erhalten die Kofinanzierung der Bundesprogramme zur Förderung von Demokratie und Vielfalt aufrecht. Wir erachten es für unerlässlich, die Zivil- gesellschaft in ihrem Engagement für unsere Demokratie weiter zu stärken. Kon- kret werden wir bürokratische Hürden für die Akteurinnen und Akteure abbauen und sie im Rahmen eines institutionalisierten Austauschs mit der Regierung stär- ker mit einbeziehen. Im Rahmen dieses Austausches prüfen wir die Erarbeitung einer Demokratieförderstrategie.

 

POLITISCHE BILDUNG G JUGENDFÖPDEPUNG –

SCHULEN G AUßEPSCHULISCHE EINPICHTUNGEN

Wir wollen die Demokratiebildung an allen Schulen auch unter Einbeziehung der Landeszentrale für Politische Bildung, des Thüringer Instituts für Lehrerfortbil- dung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure ausbauen und Wertevermittlung durch »Lernen am an- deren Ort« fördern. Die Landeszentrale für politische Bildung wollen wir personell und finanziell an den bestehenden Bedarfen orientiert ausstatten und prüfen deren gesetzliche Verankerung. Die außerschulische Bildung werden wir auswei- ten. Wir bekennen uns zum Erhalt der Förderung des Netzes der Jugendbildungs- stätten in Thüringen. Der Ermunterung der Kultusministerkonferenz folgend wer- den wir schulische und außerschulische Angebote zur Friedensbildung unter- stützen. Diese folgen den fachlichen Empfehlungen der anerkannten Friedens- und Konfliktforschung.

 

Eine lebendige Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Vielfalt an Meinungen. Wir wollen den gesellschaftlichen Diskurs stärken und eine breite Debattenkultur in einer offenen Gesellschaft fördern. Die Arbeit der politischen Jugendorganisationen und Jungendbildung wollen wir un- terstützen. Nur durch die aktive Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen können wir eine gesunde und lebendige Demokratie aufrechterhalten, die auf gegenseitigem Respekt und dem Austausch unterschiedlicher Perspektiven ba- siert. Ob bei politischen Debatten oder einfach bei einer Bratwurst – in Thüringen soll das Miteinander zählen.

 

BÜPGEPBETEILIGUNG G MITSPPACHE –

DEMOfiPATISCHE TEILHABE WEITEP DENfiEN

Im Sinne des Förderprogramms »Soziale Stadt« legen wir Programme zur Bürger- beteiligung in Wohngebieten mit niedriger Wahlbeteiligung auf. Eine starke De- mokratie erfordert aktive Bürgerbeteiligung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Instrumente der direkten Demokratie in Thüringen gestärkt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, ihre Anliegen direkt in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen und aktiv an der Gestaltung der politischen Zukunft des Landes mitzuwirken. Hierbei wollen wir den Thüringer Bürgerbeauf- tragten weiter stärken und gezielt in digitale Formate investieren, die die Men- schen am politischen Prozess beteiligen. Die Möglichkeit Bürgeranliegen direkt einzubringen bleibt bestehen und wird unterstützt. Insbesondere werden wir Bürgerräte, Bürgerbeiräte und Bürgerwerkstätten auf kommunaler Ebene evalu- ieren und dies wissenschaftlich begleiten.

 

Um den Umgang mit Petitionen bürgernäher zu gestalten, prüfen wir eine Änderung des Verfahrens zur Bearbeitung von Petitionen und der dafür notwen- digen rechtlichen Grundlagen in Anlehnung an das bayerische Petitionsverfah- ren.

 

INTERKULTURELLER AUSTAUSCH UND DIALOG

INTERNATIONALE PARTNEPSCHAFTEN LEBEN

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Demokratieförderung ist die Unterstützung des internationalen Austauschs und des interkulturellen und interreligiösen Dialogs. Wir fühlen uns dem Austausch mit unseren Partnerregionen verbunden. In die- sem Sinne wird der Freistaat auch die Beziehungen mit der Ukraine weiter ver- tiefen und den Kontakt mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in unseren russischen Partnerregionen sobald möglich intensivieren.

Wir setzen uns dafür ein, das kulturelle Erbe der Heimatvertriebenen in Thüringen zu bewahren und lebendig zu halten, indem wir an herausgehobener Stelle in der Landesregierung die Aufgaben als Ansprechpartner für Heimatver- triebene und Spätaussiedler zuordnen.

CHPISTLICHE WERTE UND TPADITIONEN BEWAHREN –

KIRCHEN ALS SÄULE DER GESELLSCHAFT

Die Kirchen leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesell- schaft und geben den Menschen Halt und Orientierung. Die wichtige Arbeit der christlichen Wohlfahrtsverbände werden wir weiterhin unterstützen. Christliche Feste und Traditionen prägen unser Land genauso wie die Kirchen in unseren Dörfern und Städten. Wir stehen für den Schutz des Sonntags und der christlichen Feiertage. Wir bekennen uns zum konfessionellen Religionsunterricht als Wahl- pflichtfach und wichtigen Teil unseres Schulsystems.

JÜDISCHES LEBEN SCHÜTZEN –

ANTISEMITISMUS BEKÄMPFEN UND TOLERANZ FÖPDERN

Die Förderung eines sichtbaren und sicheren jüdischen Lebens in Thüringen ist eine zentrale Aufgabe, um die Vielfalt und Toleranz in unserer Gesellschaft zu stärken. Jüdisches Leben soll im öffentlichen Raum präsent und geschützt sein, denn es ist ein unverzichtbarer Teil der kulturellen Identität unseres Landes. Da- bei legen wir besonderen Wert darauf, dass jüdische Gemeinden sich nicht nur sicher fühlen, sondern auch aktiv an der Gesellschaft teilhaben können.

 

Der Schutz vor Antisemitismus und jeglicher Form der Diskriminierung ist daher ein essenzieller Bestandteil unserer Verantwortung. Wir verachten jede Form des Antisemitismus. Wir werden uns weiterhin und verstärkt gemeinsam mit geeigneten Partnern für eine Aufklärungs- und Bildungsarbeit einsetzen. Ju- denhass auf öffentlichen Plätzen, in Schulen oder im Internet werden wir mit al- ler Härte verfolgen und bestrafen. Wir wenden uns dabei gegen Gleichgültigkeit, Geschichtsvergessenheit und Relativismus. Der Freistaat Thüringen bekennt sich zum Fördern und Sichern jüdischen Lebens in Thüringen und zum Existenzrecht des Staates Israel. Die Landesregierung setzt weiterhin einen Beauftragten für Jü- disches Leben und die Bekämpfung des Antisemitismus ein.

 

Die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Judentums und das Be- wahren der Erinnerung an die Shoa als Teil jüdischer Identität und somit den Ausbau der Förderung der bestehenden Gedenkstätten und der Verankerung von Maßnahmen der Erinnerungskultur im Thüringer Bildungssystem. Um gegen An- tisemitismus entschieden vorzugehen bedarf es auch einer Stärkung der »Re- cherche- und Informationsstelle Antisemitismus« (RIAS) und der »Beratungsstelle für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt« (ezra). Die Jüdisch-Israelischen Kulturtage Thüringen sind fester Bestandteil der Jüdischen Landesgemeinde und als ältestes Festival in Thüringen, förderungswürdiger Be- standteil thüringischer Landesgeschichte, wie das »ACHAVA-Festival«. Wir streben an, dem Deutsch-Israelischen Jugendwerk ein Engagement in Weimar zu ermög- lichen, damit die Werte von Frieden, Freundschaft und Offenheit in unserer Ge- sellschaft weiter verankert werden.

 

MUSLIMISCHES LEBEN IN THÜPINGEN –

fiULTUPELLE WEPTSCHÄTZUNG

Viele Muslime, die in Thüringen leben, haben hier eine neue Heimat gefunden. Wir wertschätzen ihren Beitrag für unser Gemeinwesen. Das kulturelle Leben von Muslimen in Thüringen bereichert unsere Gesellschaft durch vielfältige Traditio- nen, interkulturellen Austausch und Engagement, das Brücken zwischen ver- schiedenen Gemeinschaften baut.

 

ZUfiUNFT DEP MEDIENLANDSCHAFT

FPEIHEIT, VIELFALT G ǪUALITÄT SICHEPN

Eine freie und unabhängige und vielfältige Medienlandschaft ist unverzichtbar für eine funktionierende Demokratie und Grundvoraussetzung für eine florie- rende Medienwirtschaft. Deshalb planen wir die Einsetzung einer Kommission zur Zukunft der Medienlandschaft und des Medienstandortes Thüringen, ein- schließlich Printmedien, öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk, Online- und lokaler Bürgermedien. Diese Vielfalt an Medienformen soll gestärkt und wei- terentwickelt werden, um eine vielfältige Berichterstattung zu gewährleisten und den Medienstandort Thüringen weiter auszubauen. Dabei ist uns wichtig, dass die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit vor Angriffen und Desinformation, insbesondere in der digitalen Medienwelt durch die Offenlegung von Algorith- men und den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie eine verstärkte Nachrichten- bildung, geschützt werden. Hierbei kommt der Thüringer Landesmedienanstalt eine wichtige Schlüsselfunktion zu, die wir unterstützen. Medienbildungsange- bote sollen sich an alle Bevölkerungsgruppen richten.

 

ÖFFENTLICH-PECHTLICHER PUNDFUNfi

TPANSPAPENZ, PLUPALISMUS G BEITPAGSSTABILITÄT

Wir bekennen uns zum Grundsatz eines staatsfernen und unabhängigen öffent- lich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Er leistet eine wertvolle Arbeit. Die vom Land- tag einzusetzende Enquete-Kommission soll sich vor allem mit der Frage be- schäftigen, wie das Vertrauen in den ÖRR auch in der ganzen Breite der Gesell- schaft erhöht werden kann. Dazu gehört auch eine gesteigerte Transparenz. Wir legen höchsten Wert darauf, die Programmvielfalt des ÖRR insbesondere im digi- talen Raum beizubehalten. Junge Menschen möchten wir stärker erreichen und in den gesellschaftlichen Dialog einbeziehen. Spartenkanäle spielen eine zent- rale Rolle, um ein breites und zielgerichtetes Programmangebot für unterschied- liche Altersgruppen und Interessen zu gewährleisten.

 

Neutralität und Objektivität zusammen mit gründlichen Recherchen sind die Grundlagen einer ausgewogenen Berichterstattung. Der ÖRR unterliegt dem Anspruch einer pluralistischen Berichterstattung, die jedem Eindruck der Einsei- tigkeit entgegenwirkt. Hierzu bedarf es besonderer Sensibilität und einer klaren Orientierung an den Standards journalistischen Arbeitens. Der ÖRR muss eine

 

 

 

zentrale Rolle in der Medienlandschaft spielen und daher auskömmlich finan- ziert sein. Uns ist bewusst, dass der ÖRR vor großen Herausforderungen steht und einer grundlegenden Reform und Konzentration auf den gesetzlichen Auftrag be- darf.

 

Um für die Rundfunknutzerinnen und Rundfunknutzer weitestgehend Beitragsstabilität zu ermöglichen, sind auch vorhandene Spielräume für Einspa- rungen, unter anderem bei Verwaltungsstrukturen und Intendantengehältern, zu identifizieren und tatsächlich zu nutzen. Die Rundfunkräte als Vertretung der ge- sellschaftlichen Interessen werden wir noch deutlicher stärken.

 

MEDIENSTANDOPT THÜPINGEN STÄPfiEN

fiINDEPMEDIENZENTPUM G NEUE MEDIENFOPMATE

In Thüringen legen wir zudem besonderen Wert auf die Stärkung von MDR, KiKA und ARD-Kultur. Unser Ziel ist es, die Wertschöpfung entsprechend dem MDR- Staatsvertrag für Thüringen durch mehr Produktionsaufträge zu erhöhen. Wir werden Thüringen als Kindermedienland und Erfurt mit seinem STUDIOPARK Kin- derMedienZentrum weiter ausbauen. In Zukunft legen wir einen stärkeren Fokus auf die Entwicklung von Medieninhalten für Lehr- und Lernmedien, die Spiele- entwicklung sowie die Medienproduktion, die von Kindern selbst mitgestaltet werden.

 

Auf die schnellen Veränderungen in der Medienlandschaft werden wir reagieren und daher die Aus- und Weiterbildung in Medienberufen fördern. Wir werden die Unterstützung der Thüringer Bürgermedien erhöhen und sicherstel- len, dass ihnen aktuelle technische Verbreitungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Sie sind unerlässlich, um einen gesamtgesellschaftlichen Dialog zu för- dern und die Zivilgesellschaft repräsentativ einzubeziehen.

 

Um den Medienstandort Thüringen zukunftsfähig und auch internatio- naler zu gestalten und seine Attraktivität und Leistungsfähigkeit zu steigern, wer- den wir die wirtschaftlichen, rechtlichen und technologischen Rahmenbedin- gungen für eine optimale Entwicklung von Medienunternehmen und -anbietern, insbesondere im Bereich der privaten Hörfunkprogramme, lokaler Rundfunkan- bieter und kreativen Medienwirtschaft, gewährleisten. Dabei wollen wir auch in- novative Medienunternehmen mit passgenauen Förderprogrammen unterstüt- zen.

 

Überdies werden wir uns für den Erhalt von Kinos im ländlichen Raum einsetzen. Außerdem erkennen wir den steigenden Frequenzbedarf für die Kul- tur- sowie Veranstaltungswirtschaft und setzen uns für die notwendige Ausstat- tung ein.

 

EPINNEPUNGSfiULTUP G VEPANTWOPTUNG

NS-VEPBPECHEN AUFAPBEITEN

Im Jahr 2025 begehen wir den 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges, die Überwindung der NS-Diktatur und die Befreiung der NS-Konzentrations- und Vernichtungslager.

 

Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur besonderen historischen Verant- wortung für die Verbrechen des NS-Regimes und setzen den Schwerpunkt weiter- hin auf die Aufarbeitung der NS-Diktatur. Dabei sollen auch neue Formate der Vermittlung unterstützt werden, um eine nachhaltigere Reflexion zu erzielen und das kritische Geschichtsbewusstsein zu stärken. Die NS-Herrschaft hat tiefe Spu- ren in Thüringen hinterlassen. Die Erinnerung an die menschenverachtenden Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus durch die Gedenkstätten Buchen- wald und Mittelbau Dora sowie durch den Erinnerungsort Topf & Söhne, die KZ- Gedenkstätte Laura, das Museum Zwangsarbeit im Nationalsozialismus in Wei- mar und viele weitere Einrichtungen ist von elementarer Bedeutung. Die lokale und regionale Geschichtsaufarbeitung und landesgeschichtliche Forschung sind von wesentlicher Bedeutung, um den Besonderheiten Thüringens im NS-Staat angemessen Rechnung zu tragen.

 

Den 80. Jahrestag der Befreiung vom menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wollen wir stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung rücken. Mit einem zentralen Gedenken und Veranstaltungen im ge- samten Land wollen wir die Botschaft der Notwendigkeit von Frieden und Freiheit aussenden.

 

AUFAPBEITUNG DES SED-UNPECHTS –

EPINNEPUNG AN DIE FPIEDLICHE PEVOLUTION

Der 35. Jahrestag der Deutschen Einheit wird eine umfassende Aufarbeitung des SED-Unrechts und deren Folgen für die ostdeutsche Bevölkerung für die Gegen- wart und in der Zukunft noch stärker ins Bewusstsein der Menschen rücken. 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution und der Ermöglichung der deutschen Ein- heit ist die Auseinandersetzung um die Deutung des damals Geschehenen, der neuen Chancen und gewonnenen Freiheiten, der enttäuschten Hoffnungen und verlorenen Sicherheiten, der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüche sowie der damit verbundenen tiefen Einschnitte im Leben jedes Einzelnen aktu- eller denn je.

 

Wir bekennen uns zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und werden sie wei- ter stärken. Die Opfer der Diktatur sind anzuhören und anzuerkennen, ihre Ge- schichten zu bewahren und daraus Lehren für unsere Gegenwart und Zukunft zu ziehen. Jene, die unter den Repressionen der SED litten, müssen auch künftig Wertschätzung und eine Anerkennung ihres Lebensschicksals aus der Mitte der Gesellschaft erfahren.

 

 

GEDENfiSTÄTTEN G EPINNEPUNGSOPTE

HISTOPISCHE PEFLEXION ALS AUFTPAG

Mit der Entwicklung eines Landeskonzepts zur Erinnerungs- und Gedenkstätten- landschaft bekennen wir uns zu dem verantwortungsvollen Auftrag der Aufarbei- tung der NS-Verbrechen und des SED-Unrechts und ihrer zeitgemäßen Präsenta- tions- und Vermittlungsarbeit. In Zeiten wachsender Demokratieskepsis müssen wir besonders Gedenkstätten und Erinnerungsorte stärken, die vom Scheitern bzw. vom Untergang der Demokratie und den daraus resultierenden verheeren- den Folgen berichten. Die Erinnerung an die SED-Diktatur und die deutsche Tei- lung in den entsprechenden Gedenkstätten, Erinnerungsorten und (Grenz-)Mu- seen, wie beispielsweise die Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße innerhalb der Arbeit der Stiftung Ettersberg, werden von uns vollumfänglich unterstützt.

 

Die Landesregierung fördert weiterhin Gedenkstättenfahrten finanziell. Wir streben an, dass alle Thüringer Schülerinnen und Schüler mindestens eine Gedenkstätte bzw. einen Erinnerungsort sowohl zur NS-Diktatur als auch zur SED- Diktatur besuchen.

 

Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene werden wir uns für eine Fortsetzung und Erweiterung des Wiedergutmachungsprozesses für alle Opfer- gruppen von SED-Unrecht einsetzen, insbesondere durch die Verbesserungen bei den Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen für erfahrenes Leid. Bislang we- niger berücksichtigte Opfergruppen, wie zum Beispiel die Zwangsausgesiedelten und die ehemaligen Heimkinder, werden wir in diesen Prozess integrieren.

 

EHPENAMT G ZIVILGESELLSCHAFT STÄPfiEN

STAATSZIEL EHPENAMT MIT LEBEN FÜLLEN

Unsere Heimat ist geprägt von Traditionen und einem starken bürgerschaftlichen Engagement. Das neue Staatsziel Ehrenamt in der Thüringer Verfassung werden wir dementsprechend mit Leben füllen und weitere Erleichterungen für ehren- amtlich Engagierte ermöglichen. Wir werden dies weiter fördern, da es das Fun- dament einer lebendigen Zivilgesellschaft ist.

 

Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Beitrag zur sozialen Stabilität und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Daher werden wir an herausgehobener Stelle in der Landesregierung die Würdigung dieses Engagements fest etablieren und regelmäßig vornehmen, wobei der Ein- satz junger Menschen eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Wir möch- ten das Ehrenamt auf allen Ebenen stärken und wertschätzen, indem wir finan- zielle Unterstützung, Anerkennung und klare Regelungen schaffen.

 

Das im Thüringer Ehrenamtsgesetz festgeschriebene Landesprogramm

„Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thü- ringen“ werden wir mit den erforderlichen Mitteln ausstatten. Die »Thüringer Eh- renamtsstiftung« werden wir auf dem derzeitigen hohen Niveau fortführen.

 

Damit wollen wir gemeinsam mit verschiedenen Trägern Vereine, Initiativen und bürgerschaftlich Engagierte in den unterschiedlichen Bereichen, wie insbeson- dere Kultur, Heimatpflege, Brauchtum, Sport, Umweltschutz und im sozialen Be- reich unterstützen.

 

Die Thüringer »Ehrenamtscard« soll besser ausgestattet und weiterentwi- ckelt werden. Die Freiwilligenagenturen sollen ausgebaut und Initiativen ergrif- fen werden, um die Arbeit der »Thüringer Ehrenamtsstiftung« und der »Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt« noch stärker aufeinander abzustimmen. Wir unterstützen die Ehrenamtsstiftung dabei, unverhältnismäßige bürokrati- sche Belastungen für das Ehrenamt abzubauen, etwa durch Schaffung eines zentralen Portals mit Muster-Formularen und Informationen zu geltenden Rege- lungen. Besondere Priorität bei der Umsetzung des Portals messen wir einem niedrigschwelligen Zugriff für die ehrenamtlich engagierten Nutzerinnen und Nutzer bei, unter anderem durch die Einführung digitaler Unterschriften. Unter- nehmen in Thüringen werden unterstützt, Freistellungen für ehrenamtliche Tä- tigkeiten anzubieten.

 

Wir werden für gemeinnützige Vereine und Verbände bei nicht kommer- ziellen Veranstaltungen die eingeführte Entlastung bei der Übernahme der GEMA-Gebühren umsetzen.

 

Die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung der vom Land geförderten Einrichtungen wollen wir prüfen. Auf Bundesebene werden wir uns für eine An- hebung des Übungsleiterfreibetrags, eine Erhöhung der steuerfreien Ehrenamts- pauschale und die Einführung eines Ehrenamts-Pauschbetrages einsetzen.

 

THÜPINGEN-JAHP G FPEIWILLIGENDIENSTE –

ENGAGEMENT JUNGEP MENSCHEN FÖPDEPN

Mit der Einführung eines freiwilligen Gesellschaftsjahres als »Thüringen-Jahr« wollen wir jungen Menschen die Möglichkeit bieten, aktiv an gesellschaftlichen Projekten teilzunehmen und einen wichtigen Beitrag zur Gemeinschaft zu leis- ten. In der Umsetzung stimmen wir dies passgenau mit den bestehenden Ange- boten an Freiwilligendiensten (FSJ, FÖJ) ab. Im Rahmen des »Thüringen-Jahrs« wollen wir die Attraktivität der Freiwilligendienste stärken, dafür wollen wir die Zugangsbedingungen vereinfachen und auf die Obergrenze des Taschengeldes verzichten.

 

THÜPINGEN IM HEPZEN EUPOPAS –

FPEIHEIT G GEMEINSCHAFT

Wir stehen für ein Europa, das Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schützt. Eu- ropa ist ein Friedensprojekt. Den Frieden zwischen den Staaten der EU haben wir vor allem einem geeinten Europa zu verdanken. Diese Einigung Europas hat nach den Schrecken zweier Weltkriege aus Feinden Freunde gemacht. Mit der Über- windung der Teilung Europas nach dem Fall der Mauer wurde die EU zu dem

 

 

 

freiheitlichen Projekt auch für jene, denen der Eiserne Vorhang diese Freiheit über Jahrzehnte vorenthielt.

 

Heute sind wir eingebunden in die Europäische Union und die europäi- sche Sicherheitsarchitektur. Die Verteidigungsfähigkeit ist wichtig für Frieden und Sicherheit. Daher ist eine stärkere europäische Position in Verteidigungsfragen erforderlich, um sicherheitspolitische Entscheidungen verantwortungsvoll zu ge- stalten.

 

Wir erkennen an, dass viele Menschen in Sorge um die aktuelle geopoli- tische Lage und den Krieg in Europa sind und die Stationierung von Mittelstre- ckenraketen als eine fundamentale Veränderung der strategischen und militäri- schen Lage in Europa und auch in Deutschland begreifen. Eine Stationierung und deren Verwendung ohne deutsche Mitsprache sehen wir kritisch. Wir fördern eine breit angelegte Debatte; hierzu wollen wir in Thüringen die Möglichkeit schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger sich nicht nur äußern können, sondern dass ihre Meinung in Bürgerräten gehört werden wird.

 

Wir wollen eine ressortübergreifende Europastrategie entwickeln. Wir werden die Thüringer Landesvertretung in Brüssel personell verstärken und bes- ser ausstatten. Wir werden die Europafähigkeit der Landesverwaltung konsequent stärken. Das bestehende Konzept zur Etablierung eines »Europapools« werden wir aktivieren. Überdies werden wir das »Europäische Informationszentrum« (EIZ) zu einer zentralen Anlaufstelle und Netzwerkplattform entwickeln.

 

Der Austausch der Bürgerinnen und Bürger in Europa ist uns ein wichti- ges Anliegen. Thüringen hat heute schon Regionalpartnerschaften zur Haute-de- France, Ungarn und Kleinpolen. Unser Ziel ist es, Regionalpartnerschaften zu för- dern und das »Weimarer Dreieck« mit neuem Leben zu füllen. Zudem werden wir prüfen, ob wir den Kreis der Regionalpartnerschaften z. B. in Osteuropa erweitern. Wir unterstützen europäische Städtepartnerschaften. Die Europäische Jugendbil- dungsstätte Weimar (EJBW) werden wir zu einem »Zentrum für demokratische Bil- dung« weiterentwickeln und fördern. Mit dem europäischen Jugendcampus, ge- tragen durch die Duale Hochschule Gera-Eisenach, sollen junge Menschen aus Europa nach Thüringen eingeladen werden. Wir wollen Jugendprojekte zur Bil- dung, Kultur und Freizeitgestaltung stärken – auch mit einem Fokus auf den in- nereuropäischen Jugendaustausch.

 

JUGENDAUSTAUSCH G BILDUNG FÖPDERN –

JUNGE EUPOPÄER ZUSAMMENBPINGEN

Durch Jugendaustausche für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Stu- dentinnen und Studenten, Städtepartnerschaften und den Ausbau von Bezie- hungen mit Partnerregionen schaffen wir Möglichkeiten für die jüngere Genera- tion, von anderen Kulturen und Gesellschaften zu lernen.

Neben Studentinnen und Studenten wollen wir verstärkt Auszubildenden über Erasmus+ die Möglichkeit zu einem Austausch geben. Im Ausschuss der Re- gionen werden unsere Vertreterinnen und Vertreter durch die Übernahme von Berichterstattungen das Profil des Freistaats auf europäischer Ebene schärfen. Wir werden die Teilnahme des Landes an EU-Programmen und europäischen Ko- operationen ausweiten sowie die EU-Fördermittel besser ausschöpfen. Dazu wer- den wir Finanzierungsmöglichkeiten wie einen revolvierenden Fonds prüfen. Für die EU-Förderperiode ab 2028 setzen wir uns gegenüber EU-Kommission und Bund für die Beibehaltung regionaler Förderprogramme, unter der Maßgabe von Kriterien wie geteilter Mittelverwaltung und attraktiven Kofinanzierungssätzen ein. Das Europa-Förderprogramm, mit den Aktivitäten von Vereinen oder gesell- schaftlichen Gruppen, wollen wir wieder verstärken.

SPORTLAND THÜPINGEN –

BREITEN- SPITZENSPORT FÖRDERN

Sport ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft und spielt eine zent- rale Rolle für Gesundheit, Gemeinschaft und die Entwicklung junger Menschen. Den Breiten- und Spitzensport werden wir sichern und ausbauen, auch mit dem Ziel, internationale Spitzenwettkämpfe weiterhin nach Thüringen zu holen und das Land sportlich noch stärker als wichtigen Standort zu etablieren. Hierzu zäh- len auch eine gezielte Sichtung und Förderung von Talenten sowie die Unterstüt- zung von Vereinen, Trainerinnen und Trainern sowie Übungsleiterinnen und Übungsleitern.

Die integrierende Funktion des Sports wollen wir fördern. Gemeinsam mit dem Landessportbund Thüringen e. V. werden wir die bestehenden Förderinstru- mente und die Bedarfe des Breiten-, Leistungs- und Behindertensports in einem

»Zukunftsplan Sport für Thüringen« analysieren, neu bewerten und vereinfachen. Dabei wollen wir uns auf eine fachwissenschaftlich fundierte Bedarfsanalyse und eine konkrete Ziel- und Maßnahmenfestschreibung stützen. Wir werden mit dem Landessportbund die Ziel- und Leistungsvereinbarung novellieren.

MODERNE SPORTSTÄTTEN IN STADT UND LAND –

SANIERUNGSSTAU ABBAUEN

Grundvoraussetzung für alle Sporttreibende in Thüringen sind funktionstüchtige, moderne, barrierefreie, nachhaltige, sichere und weitestgehend zugängliche Sportstätten. Der Sanierungsstau im Bereich der Sportstätten wird durch eine sys- tematische Analyse ermittelt. Deren Erhalt, Sanierung und Neubau ist die sport- politische Herausforderung der Legislaturperiode. Die notwendigen Investitions- programme für Sportstätten sollen diese politische Schwerpunktsetzung ange- messen widerspiegeln.

Für den kommunalen Bereich wollen wir eine Erhöhung der jährlichen Förderung. Unser Ziel ist die Steigerung der Mittel für die Förderung des Vereins- und Schulsportstättenbaus. Wir unterstützen Kommunen beim Erhalt und der Unterhaltung ihrer Sportanlagen und -vereine sowie der Sportentwicklungspla- nung, unter anderem auch durch Anreize für interkommunale Sportentwick- lungsplanungen über die Orts- und Kreisgrenzen hinweg. Wir stärken die Förde- rung, nach der Kommunen in die Lage versetzt werden, auch öffentlich zugäng- liche Bewegungsräume und Sportgeräte zu errichten. Auf Bundesebene werden wir uns für die Einführung eines »Goldenen Plans Ost 2.0« einsetzen, um den ge- genwärtigen Sanierungsstau abzubauen.

 

KINDER UND JUGENDSPORT 

BEWEGUNG VON KLEIN AUF FÖRDERN

Wir setzen uns für eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung für Nach- wuchsprojekte ein, um Kooperationen zwischen Kindergärten, Schulen und Sportvereinen zu fördern sowie sportliche Aktivitäten frühzeitig in den Alltag von Kindern und Jugendlichen zu integrieren. Der Sportunterricht und die Bewe- gungsförderung an den Thüringer Kindergärten und Schulen soll gestärkt und außerschulische Sportangebote besser in das Ganztagsangebot integriert werden, um so den Übergang zu außerschulischen Sportangeboten in den Vereinen weiter zu fördern. Wir prüfen die Einführung einer Bewegungspause im Schulalltag. Zur mehrjährigen Absicherung der Programme »KITA-Schule-Sportverein«, »Bewegte Kinder = Gesündere Kinder« und das Projekt »Bewegungscoaches« werden wir mit dem Landessportbund Thüringen e. V. eine förderrechtlich verbindliche Ziel- und Leistungsvereinbarung abschließen.

Mit einer Seepferdchen-Offensive werden wir die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen aber auch Erwachsenen verbessern. Für den Erhalt der Schwimmhallen sowie Schwimm- und Freibäder und zur Gewährleistung des Schwimmunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler werden wir ein Thüringer Bäderprogramm auflegen.

GPOßVERANSTALTUNGEN IN THÜPINGEN

INTERNATIONALE WETTBEWERBE AUSRICHTEN

Mit einer gezielten Strategie werden wir Sportgroßveranstaltungen in Thüringen fördern. Als Sportland bekennen wir uns zur Sportregion Oberhof. Wir unterstüt- zen die Bewerbung zur Ausrichtung des »European Youth Olympic Festival« in den Wintersportarten 2029. Die Bewerbung von Suhl für die Weltmeisterschaft im Schießsport 2030 unterstützen wir vor allem durch die Schaffung einer förderfä- higen Trägerstruktur.

Wir werden die Ausrichtung von nationalen Breiten- und Spitzensport- veranstaltungen, wie die Deutschen Leichtathletikmeisterschaften in Erfurt 2027, vorantreiben. Unsere Profi- und Spitzensportvereine werden wir dabei unterstüt- zen, weiterhin den wachsenden Voraussetzungen der jeweiligen Ligen gerecht zu werden.

Mit dem Ziel, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler langfristig in Thü- ringen zu halten, wollen wir für ausgewählte Kaderathletinnen und Kaderathle- ten ein Kontingent an Studienplätzen in Abstimmung mit den Hochschulen und Spitzensportverbänden zur Verfügung stellen. Um diese im Zuge ihrer dualen Karriere zwischen Studium und Sport zu unterstützen, prüfen wir die Einführung eines Landesstipendiums. Zudem wollen wir Ausbildungs- und Arbeitsplätze in der Landesverwaltung bereitstellen. Die Etablierung eines Berufsbildes Trainerin und Trainer als anerkannter Ausbildungsberuf werden wir gemeinsam mit dem organisierten Sport und den Industrie- und Handelskammern prüfen.

INKLUSIVEP SPOPT

BARRIEPEFREIER ZUGANG FÜP ALLE

Unser Ziel ist es, Thüringen zu einem Vorreiter im inklusiven Sport zu machen und die Teilhabe aller Menschen nachhaltig zu stärken. Die Landesregierung setzt sich mit Nachdruck für den Ausbau von Sportangeboten ein, die für alle zu- gänglich und inklusiv gestaltet sind. Wir unterstützen aktiv die Teilnahme an den Special Olympics und Paralympics, die wir als wertvolle Plattformen für gelebte Inklusion und zur Anerkennung sportlicher Leistungen betrachten.

VEPLÄSSLICHE FÖPDERUNG IM SPOPT –

EINSATZ FÜR NACHWUCHS UND EHRENAMT HONOPIEREN

Die Stiftung »Thüringer Sporthilfe«, die drei Thüringer Sportgymnasien, der Olym- piastützpunkt Thüringen und die Sportfördergruppe der Thüringer Polizei sind für uns ein unverzichtbarer Bestandteil der Nachwuchsförderung. Der Maßnah- menplan für die Sportgymnasien soll nach einer Evaluation mit allen Beteiligten fortgeführt werden. Wir werden die allgemeinen Zugangskriterien für die durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte finanzierten Sportjugendkoordinatoren praktikabler gestalten.

Zur Stärkung des Ehrenamts im Sport fördern wir Maßnahmen zur Bin- dung und Gewinnung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer. Die Bezahlung der im Leistungssport tätigen Trainerinnen und Trainer muss verbessert werden. Im Rahmen einer Trainerinnen- und Trainerinitiative werden wir gemeinsam mit dem Landessportbund die Vergütung der über das Land finanzierten Trainerin- nen und Trainer schrittweise an die Vergütung von vergleichbar ausgebildeten und qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern anpassen. Für eine Qualifizierungsoffensive für Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter so- wie Kampfrichterinnen und Kampfrichter wollen wir Sportvereine weiterhin di- rekt unterstützen und neu erworbene und vom Deutschen Olympischen Sport- bund anerkannte Lizenzen fördern.

MODERNER STAAT UND DIGITALISIERUNG

BÜROKPATIEABBAU UND DIGITALE BÜPGERNÄHE

VERWALTUNG EFFIZIENT UND SCHNELL

Ein moderner Staat muss effizient, digital und nah an den Bürgern agieren. Ne- ben einer umfassenden, stringenten digitalen Verfügbarkeit von Verwaltungsleis- tungen, die leicht verständlich, intuitiv sowie barriere- und medienbruchfrei be- dienbar sind, sorgen wir für mehr Transparenz, Interaktion und Beteiligung.

Wir setzen auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau sowie zur Planungsbeschleunigung und -genehmigung. Hierzu gehören die Re- duzierung von Widerspruchsverfahren, die Harmonisierung und Reduzierung von Berichts- und Statistikpflichten, die Abschaffung von Schriftformerfordernis- sen sowie die Beschränkung der Umsetzung von EU- und Bundesrecht auf das notwendige Mindestmaß. Durch die Vollständigkeitsfiktion sowie der Einführung einer 8-Wochen-Genehmigungsfrist, wo dies möglich ist, sorgen wir dafür, dass Bürger und Unternehmen schneller Entscheidungen erhalten. Wir werden zudem Gebührentatbestände daraufhin prüfen, ob die Erhebung der Gebühren vor dem Hintergrund des verbundenen Aufwands noch gerechtfertigt ist, insbesondere auch im Hinblick auf digitale Antragstellung.

Die flächendeckende Überprüfung und Reduzierung von Bürokratie für Wirtschaft, Bürger und Vereine geht einher mit der gesetzlichen Stärkung des Nor- menkontrollrats und der Einführung einer Paragrafenbremse (»Eins rein, eins raus«). Wir werden prüfen, ob die Anzahl/Komplexität von Rechtsvorschriften bei gleicher Rechtssicherheit reduziert werden kann. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf einen Praxis- und Digitalcheck, um sicherzustellen, dass neue und an- zupassende Vorschriften auf ihre Praxistauglichkeit und digitale Umsetzbarkeit überprüft werden. Dieser stellt bei der Rechtsetzung unterstützende Methoden bereit und enthält spezifische Prüffragen. Daneben werden wir die Verkündung von Rechtsvorschriften digitalisieren.

STPUKTURELLE VERWALTUNGSREFORM

PROZESSE BESCHLEUNIGEN UND HÜRDEN ABBAUEN

Auf Basis einer umfassenden Aufgabenkritik 2.0 werden wir eine Verwaltungsre- form angehen. Ziel ist es, Aufgaben und Abläufe in der Verwaltung zu straffen, zu optimieren und effizienter zu gestalten. Dazu werden wir uns mittels moderner Benchmarking-Methoden an anderen Ländern messen und Best-Practice-Bei- spiele in unsere Verwaltung übertragen.

Im Rahmen einer Verwaltungsreform werden wir die Strukturen des Lan- des auf den Prüfstand stellen und ein Landesorganisationsgesetz auf den Weg bringen.

Überdies werden wir die Aufgaben und Prozesse der Landesverwaltung dahingehend überprüfen, ob und welche Automatisierungspotenziale bestehen (»Automatisierungscheck«), die wir unter anderem mit »Low-Code- oder No-Code-

Anwendungen« heben werden. Wir bauen ein zentrales Prozessmanagement auf, das die Landesverwaltung bei der Standardisierung ihrer Prozesse unterstützt und Ansprechpartner für die Kommunen ist.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt soll zu einer modernen Dienstleis- tungsbehörde fortentwickelt werden. Geprüft werden soll weiterhin die Errichtung einer zentralen Vergabe- und Beschaffungsstelle

Wir werden zudem prüfen, welche Querschnittsaufgaben der Ressorts und ihrer nachgeordneten Bereiche zentralisiert werden können, um weitere Sy- nergieeffekte zu erzielen (Shared Service Center, Pooling von Kompetenzen).

Schließlich werden wir im Rahmen der sogenannten digitalen Verwal- tungsreform prüfen, ob die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Ver- waltungsebenen angesichts der Möglichkeiten der digitalen Aufgabenerledigung noch zeitgemäß und wirtschaftlich ist. Dabei sind insbesondere auch Potenziale zur Konzentration übertragener kommunaler Aufgaben in den Blick zu nehmen, um die Digitalisierung ortsungebundener Leistungen schneller umsetzen zu können.

FÖRDEPVERFAHEN BÜNDELN UND VEPEINFACHEN –

BÜPGER UNDUNTERNEHMEN UNTERSTÜTZEN

Basis unserer Förderstrategie ist eine reduzierte Fördermittelkulisse, die ohne hohe bürokratische Hürden und digital abbildbar ist.

Um zudem die Effizienz bei der Nutzung von Fördermitteln zu erhöhen, setzen wir uns für die Vereinfachung und Bündelung der Förderprogramme sowie für eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Förderbehörden des Landes ein. Ein digitales Förderportal sowie eine digitale Förderdatenbank unter Berücksich- tigung bestehender Systeme sollen dafür sorgen, dass der Zugang zu Fördermit- teln schneller und transparenter wird. Die Automatisierung und Standardisierung von geeigneten Förderprozessen tragen dazu bei, dass Anträge effizienter bear- beitet werden und so schneller Mittel für wichtige Projekte bereitgestellt werden können.

Zusäzlich werden wir die Landeshaushaltsordnung spätestens ab 2026 sowie die entsprechenden Verwaltungsvorschriften auf Möglichkeiten der Entbü- rokratisierung prüfen, um den Mittelabfluss aus den Förderprogrammen auch zu gewährleisten. Insbesondere reduzieren wir den Kontrollaufwand für Land und Kommunen durch risikoorientierte Stichprobenverfahren.

DIGITAL-TUPBO THÜRINGEN –

LEISTUNGSFÄHIG UND EFFIZIENT

Die Digitalisierung ist der Schlüssel zu einem leistungsfähigen und bürgernahen Staat. Mit dem »Digital-Turbo Thüringen« setzen wir auf den beschleunigten, flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen, um den digita- len Wandel voranzutreiben. Wir bauen dazu ein »Kompetenzzentrum Digitale Inf- rastruktur« auf. Unser Anspruch ist es, dass ganz Thüringen über schnelles Inter- net verfügt. Die kommunale Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) soll beim geförderten Glasfaserausbau eine wichtige Rolle spielen.

Ein zentraler Bestandteil unserer Digitalisierungsstrategie ist die Bünde- lung der Digitalisierungs- und Verwaltungsmodernisierungskompetenzen auf höchster Ebene. Die Fortführung eines Digitalkabinetts, die Aufwertung eines Chief Information Officer (CIO) respektive Chief Digital Officer (CDO) mit Kabinetts- rang werden sicherstellen, dass digitale Themen ressortübergreifend vorangetrie- ben werden. Dafür wird der CIO/CDO durch Modifizierung des Ressortprinzips mit den notwendigen übergreifenden Kompetenzen und den notwendigen personel- len und finanziellen Strukturen ausgestattet. Das Thüringer Landesrechenzent- rum (TLRZ) wird nachgeordnete operative Einheit des für Digitales und eGovern- ment zuständigen Ministeriums. Der CIO/CDO berichtet regelmäßig über den Fort- schritt der Digitalisierung. Die fachadäquate Einbindung von Expertinnen und Experten aller Ebenen (Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger, ins- besondere auch von beispielsweise Seniorinnen und Senioren oder von Men- schen mit Behinderung) ist dabei zu gewährleisten, insbesondere sollen in den Ressorts und nachgeordneten Einrichtungen Ansprechpartnerinnen und An- sprechpartner für digitale Barrierefreiheit eingesetzt werden.

Zudem entwickeln wir die Digitalagentur weiter mit der Zielstellung, Me- thodenkompetenzen bereitzustellen und zu vernetzen (»GovTechCampus«). Ziel ist es, im Rahmen der Digitalisierung die Arbeits- und Herangehensweise der öf- fentlichen Veraltung zu modernisieren, um Verwaltungsdienstleistungen gegen- über Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu verbessern.

 

DIGITALE INFPASTPUfiTUP G VEPNETZUNG

GLASFASEP G MOBILFUNfiNETZ AUSBAUEN

Die Digitalisierung bietet große Chancen, um Stadt und Land besser miteinander zu vernetzen. Mit unserer Gigabit-Offensive stellen wir den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen sicher, um allen Menschen in Thü- ringen Zugang zu modernen digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Dies stärkt die wirtschaftlichen Perspektiven im ländlichen Raum und schafft neue Arbeitsplätze in zukunftsfähigen Branchen. Wir wollen mehr Aufgaben von Lan- desbehörden im ländlichen Raum erledigen lassen und dabei innovative Lösun- gen nutzen. Um soziales Miteinander zu ermöglichen und kostenintensive Fahr- wege zu vermeiden, sollen Co-Working-Spaces von Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern der Landesbehörden genutzt oder eingerichtet werden.

 

Der Breitbandausbau ist in Thüringen nur über das Gigabit-Programm des Bundes zu leisten. Wir sichern die vollständige Kofinanzierung und fordern den Bund auf, seiner im Grundgesetz normierten Verantwortung gerecht zu werden.

 

 

 

Die TGG spielt beim geförderten Glasfaserausbau eine zentrale Rolle. Die für den Geschäftshochlauf der TGG notwendigen Mittel erfordern in den kom- menden Jahren weiterhin Unterstützung durch das Land. Die bewährten Voll- zugsstrukturen in der Förderung behalten wir bei.

 

Den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Zusammenspiel von privater und öffentlicher Initiative werden wir mit einer Überarbeitung der Thüringer Glasfaserstrategie befördern.

 

SICHEPE DATENNUTZUNG G fiOMMUNIfiATION

VEPWALTUNG FÜP BÜPGEP STÄPfiEN

Wir setzen auf die Standardisierung digitaler Verwaltungsprozesse und stellen Basisdienste für die Kommunen weiterhin kostenlos bereit, unter anderem über einen App-Store für Land und Kommunen. Dazu werden wir unter anderem das Thüringer Antragsmanagementsystem (ThAVEL) aktualisieren. Um den Gesamt- prozess nachhaltig zu gewährleisten, werden wir das Thüringer Landesrechen- zentrum (TLRZ) und die KIV Thüringen GmbH zu leistungsfähigen Dienstleistern für das Land und die Kommunen fortentwickeln. Dabei ist es uns wichtig, dass das TLRZ weiterhin zentraler Ansprechpartner für IT-Lösungen der Landesverwal- tung ist und baulich um einen zweiten redundanten Rechenzentrumsstandort erweitert wird. Dazu ist es unerlässlich, dass bestehende Strukturen im Rahmen eines Best-Practice-Ansatzes mit anderen Bundesländern aktiv den Dialog im Sinne möglicher Kooperationen suchen. Um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, werden digitale Schnittstellen und Standards zwischen dem Land und den Kommunen festgelegt und gebündelt. Die Unterstützung der Kom- munen, insbesondere durch die E-Government-Förderrichtlinie, verstetigen wir.

 

Mit der »Thüringen-Cloud« schaffen wir eine zentrale, sichere Plattform für den Austausch und die Speicherung von Daten zwischen Kommunen und dem Land. Wir setzen auf das »Once-Only- und Digital-First-Prinzip«, um Verwal- tungsprozesse zu vereinfachen und Bürgerinnen und Bürger sowie Unterneh- men zu entlasten, indem Daten nur einmal erfasst und mehrfach genutzt wer- den. Zu diesem Zweck streben wir an, im Gleichklang mit dem Bund und den Ländern die wichtigsten Verwaltungsregister in Thüringen zu modernisieren. Zur Entlastung der Kommunen prüfen wir zudem die Einrichtung von Spiegel- und Zentralregistern. Dabei ist es unerlässlich, die notwendige Transparenz im Sinne der Einhaltung des Datenschutzes gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ein- fach und ohne Schaffung bürokratischer Hürden zu gewährleisten.

 

Mithilfe von Shared Services und einer einheitlichen Digitalkarte opti- mieren wir die digitalen Schnittstellen zwischen Behörden und schaffen eine da- tenschutzkonforme und effizientere Verwaltung. Dabei setzen wir grundsätzlich auf Open-Source-Anwendungen, da diese eine Wiederverwendung fördern und eine Herstellerunabhängigkeit stärken. Das E-Government-Gesetz sowie die ak- tuellen Organisationsstrukturen im E-Government werden wir evaluieren und bei

 

Bedarf anpassen. Im E-Government-Gesetz und in notwendigen Fachgesetzen

verankern wir eine Verpflichtung zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.

 

Künstliche Intelligenz werden wir verantwortungsvoll einsetzen, um Ver- waltungsprozesse weiter zu verbessern und Entscheidungsabläufe zu unterstüt- zen. Dazu werden wir eine KI- und Datenstrategie erarbeiten.

 

SEPVICEOPIENTIEPTEP STAAT G BÜPGEPNÄHE –

MUT ZU ENTSCHEIDUNGEN G FEEDBACfi-fiULTUP

Ein moderner Staat muss nicht nur effizient und digital sein, sondern auch ser- viceorientiert, bürgerfreundlich und transparent agieren. Zu diesem Zweck wer- den wir verstärkt auf Open-Government-Maßnahmen setzen und insbesondere das Transparenzgesetz zu einem Open-Data-Gesetz fortentwickeln.

 

Eine neue, ermöglichende Kultur der Verwaltung soll das Leben der Bür- gerinnen und Bürger einfacher machen, indem schnelle und pragmatische Lö- sungen Standard werden. Dabei gilt es, den Mut zu Entscheidungen zu zeigen und Ermessensspielräume bürgerfreundlich zu nutzen, um flexible und bedarfs- gerechte Lösungen zu ermöglichen. Entsprechende Prozessstandards sollen dazu erarbeitet und modellhaft überprüft werden.

 

Akzeptanz von politischem Handeln entsteht dadurch, dass die Menschen, Insti- tutionen, Unternehmen und sonstige Stakeholder in unserem Freistaat mehr als in der Vergangenheit an Entscheidungen aktiv beteiligt werden. Dies erfolgt ei- nerseits digital über den zentralen Zugang der Seite »thueringen.de« als auch in Formaten, die insbesondere den Bedarfen der Menschen (zum Beispiel Seniorin- nen und Senioren, Schülerinnen und Schülern oder Menschen mit Behinderun- gen) Rechnung tragen. Das Fortbestehen eines analogen Zugangs zu Verwal- tungsleistungen sichern wir weiterhin zu. Durch die Beibehaltung nicht-digitaler Kommunikationswege, die diskriminierungsfrei genutzt werden können, stellen wir sicher, dass die angestrebte Digitalisierung nicht dazu führt, dass Menschen, die sie nicht nutzen können oder wollen, benachteiligt werden und am Zugang zu Behördenmitarbeitern und -leistungen gehindert werden (»Recht auf analoges Leben«).

LANDESHAUSHALT UND FINANZEN

NACHHALTIGE FINANZPOLITIK

VERANTWORTUNG FÜP THÜRINGEN

Eine zukunftsfähige und gestaltende Finanzpolitik ist das Fundament für eine handlungsfähige Regierung. Dabei sind die Ermöglichung von Zukunftsinvestiti- onen und der soziale Zusammenhalt genauso in den Blick zu nehmen wie lang- fristig solide Staatsfinanzen, die den Anforderungen des demografischen Wan- dels gerecht werden.

Mit Blick auf ein strukturelles Haushaltsdefizit von über 1,3 Milliarden Euro werden wir umgehend Maßnahmen ergreifen, um den Landeshaushalt zu konsolidieren, zukunftsfest zu machen und zugleich generationengerecht aus- zugestalten, ohne die notwendige Investitionskraft zu gefährden.

Generationengerechtigkeit bedeutet insbesondere auch, der kommenden Generation eine gute Infrastruktur und ein funktionierendes Gemeinwesen zu hinterlassen. Die nachzuholenden und zusätzlichen Investitionsbedarfe in der Daseinsvorsorge, bei Digitalisierung, Wohnen, Bildung und der Energie-, Ver- kehrs- und Klimawende sind enorm. Unsere Finanzpolitik setzt auf solide Finan- zen, die den Anforderungen des demografischen Wandels gerecht werden.

FUNDAMENT FÜR WACHSTUM –

ZUKUNFTSINVESTITIONEN KLUG GESTALTEN

Wir ermöglichen Investitionen durch Schaffung von Spielräumen unter Einhal- tung der grundgesetzlichen Schuldenbremse, unter anderem durch die Verlän- gerung der Tilgungsfristen für Notlagen-Kredite. Zusätzlich werden wir die Art und Weise der Berücksichtigung finanzieller Transaktionen und die Weiterent- wicklung des Konjunktur-Bereinigungsverfahrens prüfen.

Die bestehenden Spielräume der grundgesetzlichen Schuldenbremse werden wir konsequent für eine Steigerung der Investitionstätigkeit des Freistaats und seiner Kommunen nutzen. Zusätzliche Investitionsausgaben, insbesondere zur Transformation und zur Beseitigung des Sanierungsstaus, werden priorisiert.

Sowohl zur Ermöglichung von Zukunftsausgaben als auch zur Konsoli- dierung des Haushalts werden wir beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 die Schuldenbremse des Freistaats schnellstmöglich im Rahmen einer Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung modernisieren:

  • Notlagenkredite können in bis zu 30 Jahren getilgt werden;
  • Das bisherige Steuerniveauverfahren zur Konjunkturbereinigung wird durch eine symmetrische und antizyklische Konjunkturbereinigung mit einem Kontrollkonto ersetzt, die stabilisierend wirkt;
  • Wir prüfen im Rahmen der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) in Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden, die Erweite- rung der Konjunkturbereinigung um die kommunale Ebene;
  • Bei der Berechnung der schuldenbremsenkonformen Nettokreditauf- nahme werden Einnahmen und Ausgaben um werthaltige, die Nettover- mögensposition des Landes nicht verändernde, finanzielle Transaktio- nen Die aus Transaktionskrediten resultierenden Belastungen werden im Sinne von Haushaltsklarheit und -wahrheit transparent in der Anlage zum Haushaltsplan dargestellt. Sich hieraus ergebene Haushalts- spielräume werden wir beginnend ab dem Haushaltsjahr 2025 nutzen;
  • Eine Kreditfinanzierung von konsumtiven Daueraufgaben lehnen wir

STRUKTUR UND KLARHEIT

NACHHALTIGE HAUSHALTS- UND PERSONALPOLITIK

Wir werden eine Haushaltsstrukturkommission, besetzt mit Mitgliedern der Lan- desregierung, neu einsetzen, die ihre Arbeit zeitnah aufnehmen soll und ausge- hend von einer umfassenden Aufgabenkritik und einem Personalentwicklungs- konzept Leitplanken für die zukünftige Haushaltspolitik setzen wird. Umschich- tungen im Haushalt und Priorisierungen von Ausgaben werden unverzichtbar sein, um schuldenbremsenkonforme Haushalte aufzustellen.

Bei der Personalentwicklung stehen wir vor der Herausforderung, diese an die demografische Entwicklung des Landes anzupassen. Im Zuge der damit einhergehenden notwendigen Personalgewinnung und Personalbindung wer- den wir das bereits erarbeitete Personalentwicklungskonzept 2035 berücksichti- gen. Überdies werden wir auch eine Kosten-Nutzen-Bewertung aller vom Land finanzierten Strukturen vornehmen. Wir werden Doppelhaushalte mit vorherigen Eckwertbeschlüssen und einer ressortübergreifenden Prioritätensetzung aufstel- len. Zu diesem Zweck wird das Haushaltsaufstellungsverfahren jeweils mit einer Haushaltsklausur des Kabinetts starten.

Alle Festlegungen mit Auswirkungen auf den Landeshaushalt werden wir priorisieren und im Rahmen ihrer Finanzierbarkeit umsetzen. Die Etatisierung von globalen Minderausgaben schadet der Haushaltswahrheit und -klarheit und stellt damit grundsätzlich kein geeignetes Instrument der Haushaltsaufstellung dar.

Steuersenkungen, die zulasten des Landeshaushalts gehen, sollen nur dann umgesetzt werden, wenn eine langfristige Gegenfinanzierung durch Mehr- einnahmen sichergestellt ist. Unser Ziel ist es, keine neuen Belastungen für breite Schichten der Bevölkerung und den Mittelstand zu schaffen, sondern die finan- ziellen Spielräume des Landes sinnvoll zu nutzen.

GESTALTUNGSRÄUME MÖGLICH MACHEN –

FINANZPOLITIK FÜR EIN MODERNES THÜRINGEN

Um sowohl kurzfristig als auch mittel- und langfristig Investitionen zu ermögli- chen, wird, soweit erforderlich, zusätzliches Eigenkapital in die Landesgesell- schaften und die Thüringer Aufbaubank (TAB) eingebracht. Dies betrifft vor allem

Bereiche wie die Transformation und Zukunftsinvestitionen, die Unterstützung von Kommunen und kommunalen Unternehmen, die Förderung der Wirtschaft und des Mittelstands, die energetische Sanierung, den Energiewirtschaftssektor, den Netzausbau sowie für Hauseigentümer und die Wohnungsbauförderung.

Wir werden folglich neue schuldenbremsenkonforme Finanzierungsmo- delle zur Entlastung und Konsolidierung des Landeshaushalts und zur Ermögli- chung von Zukunfts- und Transformationsinvestitionen entwickeln und nutzen.

Die Möglichkeiten der Darlehensvergabe durch die TAB sollen in diesem Kontext strategisch im Interesse des Landes ausgebaut werden. In diesem Zusam- menhang wird geprüft, ob zusätzliche Möglichkeiten durch einen kommunalen Investitionsfonds oder eine im Landeshaushalt bzw. in den jeweiligen Förder- richtlinien festzulegende Übernahme der Kapitaldienstleistungen (Zins und Til- gung) für kommunale Investitionskredite der TAB durch das Land eröffnet werden können. Eine Begleitung durch die Haushaltsstrukturkommission soll erfolgen. Damit einhergehend soll die Einrichtung eines Investitionsbeirates bei der Thü- ringer Aufbaubank aus Vertretern des Thüringer Landtags, der Kommunalen Spit- zenverbände, der Landesregierung sowie der Kommunalberatung der TAB selbst angestrebt werden. Soweit erforderlich, werden wir das Gesetz über die TAB an- passen

Es ist unter Begleitung der Haushaltsstrukturkommission zu prüfen, ob die Wohnungsbauförderung teilweise auf Darlehensfinanzierung (kreditfinan- zierte finanzielle Transaktionen) umgestellt werden kann.

Wir streben außerdem an, die Spielräume für Kreditaufnahmen von Städ- ten, Gemeinden und Landkreisen zu erweitern bzw. zu flexibilisieren. Einem pri- mären Auflösen von kommunalem Vermögen vor der Aufnahme wirtschaftlicher Finanzierungsmodelle wollen wir entgegentreten.

Wir werden zudem unter Berücksichtigung der ökonomischen Sinnhaf- tigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Schuldenbremsenkonformität sowie unter Wahrung der Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit durch die Haushaltsstrukturkommission prüfen lassen, inwieweit Gesellschaften, Körper- schaften und Anstalten des Landes durch die Nutzung schuldenbremsenkonfor- mer Finanzierungsmodelle mit Hilfe von finanziellen Transaktionen und Fremd- kapitalaufnahme einen Beitrag zur Entlastung und Konsolidierung des Landes- haushalts leisten können. Partnerschaften mit kommunalen Akteuren kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu

Überdies wollen wir die Förderpolitik im Freistaat Thüringen neu ausrich- ten. Wo immer es möglich ist, werden wir von dem bisherigen Ansatz, der Anteils- finanzierung aus Haushaltsmitteln, abweichen und stattdessen auf Darlehensfi- nanzierung der TAB umstellen. Soweit erforderlich, werden wir die Systemumstel- lung durch flankierende Landesbürgschaften unterstützen. Die betroffenen För- derrichtlinien werden wir anpassen.

Wir streben eine weitere Steigerung der öffentlichen Investitionen an. Die Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union, insbesondere EFRE, ESF, ELER und die Gemeinschaftsaufgaben, werden grundsätzlich mit Landesmit- teln kofinanziert, sofern sie der politischen Prioritätensetzung des Landes ent- sprechen und mit den Zielen einer nachhaltigen und tragfähigen Finanzpolitik im Einklang stehen. Sofern die Programme es zulassen, werden wir zur Entlas- tung des Landeshaushalts auch Drittmittel zur Kofinanzierung heranziehen.

ZUKUNFTSSICHERUNG DEP KOMMUNEN

VEPLÄSSLICHE UND ANGEMESSENE FINANZEN

Ein neuer kommunaler Finanzausgleich ist der Schlüssel für eine gerechte Ver- teilung der Mittel zwischen dem Land und den Kommunen sowie für ein faires Miteinander im Interesse der Bürger. Unsere Reform des KFA zielt darauf ab, die besonderen Herausforderungen der Kommunen – wie Demografie, Investitions- bedarf und regionale Besonderheiten – in den Vordergrund zu stellen.

Dabei werden wir unter anderem das zum 01.01.2026 für die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises in Kraft tretende Konnexitätsprinzip, Investitions- pauschalen und den Finanzbedarf von Kur- und Erholungsorten, kommunalen Bädern und Kultureinrichtungen berücksichtigen. Das finanzielle Gleichgewicht von Städten und Gemeinden ist essenzieller Bestandteil für ein zukünftig solida- risches Miteinander. Hierzu gehört auch, dass wir das Landesentwicklungspro- gramm (LEP) künftig stärker im KFA berücksichtigen wollen, da Orte mit zentral- örtlicher Funktion wichtige Querschnittsaufgaben für ihr gesamtes Umland wahr- nehmen. Wir werden zudem durch eine Expertenkommission zügig prüfen las- sen, inwieweit die aktuell sehr differenzierte Finanzierung der Kita-Leistungen umfassend im KFA abgebildet werden kann. Dabei sollen die Erfahrungen der E- tatisierung der Kita-Leistungen in den Schlüsselzuweisungen besonders berück- sichtigt werden.

Um flächenmäßig großen Städten und Gemeinden beim Erhalt sowie der Bewirtschaftung der (eingemeindeten) Infrastruktur zu unterstützen, wird dem Umfang der Verkehrs-, Grün- und Waldfläche und den damit verbundenen Un- terhaltskosten angemessen Rechnung getragen.

BÜROKRATIEABBAU UNDAUFGABENKRITIK

KOMMUNALE SELBSTVEPWALTUNG STÄRKEN

Um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten, werden wir die Überführung von Mitteln einzel- ner kommunalbezogener Förderprogramme in den KFA prüfen.

Bis zur Reform bleiben unter anderem die bestehenden Mechanismen von Flächenpauschale, Sonderlastenausgleich für Kultur, Kur- und Erholungsorte sowie kommunale Bäder, der Partnerschaftsgrundsatz, die Hauptansatzstaffel und das Kleine-Gemeinden-Programm erhalten.

Überdies setzen wir in diesem Kontext auf eine Aufgabenkritik, um kom- munale Aufgaben und Standards zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und zu bündeln. Zur Sicherstellung der operativen Stabilität, insbesondere auch im Kontext des Fachkräftemangels, prüfen wir dabei auch eine gegebenenfalls mögliche oder notwendige Aufgabenverlagerung auf andere Ebenen.

Wir wollen und müssen zusätzlich die interkommunale Zusammenarbeit stärken und so den Kommunen ermöglichen, Ressourcen effizienter zu nutzen und gemeinsam Herausforderungen zu bewältigen. Vorhandene Förderpro- gramme, welche hierfür Anreize schaffen und Orientierung bieten, wollen wir stärker nach vorne stellen und verstetigen. Gemeindezusammenschlüsse erfol- gen auch zukünftig auf Basis der Freiwilligkeit und anreizorientiert.

STEUERINTEGPITÄT DURCH EFFEKTIVE KONTPOLLE

EHRLICHKEIT BELOHNEN, MISSBrAUCH AHNDEN

Steuerhinterziehung und Geldwäsche sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straf- taten. Sie untergraben die Steuermoral. Dem Gemeinwesen entgehen so dringend benötigte Einnahmen. Zur Herstellung der gesellschaftlich wichtigen Steuerge- rechtigkeit werden wir sowohl die Ausstattung der Steuerverwaltung als auch die Attraktivität des Dienstes in der Steuerverwaltung nachhaltig stärken. Dazu gehört für uns unter anderem die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten. Ebenso wollen wir die IT-Ausstattung verbessern und prüfen, wie wir künstliche Intelligenz zur Aufklärung von Steuerstraftaten verstärkt nutzen können.

POLITISCHE KULTUR UND ZUSAMMENAPBEIT

GEMEINSAM PEGIEREN

In einer Zeit politischer Herausforderungen setzen wir auf eine gemeinsame Ver- antwortung für eine stabile Regierung und ein funktionsfähiges Parlament. Unser Anspruch ist es, einen neuen Politikstil zu schaffen, der Vertrauen und Hoffnung in der Bevölkerung stärkt. Dies erreichen wir, in dem wir die Sorgen und Ängste der Menschen wahrnehmen und darauf mit pragmatischen und ganzheitlichen Lösungen reagieren. Unser Stil ist geprägt von Kooperation, Augenhöhe und ei- nem Miteinander, bei dem jeder Partner seinen Gestaltungsspielraum behält und man gestärkt aus der Zusammenarbeit hervorgeht.

Wir verpflichten uns, den Regierungsvertrag in konkretes Regierungshandeln umzusetzen. Unsere Arbeit im Parlament und in der Regierung werden wir lau- fend und umfassend miteinander abstimmen. Das gilt für Verfahrens-, Sach- und Personalfragen. Getroffene Entscheidungen werden wir in der öffentlichen Kom- munikation unterstützen und als Partner geschlossen auftreten.

Eine funktionierende Regierung basiert auf einer klaren, ressortübergreifenden Zusammenarbeit. Wir sehen die Regierung als Team, das gemeinsam politische Prioritäten setzt und ressortübergreifende Themen klar strukturiert bearbeitet. Hierbei ist es unser Ziel, Zuständigkeitskonflikte durch klare Federführung zu vermeiden und ein einheitliches Erscheinungsbild der Regierung nach außen si- cherzustellen.

ZUSAMMENARBEIT DEP REGIERUNG

Eine verbindliche und langfristige Planung der Regierungsarbeit ist Grundlage guten Regierens. Die Staatskanzlei übernimmt dabei die Aufgaben der Koordinie- rung sowie der gemeinsamen Umsetzungsplanung und -kontrolle. Dies erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit der Partner.

Es wird eine regelmäßig tagende Koordinierungsgruppe gebildet. Entscheidun- gen im Kabinett treffen wir einvernehmlich. In den Kabinettssitzungen berichten die Mitglieder der Landesregierung rechtzeitig über Vorhaben von grundsätzli- cher Bedeutung. Die Kabinettsitzungen werden von der Staatssekretärskonferenz vorbereitet. Den Vorsitz in der Staatssekretärskonferenz führt der Chef der Staats- kanzlei.

Zur besseren Koordinierung und Vorbereitung des Abstimmungsverhaltens Thü- ringens im Bundesrat erfolgt ein fortlaufender Austausch zwischen den Partnern auf politischer Ebene. Das konkrete Abstimmungsverhalten im Bundesrat wird grundsätzlich im Kabinett festgelegt. Gemeinsames Ziel ist es, eine möglichst ein- heitliche Positionierung zu erreichen. Wird trotz dieser Bemühungen kein Ein- vernehmen erzielt, enthält sich der Freistaat im Bundesrat. Im Vermittlungsaus- schuss wird Thüringen durch den Ministerpräsidenten vertreten. Die Partner wer- den die Verhandlungslinie im Vermittlungsausschuss untereinander abstimmen.

In den vom Kabinett zu besetzenden Gremien, Beiräten und Ausschüssen sind die Partner nach ihrem Kräfteverhältnis angemessen vertreten. Die Besetzung er- folgt im gegenseitigen Einvernehmen durch eine entsprechende Entscheidung im Kabinett.

BÜRGEPNÄHE UND DIALOG

Durch regelmäßige Kabinettsitzungen im gesamten Land werden wir die Bürger- nähe der Regierung stärken und sicherstellen, dass unsere Politik alle Regionen des Landes erreicht. Ein regelmäßiger Dialog mit der Zivilgesellschaft ist uns ebenso wichtig. Unsere Regierung wird offen für Ideen sein, die Thüringen voran- bringen und dabei sicherstellen, dass die Anliegen der Bürger Gehör finden.

KOORERATIONSAUSSCHUSS

Der Kooperations-Ausschuss der drei Partner ist das zentrale Gremium für die re- gelmäßige Abstimmung und Verständigung zwischen den Spitzen der Partner. In diesen Treffen wird die gemeinsame Arbeit sowohl im Parlament als auch in der Regierung koordiniert, um eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten. Der Ausschuss dient außerdem als Ort zur Klärung von Herausforderungen und Dif- ferenzen, sodass mögliche Konflikte intern angesprochen werden können, um öffentliche Streitigkeiten zu vermeiden. Im Rahmen dieser Gespräche wird die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament sowie die Umsetzung der vereinbarten Vorhaben kontinuierlich besprochen, überprüft und dokumentiert. Themen, bei denen keine Übereinstimmung erzielt wird (agree-to-disagree), wer- den ebenfalls im Ausschuss diskutiert, wobei es von zentraler Bedeutung ist, dass die Differenzen akzeptiert werden, um die gemeinsame Arbeit für Thüringen fort- zusetzen.

Den Vorsitz im Kooperations-Ausschuss führt der Ministerpräsident, im Fall der Verhinderung der Chef der Staatskanzlei. Der Ausschuss wird mit ständigen Ver- tretern der Partner besetzt, darunter die Fraktions- und Parteivorsitzenden. Bei Bedarf werden die zuständigen Minister bzw. deren Vertretung hinzugezogen. Der Kooperations-Ausschuss tritt regelmäßig, mindestens einmal im Monat, oder auf Wunsch eines Partners zusammen. Der Chef der Staatskanzlei ist für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Kooperations-Ausschusses zuständig.

ZUSAMMENAPBEIT IM PARLAMENT

Um die parlamentarische Arbeit bestmöglich abzustimmen, findet zwischen den Fraktionen der Partner ein enger und regelmäßiger Austausch statt. Im Parlament wirken die Partner auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten hin. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand dieses Regierungsvertrages sind. Initiativen und Anträge werden gemeinsam eingebracht.

Vor den Ausschusssitzungen des Landtags findet eine gemeinsame Sitzung der jeweiligen  Arbeitskreise  statt.  Das  jeweils  zuständige  Mitglied  der Landesregierung oder seine Vertretung nimmt an diesen Sitzungen teil. Hier wer- den auch die Planungen des jeweiligen Ressorts vorgestellt.

Sollten im Landtag Abstimmungen anstehen, die für einzelne Mitglieder der die Regierung tragenden Fraktionen eine Gewissensentscheidung darstellen, werden diese Fragen vorab im Kooperations-Ausschuss thematisiert. Den Abgeordneten soll in solchen Fällen eine individuelle Stimmabgabe ermöglicht werden. Die Partner verpflichten sich, diesen Rahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken und durch Konsenslösungen die Geschlossenheit zu wahren.

Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD, Gespräche zu notwendigen parlamen- tarischen Verfahren und Entscheidungen sind aufgrund der Sperrminorität zu führen.

Es bedarf keiner gesonderten Vereinbarung mit der Linken, das schließt Gesprä- che zu Sachfragen nicht aus.

 

THÜRINGER KONSULTATIONSVERFAHREN

Wir setzen auf Transparenz und eine engere Einbindung des Parlaments in die Regierungsarbeit. Mit der Einführung eines neuen Prälegislativen Konsultations- verfahrens (analog Art. 67 Abs. 4 ThürVerf ) wollen wir sicherstellen, dass der Land- tag mit seinen Fraktionen schon vor der Kabinettbefassung über zentrale Vorha- ben der Regierung informiert und konsultiert wird. Einerseits erreichen wir eine Einbindung der Interessen aller Wähler durch die Regierung, andererseits be- schleunigen wir so die Umsetzung von Regierungsvorhaben. Die konkreten Maß- gaben für den regierungsinternen Ablauf des Prälegislativen Konsultationsver- fahrens werden wir in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregie- rung festlegen. Im Landtag werden wir uns dafür einsetzen, entsprechende Ver- fahrensregelungen in der Geschäftsordnung des Landtags zu treffen.

Um das Parlament als zentralen Ort der politischen Debatte zu stärken, wollen wir darüber hinaus regelmäßige Regierungsbefragungen im Parlament einführen. Diese sollen zu Beginn der Plenarsitzungswoche stattfinden. Dabei kann jedes Mitglied des Landtags eine Frage an die Landesregierung richten, die in deren Verantwortungsbereich liegt und von aktuellem landespolitischem Interesse ist.

RESSORTVERTEILUNG

Die Partner dieses Regierungsvertrages vereinbaren die Anzahl der Ministerin beizubehalten und verständigen sich auf folgende Struktur der Landesregierung:

  • Die CDU stellt den Ministerpräsidenten und verantwortet vier
  • Das BSW verantwortet drei Ressorts und stellt einen Stellvertreter des Mi- nisterpräsidenten.
  • Die SPD verantwortet zwei Ressorts und stellt einen weiteren Stellvertreter des Ministerpräsidenten.
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