Armes Deutschland: Es würde Benjamin Netanjahu anlässlich möglicher Deutschlandbesuche festnehmen lassen

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Vorsicht, lieber Jude! Die deutsche Regierung will sich bei dir an Recht und Gesetze halten.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland würde sich nach den Worten ihres Sprechers Stefan Hebestreit (siehe unten Protokoll der Bundespressekonferenz vom 22.05.2024) an Recht und Gesetz halten und den demokratisch gewählten Ministerpräsidenten der einzigen Demokratie im Nahen Osten Benjamin Netanjahu anlässlich möglicher Deutschlandbesuche festnehmen lassen und an den Internationalen Strafgerichtshof ausliefern.

Das Deutschland nach Hitler, Goebbels, Eichmann würde also den Juden Netanjahu, der als Ministerpräsident den Abwehrkampf gegen den Völkermord der HAMAS an den Bewohnern Israels verantwortlich führt, verhaften lassen. Wie tief kann diese Republik noch sinken?

Am 7. April 1933 veröffentlichte die Reichsregierung Hitler das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ auf Grund dessen Beamte wegen „nichtarischer Abstammung“ entlassen wurden. Kein Beamter, der auf Grundlage dieses Gesetzes Juden aus der öffentlichen Verwaltung entfernte, musste dies mit schlechtem Gewissen tun. Er benötigte überhaupt kein Gewissen. Denn er hielt sich an Recht und Gesetz. Hatte er dennoch ein schlechtes Gewissen, war das sein individuelles Problem. Beim Staat fand er kein Gehör. Im Gegenteil, er wäre dem Vorwurf der Staatsfeindlichkeit anheimgefallen. Also besser doch kein schlechtes Gewissen haben und dafür ein guter Beamter sein.

Wie würde es dem Generalbundesanwalt, den Dienstherren von Polizei und Justiz der Bundesrepublik ergehen, würden die sich der Verhaftung Netanjahus widersetzen? Würden die vom Bundeskanzler, von der Außenministerin, vom Justizminister, von der politischen Klasse Schutz und Unterstützung erfahren?

Ich denke nicht, alle würden sich „an Recht und Gesetz“ halten und den um die Existenz seines überfallenen Volkes kämpfenden Juden Netanjahu fallen lassen. Der Überlebenskampf eines demokratischen Staates und der Völkermord einer Terrororganisation sind für deutsche Nichtjuden in Regierungsverantwortung, so scheint es leider, ein und dasselbe. Jedenfalls sind die völkerrechtlichen Unterschiede nicht einmal ein Grund für zivilen Widerstand im Denken.

Wäre die Phrase nicht so ausgeleiert, wäre dies die Gelegenheit, sich zu „schämen, ein Deutscher zu sein“. Aber der Satz ist genauso ausgelutscht wie das „deutsche ‚Nie wieder‘“!

Die HAMAS-Charta ist ein Aufruf und eine Handlungsanweisung zum Völkermord. Israel und ein Großteil der Welt sind nach dem Völkerrecht gesetzlich verpflichtet, die völkermörderische Absicht der Hamas nach dem Massaker vom 7. Oktober zu stoppen. Israel ist absolut im Recht, die flächendeckende unterirdische Festung der Hamas unter Gaza zu zerstören. Die HAMAS will Hitlers Endlösung der Judenfrage früher oder später zu Ende bringen. Noch einmal werden und dürfen sich Juden nicht auf die Schlachtbank führen lassen!

Norwegen, Irland und Spanien stechen Deutschland auf dem Feld geistiger Verwirrung sogar noch aus. Diese Staaten erkennen Palästina unter Führung der Völkermord-HAMAS als Staat an! Terror und Massenmord an Israelis zahlen sich aus.

Spaniens zweite stellvertretende Ministerpräsidentin, Yolanda Diaz, sagte vor zwei Tagen, dass die Anerkennung Palästinas nicht ausreiche und dass es vom Fluss bis zum Meer befreit werden müsse, das heißt, sie forderte tatsächlich die Zerstörung Israels. Diaz ist Mitglied der Kommunistischen Partei Spaniens und vertritt den Sumar-Block der linksextremen Parteien in der Regierungskoalition.

Ich beschloss, Spanien, Irland, Norwegen auf meine persönlichen No-Go-Areas zu setzen. Freundesland ist was anderes.

Nun haben die Spanier den Salat. Intelligente Israelis werfen faule Äpfel gekonnt zurück.
Die Abgeordnete Sharren Haskel hat in der Plenarsitzung der Knesset einen Gesetzentwurf zur Anerkennung des unabhängigen Kataloniens, der Basken, Galizien, der Kanarischen Inseln und anderer Gebiete, die die Unabhängigkeit von Spanien fordern, zur Abstimmung vorgelegt.

„Wie kann Spanien es wagen, das Recht auf Selbstbestimmung für andere zu fordern, wenn es den Menschen in seinem Land dieses Recht verweigert? Die Menschen in Katalonien, im Baskenland, in Galizien usw. fordern Unabhängigkeit mit friedlichen Mitteln. Ihre Forderungen dürfen nicht weiter ignoriert werden.“ Also ich verstehe Sharren Haskel.

Aus Katalonien kam auch schon Antwort: „Katalonien erkennt Palästina nicht an, aber das uneingeschränkte Recht Israels auf Selbstverteidigung. Die Katalanen unterstützen Ihre Unabhängigkeit. Der Kampf Israels gegen Widrigkeiten und Ihr Geist der Selbstaufopferung haben in Katalonien unseren Respekt gewonnen.“

Die Israelis kämpfen widersetzen sich dem Völkermord der HAMAS. Dafür sollen sie vom Internationalen Strafgerichtshof bestraft werden. So der Antrag des Chefanklägers.

Ob die Juden des Warschauer Ghettos für ihren Aufstand 1943 gegen den Völkermord der deutschen Nationalsozialisten nachträglich noch in Den Haag angeklagt werden? Immerhin wehrten sie sich auch gegen eine Terrororganisation (SS)?

Adolf Eichmann bezog im Prozeß 1962 in Israel auf Recht und Gesetz als Maßstäbe seines Handelns.

Deutsche Nichtjuden wußten und wissen schon immer, wie Juden gehalten, ausgenutzt und behandelt werden müssen. Immer noch?

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22.05.2024
Regierungssprecher Steffen Hebestreit für den Fall eines Haftbefehls gegen Benjamin Netanjahu, ob dieser von Deutschland „umgesetzt“ würde:

„Ja, wir halten uns an Recht und Gesetz.“

Gestern in der Bundespressekonferenz (Wortlaut nach Mitschrift des Bundespresseamtes, die ungewöhnlicher Weise erst heute morgen geliefert wurde).

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Frage eines Journalisten

Das Beben ist ja zwei, drei Tage alt, das aus Den Haag auch Deutschland als Mitfinanzierer des Internationalen Strafgerichtshof getroffen hat. 2Aber dazu die Frage: Ist es nur oder in erster Linie die Gleichzeitigkeit, die Parallelität dieses Vorstoßes in Richtung Hamas und israelische Staatsführung, oder gibt es auch andere Gründe, die – ich sage einmal ein bisschen salopp – in Deutschland viele Politikerinnen und Politiker erschaudern lassen? Was sind die tieferen Gründe für den Ärger, der durch das entstanden ist, was da angekündigt wurde?

Staatssekretär Hebestreit

Ich bin jetzt ein bisschen irritiert über den Ärger. Wir sind ja hier und sprechen für die Regierung. Die Außenministerin und der Bundeskanzler haben sich dazu vorgestern und gestern eingelassen. Da kann ich nicht von einer Erschütterung oder von einem Ärger berichten. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass wir die Gleichzeitigkeit, die Gleichsetzung kritisch sehen. Wir haben sehr deutlich gemacht und auch auf Unterschiede hingewiesen, was die Verfasstheit des Staates Israel, seine unabhängige Justiz und Ähnliches angeht. Aber ansonsten wüsste ich da weder von der Außenministerin noch vom Bundeskanzler von einer Erschütterung zu berichten.

Zusatzfrage

Ja, ich nehme die beiden Ausdrücke zurück und nenne es „Irritation“ und dergleichen. Das ist schon von den wenigen Äußerungen, die gekommen sind, ausgegangen. Aber was nun? Oder ist man angestrengt mit Überlegungen, wie man, wenn diesem Antrag stattgegeben wird, beispielsweise mit Herrn Netanjahu umgeht, wenn er nach Deutschland reist?

StS Hebestreit

Nein. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat Haftbefehle beantragt. Die werden jetzt von dem dort zuständigen Richterausschuss geprüft. Auch muss geprüft werden, ob die Belege, die er dafür anführt, ausreichen, um einen Haftbefehl zu erlassen. Das liegt dann in der Zukunft. Wenn eine solche Entscheidung ergangen sein wird, egal wie sie ausfällt, müssen wir damit umgehen. So viel Zeit nehmen wir uns auch, uns darauf vorzubereiten.

Frage

Herr Bundeskanzler Olaf Scholz sagte im Oktober, es dürfe gar keinen Zweifel daran geben, dass sich Israel in seiner Kriegsführung in Gaza an das internationale Recht hält. In Anbetracht der neuesten Entwicklungen mit diesem Antrag vom Strafgerichtshof: Hat der Bundeskanzler seine Meinung dazu geändert? Darf man inzwischen daran zweifeln, dass Israel sich an die Menschenrechte und an internationales Recht hält?

StS Hebestreit

Ich würde den Bundeskanzler jetzt ungerne freihändig interpretieren, wie er sich ausgedrückt hat, sondern klar ist – das ist eine normative Setzung des Bundeskanzlers gewesen -, dass sich Israel selbstverständlich in allen Umfängen, die dafür nötig sind, an das Völkerrecht halten muss und auch hält. Wenn es daran Zweifel gibt beziehungsweise wenn es Hinweise gibt, dass das anders ist, dann werden sie selbstverständlich auch verfolgt. Das erleben wir jetzt auch im Augenblick. Es gibt internationale Untersuchungen. Es gibt auch nationale Untersuchungen. Das muss man jetzt abwarten. Aber es ist weiterhin die Überzeugung und niemand bestreitet, dass Israel – noch einmal zur Erinnerung: nach den Gräueltaten des 7. Oktober, nachdem 1200 Menschen auf bestialische Weise umgebracht worden sind und auch viele entführt worden sind, die weiterhin in Gaza in Geiselhaft und in der Hand von Hamas-Attentätern oder befreundeten Terrorgruppen sind; es werden weiterhin Raketen auf Israel abgeschossen – ein Recht hat, gegen diese Terrororganisation vorzugehen, die nichts anderes im Sinn hat, als die Existenz des Staates Israel aufs Spiel zu setzen. Insofern ist das jetzt erst einmal die rechtliche Grundlage. Dann muss man sich immer die Details anschauen, und das tut auch jeder.

Zusatzfrage

Die Aussage des Bundeskanzlers war ja sehr klar. Da braucht es eigentlich gar keine große Interpretation. Er sagte: Man darf nicht daran zweifeln. – Meine Frage ist aber, und das hat nichts damit zu tun, ob Israel das Recht hat, sich zu verteidigen oder nicht: Zweifelt der Bundeskanzler inzwischen daran, dass sich Israel nicht in jedem Fall an das internationale Recht hält? Wie viele Berichte von Menschenrechtsorganisationen und wie viele Klagen braucht es, bis der Bundeskanzler anerkennt, dass es vielleicht gar nicht so sein kann?

StS Hebestreit

Ich lasse mich hier nicht auf ein Ja-Nein-Spiel ein. Ich habe Ihnen eine sehr differenzierte und umfängliche Antwort auf Ihre Frage gegeben. Wenn Sie die anders interpretieren wollen, dann können Sie das in den Meinungsseiten Ihrer Zeitung machen, aber nicht in den Nachrichtenseiten. Sie haben ja die Kolleginnen und Kollegen hinter sich, die gerade lernen, wie man Nachrichten schreibt. Das ist dann vielleicht ein gutes Beispiel dafür, wo man zwischen Meinung und Nachricht trennen sollte.

Frage

Herr Hebestreit, vielleicht auch Frau Deschauer, hat die Bundesregierung denn den Haftbefehlsantrag von Herrn Khan und den zugrunde liegenden Expertenbericht gelesen? Sie haben gerade von Gleichsetzung gesprochen. Wenn man das alles liest – das ist ja jetzt nicht so lang -, dann werden ja Israel und die Hamas in keiner Weise irgendwie gleichgestellt, sondern hier handelt es sich ja um unterschiedliche Tatvorwürfe.

StS Hebestreit

Dann kann ich das genau interpretieren. Der Unterschied oder die Gleichsetzung ist, dass der Chefankläger ein CNN-Interview dafür gewählt hat und in einem Atemzug die Beantragung der Haftbefehle sowohl gegen drei Hamas-Führer als auch gegen den israelischen Premierminister und den israelischen Verteidigungsminister geäußert hat. Insofern ist es eine zeitliche Gleichsetzung und natürlich eine semantische Gleichsetzung, auch wenn Sie völlig zu Recht auf die Unterschiede verweisen, was die Vorwürfe angeht. Auch da hilft ja eine sehr differenzierte Berichterstattung, in der das in Teilen auch sehr deutlich herausgearbeitet wurde, in anderen nicht ganz so.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine Frage an Frau Deschauer. Wir haben ja hier seit Monaten auch über die mangelhaften Hilfslieferungen, die Gaza erreichen, diskutiert. Sie haben sich auch immer wieder geäußert. Der Hauptanklagepunkt – so nenne ich das einmal – von Herrn Khan bezüglich Netanjahu und Gallant ist ja das Aushungern als Methode der Kriegsführung. Kommt das der Kritik der Bundesregierung an den israelischen Handlungen in Sachen Hilfslieferungen nahe?

Deschauer (Auswärtiges Amt)

Vielen Dank. Ich gehe auch noch einmal auf den ersten Teil Ihrer Frage ein, die ja auch an mich adressiert ist. In dem Sinne würde ich ebenfalls die detaillierte Lektüre der Presseerklärung des Auswärtigen Amtes von Montag noch einmal ans Herz legen. Dort haben wir nämlich auch herausgestellt, dass es, wie der Regierungssprecher hervorgehoben hat, um die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle geht. Aber wir führen dort auch weiter aus, dass dadurch ein unzutreffender Eindruck der Gleichsetzung entstanden sein könnte und – ich glaube, das ist der entscheidende Punkt – dass das Gericht nun sehr unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten haben wird, die der Chefankläger in seinem Antrag auch ausführlich dargestellt hat. Insofern können Sie davon ausgehen, dass die Bundesregierung selbstverständlich entsprechende Dokumente und Unterlagen umfänglich studiert, anschaut und differenziert in mündlicher wie schriftlicher Form bewertet.

Auch zu Ihrer zweiten Frage kann ich noch einmal darauf hinweisen, wie der Regierungssprecher es eben schon getan hat: Der Chefankläger wirft ja jetzt gerade mit dem Antrag, den er gestellt hat, die Frage der Völkerrechtskonformität auf, die unter anderem auch in den von Ihnen benannten Hinweisen gründet. Ich kann dazu sagen, dass natürlich auch im nächsten Schritt, wie der Regierungssprecher bereits erwähnt hat, auch diese Vorwürfe nun zunächst erst einmal Gegenstand einer unabhängigen Verfahrenskammer – Vorverfahrenskammer heißt das präzise – des IStGH ist, die sich dazu verhalten muss, um dann zu entscheiden, ob ein entsprechender Haftbefehl erlassen wird.

Inhaltlich, um das zu ergänzen, hat die Bundesregierung immer deutlich gemacht, dass viel mehr humanitäre Hilfe nach Gaza hineingelassen werden muss, und wir fordern das gerade in der aktuellen, sehr schwierigen Lage mit großem Nachdruck und Dringlichkeit. Das gilt insbesondere natürlich auch für die Lage im Norden Gazas. Wir fordern, dass die Grenzübergänge, die lebenswichtig sind, wieder geöffnet werden und entsprechend genügend humanitäre Hilfe in die Gebiete hineingelangt.

Frage

Ich habe eine Frage sowohl an Herrn Hebestreit als auch an Frau Deschauer: Wird sich die Bundesregierung auf jeden Fall an die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs halten und diese Entscheidung umsetzen?

StS Hebestreit

Wie Sie so schön formuliert haben, ist das eine hypothetische Frage. Deshalb gehe ich einen halben Schritt zurück und sage: Grundsätzlich sind wir Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofes, und dabei bleibt es auch.

Zusatzfrage

Zur grundsätzlichen Unterstützung gehört ja, wenn ich noch einmal nachfragen darf, dass man Urteile des Internationalen Strafgerichtshofs dann auch ernst nimmt und umsetzt. Meine Frage war jetzt gar keine hypothetische – ich habe extra keine Namen genannt -, sondern, ob sich die Bundesregierung an das hält, was der Internationale Strafgerichtshof entscheidet.

StS Hebestreit

Ich dachte, ich hätte durch meine normative Setzung die Frage beantwortet.

Zuruf

Nein.

StS Hebestreit

Ansonsten, wenn Sie noch Fragen haben: Natürlich.

Zusatzfrage

Es wird also umgesetzt?

StS Hebestreit

Ja, wir halten uns an Recht und Gesetz.

Frage

Ich würde auch ganz gerne noch einmal zu den Verfahren in Sachen Internationaler Strafgerichtshof nachfragen. Aus welchem Grundsatz leiten Sie die Positionierung, dass man es nicht für besonders klug hält, diese beiden Anträge gleichzeitig zu stellen, eigentlich ab? Wenn man jetzt eben von dem völkerrechtlichen oder überhaupt dem ganz allgemeinen juristischen Grundsatz ausgeht, dass eine Schuld immer individuell ist und dass es immer darum geht – – – Justitia ist in dem Sinne ja blind! Wenn sich also jemand einer Straftat schuldig gemacht hat, warum sollte man dann nicht einen Haftbefehl beantragen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen? Woher kommt es also, dass man sagt, dass diese Parallelität irgendwie die Glaubwürdigkeit des Vorgehens durch den Chefankläger erschüttert? Ist das jetzt eine juristische oder eher eine politische Frage?

Wenn Sie mir erlauben, frage ich noch nach dem anderen Verfahren, das ja auch noch vor dem Internationalen Gerichtshof läuft. Erschüttert das, was jetzt vor dem IStGH passiert, in irgendeiner Weise die Absicht Deutschlands, beizutreten und auch eine Stellungnahme in dem Genozidverfahren abzugeben, das Südafrika angestrengt hat und über das ja auch in der vergangenen Woche noch einmal mündlich verhandelt wurde?

StS Hebestreit

Vielleicht kann ich das ein bisschen auseinanderdröseln.

Das Erste ist, dass ich glaube: Daran, dass wir von einer erschütterten Glaubwürdigkeit gesprochen hätten, kann ich mich weder im Namen des Bundeskanzlers noch der Außenministerin erinnern. Was wir zu der Gleichsetzung gesagt haben und was wir meinen, ist, dass der politische Anschein, der erweckt wird – auch über Berichterstattungen, in denen Teile weggelassen werden; natürlich nicht in Deutschland, aber in anderen, ausländischen Ländern -, ist, dass man das gleichsetzt, nach dem Motto: Das ist ein gleich gerichteter Konflikt. Dann haben wir zwei Konfliktparteien. Wir beantragen am gleichen Tag mit der scheinbar gleichen Begründung Haftbefehle, und das Ganze äußern wir auch noch in einem Interview, statt in einem ordentlichen Verfahren, wie sich das eigentlich gehört. – Das ist der Teil, an dem wir Kritik üben.

Alles Weitere – – –

Zuruf

Das ist aber politisch, nicht juristisch, sondern es ist eher – – –

StS Hebestreit

Nein, das ist eine politische Wertung dessen. Der Chefankläger ist selbstständig, er ist unabhängig. Eigentlich waren auch „fact-finding missions“ in einzelnen Ländern geplant. Er hat sich jetzt entschieden, anders vorzugehen. Das ist sein gutes Recht. Genauso gibt es Verwaltungsverfahren – in dem Fall ist es das vor dem Internationalen Strafgerichtshof und der zuständigen Kammer -, um zu prüfen, ob die die Belege, die er vorlegt, und ob der Antrag, den er stellt, gerechtfertigt sind, sowohl für die drei Führer der Terrororganisation Hamas als auch für die beiden Vertreter der israelischen Regierung. Das muss man abwarten, und dazu haben wir uns erst einmal gar nicht zu äußern.

Zu Südafrika: Da muss man einmal etwas unterscheiden. Der Internationalen Strafgerichtshof prüft individuelle Straftaten, auch gegen Staatenlenker, während der Internationale Gerichtshof eine Institution der Vereinten Nationen ist. Wenn ich es richtig überschaue, ist „Genozid“ auch nicht in den Klagepunkten, die vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen den israelischen Premier geäußert wurden, enthalten, und insofern kann ich da keine Verbindung erkennen.

Frage

Frau Deschauer, immer mehr Staaten erkennen Palästina als Staat an, unter ihnen jetzt Spanien, Norwegen und Irland. Das sind EU-Staaten. Was muss passieren, bevor die Bundesregierung den palästinensischen Staat anerkennt?

Deschauer (AA)

Vielen Dank, Her Towfigh Nia. Wir haben uns in der Vergangenheit auch schon hierzu geäußert, aber ich mache das sehr gerne noch einmal in aller Deutlichkeit. Ein eigenständiger Staat Palästina bleibt festes Ziel deutscher Außenpolitik; denn allein ein eigener Staat im Sinne einer Zweistaatenlösung ermöglicht sowohl Palästinenserinnen und Palästinensern als auch Israelis ein Leben Seite an Seite in Frieden und Sicherheit. Es ist klar, dass auf diesem Wege ein Prozess des Dialogs und der Verhandlung – deswegen heißt die Zielrichtung ja auch „verhandelte Zweistaatenlösung“ – notwendig und dringlicher denn je ist. Für die Bundesregierung ist klar, dass wir bereits seit Langem den Aufbau von palästinensischen Institutionen, die dann später staatliche Funktionen übernehmen können sollen, unterstützen. Das sieht zum Beispiel die Stärkung der palästinensischen Behörde vor, zum Beispiel durch Reformen. Es geht also um einen politischen Prozess mit dem Ziel einer Zweistaatenlösung, den die Bundesregierung für dringlich hält.

Zusatzfrage

Glauben Sie, dass Israel weiterhin eine Zweistaatenlösung haben möchte?

Deschauer (AA)

Ich glaube, dass es nicht darum geht, was ich persönlich glaube, sondern – – –

Zuruf

Ihre Einschätzung! Sie beziehungsweise das Auswärtige Amt sind ja zuständig. Deswegen frage ich ja.

Deschauer (AA)

Das ist völlig richtig. Wir sehen keine Alternative und auch keine Alternative für ein friedliches Zusammenleben von Palästinensern und Israelis. Darum geht es ja, dass wir eine Lösung für den dramatischen Konflikt finden. Auf diesem Wege sind wir natürlich bemüht und bestrebt, alles dafür zu tun, dass ein solcher Prozess des Dialogs, so fern er auch im Moment gerade zu sein erscheinen mag – das muss ich hier natürlich auch deutlich dazusagen -, weiter am Leben gehalten wird und die Chance eine Realisierung hat.

Frage

Sie haben ja gerade noch einmal deutlich gemacht, dass auch Sie die Zweistaatenlösung anstreben. Jetzt sagt ja der Premier von Irland, dass man Palästina anerkenne, sei sozusagen auch ein Ausdruck dessen, dass man eben diese Zweistaatenlösung unterstützt. Was sagen Sie denn zu diesem Argument?

Deschauer (AA)

Ich glaube, ich habe die öffentlichen Äußerungen von Vertretern anderer Regierungen zu ihrer eigenen Position in der Form nicht zu kommentieren, sondern ich verweise jetzt noch einmal darauf, wie es die Bundesregierung sieht: Es geht darum, dass sich im Rahmen eines politischen Prozesses natürlich ebenfalls auch die Frage einer Anerkennung stellen wird und das zu einer Zweistaatenlösung führen soll.

Zusatzfrage

Aber die Frage ist ja: Ist die Anerkennung die Folge dieses Prozesses oder die Voraussetzung für diesen Prozess? Was sagen Sie zu dem Argument, dass das eben eine Voraussetzung sein kann?

Deschauer (AA)

Ich glaube, wir haben uns hier schon mehrfach so geäußert, dass das im Rahmen eines solchen Prozesses vonstattengehen soll, und die Bundesregierung unterstreicht diese Haltung noch einmal.

Quelle: Weissgerber – Freiheit