Mindestbeträge bei Kartenzahlungen in Deutschland: Ein Hindernis für bargeldloses Bezahlen?

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In Deutschland erfreut sich das bargeldlose Bezahlen per EC- oder Kreditkarte immer größerer Beliebtheit. Vor allem seit der Pandemie hat sich diese Entwicklung verstärkt, da kontaktloses Bezahlen sowohl hygienische Vorteile bietet als auch bequem und schnell ist. Doch obwohl viele Bürger diese Zahlungsmethode bevorzugen, begegnet man häufig einer Hürde: dem Mindestbetrag für Kartenzahlungen. Warum setzen Händler diese Schwellen ein, und welche Auswirkungen hat das auf Verbraucher?

Die häufigsten Mindestbeträge und ihre Gründe

In vielen Geschäften, insbesondere kleineren Läden, Cafés und Restaurants, wird häufig ein Mindestbetrag für Kartenzahlungen von 5 oder 10 Euro festgelegt. Manche Läden erlauben Kartenzahlungen sogar erst ab 15 Euro. Dieser Mindestbetrag dient meist dazu, die Kosten für Kartenzahlungen, die für den Händler anfallen, zu decken.

Jedes Mal, wenn ein Kunde per Karte bezahlt, entstehen dem Händler Gebühren. Diese setzen sich zusammen aus einer prozentualen Gebühr, die von der Transaktionssumme abhängt, sowie einer festen Gebühr, die unabhängig vom Betrag anfällt. Bei kleineren Beträgen kann diese Gebühr im Verhältnis zur Kaufsumme erheblich sein, sodass der Händler effektiv Verlust macht. Dies betrifft vor allem kleine Läden, die weniger Verhandlungsmacht gegenüber Zahlungsdienstleistern haben.

Die Gebührenstruktur hinter Kartenzahlungen

Die Gebühren für Kartenzahlungen variieren, abhängig davon, welche Art von Karte genutzt wird und welcher Anbieter den Zahlungsprozess abwickelt. EC-Karten (Girokarten) sind in Deutschland weiter verbreitet als Kreditkarten, da die Gebührenstruktur meist günstiger ist. Trotzdem können auch hier Gebühren für den Händler von bis zu 0,3% des Umsatzes anfallen. Hinzu kommen bei Kreditkartenzahlungen, vor allem bei internationalen Karten wie VISA oder Mastercard, noch höhere Prozentsätze und teils zusätzlich fixe Gebühren, die für den Händler schwerer zu tragen sind.

Viele Händler sehen sich gezwungen, diese Kosten an den Kunden weiterzugeben – entweder durch den Mindestbetrag oder durch einen Aufschlag bei der Kartenzahlung. So ist die „5€ Mindesteinzahlung“ in vielen Geschäften zu einem bekannten Phänomen geworden, das Verbraucher oft verärgert.

Negative Auswirkungen auf Verbraucher und bargeldloses Bezahlen

Aus Sicht der Verbraucher stellt die Einführung von Mindestbeträgen eine unnötige Hürde dar. Immer mehr Menschen nutzen Karten als bevorzugtes Zahlungsmittel und empfinden es als unangenehm, bei kleinen Beträgen nach Bargeld greifen zu müssen. Gerade in Zeiten, in denen kontaktloses und schnelles Bezahlen gefördert wird, wirken solche Regelungen fast schon rückschrittlich.

Besonders problematisch wird es in Situationen, in denen ein Kunde kein Bargeld mit sich führt oder nur eine kleine Summe bezahlen möchte. Die Folge ist, dass Verbraucher gezwungen werden, zusätzliche Artikel zu kaufen, um den Mindestbetrag zu erreichen – oder den Kauf komplett abbrechen müssen. Aus diesem Grund wird oft Kritik an dieser Praxis laut, da sie Verbraucher in ihrer Freiheit, ein bevorzugtes Zahlungsmittel zu wählen, einschränken.

Mindestbeträge in anderen Branchen: Das Problem weit verbreitet

Mindestbeträge sind jedoch kein reines Problem im Einzelhandel. Auch in anderen Bereichen begegnen Kunden regelmäßig dieser Einschränkung. Ein besonders prominentes Beispiel sind Online-Casinos:

1. Online Casinos

In der Welt der Online Casinos sind Mindestbeträge ebenfalls an der Tagesordnung, was für Spieler frustrierend sein kann. Oftmals müssen Spieler einen bestimmten Mindestbetrag, zum Beispiel 10 oder 20 Euro, einzahlen, bevor sie an den Spielen teilnehmen können. Dies wird häufig durch die Gebührenstrukturen von Zahlungsanbietern sowie das Risikomanagement der Casinos begründet.

Für Gelegenheitsspieler, die nur kleinere Summen setzen wollen, kann dies hinderlich sein, da sie oft gezwungen sind, mehr Geld einzuzahlen, als sie tatsächlich verwenden möchten. Es gibt zwar Plattformen, die mit geringeren Mindesteinzahlungen werben, aber diese sind rar und so müssen Spieler oft lange suchen, bis sie einen Anbieter finden, bei dem sie in das Casino nur 5 Euro einzahlen müssen, um loszulegen.

2. Lieferdienste und Online-Einkauf

Auch im Bereich von Lieferdiensten wie Essenslieferanten oder Lebensmittelanbietern gibt es häufig Mindestbestellwerte. Hier sind Mindestbeträge von 10 bis 20 Euro keine Seltenheit. Dies ist verständlich, da Lieferdienste sowohl die Lieferkosten als auch die Margen auf die Produkte einkalkulieren müssen. Für Kunden, die nur eine Kleinigkeit bestellen wollen, kann dies jedoch ärgerlich sein. Häufig werden Nutzer dazu verleitet, zusätzliche Produkte in den Warenkorb zu legen, um den Mindestbestellwert zu erreichen – selbst, wenn diese nicht benötigt werden.

Auch bei Online-Einkäufen sind Mindestbestellwerte häufig ein Thema, insbesondere bei Versandkosten. Während manche Händler ab einem bestimmten Betrag die Versandkosten erlassen, verlangen andere einen Mindestbestellwert, damit eine Bestellung überhaupt durchgeführt werden kann. Gerade bei kleineren Einzelhändlern oder Plattformen, die internationale Waren anbieten, sind diese Mindestbeträge nicht ungewöhnlich. Dies stellt besonders für Kunden, die nur ein einzelnes Produkt kaufen möchten, ein Hindernis dar.

Zukunftsaussichten: Abschaffung von Mindestbeträgen?

Obwohl Mindestbeträge für Kartenzahlungen weiterhin gängig sind, gibt es Anzeichen dafür, dass sich dies in der Zukunft ändern könnte. Durch technische Innovationen und stärkere Konkurrenz auf dem Markt der Zahlungsdienstleister sinken die Kosten für Transaktionen allmählich. Anbieter wie SumUp oder iZettle ermöglichen es inzwischen auch kleineren Händlern, kostengünstige Kartenzahlungen anzubieten, ohne auf hohe Mindestbeträge zurückgreifen zu müssen.

Zudem sind einige Händler, insbesondere große Ketten, schon jetzt dazu übergegangen, auch kleinste Beträge per Karte zu akzeptieren, um den Kundenwünschen entgegenzukommen. Diese Entwicklung wird durch das wachsende Angebot an kontaktlosen Zahlungsmethoden wie Apple Pay und Google Pay weiter begünstigt.

 

 

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